Der Staat so: "wir müssen dringend mehr bezahlbaren Wohnraum schaffen" Der Staat auch so: "du verlangst zu wenig Miete! Das geht ja mal gar nicht" Also die "Logik" soll verstehen wer will 🤦♂
Das nennt sich Marktwirtschaft. Angebot und Nachfrage bestimmen den Preis. Ist der Preis hoch, so ist das ein Signal für den Investor, zu investieren. Hier in Wohnungen. So die Theorie. Die Praxis hat natürlich den Haken, dass Bauland in München Mangelware ist. Da der Wohnraum gleich bleibt, aber immer mehr Leute nach München ziehen, können Investoren auf "ewig" steigende Preise spekulieren. Der Preis für die Investitionen bezahlt natürlich der Mieter.
Leider nein, Schau ich erklär es dir: der liebe Vermieter musste dem Hausmeister ein höheres Gehalt samt den Steuern zahlen damit er den Hausmeister Job macht, das tut er aber nicht sondern lässt ihn günstig in einer Wohnung wohnen. Dadurch erspart sich der Vermieter Lohnsteuer und Sozialversicherung. Der Vermieter macht das nicht einfach weil er ein guter Kerl ( Ehrenmann bullshit) sondern weil er ein guter Geschäftsmann ist ( wie glaubst du kommt er sonst zu so vielen Mietwohnungen. Und um den Preis den er vermietet an die normalen Mieter geht es nicht, die darf er so günstig machen wir er will, hat keiner was dagegen, es geht um den Hausmeister der bei ihm angestellt ist!
@@siegfridvonhubertushohenlo7105 Der Vermieter/Arbeitgeber ist schon nen Fuchs^^ wenn er sich aber an den Mindestlohn hält und der Arbeitnehmer für das Geld arbeitet, können die halt nix machen.... Zu billig Vermieten tut er ja auch nicht sondern der Zahlt doch soviel wie alle anderen Mieter soweit ich das verstanden hab.
@@siegfridvonhubertushohenlo7105 das ist nicht richtig. Der Vermieter würde höhere Summen ausgezahlt bekommen, wenn er höhere Mieten einnehmen würde. Der Vermieter ist in der Tat ein guter Geschäftsmann und wirtschaftet für seine Vermieter, natürlich auf die Kosten des Staates. Ein höherer Lohn für den Hausmeister, zugleich eine höhere Einnahme durch die Miete, würde dem Vermieter keinen Mehrwert geben. Jedoch den Hausmeister in die nächste Steuerklasse katapultieren, weswegen der Hausmeister am Ende weniger in der Tasche hätte. Höhere Mieten, bedeuten auch höhere Ausgaben, was wiederum weitere Steuerersparnisse für den Vermieter bringen würde. Ich bin überzeugt, dass der Mann aus persönlichen Motiven gegen den Staat handelt. Vermögen scheint ihm nicht an erste Stelle zustehen, was ihn zu einem guten Vermieter macht. Aus wirtschaftlicher Sicht bringt ihm dieses Vorgehen Nachteile.
2 Dinge sind zu unterscheiden: 1. Die Differenz zwischen Hausmeister und restliche Mieter. Kleinlich aber ok! 2. Anmahnen, dass alle schön 20€/qm bezhahlen sollen, ist die eigentliche Frechheit
Sehe ich etwas anders. Wenn er von allen anderen Mietern den gleichen Preis nimmt, ist es für mich kein Problem, wenn sein Angestellter das gleiche zahlt. Betrogen als Steuerzahler würde ich mich fühlen, wenn seine Angestellten einen günstigen Preis zahlen, alle anderen aber die 20,00 Euro. Oder wenn der Vermieter einen Großteil Angestellte in seinen Wohnungen wohnen lässt und nur einen Bruchteil günstig an andere vermietet. Das scheint aber hier nicht der Fall zu sein. So ist mein Gerechtigkeitsempfinden nicht getroffen. Im Gegenteil, der Vermieter verzichtet ja auf eine große Summe. Die 44.000 Euro bei seinem Angestellten kann man ja multiplizieren mit den vermieteten Wohnungen. Eigentlich müsste der Vermieter vom Staat Geld bekommen, weil er einen Teil der Aufgaben des Staates übernimmt. Nämlich bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Dass er dafür vom Staat noch "verfolgt" wird ist ehrlicherweise eine Frechheit. Zumal ja das Finanzamt (wie alle Ämter) von der Allgemeinheit bezahlt wird. Damit sind Beamte eigentlich die Angestellten aller Steuerzahler.
wenn der überwiegende Teil der Mieter seit 20, 30 oder mehr Jahren in den Wohnungen lebt, ist ein Durchschnitt von 12 bis 14 Euro durchaus denkbar, bei so alten Verträgen zahlt man oft nur 6 bis 8 Euro/m². Die Einkommen werden aber (nicht immer fair aber doch) an die Lebenssituation angepasst, die Mieten steigen nicht im gleichen Ausmaß. Entsprechend kann das Finanzamt nicht Mieten von Mietern, die seit 40 Jahren nur marginale Mieterhöhungen erleben mussten und für next zu nothing in München leben heranziehen. Der Vermieter einigt sich mit dem Hausmeister auf ein Nettoeinkommen, entsprechend gäbe es zwei Möglichkeiten: Er zahlt einen fairen Nettolohn und führt alle Abgaben ab, der Hausmeister bezahlt für die Wohnung exakt die Miete, die der Schnitt der Mieter von Vermieter ZUM ZEITPUNKT DES BEZUGS verrechnet bekommen hat, niemand regt sich auf. ODER der Vermieter zahlt Steuer für den Differenzbetrag, den der Hausmeister auf den Schnitt der Wohnungen zum Zeitpunkt des Bezuges der Wohnungen zahlt. Zu sagen 12-14 Euro ist steuerlich leider Augenauswischerei. UND NOCHMAL: wir sprechen nicht von einer Benachteiligung des Hausmeisters, der soll sein vereinbartes Netto selbstverständlich bekommen, sondern von einem Multimillionär mit 100 Wohnungen in München, der Steuern unterschlägt - vielleicht hätte man seine Steuerberatung dazu interviewen sollen, ein paar Euro gespart und sich dann als Opfer inszenieren, das ist billig!
@@Anderas73 steuern unterschlägt? Wenn dem so ist, gehören die Regeln geändert. Das ist doch schwachsinn. Die Mieten explodieren und wir bestrafen Leute für zu kleine Mieten. Der jenige der die Idee hatte, dachte aber auch nur an den eigenen Gewinn. Sry aber ja die 4 Euro die er weniger zahlt als andere Mieter, kann am Einzugszeitpunkt liegen und die nach zu versteuern, verstehe ich ja noch. Aber den Mitspiegel der Stadt dafür zu nehmen, statt eine absolute gleichwertige Wohnung ist bürokratischer Bockmist. Man sollte lieber Vermieter belohnen, die günstigen Wohnraum zur Verfügung stellen. Immerhin mangelt es daran, grade in unseren Städten sehr und grade da brauchen wir ihn.
@@ueberraschungstuete wenn im Bericht ein Häuserblock aus den 1970ern gezeigt wird, die in den letzten 2 Jahrzehnten wohl mal saniert wurde, darf davon ausgegangen werden, dass es noch 50 Jahre alte Mietverträge gibt, die heute noch 3, 4 EUR/m² kosten, das kann man wohl nicht auf eine 2016 bezogene Hausmeisterwohnung anlegen, oder? Die Differenz muss sich also mindestens auf 2016, nicht auf den Schnitt ALLER Mieter beziehen
@@Anderas73 Das würde ich etwas anders sehen. Sicher ist der Vermieter Millionär. Wenn er aber auf Gewinn verzichtet (den er erzielen könnte) indem er eine geringere Miete verlangt finde ich das ehrenswert. Sicher ist der Hausmeister sein Angestellter. Wenn er jetzt die gleiche Miete zahlt, wie alle anderen Mieter des Vermieters, sehe ich da kein Problem. Zumal, wenn der Angestellte einer von 100 Mietern ist. Wäre das Modell des Vermieters, dass er hauptsächlich für seine Angestellten günstigen Wohnraum zur Verfügung stellt, sehe ich es auch anders. Und der Hausmeister dient ja auch dazu, dass der "zu günstig" vermietete Wohnraum erhalten/instandgehalten bleibt. Das Finanzamt will ja auch von den anderen Mietern eine höhere Miete haben. Im Prinzip übernehmen Vermieter die so denken, die Aufgabe die eigentlich der Staat haben sollte. Nämlich günstigen Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Es wird in dem Beitrag nicht so klar. Aber es ist üblich, dass Finanzämter Vermieter anschreiben, wenn diese die Miete nicht anheben und weit unterhalb des Mietspiegels vermieten. Auch bei alten Mietverträgen. Hier wird dann quasi erwartet, dass die Miete regelmäßig angepasst wird. Diese Praktik wird in einem Nebensatz erwähnt. Er soll nämlich auch die anderen Mieten erhöhen.
