Der Antrag muss innerhalb 4 Wochen also bis zum 25 .08 .2023 hier bearbeitet werden ,damit die Ba die Auszahlungen veranlassen kann. Am 24.08 nochmal Hotline anrufen .Wenn da nix bearbeitet ist zum Sozialgericht Einstweilen Rechtschutz denn die Leistungen sollen monatlich im Voraus erbracht werden .
1.nochmal anrufen, 2. Vorschuss beantragen mit dem Zusatz Eilantrag vorne auf dem Umschlag . Die BG NR. zufügen Dienstaufsichtsbedvhwerde Sonst Klage beim Sozialgericht! Viel Erfolg!
Kompletter Schwachsinn was du da von dir gibst. Anrufen bringt nichts und genauso wenig eine Dienstaufsichtsbeschwerde anlässlich der gegebenen Angelegenheit.
In solchen Fällen würde ich einfach einen Antrag auf Vorschuss nach § 42 SGB I einreichen. 30 Tage später muss Geld auf dem Konto sein. Damit tut man Druck aufbauen. Wenn darauf nicht reagiert wird, dann sofort zum Sozialgericht. So wäre meine Vorgehensweise. EDIT; Und wenn das Geld nach 30 Tagen weiterhin nicht auf dem Konto ist, dann eignet sich dieser Tatbestand ausgezeichnet in der ausstehenden Leistungsklage beim Sozialgericht.
ich wuerde in so einem Fall der Leistungsabteilung, (mit persoenlicher Abgabe am Servicecenter, quittiert), dass du auf deine Weiterbewilligung dringend wartest, jedoch ungerne eine Unterlassungsanzeige beim Sozialgericht stellen moechtest. Dann wuerde ich eine Frist setzen, bis wann du die Klage zurueckhaelst. Gruss Em
Hotline immer morgens um Punkt 8 anrufen,sonst hat man kaum eine Chance ... mir wurde mal gesagt, (im Mai,denn ich hatte selbst ein ähnliches Vergnügen mit denen) der Beginn der Bearbeitungszeit fängt immer dann an, wenn ALLES vorliegt...und ab da kann es auch bis zu 25 oder 26 Arbeitstage dauern und ab dann erst dürfen die am Telefon, deinem Bearbeiter des Antrages eine Notiz schicken und dann MUSS der Antrag wohl innerhalb 2 Tage bearbeitet werden.(dann eben noch mal ca 4 Werktage fürs Überweisen dazu rechnen)
Vielen Dank für das Teilen Deiner Erfahrungen❤ Interessant........wenn das so stimmt, könnte das schon knapp werden. Ich nehme an, dass ich mich morgen ans SG wenden werden muss...schon wieder.....😑😅
Hallo ,ich habe deselbe Problem ,den WBA Verzögerung .Danke für Ihre Videos ! Ich werde unbedingt zu ein sozial Anwalt gehen. Meine Frage ,soll ich für mein Kind der bald 15 wird und bei einem Gemeinschaft mit Eltern lebt ,ein exstra WBA- Antrag stellen?! Wie rechtlich ist das? Weil der Sachbearbeiter in der JC sagte es muss ja sein ,stimmt es ? Was auch kommisch ist ich habe noch ein 18 Jährigen mit uns lebend und für sie wahr kein WBA - Antrag zu gesendet ..das ist voll kommisch für mich . Könnt mir bitte jemand antworten