Guten Tag, eine Frage die mir niemand beantworten kann. Was ist denn wenn man zb ein Vermögen von 10000 euro in ein Aktien Sparplan hat. Darf dieser Sparplan bis zur höhe des Freibetrags weiter bespart werden solange man nicht drüber kommt? Es kann ja sein das man Wohngeld bekommt und am ende des Monats etwas über bleibt bin ich gezwungen dieses dann aufzubrauchen da es sonst als Vermögensaufbau im Bewilligungszeitraum geht ? Oder spielt es keine Rolle ob es vorhandenes vor Antragstellung ist solange es nicht erheblich ist ?
Das Vermögen muss ja grundsätzlich nur im Antrag aufgeführt werden, wenn der Freibetrag überschritten wird. Der Freibetrag sind EUR 60.000 für die antragstellende Person und EUR 30.000 für jede weitere Person im Haushalt. Bei Wohngeld geht es also genau nicht darum, seine Reserven aufzuzehren, bevor man Anspruch auf staatliche Hilfe hat. Ein Sparplan mit EUR 10.000 wäre also komplett vom Freibetrag gedeckt und wird im Antrag gar nicht berücksichtigt.
Hallo, nein Kindergeld muss nicht eingetragen werden, es spielt fürs Wohngeld keine Rolle. Und Elterngeld wird wie ein Einkommen für die Person vermerkt und muss dann auch - zum Beispiel über den Bescheid - belegt werden.
Beides ist möglich. Schau am besten einmal auf unserer Webseite, da erklären wir den Ablauf Schritt für Schritt und haben alle Formulare: www.die-linke-hamburg.de/themen-kampagnen/wohnen/wohngeld-plus-anspruch-pruefen-und-beantragen/
Auf unserer Wohngeld-Webseite sind alle Anträge und Formulare verlinkt. Schau mal hier: www.die-linke-hamburg.de/themen-kampagnen/wohnen/wohngeld-plus-anspruch-pruefen-und-beantragen/
Nein, nein, das geht auch anders. Nutz mal unsere Seite als Einstieg und ruf darüber die Formulare auf. Dann ist keine Anmeldung nötig. Alternativ ist dies der direkte Link zum Antrag: www.hamburg.de/contentblob/16789474/dc6781d3b04cc43f7d6560f99470b37a/data/dl-wohngeldantrag-fuer-den-mietzuschuss.pdf