Ich meine natürlich den 01.04.2024!!!! Oh man ich hänge noch im alten Jahr :D Und ich habe noch einen Punkt vergessen zu erwähnen: Mit dieser Variante Registrierung ist dann aber auch die Vergütung ausgeschlossen!!!! Wenn du nicht verpassen willst wie es mit meiner Anlage und meinem Kanal weiter geht und auch weiterhin an solchen Videos interessiert bist, dann denk an das Abonnieren und das Aktivieren der Glocke 😉 Bis demnächst 😉 Christian
Ich hätte einen tollen Vorschlag für Dich, der "Lustig" wird. Hab ich gemacht als "Test". Melde ein Balkonkraftwerk an. Warte ab, bis alles i.O. ist von beiden Seiten her. Dann warte 1 Monat (oder länger) und versuch beim Marktstammdatenregister Dein Balkonkraftwerk zu löschen, da Du es umgebaut hast als Inselanlage oder ähnliches. Wie gesagt, versuch die Anlage zu löschen. Nicht "stilllegen". 😉😁
Guten Abend Christian heute wurden über 1870 Einheiten mit dem Anfang „Balkon“ im Nahmen mit einer Netto Leistung von 1260 kW im Marktstammdatenregister Registriert.
Frohe Ostern und vielen Dank für das hilfreiche Video. Meine Ecoflow wird zwar einen großen Teil der Leistung des BKW wieder per AC aus dem Netz laden, die Entladung wird jedoch ausschließlich in ein Inselnetz stattfinden. Daher werde ich den Speicher bei der Anmeldung unerwähnt lassen.
Da bin ich froh das meine zwei bkk mit jeweils 3kwp und 2.5kwp schon angemeldet sind. Den Speicher musste ich 2023 noch seperat melden. Der steht bei mir noch auf Planung. Gh
Warum wählst Du bei Min. 2:27 „steckerfertige Solaranlage (sogenanntes Balkonkraftwerk” aus? Damit verzichtest Du auf die Einspeisevergütung, die jedem zusteht, der einspeist.
@@topfundus1093 dieses hat zwei Gründe, zum einem weil ich in diesem Video zeigen wollte wie das vereinfachte melden funktioniert, seit es im EEG neu ist und zum anderen weil das neue EEG bei Veröffentlichung dieses Videos noch nicht durch war. Und ja, du hast recht, wie ich in meinen Videos über das neue EEG erkläre kann man auch weiterhin, wenn man mehr als 2 kWp Modulleistung haben möchte und/oder Vergütung haben möchte weiterhin die "aufwändige" Eintragung + Meldung beim Netzbetreiber machen, dann allerdings weiterhin mit maximal 600VA Wechselrichterleistung.
Dann kann ich ja jetzt endlich meine Mini Solaranlage mit 1100Wp anmelden. 👍 Ich hoffe , daß dann nicht noch unangenehme Fragen vom Netzbetreiber kommen.
Ich denke er meint in Bezug auf die unangenehme Fragen wie Wieland und Konformitätserklärungen des WR. Das wird ördlich verschiedene sein. Wie der Netzbetreiber es handhabt. Das die Platforn angepasst wurde finde ich überfällig. Aber positiv.Aber auch noch nicht ausreichend. Weil noch nicht final. Fast halbherzig.
Gut zu wissen. Vielen Dank. Ob die jetzt bemerken, dass es viele DIY-14 kWh-Akkus gibt? Und was passiert mit älteren Anlagen, die mehr als 2 kWp registriert haben, ein bürokratisches Downgrade? Fragen über Fragen.
Alles was registriert ist, ist registriert, solange man nichts ändert, bleibt alles beim Alten. Also wer jetzt mehr als 2 kWp mit 600VA registriert hat, muss bei 600VA bleiben, und kann dann, irgendwann, nicht auf 800VA umstellen.
@@DerKanal Was ich betreibe, ist dort ohnehin nicht korrekt registrierbar. Ist allerdings auch nicht nötig. Alles, was muss, ist erledigt. ;) Frohe Ostern!
Hi super Video :) gibt es schon eine Antwort auf den Akku. Ich habe Solar Laderegler die den Akku bestücken und der Wechselrichter speist das dann mit 600 Watt ins netz ein. Quasi Nulleinspeissung
gebt die Leistung vom Wechselrichter mit der Leistung bei der Akku reg. ein und Gesamtkapazität des Akkus da drunter und der Rest wird bei der Registrierung dementsprechend umgeschrieben und angezeigt das ist die Leistung die dann aus dem Akku über den Wechselrichter rausgeht ;) grad eben erledigt grüße aus Berlin
Wären das dann 600 Watt da die 800 ja noch nicht freigegeben sind 🙏 und batteriespeicher sind 2,1 kw Stunden bei mir. Plus drei Module insgesamt 1260 Watt Leistung
Mir ist nicht bekannt ob ein gekaufter BKW-Speicher bei der Abgabe in das Stromnetz auch eine festgelegte maximale Leistung hat. Mit meinem selbstgebauten System wäre eine höhere Einspeisung möglich, da ich aber ein nötiges Fachwissen habe würde ich sowieso nicht mehr als die zulässige Einspeisung zulassen um meine Stromleitungen nicht zu überlasten. Somit wäre die Angabe für das Register wohl interessant. Bürokratie in Deutschland.
