Rechtsgeschäfte basieren auf ein oder mehreren Willenserklärungen, die eine bestimmte Rechtsfolge herbeiführen (z. B. Kaufvertrag, Schenkung, Kündigung). Einfach erklärt!
einseitiges Rechtsgeschäft
Willenserklärung von einer Person
Empfangsbedürftig, z. B. Kündigung
Nicht empfangsbedürftig, z. B. Testament
zwei-/mehrseitiges Rechtsgeschäft
Willenserklärung von zwei oder mehr Personen
Einseitig verpflichtend, z. B. Schenkung
Zweiseitig verpflichtend, z. B. Leasingvertrag
21 авг 2024