2:41 Ich, Student, gebe 90% meines Teilzeit-Einkommens für die Miete in München aus. Denn selbst Einzimmer-Studentenwohnungen sind teurer als das, was Herr Bunner zahlt. Wir brauchen mehr Vermieter wie diesen!
Wenn ich Politikerin oder Politiker einer neoliberalen Partei (FDP, CDU/CSU, SPD, AfD, Grüne usw.) wäre, würde ich sagen: da bleiben nach Abzug der Miete noch 10 Prozent übrig. Das reicht doch zum Leben oder etwa nicht?
Das Argument für die angeblich zu niedrigen Mieten für Angestellte kann ich auf einer gewissen Ebene noch nachvollziehen. Aber eine zu niedrige Miete für die sonstigen Bewohner im Haus, die in keinerlei zusätzlichem Verhältnis zum Vermieter stehen? Das ergibt doch gar keinen Sinn. Wenn man will, dass die freie Marktwirtschaft den Preis regelt, dann soll man sich da auch nicht einmischen, wenn die Preise zu niedrig sind.
Es geht nicht darum, dass die Mieten für die restlichen Bewohner "zu niedrig" sind, sondern darum dass er in diesem Fall als Vermieter nicht die kompletten Kosten beispielsweise für Sanierungen von der Steuer absetzen darf. Er kann an Miete nehmen, was auch immer er will.. aber dann eben im Zweifelsfall auch nur einen Anteil seiner kosten steuerlich geltend machen.
Und an sich gibt es dieses Konzept von "zu geringer Miete" auch, da der Verdacht entsteht, dass man zusätzlich zur normalen (außergewöhnlich niedrigen Miete) noch zusätzlich schwarz Miete zahlt und damit Steuern hinterzieht.
Ja und nein. Die Hälfte des Einkommens für Miete ausgeben IST leider wirklich Realität für viele, es macht aber einen riesen Unterschied was das in Zahlen bedeutet. Wenn ich 2,5 verdiene und nach der Miete nur noch 1,25 zum leben übrig habe ist das eher schwierig. Wenn ich schon 4000 verdiene und mir 2000 zum leben bleiben wirds schon leichter!
Ok, die Differenz von 8,8€ zu den besagten 12€ sind ein geldwerter Vorteil. Das ist hier ein Wert von grob 216€, der versteuert werden müsste. Generell einen fairen Vermieter zu drangsalieren ist ansonsten aber an Schäbigkeit nicht zu überbieten.
Das Problem ist: Das Steuerrecht muss alle Fälle umfassen. Wo ist die Grenze ab welcher die Vergleichsmiete und ab welcher die Mietpreise der anderen vermieteten Immobilien genommen wird? Wie häufig kommt es überhaupt zu so einem Fall? Eine Sonderregelung würde nur das Steuerrecht deutlich verkomplizieren und ggf. Lücken öffnen. Von daher ist es in diesem Einzelfall blöd, aber im Ganzen kann man die Gesetzgebung durchaus nachvollziehen.
Nein muss es nicht…und fertig…steht dem Vermieter doch frei was er verlangt bei seinem eigentum…staat solls maul halten, der kassiert eh schon bei der grundsteuer zu viel mit…
Wenn mir der Staat so gegen den Karren fährt, obwohl es an anderer Stelle mehr zu holen gäbe, würde ich dem Hausmeister kündigen und an H4ler vermieten. Dann hat sich das mit zu wenig Steuern. Dann fließt es andersrum. Man wollte es so.
@@christian7054 Ich widerspreche Dir bei der Frechheit nicht, aber sie müssen mehr Miete zahlen. Zwar nicht den ortsüblichen Preis, aber ca. 3€ waren es, wenn ich es richtig erinnere. Wurde im Beitrag jedenfalls erwähnt.
Hier gibt es ein paar Punkte zu beachten: Wenn der Hausmeister weniger Miete zahlt als seine anderen Mieter, dann kann ich das mit dem geldwerten Vorteil durchaus verstehen. Offensichtlich ist dem ja so. Wenn sich das Finanzamt aber beschwert, dass er alle Wohnungen zu billig vermietet, dann kann ich es nicht mehr verstehen. Das sollte doch dem Vermieter überlassen werden. Wenn er der Meinung ist, dass sein Wert so in Ordnung geht (und hintenrum nicht noch anderweitig irgendwie Geld bekommt um die Steuern zu umgehen), dann sollte sich das Finanzamt da raushalten. Dass der Hausmeister weniger Miete zahlt fällt dann aber durchaus unter geldwerter Vorteil.
Beim ersten Punkt mit dem Geldwerten Vorteil bin ich voll bei dir. Der andere Punkt nicht ganz. Das wurde jedoch auch sehr verdreht in dem Beitrag dargestellt. Das Finanzamt wird nicht verlangt haben, dass mehr Miete berechnet werden soll. Es ist jedoch so, dass wenn die vereinnahmte Miete weniger als 66% der ortsüblichen Miete beträgt, die Werbungskosten (also alle Kosten die dem Vermieter im Zusammenhang mit den vermieteten Wohnungen entstehen) auch nur in dieser Höhe anteilig berücksichtigt werden können/dürfen. So steht es neunmal im Gesetz. Bedeutet also, der Vermieter darf so viel, bzw wenig für die Wohnungen verlangen wie er möchte, muss sich dann aber natürlich damit abfinden, dass die Werbungskosten nicht voll, sondern nur Anteilig berücksichtigt werden können. Sonst würde (bewusst übertrieben dargestellt) der Nächste seine Wohnungen für 10€ Miete pro Monat vermieten, aber zB ne neue Heizung oder nen Fassadenanstrich in der vollen Höhe absetzen. Dass das nicht wirklich fair / im Sinne aller Steuerzahler ist, sollte ja klar sein.
@@nickb5477 Als dieses Gesetzbgeschrieben wurde hat man aber auch keine 40 Mark für eine 50 Jahre alte Wohnung bezahlt. Das ist einfach nur lächerlich hoch und nur mit Gewinnmaximierung zu rechtfertigen. Man kann doch keinen zwingen hohe Gewinne einzufahren. Solange Das Unternehmen gut da stehtbund stetig Gewinn schreibt sehe ich kein Problem darin, wenn man eben keine räuberischen Mieterhöhungen durchsetzt.
@@herbertlandschmid3012 - ohh doch, beschäftige dich mal mit gewerblichem Steuerrecht. Wenn du eine Firma gründest, erwartet der Staat auch, dass du hohe Gewinne einfährst. Das ist für eine GmbH mit 1 Person ziemlich bescheuert, da der "Gewinn" lediglich mit einem höheren Satz besteuert wird als das Gehalt des Geschäftsführers/Inhabers/Angestellten, aber wenn die Firma über einen längeren Zeitraum keinen Gewinn macht, kann man sich auf ein Buchprüfung gefasst machen, die Tage des Lebens kosten wird, weil der Staat dann die Unschuldsvermutung umdreht und erstmal glaubt, alles sei gemauschelt ...
