Wenn man schon weiß, dass der Vorbesitzer regelmäßig sanieren musste wegen des Moorbodens sollte nicht an der falschen Stelle sparen und ein bisschen Geld in einen Gutachter investieren...
Es heißt Doppelhaushälfte und somit auch Doppelverantwortung! Ich bin der Meinung das die Familie schnellstmöglich ausziehen sollte,auch wegen dem Baby und der Sicherheit,welche immer mehr schwindet! Da die eine hälfte abgerissen wurde,ohne Rücksprache mit den dortigen Bewohnern,sollten diese Eigentümer zur Verantwortung herangezogen werden und die Kosten tragen.Ich fände das nur gerecht!
sorry, wer kauft ein Haus auf dem Moorboden? Und dann ist der Staat schuld und soll es richten. Das ist Deutschland - der Staat soll sich aus allem raushalten. Und wenn es Probleme gibt, wird nach die Staat gerufen, dass er dafür geradesteht. Eigenverantwortung? Vor dem Kauf einen Gutachter beauftragen - wohl zu teuer....
Mit einer eigenen Doppelhaushälfte darf man machen was an will erfahrungsgemäß, auch abreißen wenn man Bock hat. Das kann niemand verbieten. Und was weg ist ist weg😂
Natürlich! Und wenn man anderswo Schäden dabei erzeugt, muss man dafür gerade stehen. Egal, ob es sich um eine Doppelhaushälfte, ein Reihenhaus oder auch ein freistehendes Haus handelt. Bei Letzterem ist es auch schon passiert, dass bei Abrissarbeiten Nachbargebäude beschädigt wurden, oder das durch Erdarbeiten Risse in Nachbarhäusern entstanden. Da ist volle Haftung angesagt..
@@erebostd Lustig. Da müsste der Schadensersatz erst mal eingeklagt werden und das dauert und kostet n Haufen Geld. Soweit ich weiß kann man als Besitzer einer Doppelhaushälfte gar nix machen wenn die andere Hälfte nicht gepflegtwirdund vergammelt. Schäden am eigenen Haus müssen nachgewiesen werden durch teure Gutachten usw
@@ggdzdghdgehghdsuwhuqishsue4893 das ist… falsch und richtig. Am besten fragst du mal einen Anwalt danach. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen, dass selbst ein ungepflegter Garten beim Nachbarn reicht, um recht hohe Kosten zu verursachen. Wenn man hier nämlich nicht reagiert, und das Unkraut hinüber wächst, kann die andere Partei auf Wiederherstellen des Ursprungszustand pochen, und notfalls ein Gärtner kommen lassen, der sich darum kümmert. Und das geht schneller, als man manchmal vermuten mag. Oder die alte Geschichte mit den Apfelbäumen. Das hat Gerichte schon seit vielen Jahrzehnten beschäftigt…