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RÜ-Video 12/22 Insulin-Fall 

Alpmann Schmidt
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8 сен 2024

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Комментарии : 15   
@kirill4524
@kirill4524 Год назад
Der Herr Holznagel hat nen echten Hang zur Dramaturgie :D
@lorenzobukowski6475
@lorenzobukowski6475 Год назад
Interessant und didaktisch wertvoll. Hier wird das vermittelt was man letztlich in der Examensklausur zeigen muss, jedenfalls meiner Erfahrung nach. Vielen Dank für die Mühe und den Gratis Zugang.
@tullapokriefke5529
@tullapokriefke5529 Год назад
Ein Gratis Zugang verschleiert allerdings, dass Alpmann ein vitales pekunieres Interesse hat, die Jurastudenten für die RÜ und die Kurse zu intessieren und hierbei nicht unerheblich Kohle zu machen. Der Repetitor verdient selbst im Heizungskeller viel Geld. Es sei Ihm gegönnt, aber Dankbarkeit sollten die Studis lieber ihrer Mutter oder Oma zukommen lassen, zumal bei Letztgenannter dieser Fall ggf. irgendwann hilfreich ist.
@lorenzobukowski6475
@lorenzobukowski6475 Год назад
@@tullapokriefke5529 dass das nicht aus philanthropischen Gründen passiert ist mir schon klar, im Endergebnis ist es aber positiv diesen leichten Zugang zu Wissen zu haben. Trotzdem möchte ich nun an dieser Stelle natürlich meiner Mutter und speziell meiner Großmutter danken.
@katharina6763
@katharina6763 Год назад
Super Aufarbeitung. Kann mir den gut als Examensfall vorstellen. Danke!
@rudiausbuddeln
@rudiausbuddeln Год назад
Danke!
@alpmann_schmidt
@alpmann_schmidt Год назад
Gern geschehen! 😉
@Wilhelm_M
@Wilhelm_M Год назад
cool gemacht
@Wilhelm_M
@Wilhelm_M Год назад
aber müssen die AGL zum Versuch nicht mit § 216 Abs. 2 StGB beginnen?
@alpmann_schmidt
@alpmann_schmidt Год назад
@@Wilhelm_M Danke fürs Feedback! Zur Zitierung von § 216 StGB beim Versuch: Wegen Vergehenscharakter sollte die gesetzliche Anordnung nach Abs. 2 mitzitiert werden, richtig. Aber bitte im Strafrecht nicht von Anspruchsgrundlagen sprechen. 😉
@SnoopieTV
@SnoopieTV Год назад
Super Video. Allerdings schaffe ich es nicht den entscheidenden Unterschied dieses Falles zum Gashahn- / Gisela-Fall zu erkennen. Wenn die Tatherrschaft des M dadurch angenommen werden kann, dass er es freiverantwortlich unterließ Gegenmaßnahmen zu ergreifen, dann muss dies auch bei den anderen Fällen konsequenterweise angenommen werden. Schließlich, hätte die andere Person den Hahn zudrehen oder den Raum verlassen können bzw. der Beifahrer das Auto. Darin liegt doch auch ein freiverantwortliches Unterlassen Gegenmaßnahmen zu ergreifen.
@moinischubsau848
@moinischubsau848 Год назад
Im Gashahn und Gisela Fall wurde der Angeklagte daher auch freigesprochen. Die große Kritik an dem neuen Urteil liegt darin, dass der M auf die F (welche zeitgleich Täterin war) angewiesen war um Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Schließlich konnten die "Opfer" der beiden anderen Fälle aus eigener Kraft entkommen und M war hier ans Bett gefesselt. Zusätzlich waren die Hilfsmaßnahmen nicht so leicht zugänglich wie in den anderen beiden Fällen. M war nicht nur auf die F sondern auch auf geschultes Rettungspersonal, welches rechtzeitig zur Stelle sein musste angewiesen und seine Rettung lag somit nicht einfach im Öffnen einer Tür.
@julesbruce6767
@julesbruce6767 Год назад
Der große Senat hätte angerufen werden müssen, §132 II GVG
@uk2219
@uk2219 Год назад
Danke 👍👍
@alpmann_schmidt
@alpmann_schmidt Год назад
Gerne! :)
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