@@katharinaschulte-kubiza3781 Sehe Ursache in einer Fehlregulation des Nervensyst3ms... Das habe ich gezielt behandelt. Hat ca. 6 Monate gedauert, aber jetzt wider fit.
@@dhiasl749 Hab mir einen eigenen Behandlungsplan erstellt. Der war auf 6 Monate ausgelegt. Muss aber dazu sagen, dass ich vor Start des ganzen auch eine help apherese durchgeführt hatte.
Das ich nicht lache, möchte hier nicht unverschämt klingen, bin in der VDK, geholfen haben die mir nur beim Antrag auf die Schwerbehinderung, was ihr hier erzählt ist reine Theorie und ich weiß wovon ich Rede😢
Liebe Frau Traub, wenn man sich nachweislich auf der Arbeit angesteckt hat und langfristig arbeitsunfähig ist, kommen Leistungen von der Berufsgenossenschaft grundsätzlich in Frage. Das können Rehabilitationsleistungen sein und im Zweifel ist auch eine Rentenleistung möglich. Wer sich beispielsweise bei der Pflege angesteckt hat, hat es leichter, dies durchzubekommen, als jemand, der sich bei normalem Kundenkontakt oder bei Kollegen angesteckt hat. - Eine Pauschalantwort gibt es allerdings nicht, weil es - wie so oft - auf den individuellen Fall ankommt. Um auf Ihre individuelle Situation im Detail eingehen zu können, empfiehlt sich deswegen ein Besuch in der Ihnen nahe gelegenen VdK-Beratungsstelle. Diese finden Sie hier (Baden-Württemberg): www.vdk.de/permalink/66048 Deutschlandweite VdK-Beratungsstellen: www.vdk.de/permalink/72455 Als ergänzende Information für Sie vielleicht noch ein Hinweis auf folgenden Artikel: www.vdk.de/deutschland/pages/themen/gesundheit/85397/long_covid_das_lange_leiden_nach_der_corona-infektion Viel Erfolg und alles Gute! Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
Liebe Frau Hirsemann, auf die Frage des Leistungsanspruches einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung kann nicht pauschal geantwortet werden, da es auf den Versicherungsvertrag ankommt - sofern denn einer vorliegt. Hier sollte mit der Versicherung Rücksprache gehalten werden, ob der Leistungsfall beinhaltet ist. Viele Grüße Ihr Szialverband VdK Baden-Württemberg e.V. | Social Media Team
DIE BU zahlt wenn die Auswirkungen so schlimm sind, dass man weniger als 50% seiner Tätigkeiten ausüben kann. Wenn das der Fall ist und man keinen Vertrag mit abstrakter Verweisung hat, muß der Versicherer leisten. Bei mir war das problemlos der Fall.
Man muss für Alg I vor allem einen Anspruch erworben haben. Das Alg I ist aber auch die Folgeleistung beim ausgelaufenden Krankengeld. Sind diese Ansprüche erschöpft, kommt das Alg II als Grundsicherung, auch für einen Zeitraum bis zur Klärung der dauerhaften Erwerbsunfähigkeit. Ist man dauerhaft EU (durch Bescheid der RV festgestellt) kommt dann als Grundsicherung die Sozialhilfe nach SGB XII.
Damit Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, müssen Sie im Wesentlichen die Anwartschaftszeit erfüllen, ohne Beschäftigung sein, aber mindestens 15 Stunden pro Woche einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen können und bereit sein eine versicherungspflichtig Stelle zu suchen. Sie können Arbeitslosengeld II erhalten, wenn Sie erwerbsfähig und leistungsberechtigt sind und mindestens 15 Jahre alt sind aber die Altersgrenze für Ihre Rente noch nicht erreicht haben. Zudem wohnen Sie in Deutschland und haben hier Ihren Lebensmittelpunkt, können mindestens 3 Stunden pro Tag arbeiten und Sie oder Mitglieder Ihrer Bedarfsgemeinschaft sind hilfebedürftig. Sollten Sie konkrete Fragen zum Leistungsbezug haben, sollten Sie sich von den zuständigen Behörden oder einer VdK-Beratungsstelle beraten lassen.
Es gibt Hoffnung, und Heilung, und Erlösung Jesus Christus spricht ich bin die Auferstehung und das Leben, wer an mich glaubt wird nicht zu Schande werden sondern wird Leben, auch wenn er Schterbe 😊💪❤️