Kann ein Kollege bestätigen ;) Wenn es den Bürger wirklich interessiert kann er die polizeilichen Befugnisse im PAG, StPO ect. nachlesen. Ist ja nicht so als würden Wir diese erfinden. 😂
Johannes Urbat Jow, da sind wir uns einig^^ Gebe aber fairerwise zu, dass ich mir schon die Situation überlegt hatte: Wie fühlt sich ein Schwuler in der Männerkabine, vorallem wenn sie duschen xD (ich wills eigentlich nicht wissen!)
Seit immer. Einen Fremden erwachsenen musst du nunmal mit Sie ansprechen. (RU-vid ist da tatsächlich etwas anderes, ließ dir mal den Paragraph über Beleidigung durch)
+DerXanotosTypie Mag ja sein, aber ich hab noch nie gehört, dass ein Beamter sich wegen Duzen beleidigt gefühlt hat. Ich kenn immer nur, sie dann zurück duzen. 😉 Ich glaube auch, dass mit dem "Du" war eher gemeint als Drohung. Zur Höflichkeitsform kann man jemanden doch nicht zwingen. Sonst würde sie ja nicht so heißen?! 😄
bei #5 mit dem "sie dürfen dabei aber nicht über die Türschwelle treten außer sie haben eine richterliche Anordnung" fehlt was: sie dürfen es auch wenn Gefahr im Verzug ist!
Ich wollte mich hiermit bei allen Polizisten in Deutschland bedanken, weil ich keine Institution kenne die sich in allen gesellschaftlichen und politischen Angelegenheiten so neutral verhalten wie unsere Polizei. Sie ist neben der Berufsfeuerwehr die einzige amtliche Einrichtung der ich vertraue. DANKE!
+Minecraft PvP Texture Packs Da hat aber einer ahnung^^, rechtlich gesehen hat ein Polizist in den USA viel weniger Befugnisse als sein deutscher Kollege, z.B. darf er nicht einmal einfach so den ausweis kontrollieren oder ohne grund eine verkehrskontrolle durchführen.
Minecraft PvP Texture Packs Ich komme immerhin nicht mit völlig falschen Sachverhalten daher... Man braucht kein Experte zu sein um ein bisschen was über die rechtliche Lage in den USA und Deutschland zu wissen.
Laati kla können die das behaupten aber straftaten wie falsche verdächtigung, verfolgung unschuldiger und rechtsbeugung können beamtenstatus und sämtliche pensionsansprüche kosten da werden die nervös wnn man das anspricht
Dringender Tatverdacht und Gefahr im Verzug sind zwei völlig verschiedene Dinge: Gefahr im Verzug ist das, was im Video beschrieben wird, dringender Tatverdacht ist die Voraussetzung für einen Untersuchungshaftbefehl Und bei der Durchsuchung ist es eigentlich egal, ob die zu Durchsuchenden sich einverstanden erklären. In beiden Fällen darf die Durchsuchung nur durch eine Person gleichen Geschlechts oder durch einen Arzt durchgeführt werden, außer es liegt eine Gefahr für Leib oder Leben vor. Da ist weder das auf die Dienststelle mitnehmen noch der Richterbeschluss erforderlich. Zumindest gilt das für Berlin (§ 34 ASOG), wo das Video den Hoheitsabzeichen zufolge ja spielt. Waren noch ein paar mehr Fehler drin, aber die will ich jetzt nicht alle aufzählen
Mein Rat aus Erfahrung: Wenn man(n) alleine unterwegs ist, sollte man alles mit sich machen lassen! Im Zweifel halten die eh zusammen, daher ist es besser auch den Kofferraum zu öffnen und den Inhalt des Handschuhfachs vorzuzeigen!
+HelikopterMobil Das hat nichts mit RTL zu tun, aber okay. Außerdem ist es klar, dass die Fälle nicht echt sind. Trotzdem sind die nach wahren Begebenheiten.
Im Rahmen einer ganzheitlichen Kontrolle (Allgemeine Verkehrskontrolle) darf ein Polizeibeamte nach Verbandskasten und Warndreieck verlangen. Wenn diese im Kofferraum sind muss der Fahrer diesen auch aufmachen und die Polizei darf auch ohne Gefahr im Verzug reinschauen.
