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Sanieren und Kassieren: So fördert das Finanzamt energetische Maßnahmen 

von Arps-Aubert und Partner Steuerberatung
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20 сен 2024

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Комментарии : 7   
@jennygeh
@jennygeh 3 месяца назад
Habe ich das richtig verstanden, mein Mann als Zimmerermeister (nicht selbständig) darf die Montage von neuen Fenster nicht selbst übernehmen obwohl er Fachmann ist, weil er keine Rechnung oder Bescheinigung austellen darf?!? Für die Förderung wurde natürlich nur das Material angerechnet werden
@KingDingeling590
@KingDingeling590 Год назад
Aber was ist, wenn ich ne BAFA Förderung habe für Heizungsaustausch als Einzelmassnahme. Ich aber darüber hinaus Dach, aussen Wand usw fördern lassen möchte, kann ich dann dafür die 20% bekommen. Das ich die 20% nicht für die Einzelmassnahme bekomme dazu bekomme ist ist klar. Aber was ist eben mit Massnahme die nichts mit der BAFA einzelförderung zu tun haben? Gibt's für die 20%??
@stefans3491
@stefans3491 Год назад
Man kann aber auch derbe auf die Fresse fallen mit der steuerlichen Förderung. Denn Vater Staat ändert gern auch mal rückwirkend die Bedingungen, sodass nachträglich die vormals förderfähige Maßnahme nicht weiter gefördert werden.
@sheepness3468
@sheepness3468 Месяц назад
Eine Frage in eigener Sache. Wenn es sich um eine GBR (Erbengemeinschaft) handelt bei der eine einheitliche und gesonderte Feststellung gemacht werden muss, kann die energetische Sanierung trotzdem (ausschließlich) in der Einkommenssteuererklärung der Person welche die energetische Sanierung nur an Ihrem Teil durchgeführt hat in der eigenen Steuererklärung berücksichtigt werden oder muss diese in der EigFeststellung angegeben werden? Und sollte es nur in der Einheitlichen Feststellung berücksichtigt werden dürfen, können dieses Sanierungen auch auf 3 Jahre 7/7/6% (max. 40K) berücksichtigt werden? Vielen Dank
@vonarps-aubertundpartnerst9489
@vonarps-aubertundpartnerst9489 Месяц назад
@@sheepness3468 Die Regelungen des § 35c Abs 6 EStG enthalten verfahrensrechtliche Vorgaben für die Fälle des Miteigentums. Ob eine einheitliche und gesonderte Feststellung der Aufwendungen für energetische Maßnahmen erlassen wird, steht im Ermessen des Finanzamts. Die Feststellung ist im Hinblick auf die Höhe der förderungswürdigen Aufwendungen als auch im Hinblick auf die Verteilung für die Beteiligten bindend. Die Verteilung hat nach dem Verhältnis der Miteigentumsanteile zu erfolgen. Ob davon abweichend eine Aufteilung auf der Grundlage der Kostentragungsquote in Betracht kommt, ist ungeklärt. Eine weitere Bindungswirkung geht von dem Feststellungsbescheid nicht aus. Das ESt-Finanzamt prüft in eigener Zuständigkeit, ob eine ausschließliche Nutzung zu eigenen Wohnzwecken durch den Miteigentümer erfolgt ist. In Fällen von geringfügiger Bedeutung kann von einer einheitlich und gesonderten Feststellung der Aufwendungen abgesehen werden. Dies betrifft vor allem Ehegatten.
@modernutilities2057
@modernutilities2057 Год назад
Gilt das wirklich nur für selbstgenutze Immobilien oder doch auch für vermietete?
@vonarps-aubertundpartnerst9489
Bei vermieteten Immobilien können Sie die Aufwendungen bei der Ermittlung der Einkünfte abziehen. Das besondere an dieser Förderung ist, dass Kosten begünstigt sind, die die private Lebensführung betreffen.
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