@@thought-provoker Ich betreibe ein Gewerbe und ich ziehe meine Kundschaften nicht ab. Ich verlange Preise, die ich für gerechtfertigt halte und nutze nicht meine momentane Stellung des Vrrkäufermarktes aus. Mir gehen die auch nicht aufn Sack
@@herbertlandschmid3012 tja im §15 steht ja auch was ganz anderes als im § 21,was ja allein schon systembedingt (Gewinneinkünfte bzw Überschusseinkünfte) logisch ist.
Ist nicht nur in München so, bei meiner Mieterin habe ich das gleiche Problem mit dem Finanzamt, denen ist die Miete zu niedrig und die unterstellen mir bei jeder Steuererklärung, dass es so nicht stimmen kann. Ja, natürlich könnte ich mehr Miete verlangen, aber ich habe eine Mieterin, die zuverlässig bezahlt und auf die Immobile gut aufpaßt. Das ist mir viel wichtiger als der letzte Euro, den ich mehr an Miete bekommen könnte.
@@Spirit12414 Sind gar nicht so wenig Vermieter die so denken aber der Kurs der Regierung erschwert es oft eben niedrigere mieten zu verlangen Sanierungszwang, steigende Preise und wenn du niedrig vermietest und dann mal nen Mietnomaden/Messi erwischen tust isses doppelt so schlimm.
der reale Irrsinn ist kein Irrsinn. Der Vermieter vermietet nicht zu günstig, sondern hinterzieht im Prinzip Steuern. Anstatt seinen Beschöftigten nämlich mehr zu bezahlen (und damit mehr SV und Steuern), überlässt er ihnen die Mietwohnungen spottbillig (und zahlt damit selbst weniger Steuern auf seine Mieteinnahmen). Wenn, ja wenn, er so günstige Mietwohnungen auch hätte für normale Mieter, die nicht bei ihm arbeiten, dann wäre das was anderes und ich würde ihm den sozialen Gedanken abnehmen. Aber so…. Wenn er es fair findet, dass die Leute sich ne Wohnung gut leisten können, soll es sie eben fair bezahlen und nicht so ein Steuervermeidungsmodell auf Kosten aller abziehen.
@@rimasbaliulis7325 1. Woher weißt du das . 2. Scheint es trotzdem für ihn die Beste Option zu sein 3. Wenn es stimmt dass der Vermieter bei den anderen Wohnungen 11-13€ nimmt ist er ja immernoch exorbitant günstiger.
2:33 Als jemand, der grade in München nach einer 3-Zimmer Wohnung sucht (perspektivisch zur Familiengründung), dachte ich mir grade, sind 1.240€ kalt echt mega günstig 🥲 Das zeigt, wie wahnsinnig sich die Mieten von den Lebensrealitäten der Menschen entkoppelt hat …
Kannst lieber kaufen und dich 50 Jahre verschulden .. und wenn du zur Rente nicht mehr Zahlungsfähig bist verkaufen, Restschuld ausgleichen und vlt noch paar Euro rausholen
1240€ miete sind eine pure frechheit… Ich wohne in einer 60qm Wohnung nahe einem großen Bahnhof von dem aus ich direktverbindungen in viele Bundeslandeshauptstädte habe. Und kostet ca270€ pro Monat. DAS ist ein fairer Preis… ein preis der einem fast das komplette Monatsgehalt kostet ist nicht angebracht, man sollte ja essen und trinken auch noch ab und zu
Ich finde 1240€ kalt ist gar nicht günstig. Vor 2 Jahre zahle ich auch 1250 für 60qm, dann kaufe ich meine eigene Wohnung in München. Jetzt bezahle ich nur 200€ monatlich mehr, aber 20-30 Jahre später gehört die Wohnung zu mir.
Bleibt die Frage, wie viel Geld das Amt noch bekommt, wenn mindestens 2/3 der Wohnungen leer stehen und ob es für eine Kommune wirklich besser ist, wenn die Menschen weg sind.
In München werden keine Wohnungen leer stehen. Es gibt immer jemanden der diese Miete bezahlen kann das ist ja das schlimme. Die kommen dann halt von irgendwo hergezogen.
glaube kaum das die wohnungen in münchen für mehr als ein / zwei monate leer stehen würden. Einer der gründe für die hohen mieten ist ja immernoch, dass sich immer jemand findet der sie zahlt
Es geht um zwei verschiedene Probleme. Verbilligte Überlassung führt nur zur Kürzung der Werbungskosten im Verhältnis der zu günstigen Überlassung. Geldwertervorteil führt zu einer zusätzlichen Besteuerung als Lohn und führt somit zu mehr Lohnsteuer. Jedoch kann der Arbeitgeber dieses auch als Werbubgskosten/Betriebsausgaben geltend machen. Leider ist Steuerrecht für die meisten nicht verständlich, aber es hat seine Richtigkeit und entspricht de Gleichmäßigen Besteuerungsgrundsatz 85 AO
Das ist ja das makabere Leerstand wird am ende noch belohnt denn steht es lang genug leer kannst du modernisierungen absetzen und somit die bude noch teurer anbieten :D
Überall sagt man die Miete muss billiger werden. Dan macht das einer. Und dann kommt der Staat und sagt die Miete ist zu wenig. Ist das nicht Kontraproduktiv. Es ist einfach nur noch schlimm in Deutschland. Aber Hauptsache der Staat verdient gut.
@@thekaibolle Das verstehen die wenigsten, kannst theoretisch Wohnungen für 1€ vermieten und das Finanzamt müsste das so akzeptieren.. geht hier immer um die Höhe der Werbungskosten die der Vermieter absetzen kann.
Ich bin jede Woche sehr eifrig am zuschauen! Tolle Sendung! Seit ca.20 Jahren! Mich würde wirklich brennen auch interessieren was aus den alten Fälle geworden ist. Sind Köpfe gerollt, sind Dinge umgebaut worden, hat sich irgend eine Behörde doch eingelenkt? :) spannende alte Fälle nachgehakt :)
Finde ich nicht, was die restlichen Wohnungen angeht durchaus ... Aber lohnsteuer bescheißen, mit nicht versteuerten Geldwerten vorteil kostet letztendlich uns allen Geld.
@@christiang5209 Ok, den Hausmeisterrabatt kann man ja über die Lohnabrechnung laufen lassen. Aber grundsätzlich günstig zu vermieten ist sehr lobenswert und beispielhaft, wenn er als Vermieter nicht die lokale Situation brutal zu seinem Vorteil ausnutzt, wie es viele Gesellschaften tun.
@@christophbrandl882 Das darf er auch weiterhin (ich glaube er stuft seinen hausmeister eher bei seinen sozialfällen ein), es gilt halt nicht als vergleichswert. Ebenso das sein nachbar mit demselben Vertrag + wohnung aber einen teuren vermieter, auch gleich viel untern strich bekommen sollte.
@@christiang5209 Nein darf er nicht, das schreibt ihm das Finanzamt ja. Laut Einkommensteuergesetz (EStG) § 21 muss er auch mindestens 15€ verlangen was 66% des Mietspiegels von Sendling wären, das Finanzamt will aber das er über 20€ verlangt, also sind sie einfach gierig.
Ist das der Vater von Gercollector (Michael Spegel)? So viele Thaddäus Spegel wirds nicht geben die im Immobiliengeschäft sind. Wenn ja: Hut ab. Auch überhaupt nicht abgehoben oder überheblich wie man es von einem wirklich superreichen Münchner erwartet! 😁🤝👍
Er ist ja nicht der einzige Vermieter in München, der "zu wenig" Miete verlangt. Und bei allen kommt der Staat und verlangt höhere Mieten. Da müsste einer mal Klagen. Obwohl die Gerichte da wohl eher Pro Staat entscheiden würden.