Hey, ich trage mal ein paar fehlende/korrigierende Informationen nach: 1) 1:12 - Angaben über seine Identität muss man nicht in jedem Fall machen. Hierzu muss z.B. der Verdacht einer Straftat im Raum stehen, wie es im Video auch der Fall ist, jedoch wurde dies nicht ausdrücklich erklärt. In diesem Fall darf, wenn die verdächtige Person angibt, keinen Ausweis o.ä. dabei zu haben, diese bei Zweifel auch nach diesem durchsucht werden. Natürlich nur gleichgeschlechtlich, wie später im Video noch erklärt wird. Desweiteren ist auch die Mitnahme zur Wache zur Identitätsfeststellung möglich, wobei jedoch einige Voraussetzungen beachtet werden müssen. (§§ 163b, 163c StPO). 2) 3:18 - Sind Verbandskasten, Warndreieck und Warnweste im Kofferraum deponiert, hat man diese vorzuzeigen. Hat man diese nicht dabei oder weigert man sich, diese vorzuzeigen wird ein Verwarngeld von 5 € (Verbandskasten) bzw. 15 € (Warndreieck, Warnweste) fällig. (§§ 35h, 53 StVZO) Sind alle drei Dinge nicht im Kofferraum untergebracht, muss man diesen (außer - wie auch schon erwähnt - bei einem Tatverdacht) selbstverständlich nicht öffnen. 3) 8:58 - Die Verdächtigen können sich nicht weigern. Es gibt zwar die Möglichkeit einer freiwilligen Durchsuchung, die man auch ablehnen kann, jedoch besteht bei dieser kein Recht für die Beamten, die Person mit auf die Wache zu nehmen, um sie dort untersuchen zu lassen. Dies gilt allerdings nicht, wenn wie im Video die zu Durchsuchende Person einer Straftat (hier des Besitzes von Betäubungsmitteln - strafbar gemäß § 29 BtMG) verdächtig ist. In diesem Fall, kann die Durchsuchung bei Widerstand auch unter Zwang durchgeführt werden. (§ 102 StPO) Ebenfalls falsch ist die Aussage an sich, dass eine Person zur Durchsuchung mit auf die Wache genommen werden kann, denn es ist genau anders herum. Wird eine Person zur Durchführung weiterer Maßnahmen an einen anderen Ort gebracht, so ist diese davor aus Gründen der Sicherheit für die Beamten zu durchsuchen. (§ 34 Absatz 3 Satz 2 ASOG Bln) (Bei Fehlern gerne darauf hinweisen, jedoch nur unter Angabe geltender Rechtsnormen. Ich lebe selber nicht in Berlin und kenne mich mit den dort geltenden Gesetzen nicht so aus, jedoch unterscheiden diese sich nicht allzu sehr von denen meines Bundeslandes und ich habe alle Informationen so gut es ging recherchiert.)
Polizisten machen generell gerne rechtswidrige Dinge, das Problem ist dass sich zu wenige beschwerden. Beschwerde beim Innenminister als obersten Dienstherren und ein lustiges Verfahren beginnt, ebenso soweit die Strafprozessordnung betroffen ist Beschwerde beim Staatsanwalt, ggf. gerichtliche überprüfung - wird nur zu selten gemacht, und damit meinen leider manche Beamte, dass sie Narrenfreiheit hätten. Wie jener Gerichtsvollzieher, der in meiner Gegenwart bei der Räumung einer Wohnung gleich noch über den Nachbarn ablästerte. Auch werden jedem mitunter recht krasse Beispiele aus der Schulzeit einfallen.
Guten Tag, ich habe eine Frage. Ich erkläre dass mal kurz. Die Richterin hat mich für schuldig erklärt, obwohl es keine beweise gibt. Ich wurde von einem Polizisten angehalten, er hat gesagt dass ich seiner Meinung nach zu schnell war. Aber beweisen konnte er es nicht. Und ich habe gesagt, dass ich nicht zu schnell war. Und im Gericht wurde ich für schuldig erklärt. Wenn Vollstreckungsbeamte wegen mir, zu meinem Vater nach Hause kommen. Dürfen dir bei meinem Vater etwas wegnehmen, wenn es um mich geht, und ich im Gericht für schuldig erklärt wurde, und nicht mein Vater? Mein Vater hat mit der ganzen Sache absolut nicht zu tun. Ich wohne einfach nur bei meinem Vater.
Frage1: Die Aussage eines Beamten wiegt vor Gericht mehr als die deinige. Frage2: Nein dürfen sie nicht! Auch ein Durchsuchungsbefehl ist kein Freifahrtschein um die komplette Bude hochzunehmen. Sie dürfen lediglich das Zimmer betreten und durchsuchen welches von Dir bewohnt wird. Also schließt das eine das andere aus. Nachtrag; wenn dein Zimmer ganz hinten links ist, dürfen sie natürlich durch die Bude marschieren um in deinen Raum zu gelangen.
