„Für notwendig halte ich allerdings, daß in der freiesten Form den fleißig arbeitenden Gefangenen Weiber in Bordellen zugeführt werden."
-- Heinrich Himmler: 1942[3]
Im Mai 1943 wurde eine „Dienstvorschrift für die Gewährung von Vergünstigungen an Häftlinge" im gesamten KZ-System eingeführt.[4] Darin wurden männlichen Häftlingen bei höherer Arbeitsleistung das Tragen eines militärischen Haarschnitts, die Zuteilung von Zigaretten, eine höhere Brieffrequenz, Einkäufe in der Kantine und der Bordellbesuch gestattet.[2]
16 окт 2024