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Richtig Zitieren (2): Rechtsprechung 

Olaf Müller-Michaels
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In diesem Video erläutere ich, wie man Gerichtsurteile richtig zitiert. Dabei gehe ich auch darauf an, wo man Gerichtsurteile zuverlässig findet. Außerdem gebe ich eine Reihe an Beispielen anhand von Urteilen des EuGH, BVerfG und des BGH.
Die Mindmap finden Sie hier: drive.google.c...

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15 сен 2024

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Комментарии : 8   
@nemkaval7750
@nemkaval7750 4 года назад
Super Arbeit die Sie leisten Hut ab und das trotz mangelnder Abonnenten zahl. Ich wünsche Ihnen alles gute für die Zukunft.
@jura-prof
@jura-prof 4 года назад
Danke! Mit der Abonnentenzahl bin ich gar nicht so unzufrieden, mal sehen, was ich als 1000 Abonnenten Special mache ...
@meyhoffnils8964
@meyhoffnils8964 3 года назад
Wie zitiert man urteile ohne randnummern? Ganzes urteil zitieren?
@abdulkaderashekh9375
@abdulkaderashekh9375 4 года назад
Vielen Dank sehr hilfreich.
@lollywolf4264
@lollywolf4264 2 года назад
Vielen Dank für das Video! Wie zitiere ich ein Gerichtsurteil, wenn ich kurz erläutern möchte um was in dem Urteil geht? Zitiere ich dann das komplette Urteil?
@chxta-6448
@chxta-6448 3 года назад
Hallo, ich habe ein Problem, denn ich möchte Gerichtsurteile zitieren und das wiederholt. Zwischendurch mit einer Unterbrechung/ einer anderen Quelle. Ich frage mich jetzt wie das gehen soll, es soll ja alles in Fußnoten, aber dann müsste ich ja mehrmals eine Fußnote für dasselbe Gerichtsurteil angeben? Ich hätte es ja jetzt so gemacht, dass ich im Fließtext z.B. (AG München 213 C 917/11, Rn. X) und bei Wiederholung (ebd., Rn. YX) angebe und wenn dazwischen eine andere Quelle kommt, eben wieder der volle Text. Die genaue Quelle hatte ich dann im Literaturverzeichnis. Aber das ist ja falsch. :(
@DominikPMaTan
@DominikPMaTan 4 года назад
Welches der beiden folgende Beispiele ist richtig: 1. EuGH, Urt. v. 13.12.2018, T‑339/16, T‑352/16 und T‑391/16, EU:T:2018:927, Rn. 116 - 118 - Festsetzung von verbindlichen Grenzwerten oder 2. EuGH, Urt. v. 13.12.2018, T‑339/16, T‑352/16 und T‑391/16, EU:T:2018:927, Rn. 116 - 118 - Festsetzung von verbindlichen Grenzwerten, zitiert nach curia.europa.eu/jcms/jcms/j_6/de/
@jura-prof
@jura-prof 4 года назад
Meiner Meinung nach ist es nicht erforderlich, den Link aufzunehmen, also würde ich nach Ihrer Variante 1 zitieren. Ich würde auch EuG schreiben, da es sich hier um das "Gericht" (früher hieß das Gericht "Gericht 1. Instanz") und nicht um den "Gerichtshof" handelt; inzwischen kann man aber beide als "EuGH" bezeichnen (Art. 19 EUV).
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