@@DerKanal Die Leistung der Module ist wohl maßgeblich dafür wie oft und wie lange der Netzbetreiber mit 600 Watt Einspeisung zurecht kommen muß.(Netzstabilisierung) Eine Anlage mit 600 Watt Peak Modulen schafft das ja nur unter Idealen Bedingungen, ein paar mal im Jahr . Eine Anlage mit 2000 Watt Peak bringt ja schon bei 30% Sonne die 600 Watt. Das Netzt wird also viel häufiger "belastet"
Hi Christian, wieder mal ein hilfreiches Video. Ich frage mich, was das Marktstammdatenregister meinen Speicher zu interessieren hat, zumal die Angabe immer in Ampere Stunden "AH" angegeben wird.
Immerhin 800W Wechselrichter mit 2000W PV-Leistung und ein kleiner Akku wird abgenickt. Damit können Viele zufrieden heute den Stecker in die Steckdose stecken ohne Piraten PV zu betreiben.
Nicht unbedingt, weil das hier ist nur die Registrierung im Marktstammdatenregister, das EEG, TAB und die VDE sind noch immer bei 600VA für die vereinfachte Meldung beim Netzbetreiber. Das ist ja alles noch alt.
Wie bei großen Speichern auch, ist die Entladeleistung ins Netz anzugeben. Wieviel man da rein laden kann ist doch egal. Das was das Netz betrifft wird abgefragt. Ausgangsleistung Wechselrichter und Ausgangsleistung Akkuwechselrichter. Könnten ja durchaus 2 unabhängige Geräte sein.
Ja, bei großen Anlagen, bei kleinen Laien Anlagen, darf es aber nur eine Leistung von 600VA in Summe sein. Das würde hier ja heißen, man müsste oben bei der Wechselrichter Leistung eine 0 eintragen und dann unten beim Speicher die Leistung des an den Speicher angeschlossen Wechselrichter eintragen.
Bei so einem z.B. Anker System gibt es doch nur einen Wechselrichter. Wenn der 600W aus der PV wandeln kann oder auch 600W aus dem Akku dann wird bei beidem 600W eingetragen und fertig. Wie bei einem großen Hybridwechselrichter hat der dann halt eine Ausgangsleistung die man in den beiden Feldern einträgt. Bei so Bastellösungen mit extra Wechselrichter hast du natürlich recht, da könnte man theoretisch ja dann von beiden Geräten einspeisen und so über 600W kommen. Ist so ein extra Speicher überhaupt in den Balkonsolarrichtlinien / EEG erwähnt?
@@tommyt4173 genau, weil es nur einen Wechselrichter gibt, gibt es auch nur eine Leistung des Wechselrichters, und somit wäre entweder die Leistung des Speichers überflüssig oder die Leistung des Wechselrichters. Im EEG steht bei den kleinen Anlagen gar nichts von Speichern.
Moin Christian. Mir scheint doch, dass das MSTR die politische Bundestagsentscheidung vorweg nimmt?! Und wenn dem wirklich so ist, dass der Netzbetreiber außen vor ist schalte ich mein BKW von Grundlast wieder auf auf ACHTUNG 800 Watt!. Geil ist ja auch, dass man nicht angeben muss welchen WR man hat! Dann bremse ich meinen Hoymiles 1600 4T auf 800 Watt und bin glücklich.
@@DerKanal Ach ja der Netzbetreiber. Der kann mich mittlerweile mal so richtig. Ich wollte von Voll- auf Überschußeinspeisung mit der großen PV (aus 2011). Gemäß deren Vorgaben einen Antrag (mit allen Unterlagen) gestellt und auf ein Angebot gewartet. Mehrfach nachgefragt! Letztens einen Anruf bekommen. Den Antrag muss ein Elektirker stellen. "Nein! Auf Ihrer Website steht: wenn man keinen Elektriker bemühen möchte erstellt der Netzbetreiber ein Angebot. Es reicht ein formlosewr Antrag mit den geforderten Unterlagen." (Website schnell per Screenshot abgespeichert). Das wäre nicht war usw. Die WOLLEN NICHT! DENN meine EEG Anlage ist eine der wenigen die qua Baujahr eine Vergütung auf den eigenen Verbrauch bekommen würde. Da mein Strombezugspreis jetzt pari mit der Vergütung Volleinspeisung ist werden die 12, Knips Cent richtig spannend. Werde den Antrag nochmals stellen!
@@dieselautomatik6470 ich habe auch so eine Anlage und bin froh, dass mein Netzbetreiber genau so langsam und unfähig ist wie deiner. Als in der Energiekrise der Strompreis hochgeschossen ist, habe ich bei MitNetz auch eine Umstellung erfragt. Nie eine Antwort erhalten. Mittlerweile bin ich bei Tibber und mein Strompreis ist bei ca. 20c seit Juli 23. Ich hätte durch die Umstellung also ordentlich miese gemacht. Und kostenlos wäre der ganze Umbau ja auch nicht gewesen. Ich habe dafür meine Wärmepumpenzähler ausbauen lassen - das hat sich gelohnt, trotz ca. 215€ kosten.
