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Termingeschäfte mit Kryptowerten | Umgang mit Verlusten | Verlustverrechnung bei Kryptowährungen 

Kanzlei Krypto
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Verstößt die aktuelle Besteuerung von Krypto-Termingeschäften gegen die Verfassung und deren Gleichbehandlungsgrundsatz? Warum dürfen Verluste nur bedingt verrechnet werden (maximal 20.000 Euro), während Gewinne voll versteuert werden müssen?
Steuerberater Jürgen Schwendemann erklärt im Gespräch mit Rechtsanwalt Stefan Winheller, warum selbst Gerichte die aktuelle Besteuerung als willkürlich bezeichnen. Er erläutert außerdem, was Betroffenen tun können.
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26 сен 2024

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Комментарии : 7   
@LuTimesTwo
@LuTimesTwo 2 месяца назад
Die zuletzt angesprochene Jahresfrist die dazu führt das Gewinne die langfristig erzielt werden steuerfrei sind… gilt diese nur nicht für eine GmbH? oder auch nicht für ein Einzelunternehmen/Kleingewerbe? Oder anders gefragt… gilt dieses „Steuerfrei nach einem Jahr“ nur für Privatpersonen oder auch für Einzelunternehmer/Kleingewerbe (keine GmbH)?
@winheller_lawtax
@winheller_lawtax 2 месяца назад
Hallo, im gewerblichen Umfeld gilt die Jahresfrist nicht. Auch nicht bei einem Einzelunternehmen. Es wäre notwendig, Coins ins Privatvermögen zu entnehmen, was einem Verkauf im Betrieb und einem Kauf im Privatvermögen gleich käme. Beste Grüße ^fde
@student9230
@student9230 5 месяцев назад
Schönen guten Tag, meine Finanzbeamtin sagt mir, dass die Aussetzung der Vollziehung nicht gewährt werden darf. Grund wäre, dass das Gesetz nunmal rechtsgültig ist. Gibt es etwas was man tun oder anführen kann, außer zu klagen? Im Raum stehen 110.000 Gewinn vs 113.000 Verlust aus Termingeschäften. Die Entscheidung aus Rheinland Pfalz haben wir natürlich bereits angeführt.
@kanzlei_krypto
@kanzlei_krypto 5 месяцев назад
Hallo, da bringt vielleicht ein Zitat aus Erlass betr. Bearbeitungsgrundsätze zur Aussetzung der Vollziehung, vom 31. Januar 2022, FM Nordrhein-Westfalen S 0623, (AO-Kartei NW § 361 AO Karte 801) Licht ins Dunkel: "Die Entscheidung über die Aussetzung der Vollziehung erfolgt in einem summarischen Verfahren. Die Begründetheit des Einspruchs wird nur eingeschränkt geprüft. Für die Aussetzung der Vollziehung genügt ein schlüssiger Sachvortrag. Bei der Bearbeitung ist der gesetzliche Ermessensspielraum im Interesse des Steuerpflichtigen voll auszuschöpfen (AEAO zu § 361 Tz. 2.4). Dies bedeutet nicht, dass Aussetzung auf „Verdacht“ zu gewähren ist. Bei der Entscheidung über den Aussetzungsantrag sind die Erfolgsaussichten in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einzuschätzen." Beste Grüße ^fde
@student9230
@student9230 5 месяцев назад
@@kanzlei_krypto Mh ja merkwürdig. Ich habe mit der Sachbearbeiterin ja bereits telefoniert und sie meinte Sie hätte Ihre Vorgesetzten gefragt und es hieß es wäre nicht erlaubt in der Sache und Sie könne da nichts machen. Ich könne nur klagen... Trotzdem danke für die Antwort.
@student9230
@student9230 4 месяца назад
@@kanzlei_krypto Hallo nochmal. Meine Finanzbeamtin hat nun von der Direktion die Anweisung bekommen alle AdV Anträge in Fällen von Termingeschäften abzulehnen. Grund sei, dass die bisherigen Verfahren beim BfH ausschließlich über die AdV, aber nicht die Rechtmäßigkeit des Gesetzes gehen. Können Sie der Logik folgen? Und viel wichtiger: Kennen Sie ein Verfahren welches beim BfH anhängig ist, welches mir helfen könnte? Also kein AdV Verfahren. 1000 Dank!
@kanzlei_krypto
@kanzlei_krypto 4 месяца назад
@@student9230 Das ist ja ärgerlich. Leider sprengt das nun unsere Kapazitäten, die wir auf RU-vid bereitstellen können. Wenn Sie Unterstützung wünschen, könnten Sie sich gern über unsere Homepage bei unserem Team melden: www.winheller.com/kontaktanfahrt.html Wir können uns das dann im Detail anschauen. Danke! ^fde
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