Without the movement of goods, our everyday life simply wouldn't function. If you're eager to stimulate your brain cells and learn more - in an entertaining, relatable, and straightforward way, then this channel is just right for you!
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This channel is produced by AEB SE.
Who is AEB? AEB supports the logistics and foreign trade processes of industrial, service, and trading companies with their software. More than 5,000 customers from over 35 countries utilize their solutions for shipping, transport and warehouse management, customs clearance, import and export processing, screening of sanctions lists, and export control.
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Video bringt nach 5 Min. noch immer keinen Content. 44 Minuten Gesamtlänge ohne Kapitelmarken & Inhaltsangabe. Leute, was glaubt ihr wieviel Zeit Eure Viewer aus der Logistik mitbringen? Und dann noch ständig Werbeunterbrechungen. Grundsätzlich finde ich das Format nicht schlecht aber eine Dreiviertelstunde Berieselung mit ungewissem Nutzen + Werbeverseuchung bringt es irgendwie nicht.
Danke für dein wertvolles Feedback! Guter Hinweis mit den Kapitelmarken, da bessern wir gerne nach. Was die Werbeunterbrechungen angeht: Das ist leider ein RU-vid Ding, das wir nicht beeinflussen können, unser Kanal ist leider (noch) zu klein, um die Werbung abschalten zu können. Ein kleiner Trost: Auf unserer Website gibt es zumindest den Audiopodcast komplett ohne Werbeunterbrechung: aeb.com/podcast
Das "ex" vor der Zolltarifnummern (ZTN) bedeutet, dass nicht alle Waren mit dieser ZTN von der Beschränkung erfasst sind, sondern nur die konkret beschriebenen.
Hi and thanks for your comment. We as AEB SE offer warehouse management for cold storage. If that's what you interested in please visit our website aeb.com and you can get in touch with a member of our sales team. Does this help you?
Gibt es irgendwo eine gute Übersicht, welche Zertifikate Software haben sollte, die Datensicherheit garantieren und auf die ich mich verlassen kann? Als Anwender hat man ja sonst echt keine Möglichkeit, das irgendwie zu überprüfen 🤔
Gute Frage! Also eine richtig objektive Quelle haben wir jetzt nicht auf Lager, aber wenn du in unseren Trust Center schaust, findest du dort alle Zertifikate, die wir erhalten haben, neben allen anderen Infos rund um unser Sicherheitskonzept. Ohne jetzt all zu sehr die Werbetrommel schlagen zu wollen, das hat schon Hand und Fuß 😀 Unser Trust Center findest du hier: www.aeb.com/de/trust-center/alle-dokumente.php
@@AEBSEchannel Es fällt mir leichter dem Thema zu folgen wenn ich die Teilnehmenden sehe. Mimik und Gestik ist halt ein Bestandteil unserer Kommunikation.
Sehr nett gestaltet - lädt auch mal zum Schmunzeln ein. Ich glaube, ihr bei AEB habt wirklich Spaß, bei dem was ihr tut 🙂 Könnt ihr mir bitte sagen, was das für eine Musik ist, die man ca. von 4:13 bis 4:17 hört?
Thanks for your question. You will need to reach out to Royal Cold Storage directly, this channel is by AEB, we provide their Warehouse Management Software. All the best!
Hallo, - Was ist mit Personen/Unternehmen die am Warentransport beteiligt sind (Carrier/Agent des C., Hafen etc.). Werden die nicht gegen die Sanktionslisten geprüft? - Wie weise ich Whitelisting nach? Reicht ein Kommentar oder müssen Nachweise erbracht werden? - Wie ist das Thema Sanktionslistenprüfung im Hinblick auf ein Vertragsverhältnis im Streckengeschäft zu bewerten? Der Vertrag "Bestellung" und "Zahlung" läuft über ein Vertragsverhältnis ; die Lieferung erfolgt über einen Dritten. Wie ist dies zu bewerten? Vielen Dank! :)
Vielen Dank für deine Fragen! Ulrike ist bereits im Weihnachtsurlaub, von daher muss ich dich noch um etwas Geduld bitten, was eine Antwort angeht. Aber sie kommt :) Schöne Feiertage!