Das ist ja dann eine zwanghafte aufwärts Spirale. Zuerst verlangt der eine Vermieter 1€ mehr dann der anderer und so wird dann auf kurz oder lang der Mietspiegel hochgedrückt und zieht dann irgendwann die "netten" vermietet mit ohne das sie dagegen was machen können
@@SawChaser es geht aber darum das es keine wirkliche abwärts Konkurrenz im Mietpreis mehr möglich ist durch das Gesetz. Der Vermieter kann nicht dauerhaft einen günstigen Mietpreis anbieten wenn in seiner Umgebung der Preis steigt weil irgendwann dann das Finanzamt kommt und ihn dafür bestraft
Meine Eltern vermieten seit 20 Jahren eine Wohnung. Haben Jahre lang nie die Miete erhöht. Irgendwann kam der Staat und sagte dass das nicht ginge. Also wird man sogar dazu genötigt den Leuten mehr abzunehmen auch wenn man es eigentlich gar nicht will. :|
Das geht schon, man darf dann aber nicht gleichzeitig das Haus weiter voll abschreiben, das führt zu einem rechnerischen Verlust im Einkommen und somit zu Einkommensteuervermeidung.
@@Psi-Storm Naja, nach dieser Aussage wäre es ja strafrechtlich relevant, wenn sich ein Bürger nach Vollendung seiner Ausbildung nicht konsequent weiterbildet, um sich Qualifikationen für ein höheres Gehalt an zu eignen. Wobei, ich sollte das nicht laut sagen, sonst kommt das Finanzamt noch auf die Idee, dem wäre tatsächlich so...
@@OrinderElf Nicht wirklich. Aber wenn z.B. ein Betrieb einem Facharbeiter nur Mindestlohn zahlt schaut das Finanzamt da schon mal genauer hin, ob da nicht nebenher noch Schwarzgeld fliesst oder zusätzliche Vergünstigungen gewährt werden.
@@Psi-Storm Das ist grundsätzlich auch korrekt und gut so, aber in diesem Fall ist es ja _auch_ im Sinne des Arbeitnehmers. Im Fall der Miete hingegen... Naja... Hier hat im endeffekt nur das Finanzamt was von der Änderung der Situation 🤔
Beim Hausmeister haben sie nicht ganz unrecht. Wenn er aufgrund der Hausmeister Tätigkeit billiger wohnt ist es ja ein Geldwerter Vorteil. Die Differenz sollte aber zu dem vom Vermieter üblichen Miete bezogen werden.
Da haste recht, da müsste man die 11,50 - 12,50 der anderen Mieter berechnen, denn schließlich ist die Miete die sich der Hausmeister da spart im Grunde genommen Lohn (192€)
Das würde aber nur so sein wenn die anderen Mieter nicht exakt die selbe Miete für die exakt selbe Wohnfläche bezahlen müssten. Und zumindest so wie ich das verstanden habe ist die Miete für alle gleich niedrig.
Also, dass unentgeltliches Wohnen oder verbilligtes Wohnen ein geldwerter Vorteil ist, müsste glaube ich jedem klar sein. Bedeutet ja auch nur, dass der Vorteil vom Vermieter angegeben und verseteuert werden muss. Der Staat kann ja dem Vermieter nicht sagen, dass er Miete erhöhen muss.
Es geht ja darum, was als Maßstab genommen wird. Was alle einschl. Vermieter einsehen, wäre die Differenz zur Durchschnittsmiete in der gleichen Wohnanlage. Das Finanzamt nimmt aber die Differenz zur ortsüblichen Vergleichsmiete, denn "das könnte der Vermieter ja auch erzielen". Lässt sich wahrscheinlich nur durch eine Gesetzesänderung lösen.
Wenn er alle für alle pro m2 12,50 € und er für seinen Hausmeister 8,80 € Euro verlangt ist das ein 3,70 € Geld Bevorvorteilung gegen über allen anderen Mieter. Die ja nicht für ihn arbeiten. Klar ist das Finanzamt sauer es verliert Zweimal. Einmal Lohnsteur vom Hausmeister der höher bezahlt werden müsste und Abgaben der Mieteinahmen. Trozdem schade den Es scheint ein extrem fairer und günstiger Vermieter zu sein für München ist selbst 12,50 € extrem preiswert.
Du vergisst aber dabei dass es durchaus sein kann dass der Hausmeister auch mal nach Feierabend kurz mal noch hier ne Glühbirne wechselt oder dort mal noch kurz nach dem verstopften Rohr schaut. Dann wäre eine günstigere Miete ja durchaus ok
@@RoFLduhasLoLgesagt hör dir den Teil nochmal genau an ;) da war keine Rede von Vergleich sondern "alle seine Mieten sind zu niedrig... das Finanzamt setzt an..."
Vielleicht sollte man erstmal legale Steuervermeidung und Steuerschlupflöcher schließen, die nicht darauf beruhen, dass jemand vielen Menschen normale bzw. realistische Mietpreise berechnet und nicht ausquetscht bis zum geht nicht mehr. Schließlich haben die Mieter dann ja auch mehr für Konsum übrig.
Man braucht ja nichtmal da anfangen... das Politiker Corana genutzt haben für Maskendeals die ihnen mehrere Millionen in die eigene Tasche geschaufelt haben, Scheiß drauf das dieses Geld wohlwissentlich erzielt wurde indem man höhere Preise angesetzt hat die aus dem Steuertopf finanziert werden. Erstmal muss der seine 40.000 die sich in 5 Jahren summiert haben zahlen, das und nur das ist wichtig! Ich mein wo kämen wir denn da hin? In 60 Jahren wenn er und der Hausmeister schon lange tot sind wäre er ja auch schon fast bei einer halben Million und könnte die Ehre der Politiker ankratzen die sich in 1-2Jahren eine Million abschäffeln ;)
Das kommt dadurch dass es ein Gesetz gibt in dem steht das eine Miete nicht niedriger als 66% der ortsüblichen Miete sein darf da könnt ihr euch ja mal ausrechnen was der nette Vermieter laut Finanzamt verlangen soll
Das stimmt nicht, dies gilt nur bei Vermietung an nahe Angehörige, um eine Vergleichbarkeit herzustellen, denn Vermieter setzen dennoch 100% der Kosten ab, selbst bei "geschenkten" Wohnungen an Kinder.
@@WiiPlayer Es wäre ein Steuersparmodell, wenn es möglich wäre, dass der Vater der Tochter die Wohnung für weniger als die Hälfte vermietet, der Vater aber die kompletten Aufwendungen (Abschreibung, Kreditzinsen, Reparaturen etc.) von der Steuer abziehen kann.
@@WiiPlayer irgendwoher muss das Geld ja für die Dienstwagen, Kunst am Bau, Beraterverträge und Staatstreffen sowie andere Steuerverschwendungen her kommen.
Muss der Staat den generell an allem mit Verdienen? Hier geht es dem Finanzamt nur darum Geld zu holen. Sollen sie schauen das das Geld nicht unnötig verpulvert wird in irgendwelche Bauten oder sonst was. Toll so ein Vermieter zuhaben.
Hat mein Papa mit meinem Opa gemacht, der bei uns in der Einliegerwohnung gewohnt und ihn dann offiziell für Kinderbetreuung bezahlt. ja wer hat oft auf uns aufgepasst, 1 bis Zeitweise 3 Nachmittage die Woche.
Warum sollte das denn der angebliche Ehrenmann Spegel machen - dann spart er sich ja ja gar keine Steuern bzw. bei den angestellten Hausmeistern gar keine Lohnnebenkosten mehr.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist das Hauptproblem hier der geldwerte Vorteil für den Hausmeister. Dass ein nennenswerter geldwerter Vorteil steuerlich berücksichtigt werden muss, ist grundsätzlich sinnvoll. Aber es sollte imho möglich sein, hier als Vergleichsmiete nicht den Mietspiegel, sondern die anderen 99 Mietparteien heranzuziehen. Wenn das Finanzamt alle 100 Mieten für zu niedrig hält, wäre das in der Tat ein Skandal, aber danach sieht es ja hier nicht aus.
@@EdgarRenje Das ist ein Halbsatz und es wird nicht klar wie er gemeint ist, d.h. ob sich das Finanzamt auch daran stört oder ob es nur eine Schlussfolgerung aus dem Mietspiegel ist.
