▬ Über dieses Video ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Zahnersatz muss vor dem Start bei Deiner Krankenkasse genehmigt werden. Dies geschieht i.d.R. über einen sogen. HKP (Heil- und Kostenplan). Jedoch genehmigt die gesetzliche Krankenversiche-rung die Planung des Zahnarztes nicht immer sofort. Ein Gutachten (diese stehen für jede Stadt fest) kann die Folge haben, dass zu überkronende Zähne nicht von der Kasse bezuschusst werden. Gründe dafür können sein: Der Gutachter stuft die Zähne als nicht „überkronungsbedürftig“ ein, oder vorhandenen Zahnersatz stuft der Gutachter als weiterhin „tragbar“ ein. Die Konsequenz: Der private Eigenanteil des Patienten erhöht sich!
Es sollte ebenfalls die 2-Jahres-Frist berücksichtig werden: Diese Zeit muss vergangen sein, um Zahnersatz neu zu beantragen.
• Eigenständige Gutachter der Krankenkassen (gesetzlich oder privat) entscheiden evtl. über die Bezuschussung der Krankenkasse für Deinen Zahnersatz
• 2-Jahres-Frist beachten
• Zahnersatz erst starten, wenn dieser von der Kasse genehmigt worden ist
• Dein Eigenanteil kann sich erhöhen
• Einige Gutachten sind sinnvoll, andere kaum nachvollziehbar
▬ Links ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Allgemein:
⇒ www.dr-szostak.de
Implantate:
⇒ www.implantate-herne.de
⇒ www.implantatexperte.de
Jobs:
⇒ www.meine-praxiszukunft.de
Weiße Zähne:
⇒ www.zahnaufhellung-herne.de
Schöne Zähne:
⇒ www.vollkeramik-experten.de
Zahnerhaltung:
⇒ www.wurzelbehandlung-zahnarzt-herne.de
Prophylaxe:
⇒ www.zahn-arzt-herne.de
▬ Kontakt ▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬▬
Telefon: 02323-39300
8 фев 2020