Wie fülle ich die Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozesskostenhilfe aus? SZ-Rechtsanwälte Prozesskostenhilfe-Formular Ausfüllhinweise Video
zu Punkt A welcher Name muss bei A auf dem Dokument stehen wenn ich auf Unterhalt klage? Ich als gesetzlicher Verteter für meine Kinder oder die Kinder selber?
Hallo Frau Schwarzt, das hängt davon ab, welcher Unterhalt eingeklagt werden soll. Zum Beispiel Kindesunterhalt oder zum Beispiel Ehegattenunterhalt oder Trennungsunterhalt. Gern können Sie sich diesbezüglich entweder beim Jugendamt beraten lassen oder Sie vereinbaren mit der Anwaltskanzlei Ihrer Wahl einen Termin. Bitte beachten Sie, dass bei PKH/VKH die Staatskasse nicht die Fahrtkosten eines auswärtigen Anwaltes trägt und es daher sinnvoll ist, eine an Ihrem Wohnort ansässige Kanzlei zu konsultieren. Mit freundlichen Grüßen SZ-Rechtsanwälte
ok ich danke Ihnen für Ihre schnelle Antwort eins wollte ich fragen da ich die Antragstellerin bin heist das das ich die Kosten übernehmen soll oder?!und wenn er sich keinen Anwalt leisten kann kann mann sich dann auch den gleiche anwalt teilen ?!
Hallo, ich leben in einer eheähnlichen Partnerschaft. Da ich keinerlei Leistungen beziehe-wäre laut Agentur für Arbeit nicht vermittelbar, wird mein Partner dann in die Berechnung einbezogen?
+Svetlana Rotar In dem Formular heißt es: "Ehegatte/eingetragener Lebenspartner". Ein bloßes Zusammenleben ohne Ehe oder ohne eingetragene Lebenspartnerschaft reicht also nicht aus. Dann müssten keine Eintragungen vorgenommen werden. Im Einzelfall berät Sie dazu Ihre Anwältin oder Ihr Anwalt bzw. die Rechtsantragstelle des Gerichts.
+Roberta Buonincontro: Ja, wenn Ihnen die Angaben zu Ihrem Ehegatten bekannt sind, sind diese auch anzugeben. Andernfalls müssen Sie Ihren Ehegatten schriftlich zur Auskunft auffordern. Antwortet er nicht, dann fügen Sie dies bitte schriftlich als Anlage zu dem Antrag bei. Ggf. kann Sie das Gericht auffordern, beim Ehegatten einen Prozesskostenvorschuss im Rahmen eines Unterhaltsanspruches anzufordern. Dazu berät Sie unsere Kanzlei im Einzelfall gern.