Danke für diesen Blog - hervorragend erklärt und ein absolut genialer Wegweiser durch den "Rentendschungel". Werde Tip 2 befolgen, um mir weitere Rentenpunkte zu 2024 Konditionen zu sichern!
Danke für ein weiteres hervorragendes Video! 👍 Ich habe mir bereits 2022 eine besondere Rentenauskunft ausstellen lassen. Mit den vergleichsweise "günstigeren" Konditionen von 2022 habe ich eine 1. höhere Einzahlung im September 2022 & dann eine 2. Einzahlung am 02.01.2023 getätigt, um so noch rententechnisch die 2022-Konditionen zu erhalten, aber steuerlich die 2. Einzahlung für 2023 abzusetzen. Ähnliches werde ich nun wieder machen, um die horrenden Konditionen für 2025 zu vermeiden...
Vielen Dank für das Lob! Hat mich sehr gefreut 😊...das mit der Zahlung am 2. Januar 2025 klingt nach einem guten Plan. Sie sollten aber unbedingt die Bescheinigung der Rentenversicherung über die Einzahlung checken, ob tatsächlich der 2024er-Preis zugrunde gelegt wurde. Ich kenne Einzelfälle, in denen die Rentenversicherung nicht von sich aus mit dem günstigeren Preis gerechnet hat und man das dann per Widerspruch nochmal glattziehen musste.
@@rentenfuchs Danke für die umgehende Antwort! Kurze Nachfrage; woran erkennt man in der Bescheinigung der Einzahlung durch die DRV sicher, dass bei einer Überweisung am 02.01.2025 auch wirklich die 2024er-Konditionen herangezogen wurde; an dem "zum maßgeblichen Zeitpunkt der Beitragszahlung geltenden Umrechnungsfaktor in der RV" und/oder dem dort gelisteten "Zugangsfaktor"? Schon mal besten Dank für die weitere Unterstützung!
@@MindBlower18 Meines Wissens müsste die Bescheinigung den Umrechnungsfaktor ausweisen. Anhand des Umrechnungsfaktors lässt sich dann leicht feststellen, ob der 2024er- oder der 2025er-Preis zugrunde gelegt wurde. Alternativ müsste in der Bescheinigung auch stehen, wie viele Rentenpunkte man durch seine Einzahlung erworben hat. Anhand des Werts kann man dann rückwärts rechnen und feststellen, wie die Rentenversicherung gerechnet hat.
Ja...aber das ist ja noch "harmlos". Viel schlimmer ist es das man die knapp 50500,- Brutto im Jahr verdienen muss um überhaupt einen kompletten Rentenpunkt zu erhalten. Das ist ne satte Rentenkürzung auf längere Sicht gesehn.
Freut mich, dass ich weiterhelfen konnte! Wer Trick 2 nutzt, sollte aber unbedingt den Bescheid der Rentenversicherung prüfen, ob tatsächlich der günstigere Preis des Jahres 2024 zugrunde gelegt wurde und andernfalls Widerspruch einlegen.
@@BarbaraSchmidchen Das ist geltendes Recht - und bei den meisten Lesern meines Blogs, die den Trick genutzt haben, gab es auch keinerlei Probleme. Sollte die Rentenversicherung im Einzelfall mal nicht den 2024er-Preis zugrunde legen, sollte das spätestens nach einem kurzen Widerspruch korrigiert werden.
Danke für den Tipp zur Einzahlung vor dem 8. Januar! Wenn ich das richtig verstanden habe, kann ich einen Teil noch in 2024 zahlen, damit es steuerlich für 2024 berücksichtigt wird. Und einen Teil gleich zu Beginn 2025 (zum Preis 2024) für die steuerliche Berücksichtigung 2025?
Was mich an der gesetzlichen Rente ("Sozialversicherung") stört, ist die ungebrochene Orientierung nach dem Durchschnittseinkommen. Das ist nicht sozial.