Natürlich nicht denn Galileo erzählt auch zum Teil nur Müll dann viele Sachen die sie zeigen Stimmen in vielen Reportagen nie wirklich das nennt man auch Lügenpresse oder wie lässt man am besten das Volk verdummen so geht es am besten
Hier wurde einiges vergessen. Mitgeführte Taschen dürfen im Rahmen einer Schleierfahndung von jedem kontrolliert werden. Dabei müssen auch Frauen den Männern in Uniform die Handtasche öffnen. Der pure Verdacht einer Gefahr im Vollzug kann ein Polizist auch durchaus erzwingen. Er muss ja nur behaupten (Vor Gericht) das es in einem Auto nach Drogen gerochen hat und schwubs muss der Kofferraum geöffnet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob es tatsächlich danach gerochen hat. Es reicht der Verdacht und das wird auch ausgenutzt. Weiterhin fehlen hier im Video die Pflichten der Polizei. Hand an der Waffe im Zug und das Wort Ausweis, reicht nicht. Hier hat der Beamte erst zu Begrüßen, zu Begründen und dann erst zu befragen. Ich kann ihnen mehrere Gründe beschreiben, wie man Gefahr im Vollzug, und Widerstand gegen die Staatsgewalt aus Beamten Sicht gezielt provozieren kann. Ich habe so einige Erfahrungen mit Terroristen in Uniform. Ich hätte schon mehrere Polizisten verklagen können. Wie wäre es mit einer Sendung , wie wehre ich mich gegen falsche Anschuldigungen der Polizei? Wie wehrt man sich richtig, gegen Amtsanmaßung , Amtsmissbrauch, Polizei Willkür und co.? Beispiel, man filmt Polizisten, dürfen die daraufhin meine Personalien kontrollieren? Nein dürfen sie nicht (hat das BVG gerade entschieden) , aber was macht man, wenn die das trotzdem machen wollen und erzwingen? Das wäre mal einen schönen Beitrag wert.
Hatte als Studentin auch meine Erfahrungen.. 1. Am HBF angehalten, mit LAUTER Stimme angesprochen 'Guten Tag, Polizei, Drogenkontrolle. Ausweis bitte' und anstatt mich zur Seite zu nehmen, haben die mich inmitten der Halle kontrolliert. Ich war stark erkältet und daher sehr blass und müde, aber mal ehrlich, wenn man kaum Stimme hat und rumschnieft merkt doch jeder, dass man deswegen so blass ist. 2. Am HBF der Nachbarstadt auf eine Freundin gewartet, deren Bus zu spät war. Ausweiskontrolle, aber nicht ohne vorher von Polizisten in zivil beobachtet zu werden. Hab hinterher mal aus Interesse gefragt wieso sie den mich gewählt hätten. Ihre Antwort: ich habe ihnen zu lange am gleichen Ort gewartet. Ahhh ja. 3. Bin auf dem Wochenendticket mit einer Freundin verreist, da war ich noch 19. Bei einem Umstieg angehalten ich würde wie ein entlaufenes Kind aussehen, nur um meinen Ausweis kontrollieren zu können.
Nach §23 und 24 SächsPolG dürfen in Sachsen im Rahmen einer Schleierfahndung nicht einfach Taschen kontrolliert werden, da eine Schleierfahndung eine verdachtsunabhängige Fahndung ist und somit kein Verdacht besteht und in Folge dessen auch kein Recht besteht die Tasche zu kontrollieren. Wenn wehrend einer Kontrolle, die Tatbestandsmerkmale nach §23 Abs.1 SächsPolG gegeben ist, ist es möglich.
@ das es in einem Auto nach Drogen gerochen hat und schwubs muss der Kofferraum geöffnet werden. Da lohnt es sich auf die Windrichtung zu achten. Wenn es hinterher gar nicht nachvollziehbar, dass er was gerochen haben kann und dann auch nichts gefunden hat, kann es ärger geben ... und der Quatsch mit der Warnweste, dem Dreieck, Verbandkasten - muss man etwa diese im Kofferraum haben. Ich habe z.B. immer so was unter dem Beifahrersitz. Datzu gibt es mehrere Gründe. Nicht nur, dass ich denen keinen "halblegalen" Grund geben will, in meinem Kofferraum zu schnüffeln.
Wenn die Polizei sagt: "Wir würden mal gerne einen Blick in den Kofferraum werfen" dann ist man nicht dazu verpflichtet den Kofferraum zu öffnen, doch die Polizei sagt gerne das sie den Verbandskasten und Warndreieck sehen möchten.. da sich diese meist im Kofferraum befinden, wird dann auch gleich ein blick in den Kofferraum geworfen. Wenn sich der Verbandskasten usw im Fahrerraum befindet dann haben die theoretisch kein Recht dazu den Kofferraum zu öffnen.
