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Prioritätsrecht bei Marken, Patenten und Designs - nicht überall gleichzeitig anmelden  

Rolf Claessen
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Prioritätsrecht bei Marken, Patente und Designs - Ich muss nicht in allen Ländern gleichzeitig anmelden Subscribe www.youtube.co... #rolflcaessen
Ich bin Rolf Claessen, Patentanwalt und Partner bei Michalski · Hüttermann & Partner, und in diesem Video erkläre ich genau, was das Prioritätsrecht bei Patenten, Marken und Designs ist.
Haben Sie schon einmal das Problem gehabt, dass Sie eine neue Erfindung oder eine neue Marke schützen wollten, aber zum Zeitpunkt der Anmeldung noch nicht genau wussten, in welchen Ländern Sie Schutz haben möchten? Über Ihre Kommentare würde ich mich unter diesem Video sehr freuen.
Fangen wir mal mit Marken an. Wenn Sie zum Zeitpunkt der ersten Markenanmeldung noch nicht genau wissen, in welchen Ländern Sie Schutz haben möchten, dann können Sie noch innerhalb von sechs Monaten auch in anderen Ländern die Marke anmelden und bekommen trotzdem in den jeweiligen Ländern den Zeitrang ihrer ersten Markenanmeldung fingiert, wenn Sie die Priorität ihrer ersten Markenanmeldung beanspruchen. Wenn Sie beispielsweise heute eine Marke Marimba für die Dienstleistungen eines Tanzstudios anmelden, dann können Sie auch noch in sechs Monaten dieselbe Marke in den USA anmelden und bekommen dann den Zeitrang Ihrer ersten Marke Marimba. Was bedeutet das? Wenn ein Wettbewerber in den USA in beispielsweise einem Monat dieselbe Marke anmeldet, dann können Sie den Wettbewerber in den USA auf Basis Ihres älteren Zeitrangs mit seiner Marke aus dem Markenregister in den USA entfernen, obwohl Sie die Marke in den USA erst nach dem Wettbewerber angemeldet haben. Dies ist ein ganz wichtiger Vorteil des sogenannten Prioritätsrechts. Bei Patenten oder Designs wird das Prioritätsrecht allerdings noch viel wichtiger.
Bei Patenten und Designs gibt es nämlich das Erfordernis der Neuheit. Wenn Sie also heute eine Patentanmeldung für ein fliegendes Auto einreichen, dann wäre diese Erfindung ja streng genommen in sechs Monaten nicht mehr neu, wenn Sie sich überlegt haben, dass Sie auch Schutz in den USA brauchen. Die Prioritätsfrist bei Patenten beträgt zwölf Monate. Sie können also dieselbe Erfindung auch in anderen Ländern unter Inanspruchnahme der Priorität anmelden, wobei dann Patentanmeldungen und Veröffentlichungen innerhalb dieses Zeitraumes unschädlich sind und auch Ihre eigene erste Patentanmeldung nicht als neuheitsschädlich betrachtet wird.
Bei Designs verhält es sich im Prinzip ähnlich wie bei Patenten, außer dass die Prioritätsfrist nur sechs Monate beträgt. Auch Designs müssen zum Anmeldetag neu sein.
Das Prioritätsrecht räumt Ihnen bei allen diesen Schutzrechten aber vor allem bei Patenten die Möglichkeit ein, erst einmal zu sehen, ob der erste Recherchebericht des Patentamts beispielsweise bei einer Patentanmeldung positiv ist, sodass Sie dann noch innerhalb der Prioritätsfrist entscheiden können, ob Sie diese Erfindung auch in anderen Ländern schützen möchten. Zudem können Sie natürlich Ihre Liquidität schonen und die Ausgaben für die Anmeldungen im Ausland noch zwölf Monate nach hinten schieben.
Ich hoffe, dass ich in diesem Video erklären konnte, was das Prioritätsrecht ist. Wenn Sie neu in meinem Kanal sind und über Patente, Marken und Designs mehr erfahren wollen, dann abonnieren Sie doch meinen Kanal. Ich veröffentliche jeden Donnerstag ein neues Video rund um Patente, Marken und Designs für Anfänger und für Profis. Wenn Ihnen dieses Video gefallen hat, dann freue ich mich über einen Like für dies Video. Fragen zu dem Thema beantworte ich unter diesem Video in den Kommentaren. Und das wichtigste zum Schluss: Schützen Sie Ihr geistiges Eigentum und ernten Sie die Früchte Ihrer Ideen.
About Rolf Claessen
Rolf is patent attorney of IP boutique law firm Michalski · Hüttermann. The firm is managing about 4500 trademarks and 6500 patents and patent applications for mostly domestic medium sized clients in Germany in many technical fields.
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Dr. Rolf Claessen
Michalski · Hüttermann & Partner
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D-40221 Düsseldorf
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Legalese and Disclaimer - Rechtliches
Sie haben sich ein Video von Rolf Claessen angesehen. Die Meinungen der Teilnemer in diesem Video sind ihre eigenen Meinungen und spiegeln nicht die Meinung der jeweiligen Kanzleien wieder und werden auch nicht von den Kanzleien mitgetragen. Keiner der Inhalte soll als Rechtsberatung angesehen werden. Diese Videos sollten unter keinen Umständen als Rechtsberatung oder als Rechtsauffassung ausgelegt werden. Die Inhalte dieser Videos sind als allgemeine Informationen gedacht. Für spezielle Rechtsfragen sollten Sie Ihren Patentanwalt kontaktieren. Konsultieren Sie Ihren Patentanwalt.