Super Video ... aber eine Frage bleibt bei mir: Der "Trick 1" klingt interessant: "Ende 2024 den Antrag stellen und wahrscheinlich im Januar oder Februar 2025 den Bescheid erhalten". Aber wie kann ich den ersten Teil in 2024 überweisen, wen ich noch keinen Bescheid habe. Da steht doch wahrscheinlich auch die Bankverbdsing, ein Verwendungszweck o.ä. drin - oder?
Trick 1 ist insbesondere für diejenigen interessant, die in der Vergangenheit schon einmal einen Antrag auf eine besondere Rentenauskunft gestellt haben; bei denen also schon festgestellt wurde, dass sie die Einzahlung vornehmen dürfen und die daher über die notwendigen Informationen (Bankverbindung etc.) verfügen. Sie können problemlos Ende 2024 eine neue besondere Rentenauskunft beantragen. Beantragt man die besondere Rentenauskunft erstmalig Ende 2024, kann Trick 1 auch noch klappen: Nämlich dann, wenn der Bescheid zum Beispiel im Dezember 2024 erteilt wird, sodass man einen Teil der Zahlung im Dezember 2024 leisten könnte, sich gleichzeitig aber bis März 2025 auch noch die 2024er-Konditionen gesichert hat. Sollte der Bescheid hingegen erst 2025 kommen, könnte man sich überlegen, 2024 ohne Bescheid einzuzahlen. Die Kontoverbindung der Rentenversicherung lässt sich im Internet finden. Als Verwendungszweck gibt man dann seine Rentenversicherungsnummer und zum Beispiel "Ausgleichszahlung Rentenabschläge § 187 SGB VI" an. Ich kenne Mandanten, bei denen dies geklappt hat. Man ist jedoch auf das Goodwill der Rentenversicherung angewiesen, dass diese das Geld tatsächlich vereinnahmt und einem nicht mit der Begründung zurücküberweist, dass man (noch) nicht zur Ausgleichszahlung berechtigt ist, weil der erforderliche Bescheid noch nicht erteilt wurde.
@@rentenfuchs Vielen Dank für die ausführliche Erklärung. Habe heute das Online-Formular ausgefüllt. Es wären jetzt zwei Monate Zeit. Ich bin gespannt ... und wenn sie es bis dann nicht schaffen sollten ... aber warten wir mal ab. Grüße
Man kann auch als Rentner freiwillige Beiträge zahlen: Solange man die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht hat, gibt es da gar keine Probleme. Ab Erreichen der Regelaltersgrenze ist man nur noch zur Zahlung freiwilliger Beiträge berechtigt, wenn man eine Altersteilrente bezieht. Wenn man nach Erreichen der Regelaltersgrenze einzahlen will, muss man also eine 99,99-prozentige Teilrente beantragen. Ob sich die Einzahlung jedoch lohnt, ist eine andere Frage und muss man abhängig vom Einzelfall entscheiden.
Steuerliche Vorteile beim „Kaufen“ der Rentenpunkte sind gut; aber habe ich später beim Auszahlen der monatlichen Rente nicht auch Nachteile durch erhöhte Abgaben / Steuern?
Vollkommen richtig: Wenn infolge der Ausgleichszahlung im Alter eine höhere Rente gezahlt wird, müssen auch höhere Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und auch höhere Steuern gezahlt werden. Genau mit dieser - und einigen weiteren Fragen - habe ich mich in folgendem Video auseinandergesetzt: Rentenabzüge ausgleichen - Lohnt sich das noch? (2024) (ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-GsIem3-EI2M.html).