+SteKke HD Also das mit dem nicht riechen stimmt nicht so ganz, die speziellen Fette mit denen viele Waffen behandelt sind kann ein Hund schon manchmal riechen
+SteKke HD im video wird absoluter müll erzählt, natürlich dürfen die beamten verbandskasten und warndreieck kontrollieren und die werden dich aus eigensicherungsgründen nicht aus den augen lassen während du im kofferraum rumwühlst
viele der regeln sollte man ändern, man sollte das so machen das cops egal welches geschlecht jeden durchsuchen dürfen, frauen wollen ja ihre gleichberechtigung, dan das mit dem kofferraum, da das auto in der öffentlichkeit rumfährt sollte es jeder zeit durchsucht werden dürfen, man könnte ja schwartzmarkt AK`s drinne versteckt haben, wer weiss, man könnte es als Antiterror akt verkleiden oder so, und das ein alkohol test erzwungen werden kann, dient ja der öffentlichensicherheit.
ich finde ihr hättet von Anfang an nur Frauen von Frauen und Männer von Männern durchsuchen lassen. Eigentlich ist mir das scheiß egal, aber da es in letzter Zeit immer krasser um die Gleichberechtigung der Frau geht, finde ich sollte das in beide Richtungen gehen. Sonst gutes Video :)
Unser saß in JVA ein in U-Haft. Als Eltern wurden wir trotzdem abgetastet, ich als Vater von einem Mann. Sein Kommentar: wir können auch nach nebenan gehen und ich durchsuche Sie dort nackt . wollen Sie das? und schaute mich "merkwürdig" an. Evtl anders Herum`?
Was ist denn aber, wenn die Polizistin, die angefordert wird um jemanden zu durchsuchen lesbisch ist. Dann könnte sie ja trotzdem "ihren Bedürfnissen" nachgehen, oder nicht?
Das ist so oder so lächerlich... immer diese Sonderrechte für Frauen und Männer! Wenn ich ein Polizist wäre und eindeutig sehe, dass dort etwas illegales wie Drogenverkauf oder Ähnliches geschieht, dann sollte ich auch das Recht bekommen diese Person zu durchsuchen! Es ist manchmal so behindert was sich irgendwelche Möchtegern-Politiker ausdenken, dass sich sogar Kleinkinder aufregen würden. Wenn man von Anfang an gesagt hätte, es ist okay, dass männliche Polizisten Frauen untersuchen (oder auch andersherum), wenn sie keine Geschlechtsteile anfassen, dann wäre doch alles ok?
Aber es geht ertsmal vorrangig um den "Effekt", da die meisten Personen wahrscheinlich schon Gegenwehr leisten würden, wenn eine Kontrolle stattfinden soll. Außerdem kann man ja bei Verdacht, trotzdem noch einen jeweils anderen weiblichen, aber auch männlichen Polizisten rufen. Denn viele Fälle würden sich so nun schneller klären und dem Täter nicht so viel freiraum lassen.
+Galileo Ich frage mich immer jedes mal, ob das gleiche auch für österreichische Justiz gilt? Würde mich sehr interessieren, da in Österreich so wenige solche Portale gibt, die die Leute aufklären.
Dürfen Polizisten meinen Kofferraum kontrollieren? "Nein, nur wenn Gefahr im Vollzug ist" Darf mich der Staat ausspionieren? "Nein, nur wenn Gefahr im Vollzug ist" Also darf die Polizei jederzeit ohne Grund meinen Kofferraum kontrollieren.
Ich finde es schon ziemlich albern zu hören Beamtenbeleidigung beim Polizisten es ist in Deutschland nicht jeder Polizist verbeamtet das sind nur die wenigsten somit ist der ganze Ausdruck Beamtenbeleidigung schon generell falsch, das wäre eine Amtsausnutzung von jedem Polizisten der nicht verbeamtet ist....
bei der Kofferraum-sache gibt es noch einen Haken: §44 Abs. 2 BPolG (gilt nur für die BPOL und nur im 30-km Grenzbereich) Sollte erwähnt werden, da die Aussage, Polizisten dürften den Kofferraum nicht einfach so durchsuchen, hiermit falsch ist.
Ich hab andauernd zu meinem Vater gesagt, dass man einen Ausweis nur besitzen muss, aber nicht permanent mit sich rumtragen muss, aber er wollte mir nie glauben xD Dabei hatte ich das schonmal woanders gesehen.
Was hier nicht gesagt wird: Wenn ein Polizist beleidigt wird kann die Dienststelle Strafantrag stellen statt des Polizisten bei diesem reinen Antragsdelikt, und für die Beleidigung eines Polizisten während dessen Dienstzeit bekommt man natürlich eine höhere Strafe.