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Ein überraschendes Urteil des LG Berlin verunsichert derzeit viele Influencer. Die Bloggerin Vreni Frost darf nicht mehr auf Seiten von Marken verlinken, ohne dies entsprechend als Werbung zu kennzeichnen - obwohl sie die Sachen selbst gekauft hat. Auch die Influencerin Aenna Xoxo hat ein ähnliches Urteil vom LG Osnabrück kassiert. Daher sah es so aus, als ob die Gerichte hier eine Art Sonder-Rechtsprechung für Influencer etablieren wollten. Für sie sollen die normalen Regeln zur Schleichwerbung nicht gelten, sondern es seien grundsätzlich strengere Maßstäbe anzulegen.
Allerdings sieht das LG München I die Sache offensichtlich ganz anders als das LG Berlin und auch das LG Osnabrück. In der mündlichen Verhandlung im Einstweiligen Rechtsschutz machte die Vorsitzende deutlich, dass sie das Influencer-Wesen zwar nicht besonders schätze. Doch solange sie für ihre Postings und Verlinkungen keine Gegenleistung erhalte, sei die Erwähnung bekannter Marken keine Schleichwerbung und damit nicht illegal.
Cathy Hummels war ebenfalls vom Verband Sozialer Wettbewerb abgemahnt worden, weil sie mehrere Postings mit Verlinkungen nicht als Werbung gekennzeichnet hatte. Für die meisten dieser Postings hatte sie ebenfalls keine Gegenleistung erhalten. Daher sieht sie sich weiterhin im Recht. Hummels sagte dazu über ihren Instagram-Account, sie werde für ihr Recht auf freie Meinungsäußerung kämpfen.
Beide Seiten möchten die Entscheidung grundsätzlich klären lassen und notfalls sogar bis zum Bundesgerichtshof gehen. Daher wird die Frage der Kennzeichnungspflicht im Hauptsacheverfahren vor Gericht sicherlich wieder aufkommen. Die Hauptsache würde auch vor dem LG München I verhandelt werden. Die Entscheidung dürfte von vielen mit Spannung erwartet werden.
Ein entsprechendes Urteil würde sicherlich auch Vreni Frost und andere Betroffene dazu animieren, weiter zu kämpfen. Auch die Instagrammerin Frost hatte nach dem Urteil des LG Berlin bereits angekündigt, dieses nicht auf sich sitzen zu lassen und in die nächste Instanz zu ziehen, vor das Kammergericht (KG) Berlin.
Rechtsanwalt Christian Solmecke
Christian Solmecke hat sich als Rechtsanwalt und Partner der Kölner Medienrechtskanzlei WILDE BEUGER SOLMECKE auf die Beratung der Internet-, IT- und Medienbranche spezialisiert. So hat er in den vergangenen Jahren den Bereich Internetrecht/E-Commerce der Kanzlei stetig ausgebaut und betreut zahlreiche Medienschaffende, Web 2.0 Plattformen und App-Entwickler.
Neben seiner Kanzleitätigkeit ist Solmecke Geschäftsführer des Deutschen Instituts für Kommunikation und Recht im Internet an der Cologne Business School (www.dikri.de). Dort beschäftigt er sich insbesondere mit den Rechtsfragen in Sozialen Netzen.
Vor seiner Tätigkeit als Anwalt arbeitete er über 10 Jahre als freier Journalist und Radiomoderator (u.a. für den Westdeutschen Rundfunk).
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14 окт 2024