@@lstefan1980 Hi Stefan. Bei mir verhält es sich etwas anders mit dem Strompreis. Ich hatte über die Strompreiskrise einen 2-Jahresvertrag. Abgeschlossen in 04/22 zu 32,knips. Dann viel die EEG Umlage weg und ich war bei 28,9. Als Anschluß bot mnir die TEAG jetzt 39,63 Cent an. Habe ich dankend abgelehnt. Habe einen anderen Anbieter mit 26,93 Cent. 26,93 Bezug vs 27,74 Einspeisevergütung PLUS 12,6 Cent für den selbst verbrauchten Strom. Für mich lohnt sich eine Umstellung immer noch. Vorerst ohne Batterie. Aber von meinen 4500 Verbrauch könnte ich ca 2000 selber decken. Ich hätte einen Vorteil von ca pi mal Daumen 200 Euro im Jahr.
Oh, man! Ich habe mir mal die Eintragungen von Einigen angesehen beim Speicher. Da herscht viel Verwirrung. Da wird z.Bsp. max. Entladeleistung Batterie mit 10 KW angegeben oder Wechselrichter mit 8 KW bei einem BKW. Mit der Batterie das hatte ich auch erst falsch. Habe 2,4 KWh aber der Controller dafür gibt nur 800 Watt an den Wechselrichter ab, der auch nur 800 Watt kann. Obwohl die Grenze für die 600 Watt nocht nicht aufgehoben ist, habe ich trotzdem schon die 800 Watt eingetragen. Vielen Dank für das Video. Wenn ich das richtig deute, muß man sich nicht mehr beim Netzbetreiber anmelden? Also ist MaStR das einzige? Und keine blöden Fragen mehr nach dem Wieland-Stecker?
Hallo... tolles Video (!), allerdings eine Frage hätte ich da noch. Muss die Angabe "rückwärts laufender Zähler" noch angeben? In der "Alten Form" der Registrierung musste man diese Angabe durchführen, ich persönlich habe bis dato noch keine Registrierung meiner Balkonanlage durchgeführt... da ein rückwärts laufender Zähler vorhanden ist mmmh, was macht man jetzt..
Erstmal noch frohe Ostern! Vielen Dank für die Infos! Was ist denn, wenn ich schon eine Anlage registriert habe und an dieser etwas ändern möchte (Modulleistung, WR-Leistung, etc...)? Gibt es dafür einen einfachen "Ändern-Button"?
Dir auch frohe Ostern. Sehr gerne. Den "Ändern Button" gibt es schon immer, in einem gewissen Rahmen kann und konnte man da schon immer Änderungen vornehmen, wenn dieser Rahmen überschritten wird, ist es keine Änderung mehr, dann ist es eine Erweiterung bzw. Neuanlage.
Danke für den Stream, leider war er zeitlich zu kompakt, dass ich den Sachverhalt nicht genau darlegen konnte, also; 1. abgeschnittene Stecker: Meine Modul-WR sind so direkt, wie möglich mit dem Ableitungskabel (zT. starres Erdkabel) mittels Feuchtraumdose verbunden (außerdem ist das Gegenstück für den HMT extrem teuer), alle laufen auf eine explizite UV (PV-Sammler) und sind individuell abgesichert, es gibt bei mir also keine Probleme mit mehrfach genutzten Stromkreisen durch Unterabsicherung bei Stecker-BKWs 2. Anmeldung im M...Register Wenn ich nun zB eine gesamte WR-Leistung von 2,950 kW und eine gesamte Peekleistung von 3,08 kW in die Spalte der "nichtsteckerfertigen" eintrage und anmelde und dann nix mehr tue ... kommt dann noch irgendwas ?
zu 1. somit sind deine Wechselrichter nicht mehr "Steckerfertig" zu 2. da du keine 600VA Anlage hast, muss die Anmeldung beim Netzbetreiber durch den Fachbetrieb stattfinden
@@DerKanal Nun ja ... ich habe die Anlage diy-errichtet ... bin jedoch Elektrohandwerksmeister ... vielleicht rüste ich sie später noch stark auf, möchte jedoch jetzt schon, dass die Amortisation läuft und das natürliche ohne Stress
@@DerKanal Das bin ich nicht ... trotzdem, danke für die Infos ... freue mich schon Deine nächsten Videos ... Abo und Glocke sind ja schon von meinem Minikanal an Deinen Kanal vor langer Zeit aktiv
Meine Anlage ist noch in der Erprobung,auch warte ich noch auf die Anbindung von dreiphasigen Shelly 3EMpro an meine Ecoflow Powerstream ,der 3EM wird schon angezeigt.😊😊😊😊😊😊😊😊
Was muss man denn tun wenn man seine Anlage erweitern will zb.wenn vorher schon eine 300 Watt Anlage registriert worden ist und ich jetzt eine 800 Watt Anlage anmelden möchte ? Muss ich dann die alte Registrierung löschen ? Mal wieder ein sehr informatives Video , vielen dank 🙂
Das habe ich heute nicht ausprobiert, aber es war vorher so, dass man seine alte Anlagen deaktivieren musste und dann eine neue Anlagen musste, denke das ist noch immer so. Danke, sehr gerne.
