Ich erkläre euch die Verjährungsfrist von Forderungen, sowie die Begriffe Neubeginn und Hemmung einfach und anschaulich. Schaut gerne mal auf www.herrgerold.de vorbei
Das Video hat mein Leben gerettet, schreib in weniger als 2 Wochen meine Ausbildungsabschlussprüfung und anhand meiner Skripte waren mir die Verfahren niveaulos wirklich klar
Tolles Video! Brauche das Thema eigentlich für meine Prüfung bei der RAK, Paragrafen wären sehr hilfreich gewesen, aber es ist natürlich auch kein Problem kurz im BGB nachzuschauen. Dieses Video ist ja auch eher für die IHK gedacht. Vielen Dank für die verständliche Erklärung!
Der Neubeginn ist nicht korrekt. Der Tag des Ereignisses wird bei dem Neubeginn nicht mitgerechnet.Somit ist der Neubeginn der 21.02.2022. Es gibt auch BGH Urteile zum Neubeginn.
4:48 Sicher, dass das so stimmt? Dadurch ist die Verjährungsfrist insgesamt kürzer (20.02.2025), als wenn er keine Teilzahlung geleistet hat (31.12.2025). Dadurch könnte man als Schuldner ja die Verjährungsfrist u.U. verkürzen, indem man eine Teilzahlung leistet und das kann ja nicht Sinn der Sache sein.
Sehr verständlich erklärt. Danke, habe gleich ein Abo da gelassen. Eine Frage hätte ich: auf welchen Paragrafen bezieht sich die Tatsache, dass der Schuldner sein Geld nicht zurück verlangen kann, wenn er NACH der Verjährung bezahlt hat.😊
Hallo Herr Gerold, erstmal vielen vielen Dank für Ihre tollen Videos! Ich finde Sie erklären echt richtig schön und ich kann mit Ihren Videos richtig gut lernen! Ich habe eine Frage zum Thema Neubeginn: In Ihrem Beispiel sagen Sie, dass die Verjährung taggenau neubeginnt bei einer Anerkenntnis der Zahlschuld durch z.B. eine Ratenzahlung. Wir haben im Unterricht gelernt, dass man hierbei darauf achten muss dass eine Verjährung nur dann neu beginnt wenn die Verjährungsfrist bereits läuft. Bei Ihrem Beispiel würde sich ja quasi die Verjährungsfrist durch eine Ratenzahlung verkürzen statt verlängern, oder? VG Clara
Eine Anmerkung beim Beispiel des Neubeginns: 20.02.2022 ist das fristlösende Ereignis welches gem. §187 BGB nicht mitgerechnet werden darf, somit ist der Folgetag 21.02.2022 der Neubeginn der Verjährungsfrist, welche in 3 Jahren (§195 BGB) am 21.02.2025 endet. Wenn ich falsch liege bitte mich korrigieren, danke.
Stimmt so nicht. Zähl mal mit… Du startest also am 21.02.22 zu zählen und endest mit dem Zählen am 20.02.25. SOnst würdest Du den 21. ja doppelt zählen. Für dein Beispiel bedeutet das, dass die Verjährung endet am 20.02.25 (letzter Tag für den Gläubiger noch was zu unternehmen) bzw. die Forderung am 21.02.(erster Tag, an dem der Schuldner die Zahlung verweigern kann)
Ich habe eine Frage.😜 Ich habe einen Mahnbescheid erhalten vom Stromanbieter Rechnungszeitraum steht hier nicht drauf nur… Versorgungsleistung Anspruch gemäß unserem Mahnschreiben vom 25.3.2019… Erhalten habe ich diesen Mahnbescheid im Januar 2023. Antrag Mahnbescheid wurde gestellt am 26.10.2022 sowie Vermerk Anschrift Änderung aufgrund Neuzustellung vom 30.12.2022. Ist die Sache jetzt verjährt oder aufgrund des Antrages im Jahr 2022 nicht verjährt?? Vielen lieben Dank jetzt schon für Ihre Hilfe
Hallo Herr Gerold, vielen Dank für die immer ausführliche Erklärungen. Ich schaue mir immer gerne Ihre Videos an :) Ich habe hierzu eine frage und zwar die Forderung ist ja 3 Jahre lang verjährt und endet hier in unserem Beispiel zum 31.12.2025. warum ist dann wieder die Forderung ab dem 01.01.2026 verjährt ? freue mich sehr auf Ihre Antwort :)
Oh Du musst aufpassen, dass Du das hier nicht verwechselst! Die 3 Jahre sind die Verjährungsfrist. Innerhalb dieser Frist kannst Du Dein Geld mit Hilfe des Gerichtes einfordern. Zwischendurch wurde gesagt, man befindet sich in der Verjährung, ja, aber gemeint ist immernoch die Frist! Sind die 3 Jahre abgelaufen, hier im Beispiel ja 31.12.2025, dann endet da die Frist und erst am Tag danach, am 01.01.2026 ist die ganze Sache verjährt. Frist ist abgelaufen und Du kannst quasi nichts mehr machen, um an Dein Geld zu kommen. Rechtlich gesehen. Also: verjährt ist es erst nach Ablauf der Verjährungsfrist! Ich hoffe, das hilft Dir!
Steuererkl.vermassel,FA meldet sich nach 6,5Jahren, sagt ein neues Schreiben zu, das kommt nicht, nun nach 12Jahren kommt ein Betrag plus Strafe...Was kann ich tun... Gibt es auch für Normalis eine "Hamburger-Amnesie" wie bei o.s.!!!???
Warum wählen Sie ein Beispiel für einen Neubeginn der Verjährung, wenn die Verjährung noch nicht mal gestartet hat. Das von Ihnen gewählte Beispiel einer Teilzahlung 1 Monat nach Rechnungserstellung führt bei Ihnen letztlich dazu, dass die Verjährungsfrist nach Neubeginn zu Lasten des Gläubigers ca 9 Monate kürzer ist (20.02.25), als in dem Ausgangsfall (31.12.25). Wo ist da der Sinn?
das dachte ich auch wenn er ein jahr später das macht und die sich so verlängert ist alles verständlich aber so verstehe ich es auch nicht. schon etwas herraus gefunden?
Danke für einfache Erklärung, aber das war nicht alles über Verjährung. Es gibt auch 30 Jahre Verjährungsfrist. Und bei Hemmung und Neubeginn auch ein paar anderen Punkte, die auch wichtig sind. 🤔🙈