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Parlament erklärt: Parteien, Klubs, Fraktionen 

OeParl
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Haben Sie sich schon gefragt, weshalb es wichtig ist, zur Wahl zu gehen oder wer eine Partei gründen kann? Oder warum sich PolitikerInnen im Nationalrat zu Klubs und im Bundesrat zu Fraktionen zusammenschließen? Die Antworten darauf finden Sie in diesem Video.

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17 сен 2024

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Комментарии : 7   
@kingvegeter9362
@kingvegeter9362 3 года назад
Super Video weiter so!!!!!
@NikolayAlbrecht7412
@NikolayAlbrecht7412 8 месяцев назад
Gilt der Vertrag die Verfassung für Menschen die gegen den Vertrag abgestimmt haben?!
@NikolayAlbrecht7412
@NikolayAlbrecht7412 8 месяцев назад
Gilt der Vertrag die Verfassung für Menschen die den Vertrag nicht abgeschlossen haben?
@qDevon
@qDevon 3 года назад
Hey, ich habe mal eine Frage. Ist es möglich, als Minderjähriger eine Partei zu gründen? Klar, man hat halt viele Einschränkungen (glaube ich wenn es möglich ist!), und man darf noch nicht so richtig an Wahlen teilnehmen, aber ich finde nirgendwo heraus, dass es verboten ist, als Minderjähriger eine Partei zu gründen! Kann man sie zumindest anmelden, oder sowas in der Richtung? Danke schonmal im voraus! 😁
@OeParl
@OeParl 3 года назад
Vielen Dank für Ihre Frage! In Österreich wird rechtlich zwischen wahlwerbenden Parteien und politischen Parteien unterschieden (mehr dazu hier: www.parlament.gv.at/PERK/FAQ/PART/index.shtml). Eine wahlwerbende Partei ist eine Gruppe von Wählerinnen und Wählern, die mit einem eindeutigen Parteinamen und einem Wahlvorschlag an einer bestimmten Wahl teilnimmt. Alles zu Wahlparteien bei NR-Wahlen finden Sie in der Nationalrats-Wahlordnung: (§§ 42-61 NRWO) www.parlament.gv.at/pls/portal/rislink.gesetz?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10001199. Wir gehen allerdings davon aus, dass Sie eine politische Partei meinen. Diese ist im Unterschied dazu auf Dauer organisiert. Dafür gibt es eigene gesetzliche Grundlagen, die das Parteiengesetz regelt. Eine Partei ist daher anders organisiert als z.B. ein Verein (siehe RIS - Parteiengesetz 2012 - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 04.02.2021 (bka.gv.at). Die Gründung politischer Parteien ist frei, sofern sich die Anliegen der Partei nicht gegen Staat oder Verfassung richten und nicht gegen das Verbotsgesetz (www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10000207) verstoßen. Wer eine politische Partei gründen will, muss dafür eine Satzung beschließen und diese beim Bundesministerium für Inneres hinterlegen. Die Mindestvorgaben für die Satzung bestimmt §1 Abs 4 PartG. Mit der Hinterlegung der Satzung erlangt die politische Partei laut § 1 Abs. 4 Parteiengesetz Rechtspersönlichkeit. Für die Gründung einer politischen Partei ist kein gesetzliches Mindestalter geregelt. Wenn eine Partei tätig werden will, wird es aber notwendig sein, dass Anschaffungen getätigt werden, dass Aufträge an Dritte erteilt werden und Veranstaltungen durchgeführt werden. Dafür braucht es Personen, die handlungs- und geschäftsfähig sind. Minderjährige könnten also vieles nicht oder nur sehr eingeschränkt tun. Schon aus diesem Grund empfiehlt es sich laut Innenministerium, dass zumindest ein/e SatzungshinterlegerIn sowie die organschaftlichen Vertreter der Partei volljährig sein sollten. Für nähere Auskünfte, wenden Sie sich bitte an die Abteilung III/3 des Bundesministeriums für Inneres: www.bmi.gv.at/103/Sektion_III/Gruppe_A/Abteilung_III_03/start.aspx Das Social-Media-Team/ das Infoteam
@NikolayAlbrecht7412
@NikolayAlbrecht7412 8 месяцев назад
Wozu benötigen die Menschen Vertreter? Sind sie alle kleinen Kinder?
@dermarz251
@dermarz251 3 года назад
Ein Kommentar zum Wert von Parteien in einer Demokratie mit historischer Replik: www.dermaerz.at/politische-parteien-warum-braucht-eine-demokratie-diese/
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