@@Healvia Das stimmt. Wenn alle Wohnungen gemeint wären, würden _erheblich mehr_ Forderungen entstehen. Die 40.000 Euro haben sich ja über Jahre angesammelt. In einem Jahr sind maximal 15.000 Euro zusätzlich entstanden. Und ja, für einen Hausmeister ist das reichlich viel, aber es ist mit Sicherheit keine Nachforderung für 100 Wohneinheiten. Der Hausmeister dürfte (aus Sicht des Finanzamts) einen geldwerten Vorteil von ca. 8700 € p.a. haben. Wenn man davon ausgeht, dass diese 15.000 Euro Nachforderung pro Jahr ausschließlich durch geldwerte Vorteile in Form von vergünstigter Miete zustande kommen, kann man ja näherungsweise ausrechnen, wie viele Mitarbeiter der Mensch dort günstig wohnen lässt. Dass er mehrere Angestellte hat, hat er ja gesagt. Da ich natürlich keine Ahnung von deren Lebensumständen habe, habe ich mich mal an meinem eigenen Steuersatz orientiert und komme auf geldwerte Vorteile irgendwo zwischen 100.000 und 150.000 Euro. Wenn der geldwerte Vorteil pro Person ähnlich hoch ist, also ca. 8700 Euro, hätte der Vermieter zwischen 11,5 und 17 Angestellte. Wie viele Angestellte es braucht, um 100 Wohneinheiten instand zu halten weiß ich nicht, aber es muss ja auch noch jemand den Papierkram machen (unter anderem die Steuererklärung 🤔). Also sehe ich hier nach wie vor keine Anhaltspunkte dafür, dass das Finanzamt ihm grundsätzlich die niedrige Miete ankreidet, sondern nur die geldwerten Vorteile. Was ja grundsätzlich auch nicht falsch ist, denn wenn ein Großkonzern seinen Vorstand in der Firmen-Villa wohnen lässt, möchten wir ja auch dass das versteuert wird, gell? 🙂
@@EdgarRenje Aber dafür muss er nichts zahlen, da geht es eher ob die als vergleich taugen. in einer wie diesen würde ich zwar die vergleichsmiete der anderen Parteien als fair ansehen ... Aber ich verstehe warum der mitspiegel als Vergleichsparameter genommen wird, für normal sind kaum vergleichsimmobilien da, bei diesen müsste auch zustand austattung eingepreist werden etc. Sonst kauft ne firma ein haus, macht 4 mitarbeiter wohnungen draus, drückt die gehälter, läßt in der 5ten, die affäre des Geshcäftsführer fast für quasi nichts wohnen ... Nun spart sie massiv bei dem Mitarbeitern, kann die verluste des Hauses abschreiben - und bescheißt die ehrliche konkurrenz. Wenn du bei der ersten Gehaltsverhandlung deine MA Wohnung angebot bekommst, vergleichst du sie gegen den Markt und nicht gegen andere des Vermieters.
Aber ehem. Gesundheitsminister dürfen billig eine Wohnung kaufen und den Verkäufer im Anschluss zum Chef einer Staatsfirma mit Gesundheitsbezug machen, bei ca. 50% höherem Gehalt verglichen mit dem Vorgängerchef. Das Land sollte die entgangene Grunderwerbssteuer einklagen.
"dürfen" tun das ehm. Gesundheitsminister natürlich nicht. Aber wenn wir ihm als Gesellschaft das durchgehen lassen, was willste machen. 🤷♀ Staatsanwaltschaften sind in Deutschland nunmal nicht unabhängig wie in anderen Ländern. So ist bei uns vermutlich der "Wählerwille".
Willkommen in Deutschland, wenn es um die Steuer geht gibt's beim Staat nichts zu lachen.... Straftaten rund um die Steuer werden härter bestraft als Körperverletzung🤣
Unsinn, bei Körperverletzung beträgt die Höchststrafe 5 Jahre, bei gefährlicher bis zu 10 Jahre. Bei Steuerhinterziehung ist es ebenfalls maximal 5 Jahre in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahre. Die Höchststrafen sind somit identisch. Bei beidem kommt es in den meisten Fällen zu Geldstrafen. Die Höhe von Geldstrafen bemisst sich nach dem Einkommen (Höhe eines Tagessatzes) und der schwere des Vergehens (Anzahl Tagessätze). Das bei Steuerhinterziehung häufig höhere Geldstrafen festgesetzt werden als bei Körperverletzung, liegt vor allem daran, dass vor allem vermögende Menschen Steuern hinterziehen (jemand der keine Steuern zahlen muss, kann auch keine hinterziehen) und dementsprechend höhere Tagessätze zu berücksichtigen sind, während bei Körperverletzung die meisten Täter eher geringes Einkommen haben. So sind 20 Tagessätze bei einem hohen Einkommen absolut natürlich viel mehr als 90 Tagessätze bei einem Geringverdiener. Allerdings tun dem Geringverdiener dieser Betrag auch deutlich mehr weh als dem mit hohem Einkommen. Zu Gefängnisstrafen kommt es bei Steuerhinterziehung grds erst, wenn mind 1 Millionen an steuern hinterzogen wurden (ab dann muss aber auch Gefängnis angesetzt werden laut Urteil des BGH). Dies ist schon eine sehr große Menge an Geld die dann hinterzogen wurde. Bei Körperverletzung kommt es viel eher zu Gefängnisstrafen, insbesondere wenn die Geldstrafe nicht gezahlt werden kann (dann kommt man für entsprechend viele Tage ins Gefängnis, wie Tagessätze angesetzt wurden). Es ist auch die Frage was einen härter trifft. Für jemanden der kaum bis kein Einkommen hat, ist eine Geldstrafe oft härter als einige Zeit ins Gefängnis zu müssen. Für jemand der viel Geld verdient ist Gefängnis klar die härtere Strafe. Im übrigen sollte man sich auch klar machen, dass bei Steuerhinterziehung der gesamten Gesellschaft geschadet wird, während bei Körperverletzung einzelnen Personen geschadet wird. In Deutschland werden jährlich über 100 Milliarden an Steuern hinterzogen. Dies ist eine sehr beträchtliche Summe und schadet letztlich allen, da es dazu führt dass entweder weniger ausgegeben werden kann, oder die Steuern für alle anderen erhöht werden müssen.
Nur wenn man ein Normalbürger ist. Selbstverständlich haben Banken & Co nichts zu befürchten. Die lässt man auch mit Cum-Ex Milliarden einfach davonkommen. Aber wehe Tante Erna vermietet dem Hilfsbereiten jungen Pärchen eine Wohnung 25% unter der Ortsüblichen Miete.........da kennt das Finanzamt keine Gnade und kommt kassieren.
Das geht die ein Dreck an wieviel Miete verlangt wird. Ist sein Eigentum und da bestimmt er und nicht unsere sogenannten Angestellten. Die "Obrigkeit "vergisst gerne,das sie Staatsdiener von uns sind und nicht unsere Befehlshaber sind. Entscheidungen sind zum wohl der Bürger zu treffen und nicht nach Gutdünken umzusetzen.
Wer bestimmt denn die Mietpreise? Der Eigentümer oder das Finanzamt? Wenn mir als Eigentümer jemand vorschreiben tut was ich zu verlangen hab, dem würde ich sowas von in den Arsch treten, das er 2 Jahre nicht mehr sitzen kann.
Das Finanzamt legt nicht die Miete fest sondern stellt einen geldwerten Vorteil fest. Im Grunde wird der Hausmeister zum Teil in Naturalien bezahlt und da sind natürlich genauso Steuern und Abgaben fällig.
Mit dem Hausmeister ist das doch einfach zu lösen: einfach sein Gehalt (inkl. dazukommende Einkommensteuer darauf rechnen) + Miete erhöhen. Immerhin ist das Gehalt des Hausmeisters für den Vermieter eine Geschäftsausgabe und somit abziehbar von dem Einkommen des Vermieters. Falls das nicht geht einfach eine GmbH gründen. Ich gehe mal von aus, dass der Vermieter einen höheren Steuersatz hat als der Hausmeister. Somit ist die Steuerlast sogar so niedriger
Das Problem das dann Sozialeistungen, Rente etc gezahlt werden müssen also 400€ mehr Miete und 400€ mehr gehalt heißt weniger Geld für dem Hausmeister und weniger Geld für dem AG durch dem Arbeitgeberanteil ... Das ist auch der Grund warum dieses Konstrukt gewählt wurde, mit niedrigen gehalt und billiger Wohnung.
