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Wenn die Altersrente nicht reicht - was kann ich tun? - VdK gibt dir Recht! #47 

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Deutschland kämpft mit der höchsten Inflation seit 50 Jahren. Neben den stark angestiegenen Energiepreisen sind auch die Lebensmittelpreise enorm in die Höhe geschossen. Schon vor der Inflation reichte für viele Menschen das Geld im Alter nicht aus, um den Lebensunterhalt zu decken. Und nun stellt sich für noch mehr Menschen im oder kurz vor dem Renteneintritt die Frage: Was kann ich tun? In einem gewissen Umfang übernimmt der Staat die Kosten für Lebensunterhalt, Miete und Heizung. Diese spezielle Sozialhilfe im Alter nennt sich Grundsicherung und diese gibt es nur auf Antrag. Wie diese staatliche Hilfe genau aussieht und wie Sie bereits Jahre vor der Rente vorsorgen können, das klärt in dieser Folge Nina Foto im Studiogespräch mit VdK-Jurist Ronny Hübsch.
Kapitelübersicht:
0:00 Intro
0:18 Begrüßung
0:29 Einleitung: Was tun, wenn die Altersrente nicht reicht?
1:17 Zahlen zur Altersarmut - Frauen besonders häufig betroffen
2:06 Warum reicht vielen menschen die Rente nicht aus?
3:08 Welche staatlichen Hilfen können Betroffene beantragen?
3:37 Wie wird die Grundsicherung im Alter beatragt?
4:07 Welche Voraussetzungen gibt es für die Grundsicherung im Alter?
4:25 Welches Einkommen wird auf die Grundsicherung angerechnet?
4:52 Was zählt beim Antrag auf Grundsicherung zum Vermögen?
6:34 Welche Wohnung steht mir als Grundsicherungsbezieher zur Miete zu?
7:51 Wann ist ein Antrag auf Wohngeld sinnvoll?
8:11 Sind Kinder unterhaltspflichtig gegenüber ihren Eltern?
8:40 Wie kann ich besser vorsorgen?
9:42 Welche Forderungen hat der VdK zum Thema Altersarmut?
10:46 Infos für individuelle Fragen
11:21 Outro
Wenn Sie zu Ihrer individuellen Situation Beratung und Hilfestellung benötigen - melden Sie sich telefonisch bei Ihrer nächstgelegenen VdK-Beratungsstelle und vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrer persönlichen VdK-Sozialrechtsreferentin bzw. Ihrem persönlichen Sozialrechtsreferenten.
In Baden-Württemberg finden Sie Ihre persönliche VdK-Beratungsstelle hier:
bw.vdk.de/beratung/rechtsberatung/beratungsstellen/
*RU-vid-SERIE: "VdK gibt dir Recht!"*
In 34 hauptamtlich besetzten VdK-Beratungsstellen in Baden-Württemberg stehen unsere JuristInnenen Hilfesuchenden bei allen Fragen rund um das Thema Sozialrecht zur Seite. In der RU-vid-Serie „VdK gibt dir Recht!“ haben wir die Fragen und Themen zusammengestellt, die in unserer Beratung besonders häufig zur Sprache kommen. VdK-Jurist und Sozialrechtsexperte Ronny Hübsch stellt diese vor und erläutert in wenigen Minuten die wichtigsten rechtlichen Hintergründe anhand eines konkreten Beispiels. Unser Anliegen: Unser Expertenwissen möglichst vielen Menschen zur Verfügung zu stellen und damit unterstützen zu können.
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*ÜBER UNS*
Der VdK ist Deutschlands größter Sozialverband mit über 2,2 Millionen Mitgliedern - alleine in Baden-Württemberg sind es knapp 270.000!
Wir machen uns für alle stark, die nicht auf der Sonnenseite des Lebens stehen und haben die richtigen Antworten bei Fragen zu Rente, Armut, Behinderung, Gesundheit oder Pflege.
Wir finanzieren uns durch Mitgliedsbeiträge, sind überparteilich, unabhängig und gehören keiner Glaubensgemeinschaft an. Mit 34 Beratungsstellen in Baden-Württemberg sind wir auch in Ihrer Nähe. Fachkundige Juristen beraten und vertreten unsere Mitglieder vor Behörden und Sozialgerichten. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass die sozialen Sicherungssysteme erhalten bleiben. Heute und in Zukunft.