Vielen Dank für die Fragen und sorry für die späte Antwort. Bereitstellungsverbote (als Teil von Finanzsanktionen) betreffen alle Geschäftspartner im B2B Bereich, denen Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Grundsätzlich sind dies immer Vertragspartner. (Egal ob Kunde, Lieferant, Dienstleister etc. aus einem Vertrag entstehen Ansprüche) Eine Ausnahme besteht für sog. Streckengeschäfte. Nach jur. Def. liegt ein Streckengeschäft vor, wenn der Verkäufer auf Anweisung des Käufers die Ware unmittelbar an einen Dritten ausliefert. In diesem Fall liegt kein Vertragsverhältnis zwischen Verkäufer und Warenempfänger vor, dennoch wird eine wirtschaftliche Ressource (Ware) zur Verfügung gestellt. Damit ist das Screening des Warenempfängers auf mögliche Bereitstellungsverbote erforderlich. Der Begriff des Whitelistings ist nicht einheitlich definiert, welche Fälle sind gemeint?
Gibt es da Erfahrungswerte, inwieweit bei Embargoverstößen darauf geschaut wird, wie oft geprüft wurde? Wenn ich zum Beispiel einmal die Woche prüfe, sich genau in der Woche aber was geändert hat und mir etwas durchrutscht, wirkt sich das dann trotzdem positiv für mich aus, weil ich so gewissenhaft war, oder ist das völlig egal und Verstoß ist Verstoß?
Vielen Dank für die interessante Frage. Die Antwort darauf findet sich im Strafrecht. Embargobrüche, also Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern, die unter Bereitstellungsverboten seitens der EU stehen, erfüllen den objektiven Straftatbestand des § 18 I AWG. Eine Strafbarkeit liegt aber nur dann vor, wenn neben dem objektiven auch der subjektive Tatbestand einer Norm erfüllt wird. Das ist immer dann der Fall, wenn der Täter vorsätzlich handelt. Rutscht ein gelisteter GP durch, stellt sich die Frage, ob dies vorsätzlich passiert ist oder fahrlässig (Arbeitsfehler). Entscheidend kommt es für die Abgrenzung darauf an, ob das Unternehmen Organisationsmaßnahmen getroffen hat. Ist dies der Fall, wird das "Durchrutschen" als Arbeitsfehler im Rahmen eines Bußgeldverfahrens geahndet, fehlen Organisationsmaßnahmen, dann wird grds. von einem vorsätzlichen Verstoß ausgegangen. Unternehmen, die z.B. mit Hilfe von AEB Compliance Screening ihre GP prüfen, wird i.d.R. kein Organisationsvorwurf gemacht werden können. Das Durchrutschen erfüllt dann nicht den Straftatbestand des § 18 I AWG. Das Strafverfahren wird eingestellt und ein Bußgeldverfahren eröffnet. Das macht übrigens einen sehr großen Unterschied
Wie genau muss ich denn Vertragspartner prüfen? Wenn das Unternehmen z.B. Tochterfirma eines großen Konzerns ist, reicht es dann, nur die Tochterfirma zu screenen oder muss ich auch den Konzern prüfen?
@@AEBSEchannel Hm, nicht so wirklich. Einerseits heißt es da, ich muss nur meine direkten Vertragspartner prüfen, andererseits, dass ich gelisteteten Unternehmen weder unmittelbar noch mittelbar Geld oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung stellen darf. Wenn ich jetzt einen Vertrag mit der Tochter eines gelisteten Konzerns habe, stelle ich diesem dann mittelbar wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung???
@@karolinegees904 Eigentlich hast Du es ja doch verstanden 🙂Hier geht es um die mittelbaren Bereitstellungsverbote. Dahinter steht folgende Konstellation: Du screenst Deinen Vertragspartner gegen die CFSP und SDN Liste und stellst fest, dass keine unmittelbaren Bereitstellungsverbote bestehen. Mit dem Konzern, in dessen Eigentum Dein Vertragspartner steht, hast Du keinen Vertrag. Du kennst ihn tw nicht einmal und kannst ihn daher auch nicht automatisiert prüfen. Du musst also recherchieren, um den Eigentümer zu ermitteln. Screenst Du nun den ermittelten Eigentümer des nicht gelisteten Vertragspartners gegen die CFSP und SDN-Liste und stellst fest, dass er gelistet ist, bestehen gegen Deinen Vertragspartner mittelbare Bereitstellungsverbote.
Hahaha, touché. Man müsste natürlich prüfen, mit welchen Konsequenzen zu rechnen ist, wenn entgegen der Erklärung gehandelt wird. Ein Geschenke-Embargo? Wahrscheinlich.