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RÜ-Video 06/20 Ersatz von Reparaturkosten jenseits Wiederbeschaffungswert 

Alpmann Schmidt
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Ein Video zu unserer "Entscheidung des Monats" aus unserer RÜ-RechtsprechungsÜbersicht 06/20, präsentiert von unserem Repetitor Dr. Matthias Hünert: Ersatz von Reparaturkosten jenseits des Wiederbeschaffungswerts
Die komplette Entscheidung inklusive Lösung findet Ihr auch kostenlos hier zum Nachlesen: t1p.de/8azm
Viel Spaß!
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Das bietet unsere monatlich erscheinende Ausbildungszeitrschrift RÜ: - Die wichtigsten Entscheidungen des Monats als Klausur - mit Sachverhalt und ausführlicher Lösung im Gutachtenstil.
- Hinweise zu Aufbau, Methodik und typischen Fehlern.
- Kurzkommentare zur systematischen Einordnung und Examensbedeutung.
- Zusammenfassung der neuesten Literatur und Gesetzgebungsreport.
Weitere Informationen zur RÜ gibt es auf unserer Homepage: t1p.de/ivrd
Das Plus für Referendare: Die Kombiausgabe mit RÜ und RÜ2 t1p.de/22eg

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27 авг 2024

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Комментарии : 3   
@nilsmullah3447
@nilsmullah3447 4 года назад
Sehr strukturiert dargestellt. Lediglich die Stimme könnte ggf. etwas lustvoller eingebracht werden :D Dennoch sehr gelungen, vielen Dank!
@AG-ql6uh
@AG-ql6uh 3 года назад
meiner Ansicht nach ist die Folie bei der WeiternutzungsABSICHT missverständlich. Er hatte ja gerade weiternutzungsabsicht. Das er es letztendlich rein tatsächlich nicht weiter nutzen konnte ist eine andere Sache. Ansonsten super aufgebaut und sehr verständlich. Zudem fehlt meiner Ansicht nach ein Anspruch aus 823 II BGB ivm 9 StVO
@Sinthora97
@Sinthora97 4 года назад
Bei der maschinentechnischen Auffassung von "Realisierung" und bei der verkehrstechnischen Auffassung von "in Betrieb" zu sprechen, scheint mir etwas unglücklich. Eine Differenzierung zwischen "in Betrieb" und "Realisierung der Betriebsgefahr", würde die Prüfung mMn noch sauberer machen. Die Definition der "Realisierung der typischen Betriebsgefahr" nach der maschinentechnischen Auffassung zB scheint mir in dieser Form "falsch". Zur Realisierung der Betriebsgefahr eines KFZ nach der maschinentechnischen Auffassung genügt nämlich nicht, dass das KFZ in Betrieb ist. (Auch nicht zzgl. der bereits geprüften Kausalität) Beispiel: Fußgänger X starrt dem fahrenden KFZ nach, das ihm sehr gefällt und bricht sich deshalb aus Unachtsamkeit auf dem Gehweg das Bein: In Betrieb (+), Realisierung der Betriebsgefahr (-)
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