Du siehst wahrscheinlich täglich Werbung diverser Kanzleien, die allen Coaching-Kunden die Rückforderung
der Kursgebühr schmackhaft machen.
Doch einen solche Kursgebühren im Haupt zurückgefordert werden? Ist das FernUSG überhaupt anwendbar?
Ich gebe dir heute (Stand: Juli 2024) ein kleines Update über die derzeitige rechtlich Situation rund um online Coaching.
Spoiler: it's complicated. Häufig können Kursgebühren nicht zurückgefordert werden. Lass dich als Coach oder Kurs-Anbieter nicht die Butter vom Brot nehmen und wehre dich!
✅ Ich unterstütze ich dabei!
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Viel Erfolg und Danke für Deine Zeit
Dein Dr. Max Greger
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Urheber- u. Medienrecht
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18 сен 2024