Warum wird denn nicht die ganze Geschichte erzählt? Kann es vielleicht sein, dass das Vorgehen der Polizei gerechtfertigt war und das nun nicht veröffentlicht werden soll um einseitig Stimmung zu machen?
„Beamte“ haben einen entstandenen finanziellen Schaden (Gebühren etc.) persönlich zu ersetzen!Gemäß den §§ 823 und 839 BGB haftet jeder „Beamte“ persönlich für jede Summe, die er ohne gültige Rechtsgrundlage verursacht hat!
+Compoun2: Tja, und wenn weil man keine Ahnung hat, ist einem nicht bekannt, dass Schadenansprüche aus § 839 BGB gem. Art. 34 GG übergeleitet werden. Also zahlt Vater Staat und ob dieser sich das Geld von den Beamten zurückholen, darf bei einem Vorfall mit einem Reichsdeppen bezweifelt werden.
@@100ich9 Das verstehe ich jetzt nicht. Ich habe lediglich darauf hingewiesen wie die Rechtslage aussieht. Aber immerhin hat Compoun2 den Weg von 823 zu 839 gefunden. Leider hat er den Art. 34 GG und die daraus entstehenden Folgen vergessen oder unterschlagen. Aber dass sind wir von Reichsdeppen ja gewohnt.