@@christiang5209 Meine Aussage war ja, dass man ihm mehr Gehalt geben kann als Miete zu erhöhen, da sich das durch die gesparte Einkommensteuer des Vermieters sich relativiert. Unter der Annahme, dass der Vermieter einen höheren Grenzsteuersatz als der Hausmeister besitzt. Währenddessen der Hausmeister z.B. das neu dazu gekommene Einkommen mit irgendwo ~30% versteuern muss kann der Vermieter seine Einnahmen die er hätte mit 42% (ich gehe mal davon aus) versteuern müssen verringern
Im Endeffekt würde es sich auf die gleiche Summe belaufen, der geldwerte Vorteil wird ja so berücksichtigt als wäre es Arbeitslohn gewesen. Für die Versteuerung spielt es halt keine Rolle wie der Arbeitslohn gezahlt wird.
@@meisterederdeluxe den Geldwerten Vorteil kann der Eigentümer aber nicht als Ausgabe verbuchen oder liege ich hier falsch? Immerhin anders als z.B. bei einem Auto gibt es hier ja keinen Gegenstand den man auf mehrere Jahre Abschreiben könnte
@@Tobi3425 in dem Fall ist es für den Vermieter eine Nullsumme. Der geldwerte Vorteil besteht ja darin, dass er auf einen Teil der Einnahmen aus der Vermietung verzichtet. Die Ausgaben wären also gleichzeitig die Einnahmen, dadurch kommt am Ende das gleiche hinaus (ob der Vermieter nun seine Einnahmen um 600 Euro erhöht und die Ausgaben für den Arbeitslohn in gleicher Höhe, oder ob er sowohl die Einnahmen als auch die Ausgaben unberücksichtigt lässt bleibt ja am Ende gleich). Was er zusätzlich absetzen kann sind die zusätzlichen Lohnsteuern und Sozialabgaben, aber dies gilt ja sowohl beim geldwerten Vorteil als auch wenn er den Arbeitslohn direkt auszahlt.
Ich nenne das Nötigung was die machen und da würde ich gegen Vorgehen, denn das ist mein Hab und Gut , und selbst wenn ich die Mieter da umsonst wohnen lasse ist es meine Entscheidung und nicht des Finanzamtes und auch nicht des Staates, aber das sieht man es wieder wie der Staat zu seinen Bürgern ist, nur abkassieren mehr nicht, und ich hoffe mal das es sich mal ändert und wir endlich wieder normal hier leben können.
Klar versucht der Vermieter hier beim Hausmeister das Finanzamt zu hintergehen . Man sollte ihn nicht als Opfer darstellen. Allerdings sollte bei der Nachzahlung nicht der Mietspiegel berücksichtigt werden sondern der Unterschied zur Miete die er von seinen anderen Mietern verlangt. Oder er könnte dem Hausmeister ein Gehalt zahlen mit dem er sich die normale Miete leisten kann. Aber da müsste er ja wieder Lohnsteuer zahlen. Sowas...
Nein sehe ich nicht so. Denn die Wahrscheinlichkeit das der Hausmeister ohne den Job die Wohnung bekommen hätte ist nahezu null. Auch muss man sich mal vorstellen was das allgemein bedeutet. Nehmen wir ein größeres Unternehmen an. Dieses vermietet einen Teil der Wohnungen an Angestellte, einen anderen Teil jedoch nicht. Welcher Anteil der nicht Angestellten reicht nun aus, um anstelle des Mietspiegels die anderen Mieten zu nehmen? Um eben nicht solche Probleme zu bekommen einigt man sich auf den Mietspiegel und gut ist. Dieser berücksichtigt ja auch anteilig die geringeren Mieten des Vermieters.
Selbst wenn. Er darf ja nicht mehr als 5% pro Jahr draufschlagen. Mietpreisbremse. Am Ende ist der Vermieter der "Dumme". Das Finanzamt berechnet 20,15 obwohl er nur 5% aufschlagen darf pro Jahr.
@@lirella wenn du dir das Video genau anschaust geht es hier nur um eine Steuernachzahlung für die günstige Hausmeister Wohnung. Die anderen Mieter werden nur erwähnt weil die Differenz zum Mietspiegel berechnet wurde.
@@domenickmuller1899 und jeder, der solche Kommentare postet "Er tut doch keinem Menschen weh oder unrecht" hat das Steuersystem verstanden und unterstützt den Staat dabei, gratuliere ;-)
Nur um sicher zu gehen dass ich es richtig verstanden habe… Ich dürfte als Vermieter einem wildfremden (der in diesem Fall nicht für mich arbeitet, also auch kein Hausmeister ist) nicht einfach eine Wohnung für 300 € vermieten, obwohl der Marktübliche Mietpreis vielleicht bei 1500 € liegt? Vielleicht bin ich ja auf das Geld gar nicht angewiesen, und mache das einfach für mein gutes Gewissen und Menschen denen es finanziell nicht so gut geht? Genauso gut könnte ich für meine Arbeitsleistung in einer gewissen Tätigkeit statt der üblichen 50 € die Stunde ja auch nur 25 € die Stunde von einem Kunden verlangen, weil er sich sonst nicht leisten kann. Da könnte das Finanzamt dann auch da herkommen und sagen ich arbeite unter dem üblichen Marktpreis?
Dürfen tust du alles. Nur verlierst du dann gewisse steuerliche Vorteile. Genauer gesagt, kannst du nicht mehr die Werbungskosten zu 100% absetzen sondern nur noch anteilig.
Du kannst jede Miete und jede Arbeitsleistung nehmen die du willst. Das Finanzamt wird das als Liebhaberei einstufen und dann kannst du deine Betriebsausgaben nicht mehr ansetzen. Wenn jemand 200 Euro Betriebsausgaben hat für ein Projekt aber nur 100 Euro Betriebseinnahmen hat weil er so nett ist, dann würde das zu einem Verlust von 100 Euro führen. Die Steuerpflichtige Person würde höchstwahrscheinlich durch diesen Verlust eine Steuererstattung bekommen. Wenn du aber anscheinend gar keine Gewinnerzielungsabsicht hast dann ist es eben Liebhaberei und der Verlust kann nicht angesetzt werden. Extra3 und wie sie alle heißen, wollen nicht informieren sondern einfach auf Krampf eine lustige Sendung daraus basteln. Deshalb werden wichtige Informationen weggelassen, dadurch wirkt das alles natürlich lächerlich aber wenn man in der Materie drinsteckt dann ist es logisch. Egal ob Otto normal Bürger das nachvollziehen kann oder nicht.
@@dlke0s21hpwl Der Vermieter muss nur die Lohnsteuer nachzahlen auf den geldwerten Vorteil durch die vergünstigte Vermietung. Ansonsten kann er alles machen. Und bei 60% der ortsüblichen Vergleichsmiete kann er sogar auch die Werbungskosten noch zu 100% absetzen.
Ne, solange du Gewinne machst, dann wird es auch anerkannt. In dem Fall im Video geht es um einen Arbeitgeber, der an Angestellte vermietet. Im Paragraph 21 EStG gibt es eine gesetzliche Vermutung zur privaten Vermietung. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer verbilligten Vermietung unter 50 % eine (teilweise) Schenkung vorliegt. Entsprechend sind auch nur die Werbungskosten nur teilweise abziehbar.
@@thekaibolle aber dann soll das Finanzamt auf Gewinn oder Verlust schauen, keine prozentualen Vorgaben zum Mietspiegel machen. Wenn jemand in München eine Wohnung erbt und sich selbst um Handwerktätigkeiten kümmert, kann er auch mit weniger als 10€/qm noch Gewinn machen. Diese starre Liebhaberei Regelung ist einfach Quatsch bei Vermietungen und Teil des Problems
Sag mir dass du in Deutschland lebst, ohne mir zu sagen, dass du in Deutschland lebst. Sauerei ist sowas, da ist dann die freie Marktwirtschaft plötzlich nicht mehr so frei, wenn der Staat plötzlich die Preise vorschreibt, riecht verdächtig nach Planwirtschaft und die funktioniert nicht, da die Bürger besser wissen was sie wollen und zu welchem Preis sie dies (anbieten) wollen, als der Staat, aber naja, Deutschland halt.
