Wie verhält sich das in dem Fall : ich finde was heraus für die Arbeitnehmer . Gehe damit zur betriebsvorsitzene , aber dann tut sich nichts , weil sie kein Ärger mit der Personalabteilung haben möchte . 2 darf man wenn man was herausgefunden hat für die Arbeitnehmer, das seine Kollegen erzählen und die am laufen halten ? Oder zählt das unter Schweigepflicht ? Darf man seinen Kollegen sagen ,sie sollen dass ,was ich herausgefunden habe den Betriebsrat auch noch mal erzählen, damit ich nicht alleine da stehe , weil sich ja nichts tut . Danke
Kürzlich haben uns die Vorsitzende (eine Richterin) und der Antwalt des AG sowie unser Anwalt komisch angeschaut und widersprochen als wir gesagt haben, Sitzungen nur persöhnlich und Vor Ort durchführen zu dürfen. Da wurden Telefon und Videokonferenz genannt.
ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-4Uyi_Hza1rs.html das sollte deine frage beantworten hat uns unser betreuer von der gewerkschaft geschickt
mich würde mal interessieren wie diese schwerwiegenden juristischen Konsequenzen aussehen. Abwahl? Das scheint ja eher eine Erlösung zu sein für einen faulen BR. oder der AG der keinen BR möchte... was droht ihm ?
fast nicht richtig... Die Auflösung des Betriebsrats setzt einen entsprechenden Antrag voraus, der beim Arbeitsgericht eingereicht werden muss. Dieser Antrag kann nur von den in § 23 Abs. 1 BetrVG genannten Antragsberechtigten gestellt werden. Antragsberechtigt sind: - mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer des Betriebs - der Arbeitgeber - eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft Es muss eine grobe Pflichtwidrigkeit des Betriebsrats Da wären z.B. - Nichtdurchführung erforderlicher Betriebsratssitzungen - Nichtbestellung der Mitglieder des Gesamtbetriebsrats - Unterlassen der Einberufung von Betriebsversammlungen und der Erstattung von Tätigkeitsberichten - Abschluss einer Betriebsvereinbarung, die erkennbar gegen den Tarifvorbehalt des § 77 Abs. 3 BetrVG verstößt - Fassen von Beschlüssen, die gegen Schutzvorschriften verstoßen (z.B. gegen das Arbeitszeitgesetz) etc
Keine Ahnung wo solche Fallbeispiele herkommen, entweder Klitschee oder wenn tatsächlich so stattfindend ist die Frage ob und wieso man dies in einem öffentlichen Video zur Schau stellt. Zumal ja dies auch die Arbeitgeber sehen. Man braucht sich also nicht wundern, dann der ein oder andere Arbeitgeber Beschlüsse ins Blaue hin anzweifelt, wenn er solche Videos hier als Bestätigung präsentiert bekommt. Und nein, in meinem Betriebsrat findet keines dieser "Fallbeispiele" statt. Ordentlich geschult und erlerntes Wissen umgesetzt. Mit und Für die AN.
Ich habe leider auch schon davon gehört, dass es Betriebsräte gibt, die feststellen, dass das ja Arbeit ist und da hat man nicht unbedingt Lust dazu. Ausserdem drückt der Schuh was die sonstige Arbeit angeht, da hat man keine Zeit. Es gibt solche und solche. Man sollte sich mit dem Aufstellen zur Betriebsratswahl klar sein, da kommt Arbeit auf mich zu und man gerät mit dem AG auch mal in Konflikt. Solche Arbeit ist nicht für jeden etwas, aber extrem wichtig für das gesamte Unternehmen, denn motivierte Mitarbeiter sind bekanntlich die besten MA.