Mal ne kleine Anmerkung. Das Thema Ehevertrag ist etwas komplexer. Hier kommt es zunächst darauf an, nach welchen Recht die Ehe geschlossen wurde. Wenn die Ehe nach deutschen Recht geschlossen wurde, kann auch noch nach der Eheschliessung ein Ehevertrag abgeschlossen werden. Ist die Ehe nach thailändischem Recht geschlossen, kann ein Ehevertrag nur vor der Eheschliessung abgeschlossen werden.
Hallo Armin, danke für das interessante Video. Ich habe vor einiger Zeit ein anderes Video (Interview mit einem Amerikaner? in Hua Hin) gesehen, der gerade sein Haus, das auch auf "company name" läuft, verkaufen will. Leider kann ich das Video nicht mehr finden. Dieser erzählte, dass seine company schon ein paar Jahre alt sei und günstiger bei den Jahreskosten (wahrscheinlich wie Deine company) als wenn man heute eine neue company gründet. Angeblich muß die company heute einen bezahlten Angestellten haben (soweit ich mich an das Video richtig erinnere). Der Thailändische Staat hat das geändert, weil er ja eigentlich nicht will dass Ausländer über eine company ein Haus besitzen. Es wäre vielleicht gut, wenn Du gelegentlich mal bei Deinem Anwalt nachfragen würdest, ob das stimmt, wie die Regelungen / die Kosten heute sind. Was mir bei der anderen Variante, dem 30 Jahre Leasing, nicht klar ist, ob ich ein Haus mit Leasingland zum Beispiel nach 10 Jahren wieder ohne Zustimmung von dem Landeigentümer verkaufen kann. Also sozusagen mit 20 Jahren "Restleasing". Oder muß der Verkauf mit dem Landeigentümer verhandelt werden?