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28 авг 2024

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Комментарии : 13   
@maltesli8537
@maltesli8537 2 месяца назад
Sehr verständlich erklärt
@patentanwalt
@patentanwalt 2 месяца назад
Das freut mich!
@professormoe2896
@professormoe2896 6 месяцев назад
toll zusammengefasst danke
7 лет назад
Rolf, wieder mal supergut erklärt. Danke.
@Niko-hz9ct
@Niko-hz9ct 2 года назад
❤️ Dank! Ich hoffe mal, dass die Informationen noch aktuell sind. Das Video hat genau meine Frage beantwortet. Meine Wunschmarke wurde 2019 nur in der Ukraine eingetragen und deshalb kann ich sie in DE anmelden und nutzen. 👍 & 1 Abo
@patentanwalt
@patentanwalt 2 года назад
Die Prioritätsfrist bei Marken beträgt 6 Monate ab dem Anmeldetag (nicht Eintragung).
@famkis8680
@famkis8680 Год назад
Vielen Dank für das informative Video! Gilt eigentlich auch eine PCT-Anmeldung als Hinterlegung gemäß Artikel 4 PVÜ, und kann somit als Prioritätsanmeldung für eine nationale Nachanmeldung in einem beliebigen PVÜ-Mitgliedstaat verwendet werden?
@troubleshooter3052
@troubleshooter3052 4 года назад
Vielen Dank für das Video. Ich bin ein wissenschaftliche Mitarbeiter an einer Uni. Ich habe was erfunden und werde bald ein Patent anmelden. Darf ich während der Prioritätsjahr eine Veröffentlichung zu meiner Erfindung in z.b. ein Journal oder Konferenz machen? Ist der Priorität noch gewährleistet? Vielen Dank in Voraus
@patentanwalt
@patentanwalt 4 года назад
In der Regel ja.
@alexf.2496
@alexf.2496 6 месяцев назад
Was ist wenn jemand eine Marke in Frankreich zb im Jahr 2015 angemeldet hat, ich diese Wortmarke 2024 in Deutschland anmelde, habe ich dann trotzdem 6 Monate Priorität weltweit (außer Frankreich) oder gab es nur einmal die Priorität damals 2015?
@FerdinandHanisch
@FerdinandHanisch 6 лет назад
Guten Tag Herr Claessen, ich habe eine Frage bezüglich der Sammelanmeldung von Designs in Deutschland und dem Priortätsrecht. Ich habe eine Sammelanmeldung mehrere Designs in Deutschland abgeschlossen. Leider bietet die EUIPO für einen europaweiten Designschutz keine Sammelanmeldung mehrere Designs für eine festgelegte Gebühr an. ZB. Bezahle ich beim Deutschen Patentamt 60 Euro für bis zu 10 Designanmeldungen. Beim EUIPO bezahlt man für ein einziges Design mit europaweitem Schutz 350€ und jedes weitere Design kostet 150€ mehr. Meine Frage ist nun, hat man das Prioritätsrecht für jedes einzelne Design aus der deutschen Sammelanmeldung und kann auch nur ein oder zwei Designs aus der Sammelbestellung innerhalb der 6 Monate beim EUIPO für Europa anmelden (unter Anwendung des Prioritätsrechts) oder kann man nur die gesamte Designsammlung beim EUIPO anmelden? Dies würde beeinflussen, ob ich beim Deutschen Patentamt einzelne Designs anmelde für je 60 € oder eine Sammelanmeldung tätige. Vielen dank für die aufschlussreichen Videos! Beste Grüße
@luckycstriker
@luckycstriker 7 лет назад
vielen dank für das Video ! sehr gut verständlich. könnten Sie noch auf Seniorität eingehen ?
@luckycstriker
@luckycstriker 7 лет назад
Verstehe, vielen Dank! Das bedeutet, dass man damit Gebühren zur Überwachung sparen kann, nehme ich an ? Wenn man die Seniorität einer alten nationalen Marke für eine neue EU Marke in Anspruch nimmt darf man also nicht den Fehler begehen seine nationale Marke vor Ablauf der Einspruchsfrist zu löschen, da man so das Risiko eingeht sämtliche Marken zu verlieren ? Vielen Dank nochmal für Ihre Videos und die Beantwortung meiner Frage, das hat das Internet/RU-vid gebraucht!
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