Ein(e) PKA darf nicht zu Medikamenten beraten und die genannten Gehälter sind vielleicht in der Industrie oder in einer Behörde möglich, selten in der öffentlichen Apotheke.
Da hast du recht! PKAs haben nicht die gleiche Tiefe wie Apotheker:innen, weswegen sie zu keinen verschreibungspflichtigen Medikamenten beraten dürfen. Unter Umständen dürfen PKAs aber zu frei verkäuflichen Produkten beraten, sollten bei spezifischen Fragen oder Unsicherheiten allerdings immer an Apotheker:innen verweisen. 😊 Und zum Gehalt: Es ist immer schwierig, ein allgemeingültiges Einstiegsgehalt zu nennen. Denn neben wie von dir genannten branchenspezifischen Unterschieden spielen hier zudem regionale Abweichungen mit in das Gehalt. 😊