Unfassbar! Dieses Thema beschäftigt mich schon eine ganze Weile. Klasse Video und tolle Interviewpartner! Seit über einem Jahrzehnt beschäftige ich mich mit dem Thema Auswandern in die USA. Wenn man es richtig machen möchte, dann ist Planung das A und O. Natürlich kann man die Sache auch kopflos angehen, allerdings wird man wahrscheinlich nicht weit damit kommen.
Sehr informatives Video! Aus eigener Erfahrung kann ich hier sehr viel bestätigen, muss aber auch sagen, dass ihr viele Themen miteinander vermischt. Der Investor, ob Ferienhaus oder Investment-Objekt, hat komplett andere Ziele als der Masch.-bauer. Somit sind auch die Steuerfragen natürlich querbeet. Aber es gibt einen gewissen Einblick. Danke 😀
Klasse Beitrag - sehr geehrter Herr Dr. Juhn, können Sie einen derartig infomativen Beitrag auch einmal für Canada machen, Schwerpunkt British Columbia?
6:45 DE hat doch auch eine Welteinkommenbesteuerung, sprich wie die USA auch? Wenn man also eine Aufenthaltsgenehmigung in USA besitzt, ist das erstmal so wie ein 2. deutsches Besteuerungssystem, oder etwa nicht? Die Details werden dann über das DBA geregelt
9:53 wieso sagt er, dass man in DE welteinkommen steuerfrei vereinnahmen kann? Es heißt doch in DE, dass wenn eine unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt, inländische und ausländische Einkünfte besteuert werden??
Das in DE das Welteinkommen steuerfrei sein soll, ist mir auch neu. Nachdem er es aber zweimal erwähnt hat und keiner der beiden anderen ihm widersprochen hat, war ich schon etwas verwundert.
Eine kurze Frage: bei 6:40 erklärt Herr Striegel, dass das System zur Besteuerung des weltweiten Einkommens nur in den USA greift. Soweit ich das weiß, bin ich als unbeschränkt steuerpflichtiger mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland ebenfalls mit meinem gesamten (weltweiten) Einkommen in Deutschland steuerpflichtig (DBA mal ausgenommen). Das heißt, wenn kein DBA bestünde, würde ich bei Mieteinnahmen in den USA (mit Aufenthaltsberechtigung) Steuern auf das Einkommen in den USA und auch in Deutschland zahlen. Anders wäre doch ein DBA von vornherein gar nicht sinnvoll aus deutscher Sicht. Liege ich hier falsch?
Hallo Pearli, da liegen Sie soweit richtig. Sie können mehrere Wohnsitze und damit mehrmals unbeschränkte Steuerpflicht (Welteinkommen) auslösen. In solchen Fällen würde dann ein DBA greifen. Würden Sie bspw. die Immobilie in den USA nur fremdvermieten, so würden Sie dort (USA) nur eine beschränkte Steuerpflicht (hier mit Immo-Einkünfte) auslösen. Das wäre ein wenig anders, im Grunde aber genau das Gleiche bzgl eines DBAs. Diese theoretischen Grundlagen im Internat. StR haben wir auch in einem langen Video aufgearbeitet. Schauen Sie gerne die ersten Abschnitte an. Link: ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-MogKlf7cPTU.html&t VG Das Juhn Partner Team
Wie sieht es aus wenn ich als Deutscher mit einer Green-Card in den USA lebe und von dort aus für eine deutsche Firma digitale Leistungen erbringe. Also ich baue zum Beispiel Webseiten und stelle diese in Rechnung. Worauf habe ich zu achten oder zu beachten? Geht das überhaupt?