Stichwort "Besondere Rentenauskunft". Wie gehört, verändert sich der Preis pro Rentenpunkt von Jahr zu Jahr. Die freiwillige Einzahlung ist nur nach einem Bescheid in der besonderen Rentenauskunft möglich soweit so klar. Frage: welchen Preis für den Rentenpunkt setzt die RV an? Den Preis der zur Antragstellung gegolten hat (auch wenn die Einzahlung Jahre später erfolgt) oder exakt der Preis der im Jahr gilt in dem die Einzahlung erfolgt. Sprich ist es günstiger so früh als möglich die besondere Rentenauskunft zu beantragen?, da die Preise für den Rentenpunkt aktuell von Jahr zu Jahr eher steigen.
Der in der besonderen Rentenauskunft ausgewiesene Betrag gilt immer nur für das Jahr, in dem die besondere Rentenauskunft erteilt wurde. Der Preis für den Rentenpunkt erhöht sich also für alle - sowohl diejenigen, die bereits eine besondere Rentenauskunft vorliegen haben als auch diejenigen, die erst 2025 den Antrag stellen. Das heißt: Diejenigen, die zum Beispiel 2021 die besondere Rentenauskunft beantragt haben, müssen 2025 auch den 2025er-Preis zahlen. Einzige Ausnahme ist die im Video beschriebene Möglichkeit, für einen Zeitraum von drei Monaten nach Erteilung der besonderen Rentenauskunft noch zu dem Preis einzuzahlen, der zum Zeitpunkt der Antragsstellung galt.
Hallo, wie verhält es sich, wenn ich 2022 eine besondere Rentenauskunft erhalten habe bisher aber noch keine Sonder Zahlungen geleistet habe. Wenn ich nun eine Zahlung leisten würde, bekomme ich dann einen Punktanteil zum derzeitigen Kurs? Oder solte ich nochmals eine besondere Rentenauskunft beantragen? MfG.
Wenn Sie die Zahlung jetzt vornehmen, würde der 2024er-Preis für einen Rentenpunkt gelten. Die Beantragung einer neuen besonderen Rentenauskunft ist in Ihrem Fall nicht zwingend erforderlich, da die grundsätzliche Berechtigung zur Einzahlung ja bereits 2022 festgestellt wurde. Das Einholen einer neuen Auskunft könnte jedoch sinnvoll sein, wenn Sie auch 2025 noch einzahlen wollen. So können Sie sich nämlich auch für einige Monate im Jahr 2025 noch den 2024er-Preis für einen Rentenpunkt zu sichern (siehe Einzahlungstrick 1).
@@Baujahr67 Die besondere Rentenauskunft hat kein Ablaufdatum. Wenn einmal festgestellt wurde, dass man zur Einzahlung berechtigt ist, kann man auch Jahre später noch einzahlen - dann aber zu den Bedingungen, die im Jahr der Einzahlung gelten.
Die Politik will nicht das es höhere Renten gibt. Denn wenn die Renten hier in Deutschland ausreichend hoch wären, dann würde kein Rentner mehr arbeiten und der Arbeitsmarkt wäre im A... Somit sind niedrige Renten und weiter arbeitende Rentner gewollt
@@michaelzirell5680 wenn der Wert eines Rentenpunktes steigt, das jährliche Durchschnittsentgelt aber mehr steigt, was soll das bringen, außer die Renten niedrig zu halten, damit man länger arbeiten muss um überleben zu können
@@j.l.5687 Das ist eine sehr kurzsichtige Sicht auf die Dinge. Schau Dir an, wieviel Crashes es schon in der Vergangenheit gab und wie schnell sich der Markt wieder erholt hat, bzw. wo die Indizes heute stehen ;-) Mehr noch, Crashes sind vor allem auch wieder ideale Einstiegsmöglichkeiten. Solange nicht die gesamte Weltwirtschaft komplett zerstört wird, werden sich diese Erholungen auch wiederholen, sollte die Welt untergehen, nützt Dir auch alles Geld, was woanders gebunkert ist nichts mehr, weder das im Rentensystem, noch das Bargeld unter Deinem Kopfkissen ;-) Ich habe vor 3 Jahren in der Coronazeit begonnen an der Börse in ETFs zu investieren und seitdem jetzt 35% Rendite erwirtschaftet, das klingt unglaubwürdig, ist aber so. Schau Dir die Entwicklung des MCI World Indexes seit Corona 2020 an!