Hallo Christian, Gartenhaus, darauf 3 Module zu 420 Watt. Innen 4 Batterien 12,5 V 100 A also 5 kWh mit Laderegler. Dann einen Wechselrichter reiner Sinus 5000 Watt Spitze. Jetzt eine Leitung in die Waschküche, hier Waschmaschine und Boiler angeschlossen. Wenn Batterie voll dann wird gewaschen. Boiler braucht pro Tag 2 bis 3 kW. Verbindung zum Netz keine. Wie muss man so etwas anmelden? Zählernummer gibt es doch nicht. Danke schon und Grüße Heinz
Es steht doch beim anmelden : Auch wenn keine Einspeisung erfolgt wählen sie Teileinspeisung eine Zählernummer war bei mir nicht gefragt . Diese Erklärungen die sie haben steht ja immer noch eine Inselanlage gibt es nur wenn an der Adresse kein Stromanschluss vorhanden zb Berghütte von Garten steht da nichts
@@solar-energie die Zählernummer ist nur bei der Variante ab dem 1.4. für steckerfertige Anlagen abgefragt. Ja, weil die mathematische 0, keine physikalische 0 ist, physikalisch speisen diese Anlagen einen Teil ein. Eine Anlage die aber gar nicht einspeisen kann, weil sie keine Verbindung zum Netz hat, kann nicht als Teileinspeisung gezählt werden. Sonst müsstest du auch dein Notstromaggregat aus dem Baumarkt oder deine USV Anlage unter deinem Schreibtisch dort eintragen.
Hervorragendes Video, alles gut erklärt. Eine Frage habe ich noch zur Eintragung Wechselrichter im Materialstammregister. Habe den APsystems EZ1-M mit 800W den ich in der App auf 600W herabsetzen kann (Einstellung 75%) und so auch betreiben werde, wenn ich in den nächsten Tagen mein BKW aufbaue. Muss ich nun bei der Wechselrichterleistung 600W (so wird eingestellt werden) oder 800W (Werkseinstellung) eintragen? Was muss denn dann eintragen wenn ich das BKW beim Netzbetreiber anmelde?
Danke dir. Wenn dein Wechselrichter auf 600 steht, dann 600. Und wenn du beim Marktstammdatenregister 600 schreibst, solltest du deinem Netzbetreiber auch die identische Daten mitteilen, sonst sorgt das ja zwangsläufig für Verwirrung.
@@DerKanal Superschnelle Antwort, vielen Dank. Der EZ1-M und u.A. auch der Hoymiles HMS-800W-2T sind ja schon für das zukünftige Solarpaket gerüstet und können sowohl mit 600W als auch mit 800W eingestellt werden. Wäre töricht denke ich mal heute noch einen reinen 600W Wechselrichter zu kaufen. Aber gerade darin, dass ich selbst wählen und einstellen kann ob 600W oder 800W habe ich die Problematik gesehen mit welchem Wert anzumelden ist. Im Materialstammregister gehen 800W schon, beim Netzbetreiber max.600W. Dann trage ich im Materialstammregister die Wechselrichterleistung mit 600W ein und melde das BKW beim Netzbetreiber (muss aktuell ja noch gemacht werden) mit den 600W an, was dann der betriebenen Leistung entspricht.
@@GrafRainherrzuEltz und genau bei dem selbst ändern können liegt das Problem. Du meldest jetzt als 600 an und (extrem Beispiel) morgen sind 800 erlaubt, dann musst die 600er Anlage wieder abmelden und die 800er anmelden, weil wenn du nur die Leistung vom Wechselrichter änderst, ist es ja keine 600er Anlage wie angemeldet mehr.
Wielange dauert es bis die lumentree800 entwickelt werden jetzt nach dem nicen Lüfter/Gehäuse Update? 😅 Ich muss unbedingt upgraden mein 5,1kwh Speicher läuft sonst im Sommer über 😅
Ich bin drauf und dran mein Balkonkraftwerk jetzt schon als "installiert" zu registrieren. Einfach damit es erledigt ist und damit mir keine Gesetzesänderungen dazwischen Funken. BTW: Es geht ja um die AC-Seite, da kann auch der Akku nicht mehr als 600W an einen 600W Einspeisewechselrichter abgeben (Verlustleistung nicht inbegriffen). Also einfach bei Akku 600W Eintragen. Wird schon passen...
@@DerKanal Hab ich auch nicht erwartet. Beamte (und das dürfte der Großteil der Mitarbeiter dort sein) können eben nur nach "Schema F" arbeiten (sollen/dürfen). Trotzdem Danke fürs Feedback. Gibt´s eigentlich n Forum wo es überwiegend um eure WR geht oder kannst du n Forum Empfehlen? Man ist ja immer gewillt sich auszutauschen und das ist bei YT eher so mäh...
