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Ja, sehr schön erklärt, in der Tat. Eine simple Frage stellt sich aber noch. In meinem Fall ist es so, dass ich bzgl. des Gründungszuschusses einen Businessplanschreiben muss/will. Das Unternehmen hat aber zwei Partner (50/50). Der eine bin ich, ALGI, der andere arbeitet in Vollzeit. Nun: Wie gehe ich im Finanzteil des Businessplans vor? (a) Halber Umsatz und nur meine Lebenshaltungskosten oder (b) ganzer Umsatz und Lebenshaltungskosten von beiden. Im letzteren Fall käme dann natürlich auch der Verdienst seiner Frau dazu etc. - also sehr umständlich
Hallo Herr Schläfer, meine 150 Tage sind leider schon abgelaufen und ich befinde mich momentan im 8 Moment ungefähr. Ich habe aber einen super businessplan und alle Voraussetzungen den Zuschuss zu erhalten. Wird er trotzdem automatisch abgelehnt, oder ist es einen Versuch wert nach dem Antrag zu fragen?! Lieben Gruß
Leider wird alles abgelehnt an Anträgen, wenn die formellen Voraussetzungen wie auch Fristen nicht eingehalten werden... dann aber besteht die Option, ALG I mit Nebenerwerb weiter zu beziehen und dann ggf. ALG II zu beantragen und dort Fördermitteln nach § 16 b + c SGB II und § 56 SGB III zu beziehen.
Und ist es möglich, wenn man keinen Gründerzuschuss braucht, weil man sich erstmal mit Dienstleistungen selbstständig machen will, die kein großes Geld beanspruchen (nur ein kleines equipment und hausbesuche) , trotzdem das jobcenter dir weiterhin die Miete zahlt einige Monate, bis man komplett auf eigenen Beinen steht? Lg
Gründungszuschuss gibt es nur beim Arbeitsamt. Beim Jobcenter heißt das Einstiegsgeld und LES (Video googeln). Und klar wird parallel das ALG II weiter bezahlt, solange Sie Ihren EKS pünktlich korrekt einreichen (EKS bitte auch hier im Kanal recherchieren).