Der Vater stimmt 2014 einer Verbringung seines Sohnes nach Nicaragua zu (360 Tage!).
Danach fordert er die Rück-Herausgabe seines 5-jährigen Sohnes von der Mutter, erfolglos.
Der Vater erwirkt einen rechtskräftigen Beschluß, in Ffm am 22.1.15 (Eilverfahren), mit dem ihm das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht über sein Sohn übertragen wurde.
www.facebook.c... ff.
Da der Vater 2014 einer Verbringung seines Sohnes von 360 Tagen nach Nicaragua zugestimmt hat, liegt nach dieser Zeit der gewöhnliche Aufenthaltsort dort - und nicht mehr in Deutschland, siehe HKÜ. Somit ist jetzt vollumpfänglich die Gerichtsbarkeit Nicaraguas zuständig und er formal korrekt als Kindesentführer beschuldigt.
In sechs Jahren wurden 12 Videos, ca.600 Artikel ect. allein zur entführten Luna Tinnemann (2006-2012) veröffentlicht, damit sich solche Tragödien nicht wiederholen. Der Deutsche Vater, Michael Sahm hat daraus leider nicht, gar nichts gelernt und der Schweizer Vater Benni Hess fehlt zu dem jedes Unrechtsbewußsein:
www.srf.ch/news...
4 окт 2024