Die dürfen auch weiter soviel zahlen, das ist aber das argument ob man deren Miete als vergleich nehmen kann. Bei einer von 100 Wohnungen alle in vergleichbarer Lage mag das in der Tat etwas merkwürdig sein, aber in der Regel hast du nicht soviele vergleichbare immobilien (die dann auch alle geprüft werden müsste, auf Zustand, Austatttungsmerkmale, lage, wirkliche miete ...) oder einen Pfiffigen AG der in ein Haus 3 mitarbeiterwohnungen setzt und einen guten Freund der die normalen Mieter repräsentiert.
@@captnmaico6776 ja, aber das ist doch gar nicht das Thema. Selbstverständlich darf man die Miete für seine Wohnungen beliebig festlegen. Aber für verbilligte Überlassung an Arbeitnehmer muss dann ein geldwerter Vorteil versteuert werden. Das eine hat mit dem anderen schlicht nichts zu tun.
@@meisterederdeluxe Wenn man Wohnungen in Deutschland unter 66% des Marktspiegel anbietet, muss man einen Teil unentgeltlich verrechnen, zahlt also Steuer auf nicht vorhandene Einnahmenen. Das mit dem Hausmeister ist ein Sonderfall, aber bei Mieten gibt es einen defacto Mindestpreis
@@captnmaico6776 nein gibt es nicht, diese Regelung mit den 66 % dient nur dazu, dass man nicht die Vermietung allein dafür nutzt die Kosten für sein Haus abzusetzen ohne wirklich Überschüsse erzielen zu wollen. Sofern man Überschüsse erzielt (bzw nachweisen kann, dass man langfristig welche erzielen wird) darf die Miete sogar bis zu 50 % unter der ortsüblichen Miete sein. Die Regelung dient wie gesagt nur dass niemand seine Ausgaben für seine privaten Grundstücke absetzen kann indem er diese billig an Angehörige oder Bekannte vermietet und damit nur Verluste erzielt.
Naja beim Hausmeister muss man aber auch sagen, ist ja schon fair zu sagen, da muss halt irgendwo mehr versteuert werden. Ansonsten könnte man ja theoretisch das komplette Gehalt bis zu Steuerfreibetrag als Miete verrechnen lassen und so trotz getaner Arbeit kein Euro Steuern bezahlt. Das ist ja auch nicht Sinn der Sache.
@@Roabery88 das sagt ja auch niemand. Wenn er will kann er ihm die Wohnung auch kostenlos zur Verfügung stellen. Allerdings muss er das halt trotzdem versteuern. Das ist genau so bei Firmenwagen, wenn du dein eigenes Elektroauto in der Firma laden willst und alles andere was kein Geld ist und dir dein Arbeitgeber zur Verfügung stellt.
Als Finanzbeamter myself muss ich sagen ich kann den Frust absolut nachvollziehen, aber was man auch sehen muss ist dass nicht das Finanzamt an sich für die Gesetzgebung des EStG verantwortlich ist sondern höhere Instanzen. Im Alltag bekommen wir immer häufiger Ärger mit Steuerpflichtigen die das nicht nachvollziehen können, aber ich als Angestellter bin auch nichts weiter als ein Dienstleister der sicherstellen muss dass alles nach geltendem Recht abläuft. 🤷🏼♂️😕
Korrekt, das Finanzamt (oder deren Mitarbeiter) können da echt wenig dafür. Nichtsdestotrotz wäre es schön, wenn die Gesetze geändert würden. An hohen Mieten und Immobilienpreisen haben viele ein Interesse: Der Staat (Steuern), Investoren, Makler, Vermieter, Banken (Kredite), Notare, etc. An niedrigen Mieten (bzw. Immobilienpreisen) hat niemand Interesse - außer die Mieter/Käufer natürlich... Aber was Otto Normalbürger will und braucht interessiert die Politik meist herzlich wenig. Ein guter Anfang wäre, Makler- und Notargebühren (gesetzlich) unabhängig(er) vom Kaufpreis zu machen!
hey, aber wenn was zu teuer vermietet wird, dann kommt kein Finanzamt daher. Die könnten ja auch die Vermieter, die den Mietspiegel nach oben getrieben haben, nach unten regulieren ;). Wär das ein Spass. Genauso wenig kommt das Amt daher wenn ein Arbeitnehmer zu gering vergütet wird. Es ist paradox - Freie Marktwirtschaft und so ein Behördenverhalten sind widersprüchlich. Da ist doch ein Blick über den Finanzamt-Tellerrand angebracht, und eine ganzheitliche Lösung sollte angestrebt werden.
Es ist nicht widersprüchlich, aber wenn du deinen MA vierhundert oder 1000 Euro bei der Miete erlässt und dafür weniger Gehalt zahlst, muss man halt dem Geldwerten Vorteil versteuern. Du zahlst beim Dienstwagen und Laptop für die privatnutzung auch. Wenn du allgemein zuwenig zahlst, sind andere stellen zuständig.
Das Thema wird im Video schlicht falsch rübergebracht. Es geht dem Finanzamt nicht darum, dass die mieten insgesamt zu niedrig sind und die höher sein müssen. Das verlangt das Finanzamt nicht und kann es auch nicht verlangen. Ebensowenig wie es verlangen kann das mieten gekürzt werden müssen. Das ist auch schlicht nicht die Aufgabe des Finanzamtes. Dem Finanzamt geht es einzig um den geldwerten Vorteil an den Hausmeister, sonst nichts. Alles andere ist Interpretation der Protagonisten im Video und geht durch nichts hervor und wäre auch rechtlich gar nicht möglich. In dem Fall im Video mag das merkwürdig erscheinen, dass man für den geldwerten Vorteil die ortsübliche Miete ansetzt und nicht die Miete der anderen Mieter, aber man überlege doch Mal wie es bei reinen Arbeitnehmerwohnungen ist die ja auch einige Firmen zur Verfügung stellt. Wenn da die Firma dann eine Wohnung privat vermietet, für einen sehr günstige Miete, nur damit die Vergleichsmiete für den geldwerten Vorteil der Arbeitnehmer bei den anderen Wohnung niedrig wäre, da würde man sich doch auch nicht wundern dass das Finanzamt dies nicht akzeptiert. Und damit man da eine einheitliche Regelung hat, wird pauschal immer die ortsübliche Miete genommen um dies zu ermitteln, dann braucht man da gar nicht weiter zu diskutieren, warum im individuellen Fall das nun niedriger ist.
Ich zahle in einer westdeutschen Großstadt ziemlich exakt so viel, wie der "billige" Hausmeister als "geldwerten" Vorteil bekommt. Ein gutes Beispiel dafür, dass die deutsche Verwaltung viel zu oft vergisst, dass sie kein Selbstzweck ist: Der Staat soll funktionieren und das Leben der Menschen einfacher werden!
Ausgesprochen schlecht an dem Beitrag ist, dass als Beispiel ein Angestellter des Vermieters herangezogen wird. Da ist nämlich völlig zu Recht von einem "geldwerten Vorteil" die Rede. Ein niedrigere Miete ist für den Arbeitgeber nämlich deutlich günstiger, als dem Angestellten mehr netto (!) zukommen zu lassen, damit der sich eine höhere Miete leisten kann.
Absolut richtig. Ich gehe mal stark von aus, dass das Finanzamt gar nicht möchte, dass allen Mietern jetzt die Miete erhöht wird. Das Finanzamt wird zum Errechnen des geldwerten Vorteils die ortsübliche Vergleichsmiete heranziehen und nicht die, ich nenn sie jetzt einfach mal "hausübliche" und sozialverträgliche Miete. Ob das Sinn ergibt oder rechtlich okay ist, sind halt zwei paar Schuhe. Dass das Finanzamt eine Mieterhöhung für alle Mieter fordert, impliziert der Beitrag zwar, wird aber genau genommen nicht gesagt. Mit einer einfachen steuerrechtlichen Thematik von vergünstigtem Wohnraum für Mitarbeitende lassen es sich eben schlechter Clicks generieren als mit "Vermieter verlangt zu wenig Miete"
Das kann doch nicht sein, dass hier soziale Vermieter so günstig vermieten und dadurch der Mietspiegel gedrückt wird. Wie soll man denn da die Lobbyarbeit bezahlen.
