Herr Rechtsanwalt Leander J. Gast ist seit 1997 in New York und seit 1998 in Deutschland als Prozessanwalt zugelassen. Er ist seit dieser Zeit vor Land- und Oberlandesgerichten tätig.
Einzelne Verfahren wurden bis vor den Bundesgerichtshof gebracht und dort gemeinsam mit einem dort zugelassenen BGH Anwalt ausgestritten. Im Öffentlichen Baurecht wurde ein Rechtsstreit selbst bis vor das Bundesverwaltungsgericht geführt.
Jede außergerichtliche Mandatsbetreuung setzt voraus, dass der Mandant weiß, welche Risiken und Chancen ein gerichtliches Verfahren mit sich bringt.
Gerade die langjährige Prozesserfahrung muss unseres Erachtens bereits bei jeder außergerichtlichen Beratung und erst recht bei jeder Vertragsgestaltung (z.B. bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen oder Testamenten) mit einfließen.
Gerne stehen wir auch für die Einholung einer zweiten Meinung zur Verfügung.
Guten Tag, vielen Dank für dieses informative Video. Ich habe eine Frage: Darf in einer Erbengemeinschaft (3 Erben, 1/2, und 2 x 1/4) der Erbe mit Mehranteil als Verwalter bestimmt werden, der dann auch Nutzungsentschädigung (wie eine Mietzahlung) bekommt. Die Erben wohnen in der geerbten Immobilie. Es gibt keine Streitigkeiten. 🙂 Vielen Dank vorab.
Wäre überhaupt eine Selbstschenkung eines der Miterben anhand Ausübung einer Vollmacht nach dem Tode des Erblassers möglich, wenn der Erblasser in seinem Testament verfügt, dass alle Erben zu gleichen Teilen erben sollen?
Wie ist das bei Gütergemeinschaft von Eltern, wenn ein Sohn Geld zur Seite bringt der die Vollmacht hat, und dann der Tod des Vaters Eintritt, und die Mutter dann behauptet er hätte nur den Willen des Vaters und ihren umgesetzt?
Das Video ist zwei Jahre alt und mir ist bisher nicht zu Ohren gekommen, dass etwas passiert wäre. Aber soeben habe ich ein anderes, aktuelles Video gesehen. Nun scheint es ab dem 30.09.2023 so zu sein, dass die Daten ausgetauscht werden. Es leben ca. 2-3 Mio Türken in Deutschland, wovon sicherlich einige hundert tausend Konten bzw. Einkünfte in der Türkei haben. Wären jetzt alle tatsächlich betroffen? Ich kenne eine Frau, die die türkische Rente des Vaters erhält. Das ist Gesetz in der Türkei. Eine alleinstehende Frau (ledig oder geschieden) hat das Recht auf die Rente des verstorbenen Vaters. Das ist ja offensichtlich Einkommen. Das hat sie beim Finanzamt nie angegeben, aber auch nie mit diesem Amt zu tun gehabt, da sie bisher nicht verpflichtet war, eine Steuererklärung abzugeben. Zeitweise hat sie vor vielen Jahren Leistungen nach SGB II erhalten, wurde dann Frührentnerin. Als Frührentnerin verdient sie sich etwas dazu. Die türkische Rente ist relativ klein - aktuell umgerechnet keine 300 Euro im Monat. Muss auch sie nun handeln?
Ich habe eine Generalvollmacht (über den Tod hinaus, für alle Zwecke). Dazu habe ich eine Art "Schuldschein" (Darlehnsvertrag) meines Vaters, also daß mein Vater MIR ein Betrag X schuldet, den ich ihm mal geliehen habe. Zu Lebzeiten habe ich die GV nie genutzt, um ihn in Ruhe zu lassen, aber nun will ich ans Konto, werde aber gehindert von der Bank, weil ich nur "Pflichtteilsberechtigter" ohne Erbschein bin und nicht der "Erbe" . Mir wurde gesagt, ich dürfe nach Erhalt der gerichtlichen Testaments-Eröffnung nicht mehr ans Konto um zu verfügen, da ich mich dann sogar strafbar machen könnte. Stimmt das?? Logisch klingt es nicht, denn ich hätte ja jederzeit auch vorher abheben können! Jetzt habe ich deshalb sogar ein Nachteil!? Darf ich die GV zur Abhebung nutzen oder nicht? Oder muß ich erst Gerichtsverfahren abwarten?
