Bei uns ist PeBeM noch nicht wirklich angekommen. Manche sträuben sich da doch schon sehr, dies wirklich umzusetzen, bzw. die "richtigen Bahnen einzuschlagen".
Ich habe heute wieder eine Diskussion mitbekommen und wollte nun mal nachfragen, wie schaut es denn wirklich mit den Betreuungskräften in der Zukunft aus? Müssen diese auch pflegerische und hauswirtschaftliche Tätigkeiten übernehmen? Da scheint es noch viele, viele Unsicherheiten und Meinungen zu geben.
Vielen Dank für Ihre Frage. Betreuungskräfte sind QN 2 Betreuung, die Aufgaben sind klar geregelt über SGB XII §53b. Daran ändert auch die PeBem nichts. Wenn Mitarbeiter erweiterte Ausbildungen in Richtung Pflege haben, kommt es auf den Arbeitsvertrag und den Stellenbeschreibungen an.
@@fortbildungvorort1632 vielen lieben Dank für die schnelle Rückmeldung. Ich habe mir sowas schon gedacht. Und mich regt es wirklich auf, das Arbeitgeber ihren Betreuungskräften etwas anderes erzählen und sie jetzt schon für andere Tätigkeiten ausbeuten. Auch da gibt es noch so viel Potenzial nach oben. Auch was die Betreuung selbst angeht. Erfahre ich gerade selber. Man möchte die Leute fördern und darf nicht, weil ja etwas passieren könnte 🫣 Ich könnte sie auch in die Vitrine setzen und den Fernseher anmachen 🤦🏻♀️