Für mich ist mit der Angabe wegen des Speichers die Kapazität gemeint. Das mit dem Speicher beim Netzbetreiber anmelden kenne ich auch. Hier beim Bayernwerk wird ein Elektrofachbetrieb verlangt. Daran scheitert es derzeit noch. 😢. In der alten Anmeldung Mastdr. erhält der Speicher eine eigene Nummer.
Auch bei der "neuen" Anmeldung im MaStR erhält die steckerfertigen Erzeugungsanlage und der Speicher jeweils eine eigene SEE-Nr., nur kann bei steckerfertigen Anlagen der Speicher in einer Anmeldung der Balkonanlage direkt mit registriert werden und am Ende kommen zwei SEE-Nr. heraus.
@@rk.onlineOK, dann dauert das mit der Speicher noch länger. Ich habe schon gesucht ob beim Netzbetreiber ein BKW - Speicher angemeldet werden muss. Im solaranlagen-portal vom 21.02.2024 sagt man NEIN. Andere sagen ja. Was nun??? Bayernwerk will einen Fachbetrieb für den Speicher. Meiner ist DIY. Aber es gibt ja auch Anker ec. da kommt keine Firma. Ganz toll!!!
Guter Freund von mir ist eingetragener Elektriker bei Bayernwerk. Der hat mir seine Nummer gegeben und mir einen Blankoscheck ausgestellt. 😂 "Meld an was du willst" Läßt man sich nicht 2x sagen oder
"Für mich ist mit der Angabe wegen des Speichers die Kapazität gemeint." Ja, aber mit welcher Begründung wird diese Angabe denn verlangt? Das kann sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Gesetzgeber völlig egal sein, weil es netztechnisch exakt Null Unterschied macht, ob mein Akku 5 kWh Speicherkapazität hat oder 500 kWh. Relevant für die vereinfachte Anmeldung kann ausschließlich die WR-Leistung sein.
@@jensschroder8214 "Nur geht es jetzt nicht mehr 4000 Watt Solar an einen 600 Watt WR anzuschließen." Mal abgesehen davon, dass das wohl kaum ein zertifzierter 600-W-WR überleben würde, geht das IMO weder Gesetzgeber noch Netzbetreiber was an, wie viel Modulleistung ich installiert habe. Netztechnisch macht das keinen Unterschied, und nur dann wären Einschränkungen und Verbote sinnvoll begründet. Und schon gar nicht geht es Gesetzgeber und Netzbetreiber was an, wie viel Speicherkapazität mein Akku hat.
@@tomberger6484 Richtig! Kann an meinen Controller, der vor dem Wechselrichter hängt und nur max. 800 Watt an diesen abgegeben kann, auch bis ich glaube 3,xx. KW (bis 8 Module) anschließen.
@@DerKanal na gut, dann lass ich erstmal alles wie es ist 😅 Mal sehen was da im Bundestag beschlossen wird oder auch nicht. Danach kann ich ja immer noch anmelden 😁
ich habe heute erst 600W WR angemeldet und als Startdatum 12.02.2023 angegeben - mal abwarten 😉 EAM hat Bekannten schon "reklamiert" (hatten noch nicht BKW angemeldet), dass ihr Stromverbrauch zu niedrig sei gegenüber den Vorjahren und etwas nicht stimmen könne. Ihr Anwalt hat daraufhin EAM erklärt, dass Habeck zum sparen ermahnt habe und dies konsequent umgesetzt wurde. EAM hat sich daraufhin für die "schriftliche Belästigung" entschuldigt....
Hallo Christian, falls du dein Solarflow noch hast, könntest du ein Video machen in dem du den CT Modus testest? Wichtig wäre das du den deutschen Server nimmst weil der viel viel Schneller ist als der Globale. MfG
Hallo Bruno, wieso? Wenn du doch weißt, dass der deutsche Server schneller ist, musst du es doch selbst am laufen haben, wieso soll ich dann ein Video machen und es testen?
@@DerKanal das der deutsche Server schneller ist merkt man sofort an den ladezeiten. Ich habe keinen shelly 3em, deshalb kann ich es modus nicht ausprobieren.
@@bruno2k4 achso, das Problem was Zendure aber noch immer hat, ist die Nutzung der Server. Shelly meldet an den Shelly Server, Solarflow holt die Daten vom Shelly Server auf den Solarflow Server, der Solarflow Server meldet es an den Hub, obwohl beide Geräte eventuell nur einen Meter auseinander stehen. Wenn sie einfach Lokal kommunizieren würden, wäre alles noch viel viel schneller.
@@bruno2k4 nach meinen bisherigen Erkenntnissen und zugetragenen Erfahrungsberichten tut es dieses nicht. Mal ja, mal nein, und dann ganz lange gar nichts, an aus geht wieder oder auch nicht usw. Das würde wieder ein Video werden wo ich eigentlich nur zeige das es nicht richtig funktioniert und dann ist das gemecker wieder groß, weil es dann wieder heißt "ich will ja nur das alle Lumentree kaufen".
