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Pflege von Angehörigen - Alle Leistungen im Überblick 

SunaCare GmbH
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0:09 kostenlose #Pflegeberatung auch ohne #Pflegegrade
0:20 Ab Pflegegrad 1: #Pflegekurs, Beratung und #Entlastungsleistungen
0:31 Ab Pflegegrad 2: Tagespflege und Beratungsangebote
0:43 Anspruch auf Schulungen, Praktische #Pflegetipps und (psychische) Beratung
2:09 Anspruch auf nicht genutzte Beiträge der Entlastungsleistungen
2:26 Anspruch auf #Pflegehilfsmittel und Umbaumaßnahmen
4:41 #Verhinderungspflege (dazu mehr in diesem Video: • Verhinderungspflege un... )
3:08 Freistellung vom Arbeitgeber und #Pflegeunterstützungsgeld
3:42 Lieferung von Mahlzeiten durch soziale Einrichtungen wie #Seniorenheime oder #Wohlfahrtsverbände
3:56 Denken Sie auch mal an Sich.
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#Pflege
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18 дек 2018

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Комментарии : 2   
@sabiw4904
@sabiw4904 5 лет назад
Hey, wie ist das eigentlich bei Pflegegrad1 mit den Zusatzleistungen. Wie kann meine Mutter diese ohne einen ambulanten Dienst nutzen und damit z.B mich oder ihre Freunde bezahlen damit diese ihr im Garten helfen, Einkaufen gehen, Sie bei bedarf zum Arzt fahren und so weiter.
@SunacareDe
@SunacareDe 5 лет назад
Hallo, bei Pflegegrad 1 erhält man lediglich einen monatlichen Entlastungsbetrag von bis zu 125€. Auch um diesen Entlastungsbetrag zu erhalten, muss bei der Pflegekasse ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag muss nicht unbedingt vor der eigentliche Ausgabe gestellt werden, sprich man kann auch erst aus eigener Tasche zahlen und den Antrag mit den ersten Rechnungsbelegen an die Pflegekasse senden. Diese 125€ sind dafür gedacht, pflegende Angehörige durch beispielsweise eine Kurzzeit- oder Tagespflege zu entlasten. Wenn kein offizieller Pflegedienst herangezogen wird, und die Unterstützung durch Nachbarn erfolgt, muss ein Antrag auf Nachbarschaftshilfe bei Ihrer Pflegekasse gestellt werden. Der Nachbar der die Hilfe übernehmen soll, muss dann innerhalb von 6 Monaten eine Pflegeschulung von mindestens 20 Stunden und einen angemessenen Versicherungsschutz nachweisen können um als anerkannter Nachbarschaftshelfer die 125€ erhalten zu dürfen. Dieser Nachbar/Freund darf nicht mit der pflegedürftigen Person in einem Haushalt leben und darf nicht bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert sein. Sie selbst als Tochter dürfen die 125€ also nur verwenden um einen zugelassenen Pflegedienst hinzuziehen oder um eine Kurzzeit- oder Tagespflege in Anspruch zu nehmen. Des weiteren können die Kosten für regelmäßig gebrauchte Pflegehilfsmittel (Einmalhandschuhe, Windeln) mit bis zu 40€ zusätzlich im Monat bezuschusst werden. Am besten informieren Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Dienste und Ausgaben genau übernommen werden können. Hoffentlich konnten wir Ihre Frage beantworten.
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