In der ersten Folge wird dargelegt, was das Wort „Mobbing“ bedeutet, wo es herkommt und wie der Bezug zum Arbeitsleben entstanden ist. Es wird dabei auf den Leymann-Report aus den 70er Jahren und die daraus entstandenen Veröffentlichungen und Fallschilderungen eingegangen. Typische Mobbinghandlungen werden aufgezeigt und die heute übliche Definition von Mobbing, die Leymann-Definition, beschrieben. Betroffene Opfer schildern ihre persönlichen Erlebnisse und Erfahrungen. RA Johannes Morgenthaler, Fachanwalt für Arbeitsrecht, beleuchtet die gesetzliche Strafrelevanz.
Durch die Sendung führt Norbert Wagner, individualpsychologischer Berater.
1 июн 2016