Mein Netzbetreiber hat die Größe der Modulleistung auch schon angepasst, folgend kurzer Auszug aus dem Anmeldeverfahren des Netzbetreibers "Die Summe der Gleichstromleistung der Module verfügt über eine Leistung von maximal 2.000 Wp" 😏
@@joschy-em8qp das ist er ja eigentlich schon immer. Und bei allen wo der Netzbetreiber Geld haben wollte, habe ich empfohlen vorher beim Messstellenbetreiber anzurufen und zu sagen, dass der Zähler ab und zu komisch brummt und sich wenn er brummt auch ganz komisch dreht, dann gab es zügig einen neuen, kostenlos 😉
…aber muss man jetzt da der 01.04.2024 ist den Netzbetreiber nicht mehr informieren und brauch auch keine Zertifikate mehr raussuchen?!? …oder hat das MSRegister nur “schon mal umgestellt”… aber man muss dennoch den Netzbetreiber informieren? Thanks!
@@DerKanal in der PDF, Registrierungsbestätigung steht Folgendes . Die Daten wurden an Ihren Netzbetreiber weitergegeben. Also, wenn die wad haben wollen melden die sich schon denk ich ;)
Ernste Frage: Wir bekommen im Mai eine 9 kW PV Anlage aufs Dach. Im Anschluss möchte ich gerne ein Balkon Kraftwerk auf dem Gartenschuppen in Betrieb nehmen und als Anlagen-Erweiterung nachmelden. Die PV Anlage wird mit einem 8,3 kW Speicher betrieben. Gebe ich MaST für das Balkonkraftwerk dann auch diesen Speicher an oder nicht. Vielen Dank für Tipps.
@@DerKanal Danke für den Vorschlag. Das habe ich schon beim Installateur angefragt. Er wird das Balkonkraftwerk nicht mit anmelden, da es nicht „seine Anlage“ ist. Gehen wir davon aus, ich müsste es separat anmelden - wäre dann der Speicher der großen PV auch der Speicher des BKWs? Denn gemeldet wäre der Speicher dann ja bereits mit der großen PV.
Hi Christian dieses Video ist sehr wertvoll, den nun sind die Leute auch bereit das BKW zu registrieren Hmmm nur die Sache mit dem Akku gefällt mir nicht.
Was bedeutet denn "In Prüfung"? Beim EVU hatte ich meine Anlage bereits angemeldet und dann eine Moderne Messeinrichtung eingebaut bekommen. Bedeutet "in Prüfung" dass die Daten dann nochmal an den EVU weitergegeben werden (also damit die z.B. noch von Ferraris auf Mme umbauen können)?
In Prüfung bedeutet, dass der Netzbetreiber die Daten welche du ihm gegeben hast mit den Daten welche du im Marktstammdatenregister eingetragen hast abgleicht.
@@DerKanalwenn keine Meldung beim Strombetreiber erforderlich mehr ist da kein Akku betrieben wird dann kann man ruhig die volle 2000 einspeisen. Eine Schukosteckdose mit 1.5 Leitung kann das locker verkraften. Oder?
Moin Christian! Ich habe eine Frage! Mein Balkonkraftwerk habe ich letztes Jahr mit 600w angemeldet. Mittlerweiler habe ich noch zwei Panellen angeschafft und ein anderen Mikrowechselrichter mit 800w geholt. Kann ich beim Marktstammdatenregister meine Daten jetzt ändern oder anpassen? Gruß Dmitrij
Vielen Dank für das Video. Leider weiß ich immer noch nicht was man bei einem (aktuell) von 700W auf 600W gedrosselten Wechselrichter eintragen soll?! Erstmal den gedrosselten Wert? Kann man dies später noch ändern?
Es geht dann doch voran! Nur manche konnten mehr als 2000Wp anmelden. Endlich kann man mehr als 2000Wp nicht mehr eingeben, obwohl es eigentlich alle noch anmelden dürften.
@@joschy-em8qp im Marktstammdatenregister nicht mehr so wie hier im Video gezeigt, sondern so wie vor dem 1.4.2024 und beim Netzbetreiber ist die vereinfachte Meldung ja nur auf die 600VA Wechselrichterleistung beschränkt.
@@naturdoctorMindestens 10 Jahre Jahre Straflager in Sibirien. Ich frag mich wer will das überhaupt kontrollieren ob man ein Akku oder mehr Panele hat.
@@fagokit ich bin nicht so sicher. Zur Zeit haben sie viel zu tun aber irgendwann werden sie Kontrollen machen. Ich bin sicher daß sie auch irgendwann eine Sonnensteuer einführen werden. Ganz sicher. Sonst sehe ich keinen Grund die ganze Daten zu sammeln. In Baden-Württemberg gibt's bereits eine Regensteuer. Die wird anders definiert. Wenn jemand ein Haus hat die Bebauung ist wichtig. Das heißt dass durch die Bebauung kann das Regenwasser nicht in dem Boden versickert und somit in der Kanalisation gelangen muss und dadurch ind der Kläranlage zur Aufbereitung ladet. So etwas kann nur ein krankes Gehirn ausdenken. So wird auch die Sonnensteuer oder Sonnengebühr kommen. Sei sicher.
