Mit dem Tod einer Person treten dessen Erben automatisch in alle Rechtspositionen des Verstorbenen ein, ohne dass es dazu weiterer Rechtsschritte bedarf. Es gehen dabei nicht nur Vermögenswerte auf den Erben über sondern auch die vom Verstorbenen herrührenden Schulden. Für diese haftet ein Erbe nicht nur mit dem Ererbten sondern persönlich mit seinem ganzen Vermögen. Dies gilt unabhängig davon, ob der einzelne Erbe etwas von dem Erbfall weiß. Aus diesem Grunde wird dem Erben kraft Gesetzes die Möglichkeit eingeräumt, sich dieser Position rückwirkend zu entledigen. Das nennen wir Ausschlagung.
2 окт 2024