Ich kenne mehrere langjährige Ehen, auch mit Kindern, wo die Partner*innen verschiedene Schlafzimmer haben, und das von Anfang der Beziehung an. Über eine Ehe sagt das nicht viel, meine ich.
Herr Staatsanwalt Kirkitadse vertritt heute die Anklage und für die Verteidigung ist Frau Rechtsanwältin Schulien da. Allen Hold-Fans viel Spaß beim Schauen der Folge und einen schönen Wochenstart! 😁😊👍
@@christoph3251 ich weiß, deshalb bin ich ja so überrascht, dass es da überhaupt eine Folge gibt, aber das kann ja auch gewesen sein, bevor die beiden geheiratet haben 🤷♀️🙈
Stuttgart und Mercedes. Dingolfing und Audi. Hannover und Messebauer. München und Schankkellnerin. Ischgl und Skilehrer. Fällt jemandem noch etwas ein?
Geboren, wohnhaft *und* festgenommen in Kiel, und natürlich noch Schifffahrtskaufmann, was auch sonst in dieser Stadt? 😄 Der Angeklagte ist offenbar ein wahrer Lokalpatriot 😊👍
Ist es wirklich möglich, einen schlafenden Menschen mit einem Kissen zu ersticken? Der wacht doch auf und wehrt sich instinktiv, selbst wenn er die Situation noch nicht erfasst. Wenn Betäubungsmittel im Spiel sind, sieht die Sache natürlich anders aus, aber sonst?
Die Körperkraft und das Gewicht des Angreifers spielen aber auch eine Rolle. Natürlich wacht man in dem Moment auf, aber wenn der Täter körperlich überlegen ist, hat man da keine Chance.
@@sergiogoycochea9194 Stimmt, aber ein körperlich überlegener Täter, würde der ein Kissen nehmen oder nicht eher das Opfer strangulieren oder erwürgen? Eine Theorie besagt, dass der Täter dem Opfer nicht ins Gesicht schauen mag, sonst ließe er ab. (Ich interessiere mich neuerdings für KrimSoz, habe keine Absichten.)
@@eisikater1584: Schon klar, daß du keine solchen Absichten hast. Aber wenn man jemandem ein Kissen auf den Kopf drückt, schaut man ihn ja dabei nicht an. Also in dessen Gesicht.