Bei unserer Tante hatte sich ein Mitbewohner des Seniorenstifts in das Testament "hinein geschmuggelt" und sich die Position des Testamentsvollstreckers erschlichen. Das ist eine sehr kraftvolle Tätigkeit. Damit hätte er eine Vollmacht erhalten, die es ihm ermöglicht hätte, die Wohnungen (billig? an Verwandte) zu verkaufen oder "Rechnungen" zu bezahlen. Haftungsansprüche geltend zu machen wäre langwierig und wahrscheinlich wenig zum Nutzen der Erben ausgefallen.
Was ist denn, wenn.... .... ich eine Generalvollmacht vom Vater habe und das Konto meines Vaters (letzter Erblasser der Eltern, Mutter bereits verstorben) plündere, weil dieser mir A) eine Schuld in Höhe x in einem Vertrag bestätigte und B) ich die Generalvollmacht dafür einsetze, aber ohne zu wissen, daß der Vater bereits verstorben ist, z.B. weil man sich wegen Abwesenheit nur selten sieht. C) ich lt "Berliner Testament" gleichberechtigter Erbe bin (2 Kinder) ???
Bin per Zufall auf Ihren Kanal gestoßen und finde die Infos interessant. Hätte da mal eine Frage, besteht bei einem Erbfall trotzdem eine Erbengemeinschaft wenn eine Vorsorgevollmacht vorliegt, in dem Fall hat die mein Bruder (sind 4 Kinder) und er ist der Meinung das er alles was das Erbe betrifft bestimmen kann, es gibt ein Testament wo drin steht das wir alle zu 1/4 berechtigt sind.
Die Vollmacht ändert nichts an der Erbengemeinschaft. Diese sollte unverzüglich durch Sie widerrufen werden. Formal vertritt nach dem Erbfall der Bevollmächtigte ja die Erbengemeinschaft -bis zum Widerruf der Vollmacht. Die Vollmacht kann von jedem Miterben einzeln widerrufen werden
Da lässt man doch gerne ein Abo da! Das ist gerade Thema bei uns und ich freue mich sehr über dieses ausführliche und hilfreiche Video bezüglich des Miterbes. :) Liebe Grüße Kevin
Sehr geehrter Herr Gast. Falls sie den Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen zwischen den OECD-Ländern meinen, erlauben Sie mir bitte eine kleine Berichtigung; Immobilien sind laut OECD-Informationen vom Datenaustausch nicht betroffen. Es gibt auch weitere Ausnahmen wie Konten mit einem Saldo unter 1000$. Sonnige Grüße aus der Türkei. Übrigens, cooles Intro. 👍🏽
Wer hat denn schon in der doofen, exzentischen Erdogan-Tűrkei sein Konto, aus welchen Gründen auch immer ? Der ist doch nicht ganz dicht und ggf ein Fall fűr den Psychiater und nicht fùr's Finanzamt .... So sieht's doch aus !!!!
Können wir mal Politik rauslassen? Wieso müssen Sie bei Fussball, Steuern, Frauen, Strand etc.. über Erdogan reden wenn das Wort Türkei vorkommt. Vielleicht Sind Sie ein Verdeckter Rassist und wissen es nicht mal selber? Vorsicht das war eine Provokation von mir. Diese Erdogan Bashing ist zum Volkssport in Deutschlan geworden. Machen Sie das bei Russland, China USA Indien Ukraine auch ? Türkei hat weniger in der Welt verschuldet als Grossbritanien, USA China Russland. Sie tragen keine Schuld für Kriege mit hunderttausenden Toten. z.B. 2001 der Irak Krieg. Frankreich wütet immernoch in westlichen Afrika hält diese Region weiter instabil. Natürlich war eine Investiiton ab 2010 in die Türkei schlecht angelegt wg. Lira. Türken bzw. Leute mit türkischen Wurzeln, die das gemacht haben werden doppelt bestraft. Sie hätten das GEld lieber in Dax Unternehmen bzw. in US Unternehmen anlegen sollen. Immobilien in Türkei sind berechnet in Dollar haben sogar an Weert verloren.
@@ckamaluha2810 ich sage das, weil in der Tűrkei gibt's ebenso wie in Belarus keine unabhängige Justiz oder Rechtstaatlichkeit. und die Politik bzw Macht Erdogan's oder Lukaschenko's bestimmen alles. Die Richter sind nur Marionetten des Fűhrer's So sieht's doch aus.🤔
@@berndfreudinger7254 das können Sie in politischen RU-vid Kanäle schreiben. Hier geht es um Datenausgleich bzw. Abkommen das von über 150 Staaten unterzeichnet worden ist.