*Achtung:* Für Thüringen gilt nur noch das bundeseinheitliche Antragsformular. Ein Anleitungsvideo zum _neuen_ Formular findest du hier: ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-HJbY-uGbKrI.html
Hallo Xenya, im Beschäftigungsverbot bekommst du, ein aktives Anstellungsverhältnis vorausgesetzt, Mutterschutzlohn. Das ist quasi dein Gehalt in dieser Zeit und daher auch Einkommen aus Erwerbstätigkeit.
Hallo Sabbelot, das bedeutet Aktenzeichen. Wenn es schon eins gibt, kannst du es dort eintragen. Besonders, wenn du die Anlage benutzt, um Änderungen zu beantragen z.B.