Was ist bei null Einspeisung ? Was wenn der Strom in den Akku geht ? Was wenn der Überschuss in eine Heizpatrone geht ? Was wenn teile des Hausnetzes entkoppelt sind ( Inselanlage )
Hallo, danke für dein Video, eine Frage habe ich, die Prüfung seitens Netzbetreiber ist nicht vorgesehen, muss ich die Anlage beim Netzbetreiber trotzdem anmelden oder nicht, die Bundesnetzagentur teilt nähmlich die Daten dem Netzbetreiber mit. Josef
Hallo Josef, sehr gerne. Stand heute: ja musst du, außer dein Netzbetreiber will es nicht mehr wissen Stand wenn das neue EEG wie im Entwurf geschrieben irgendwann kommen sollte: Eintragung beim Marktstammdatenregister ausreichend
.. jetzt wäre natürlich interessant, ob das Marktdatenstammregister entsprechend den aktuellen Regelungen auch in den folgenden Fällen zur Feststellung "keine Netzbetreiberprüfung vorgesehen" kommt: - bei PV-Leistung < 2 kWp, gemeldete Inbetriebnahme vor dem 1.4.2024 - bei PV-Leistung < 2 kWp, geplante Inbetriebnahme nach dem 1.4.2024 (PV-Leistung jeweils > 960 Wp, aktuelle VDE-Diskussion (!) ) Hat jemand dazu eine Einschätzung bzw. kennt dazu jemand ein offizielles Statement vom Marktdatenstammregister ?
Fall 1: alles wie gestern gehabt, alles was vorher eingetragen war, wird dem Netzbetreiber zur Prüfung übermittelt Fall 2: keine Übermittlung zur Prüfung an den Netzbetreiber Fall 3: für das Marktstammdatenregister und die Prüfung durch den Netzbetreiber irrelevant, weil die 960Wp zum einem erst in der Zukunft greifen und nur für Steckersolargeräte welche der Produktnorm entsprechen wollen, und die Produktnorm hat nichts mit dem EEG und der Eintragung im Marktstammdatenregister zu tun.
@@DerKanal Moin. Also mein BKW welches ich vor ein paar Wochen eingetragen habe stand bis gestern noch mit in Prüfung drin und seit heute mit Prüfung nicht vorgesehen. Das scheint also zumindest auf Seite vom MaStR auch rückwirkend zu passieren. Ob der VNB da jetzt noch was macht?
warum werd ich trotzdem nicht anmelden obwohl ichs gern täte. erkundigte mich beim netzbetreiber. schickte mir pdf was ich ausfüllen und jetzt kommst- was ich tun muss! elektriker muss kommen und mir eine bypassleitung legen. 😮 vergessen wirs!!! durch den powerstream kann ich null einspeisung realisieren- nur die plugs ziehen wenn verbrauch vorhanden. die vereinfachung im register hab ich mal durch gespielt-super😊! ABER!!! der netzbetreiber schaut ja trotzdem und meldet sich dann wieder mit seinen auflagen. da ich keine grundlast hab ausser dem router mit 3watt ists mir wurscht. der netzbetreiber sieht keine einspeisung/ die solarplatten sind auf dem balkon nach aussen nicht sichtbar und meinem mieter schickte ich ein vid wo ich eine ps für mein ebike akku lade. zack/bumm/ aus die maus.😊
die wollen eine extra leitung über die ich " nur" einspeisen kann und extra abgesichert ist im si kasten in meiner mietwohnung. sprich extra steckdose mit leitung in den si kasten mit extra si.
klar...glücklicher weise hab ich die nail noch und mal kopiert . was der nb jetzt ganz genau möchte ist mir nach dem lesen nicht mehr schlüssig. evtl. kannst du das interpretieren? folgend.... kopie... in der Anlage übersenden wir Ihnen das Formular zur Anmeldung einer Balkonanlage und wichtige Informationen zur Inbetriebnahme. Schukosteckdosen sind für den Anschluss einer steckerfertigen PV-Anlage nach den anerkannten Regeln der Technik nicht zulässig. Auch darf die Balkonanlage nur durch einen separat abgesicherten Stromkreis aus der Unterverteilung betrieben werden. zitat ende...😮 vielen dank für deine zeit und weiter so mit deinen videos.😊gruss sven
Wenn der Netzbetreiber nicht mitspielt!! Ich habe mein steckerfertiges Balkonkraftwerk wie beschrieben im Marktstammdatenregister angemeldet. Sofort meldete sich mein Netzbetreiber und verlangt technische Unterlagen und eine vom Fachbetrieb installierte Energiesteckdose* . Also so einfach wie beschrieben scheint mir die Sache noch nicht zu funktionieren. Marktstammdatenregister klappt - Netzbetreiber keine Änderung
Ab heute früh ist das neue EEG gültig. Aber auch im neuen EEG heißt es ja, man braucht zwar nicht mehr beim Netzbetreiber wenn....., aber es steht dem Netzbetreiber frei sich zu melden und die Unterlagen alle abzufragen.
Was ist wenn ich für einen bekannten eintrage,älterer Herr,muss ich meinen namen hinterlegen?....Ist das mit den 2kw max.leistung der Module fix,oder kommt da nachher wieder eine Beschränkung?