*Mehr über uns:*
www.vdk-bw.de
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3 янв 2023

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Комментарии : 5   
@alberthaubner9540
@alberthaubner9540 Год назад
Hallo Hr .Hübsch bin auch Mitglied bei der VDK seit 2017 in Februar muss sagen die VDK hat mir schon sehr viel geholfen bin auch seit letztes Jahr EM Rentner und habe einen Schwerbehindertenausweis 50 GDB habe auch den Pflegegrad 1 will aber jetzt den Pflegegrad 2 beantragen wegen verdacht auf Demenz 😢kommt von mein Diabetes habe am 21 September wieder einen Termin bei der VDK 😊 darum nur die VDK ❤
@berndbock6706
@berndbock6706 Год назад
Das mit der Rente und der Pflege ist doch nicht richtig dargestellt. Auch der pflegende Rentner kann seine Renter erhöhen. Aktuelle Rechtslage: Teilrente 99,99 %.
@vdkbw
@vdkbw Год назад
Lieber Herr Bock, vielen Dank für Ihre Anmerkung! Die Frage bzw. der Hinweis von Ihnen auf die Teilrente ist richtig, leider kompliziert, vielen nicht bekannt und auch nicht in jedem Fall sinnvoll. Aktuell können Altersrentner eine Teilrente von 99% beantragen und dann für die Pflege von Angehörigen Rentenpunkte erwerben. Weiter hat ein Gericht in Bayern einem Kläger eine Teilrente von 99,99% gewährt. Anträge anderer Rentner und Rentnerinnen auf 99,99% Teilrente werden aber von der DRV abgelehnt und der VdK Deutschland hat dazu auch schon Klagen anhängig. Bei manchen Rentnern ist der 1% Renteverzicht dann höher, als die zusätzlich erworbenen Renenpunkte bzw. Rentenanwartschaft pro Jahr. Allerdings egalisiert sich das ja dann über die Jahre, weil mann immer auf 1% Renten verzichtet aber pro Jahr eine zusätzliche Rentenzahlung erwirbt und sich die zusätzliche monatliche Rentenanwartschaft ja jedes Jahr addieren. Außerdem stellen sich Leute mit sehr geringen Renten bei der 99% Teilrente kaum schlechter, das betrifft eher mittlere bis höhere Einkommen. Es muss aber bedacht werden, dass die Rentenauszahlung der zusätzlich geammelten Rentenpunkte erst im Folgejahr verzeichnet werden können. Finanziell relevant ist aber vor allem auch die Höhe der Rentenpunkte, die man in Abhängigkeit des Pflegegrades erwirbt, erst bei Pflegegrad 5 und Pfelgegeld ist das ein Rentenpunkt (und annähernd Vergleichbar mit dem Elterngeld). Beim Pflegrad 2 bekommt man nur 27% eines Rentenpunktes bzw. 18,9% bei Pflegesachleistungen (bei Pflegegrade 1 gar nichts). Vielleicht bringen diese Schilderungen noch ein bisschen mehr Licht ins Dunkle! Weiterhin verweisen wir auf das "VdK gibt dir Recht!"-Video Folge 16: "Rentenansprüche von pflegenden Angehörigen, Flexirentengesetz" auf diesem Kanal. Viele Grüße Ihr Sozialverband VdK Baden-Württemberg e.V.
@berndbock6706
@berndbock6706 Год назад
Nein so kompliziert ist das garnicht. Gerade bei kleinen Renten hat man immer einen Vorteil davon. Und viele Rentner*innen haben eine kleine Rente. Und mittlerweile gibt es auch schon andere Gerichte (SG Oldenburg), die für die Teilrente mit 99,99 % entschieden. Und zuletzt hat sogar die DRV Oldenburg-Bremen mit Datum 16.01.2023 für 2 Versicherte geschrieben, dass sie zukünftig die Teilrente mit 99,99 % berechnen wird. Ich glaube, dass Sie das komplizierter machen, als es wirklich ist.