Im Jahr der Anschaffung geht es um die Dauer von der Anschaffung bis zum Geschäftsjahresende. Also nicht von Januar bis Juli, sondern von Juli bis Dezember. Weil der Monat der Anschaffung komplett mitzählt (egal ob am letzten Tag angeschafft), sind das dann sechs Monate (Juli, August, September, Oktober, November, Dezember). In dem Kalenderjahr in welchem die Nutzungsdauer dann endet, ist der restliche Betrag abzuschreiben welcher aus dem ersten angebrochen Jahr noch übrig bleibt. Viel Erfolg weiterhin beim Lernen! LG Lukas