Absolut pervers. Mein Vorschlag: Die Angestellten des Finanzamts sollen die Lücke zum von deren Ansicht aus korrekten Mietpreis aller Mieter aus eigener Tasche zahlen.
hä aber ich dachte es ist gesetzlich sogar festgeschrieben dass man maximal 50% unter der ortsüblichen vergleichsmiete vermieten darf. das machen wir hier auch so und da hat sich noch niemand vom finanzamt beschwert.
Herr Spiegel, Sie sind der Held, den wir in unserer heutigen Zeit brauchen! Der einmal kurz nachdenkt, seine Gier und seinen persönlichen Profit hinten anstellen kann und logisch (Seinen Hausmeister vergünstigt bei sich wohnen zu lassen ist logisch. Basta) und im Sinne der Allgemeinheit handeln kann! Kann ihm jemand bitte endlich das Bundesverdienstkreuz verleihen?
Erstens heisst der Mann Spegel, nicht Spiegel. Natürlich ist es ehrenhaft was er macht. Meinem Kenntnisstand zu folge sind all seine Wohnungen voll bezahlt, weil er selbst viele/alle Wohnungen geerbt hat. Das bedeutet, er ist auch in der Lage grosszügig zu sein. Jemand der zu aktuellen Preisen Wohneigentum in München erwirbt und dann vermietet, wäre garnicht in der Lage dazu die Mieten unter dem Marktpreis anzubieten, was ihn dann auch nicht zum schlechteren Menschen machen würde.
Da würde ich als Vermieter eine Miete verlangen, die dem Finanzamt gefällt, und die zusätzlichen Einnahmen für einen Hospizverein spenden. Die Spende natürlich öffentlich in der Presse bekanntgeben, inklusive Herkunft des Geldes über die "erhöhten" Mieteinnahmen.
Oder aber Mietvertrag mit ortsüblicher Miete vereinbaren, Mieter zahlt nie, Mahnwesen des Vermieters funktioniert nicht richtig. Mal sehen, wie lange das gut geht.
@@IMFLordVader Das halte ich für keine gute Idee. Sowas spricht sich in der entsprechenden "Klientel" sehr schnell rum, dass es da Wohnungen gibt, wo man nicht bezahlen muss. Da hast du die Mieter, die sich kein Vermieter wünscht.
Eigentlich sollte jeder einen "ortsüblichen" Betrag an sich selbst bezahlen und diesen dann versteuern müssen. Wer schön sein will muss leiden, heißt es im Märchen. Wer in München wohnen will, eben auch. Schließlich verdient "der Durchschnitt" ja sehr gut, ungeachtet dessen dass die Gehälter sämtlicher Bayernspieler in diesen "Durchschnitt" fließen
Wenn der Lohn vom Hausmeister dadurch nicht verändert wird und Ortstypisch ist sehe ich da kein Problem. So ist das eine große Schande vom Staat und langsam überlege ich eine Grenze zu ziehen und meine Sachen zu packen.
Wir wohnen im Großraum Hannover und zahlen 6,08€ für den Quadratmeter . Macht bei 80qm 487€ Kaltmiete . Dazu 15qm Balkon und Garage am Haus (38€) . Was ist da los in München ? 😉 Schönen Gruss vom Saupreuss
Das ist halt weil sehr viele Leute meinen sie wären was besseres, wenn sie hohe Mieten zahlen. Sie sehen es als ein Zeichen von Erfolg. Nicht wenige nehmen sich sogar Kredite, um die Miete zahlen zu können. Nur um dann das Statussymbol "wohnhaft in München" zu haben, obwohl sie dafür vom Rest der Republik nur bemitleidet werden ohne es zu checken.
München und Umland sind einfach unfassbar teuer Da ist sogar quasi jeder Eigenheimbesitzer vom Vermögen her Millionär, auch wenn das Einkommen das nicht andeuten würde...
super Idee - hat früher schon nicht funktioniert. Da ham dann die Hausmeister die Wohnung und die Anstellung oifach kündigt, weil se sich die nimmer leisten konnten. Mieter ohne Hausmeister waren sauer, Vermieter musste für teuer Geld Hausmeisterservice beauftragen, Verlust wurde erwirtschaftet und Finanzamt ging danach ganz leer aus. Hausmeisterposten konnte nicht mehr besetzt werden, da die Miete der Hausmeisterwohnung niemand bezahlen wollte in der Höhe. Fazit: lasst die Vermieter bei den Kosten für die Hausmeisterwohnung in Ruhe, wenn die angemessen sind. Das gibt sonst nur Ärger und Probleme ohne Ende.
@@DragonCollector01 aufjedenfall ist es kein „guter Vermieter“ sondern ein Kapitalist der versucht hat die lohnsteuer des Hausmeisters zu drücken. Aber die ganzen gutmenschen schwurbeln natürlich direkt das er ja ein ach so toller Vermieter ist.
@@DragonCollector01 ja wahrscheinlich eher das doppelte wenn nicht mehr. Sollen anscheinend 5 Garagen sein. Und was man weiß gibt es noch ein Enzo, Chiron, 918 Spyder und ein Pagani Minimum
Grundsätzlich habe ich,- bedingt,- Verständnis für das Finanzamt. Wenn sein Hausmeister weniger bezahlt als seine normalen Mieter könnte man schon als Geldwerten Vorteil oberhalb des Steuerfreibetrages sehen,- aber eben nur den Differenzbetrag bis zu der Höhe welche auch seine anderen Mieter zahlen.
Ich nicht. Wenn der "Staat" genauso handeln würde, ja. So wie es gegenwärtig ist, nein. Es geht auch um Ämter, Büros (Einrichtungen, Bestuhlung allein), zu viele Mitarbeiter der Regierung... Fahrten, Flüge,.... wenn man einmal anfängt hört es nicht mehr auf. Ich erinnere mich an Dokumentationen über die DDR und den Lifestyle der Honeckers, Jagdgebiete etc. Da wurde mit den Fingern ordentlich drin herumgebohrt. Bei uns?? Wenn alles immer möglichst rechtes ablaufen würde, wäre die Resonanz hier wahrscheinlich gar nicht so groß.
@@beabea4541 Ich fasse das mal zusammen: Weil der Staat bescheißt darf jeder Bescheißen. Grundsätzlich verständlich, und ich nehme auch jeden Cent vom Finanzamt mit den ich legal bekomme. Wenn dies die Grundlage jeden handelns wird... . Wird es noch schlimmer als es eh schon ist. Es ist unsere Pflicht Verfehlungen bei der Politik anzuprangern damit es nicht noch schlimmer wird. (Schlimm ist es schon). Es ist Pflicht vom Finanzamt gegen Steuerbetrug vorzugehen. Manchmal schieße das Finanzamt über das Ziel hinaus,- manchmal der Bürger bei der Politikerkritik.
@@rudimussrodeln Ja, und genau da hört halt mein Verständnis auf: Damit zwingt der Staat einen also, Wohnraum zu Wuchermieten anzubieten, obwohl man auch mit einer viel geringeren Marge wirtschaftlich arbeiten kann. Wer das Gemeinwohl durch günstigen Wohnraum fördert wird nicht belohnt,- nicht mal bejubelt,- sondern schlichtweg bestraft. In anderen Ecken Deutschlands bekommt man Förderung wenn man Sozialwohnungen schafft... . Und es sagt einiges über die Denkweise der Behörde (und Dir) aus.
@@studibaas wie gesagt, es sind keine Wucherpreise. In München zu leben ist ein Luxus, daher die Preise. Ein Ferrari ist auch kein Wucher, nur weil ein Volkswagen viel weniger kostet. Wenn der Mann seinem Hausmeister die Wohnung deutlich unter Wert zur Verfügung stellt, dann ist der Mieterlass im Vergleich zum Marktpreis vergleichbar mit einer Lohnzahlung.