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Steuerliche Berücksichtigung von Corona-Beihilfen 

Sächsischer Rechnungshof
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Vizepräsident Stefan Rix zur Prüfung "Prüfung der steuerlichen Berücksichtigung von Corona-Beihilfen bei der Veranlagung" aus dem Jahresbericht 2024 - Band I des Sächsischen Rechnungshofs.
Die sächsischen Finanzämter überprüften mittels eines neuen elektronischen Kontrollverfahrens ab dem Jahr 2020 Corona-Beihilfen von mehr als 2,2 Mrd. € auf ihre steuerliche Erfassung. Probleme bei der
Datenübermittlung verhinderten in mehr als der Hälfte der Fälle eine vollmaschinelle Überprüfung. Dies verursacht einen personellen Nachbearbeitungsaufwand, den der SRH auf bis zu 1,7 Mio. € p. a. schätzt.
Gleichwohl sieht der SRH das Verfahren als sinnvolle Maßnahme, die die Verwaltung fortsetzen, optimieren und auf alle staatlichen Fördermittel erweitern sollte.
Hier geht's zum Beitrag: www.rechnungsh...
__Über den Rechnungshof______________________________________
Der Sächsische Rechnungshof ist die oberste Finanzkontrollbehörde in Sachsen. Wir prüfen unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen, ob Steuergelder rechtmäßig eingesetzt werden. Unser Herz schlägt für einen verantwortungsvollen und nachhaltigen Umgang mit öffentlichen Mitteln.
Website: www.rechnungsh...

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15 окт 2024

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