Im Brief von der RV heißt es, der Preis für einen rentenpunkt wird jährlich am 01.01. angepasst. Nicht an 08.1. wie hier angegeben. ( 2ter Trick) Das sollte man nochmals genau prüfen. Ansonsten guter Tip!
Es ist genau so wie Rentenfuchs sagt. Eine freiwillige Zahlung die in den ersten Januartagen eingeht wird in Bezug auf die Rentenpunkte dem Vorjahr zugeordnet. Steuerlich zählt es ins Folgejahr. Das kann einige Tausend Euro ersparen. Ich spreche aus Erfahrung.
Den Tipp haben in den letzten Jahren schon einige Leser meines Blogs genutzt - ist also erprobt. Und auch rechtlich steht das Ganze auf sicheren Füßen, da nach der zitierten RV-Beitragszahlungsverordnung als Tag der Zahlung bei Überweisung oder Einzahlung auf ein Konto des Trägers der Rentenversicherung der achte Tag vor dem Tag der Wertstellung zugunsten des Trägers der Rentenversicherung gilt. Wenn die Wertstellung beim Rentenversicherungsträger vor dem 9. Januar 2025 erfolgt, nimmt die Rentenversicherung als Tag der Zahlung also noch einen Tag im Jahr 2024 an. Damit liegt die Rentenzahlung rentenrechtlich vor dem 1.1.2025, zu dem der Preis für einen Rentenpunkt angepasst wird.
Achtung wer Rentenpunkte erwerben möchte sollte dieses 3 Jahre vor Renten beginn machen da es dann Später nicht möglich ist und sofern man keine Renten lücke hat so kann man keine möglichkeit Zusatz Rentenpunkte zu Erwerben. Das ist ärgerlich wer ein Schwaches renten jahr verbessern möchte kann dieses nicht nachbessern da die Rentenkasse schliesst
Die Aussage ist so nicht ganz richtig. Richtig ist: Nur wenn man Rentenabschläge hat oder voraussichtlich haben wird, kann man diese durch eine zusätzliche Einzahlung ausgleichen. Kann man bereits abschlagsfrei in Rente gehen - zum Beispiel über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte -, ist der Ausgleich von Rentenabschlägen nicht mehr möglich. Bis 63 kann man den vollen Betrag ausgleichen; wenn man dann mit 63 und Rentenabschlägen in Rente geht, kann man auch über die Vollendung des 63. Lebensjahres hinaus bis zur Erreichen der Regelaltersgrenze die Abschläge ausgleichen. Denn durch den vorzeitigen Rentenbeginn mit 63 und Abschlägen haben sich die Abzüge ja realisiert. Geht man hingegen nicht mit 63 in Rente sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt, verringert sich Monat für Monat der Abschlag, den man theoretisch hätte, wenn man jetzt in Rente gehen würde. Und damit reduziert sich auch der Maximalbetrag, den man zum Ausgleich von Rentenabschlägen in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen könnte.
@@Baujahr67 ich glaube du bist ohne Plan. Für diejenigen die keine oder wenig Lohnerhöhung bekommen hat ist es natürlich eine Rentenkürzung,wird nämlich immer schwerer ein Rentenpunkt zu erhalten. Nicht immer gleich zu den Leuten pampig werden,wenn man selbst kein Plan hat
@@Baujahr67ich glaube du bist ohne Plan. Für diejenigen die keine oder wenig Lohnerhöhung bekommen hat ist es natürlich eine Rentenkürzung,wird nämlich immer schwerer ein Rentenpunkt zu erhalten. Der Sprung ist diesem Jahr nämlich enorm.Nicht immer gleich zu den Leuten pampig werden,wenn man selbst kein Plan hat