Dann musst den bekannten als Marktakteur in deinem Account eintragen, wie schon immer. Hier geht es nur um das Marktstammdatenregister, hier heißt es aktuell "mehr als 2 kWp" geht bei einem konventionellen Balkonkraftwerk nicht. Was TAB, Produktnorm, EEG, Anschluss Normen usw. weiter beschränken oder nicht beschränken, hat nichts mit dem Marktstammdatenregister zu tun. Aktuell darfst du ja als Laie, nach TAB und VDE AR-N4105 auch nur 600VA anschließen, das du nur hier 800 eintragen kannst, ja nichts damit zutun was du anschließen darfst.
Frage zur Anmeldung: Kann man auch mehrere BalkonKW anmelden, wenn technisch z.B. 3 Wechselrichter an jeweils einen Außenleiter des 3phasigen Hausanschlusses angesteckt werden? Oder ist das im Marktregister nicht möglich?
@@DerKanal Also 3 separate Anlagen mit 600 Wp sind nicht möglich? Auch nicht, wenn jeder Wechselrichter auf einer anderen Phase angeschlossen ist? Hypothetisch: Mehrfamilienhaus mit 3 Wohneinheiten. Hausanschluss kommt 3phasig. Jede Wohneinheit hat nur 1phasigen Anschluss (wie in vielen alten Bestandsanlagen noch üblich) Jeder Mieter steckt eine 600W-Anlage an. Das wäre technisch doch aber genauso, als wenn ich 3 separate Anlagen auf L1/L2/L3 anschließe?
@@NaviWocker pro (offizielle) Messstelle ist eine Gesamtleistung aller Wechselrichter von 600VA (irgendwann eventuell 800VA) vereinfacht durch einen Laien meldbar. Egal wie viele Wechselrichter, egal ob an einer oder drei Phasen, in Summe nicht mehr als diese Leistung. Bei deinem hypothetischen Beispiel, wenn jede Wohneinheiten einen eigenen, offiziellen, Zähler hat, also somit auch einen eigenen Vertrag mit einem Stromanbieter, dann kann jede Wohneinheiten diese 600VA in Summe vereinfacht melden, das können sie egal ob jede Wohnung drei, zwei oder nur ein Phase hat. Alles andere ist natürlich möglich, dann aber halt nicht mehr vereinfacht und wa benötigt einen Fachbetrieb.
@@besucher69 beides, weil es für Laien, also für jeden einfach und möglich sein soll. Ohne jegliche Fachkenntnisse, ohne Überprüfung der verlegten Leitungen, ohne wissen darüber wie der Aufbau der Installation ist, ohne wissen darüber wie viele Phasen es überhaupt gibt, egal ob 1,5mm² oder 2,5mm² in den Wänden, usw usw usw. Einfach für alle gleich. Natürlich wären in bestimmten Zuständen im Haus oder Arten des Aufbaus größere Leistungen möglich, deswegen sind mehr Leistungen ja auch in Verbindung mit einem Fachbetrieb möglich. Aber halt nur mit dem Fachbetrieb, weil nur dieser die Eintragung zur Berechtigung für solche Arbeiten beim Netzbetreiber erlangen kann, durch Vorlage der Nachweise seines Fachwissens und durch Besichtigung des Betriebs zum Nachweis das auch auch die nötigen Werkzeuge, Nachschlagewerke und Messmittel vorhanden sind.
Sehr gutes Video, langsam verstehe ich die 2000Watt Grenze. Es kommen immer mehr steckerfertige Anlagen auf den Markt, die die solare Energie speichern und auch nachts nutzbar machen. Diese Technik verlässt gerade ihre Nische der Techniknerds und wird für einen größeren Kundenkreis interessant. Zusammen mit der Preisentwicklung der Speicher, könnte diese Technik einen deutlichen Beitrag zur Energiewende liefern. Nehmen wir doch mal den Zendure AIO 2400, drosseln das Gerät auf 200Watt und schließen die maximal zulässigen 1560 Watt an Modulleistung an. Gönnen wir nun jeder Phase ein solches System, dann muss es sich nicht mehr hinter normalen Anlage verstecken. Laut HTW Unabhängigkeitsrechner könnte ich so 2/3 meines Stroms selbst erzeugen. Wäre das aktuell noch legal oder habe ich was übersehen?
@@DerKanal Bei 200 Watt belastet man die Leitung kaum und kann so gefahrlos Dauerbetrieb machen. Bei 600 Watt ist der Speicher in 4 Stunden leer. Das Verhältnis von Speicherkapazität zu Modulleistung ist brauchbar, so dass man auch in der Übergangszeit häufig den Speicher voll bekommt. Mit drei Systemen kommt man auf ordentliche 4680Watt Modulleistung und 7200Wattstunden Speicherkapazität. Ich könnte einen Autarkiegrad von ca. 66% erreichen. Mit einem System läge mein Autarkiegrad bei 33%.
@@Michael-jy8vz ich glaube bei der Rechnung liegt ein Fehler vor, weil die ganzen Werte (Wp, Wh und W) sind in dieser Konfiguration in einem sehr unpassend Verhältnis. Und bei 7,2 kWh an Speicherkapazität ist dieser Speicher bei Entladung mit 0,6 kW doch nach 12 und nicht nach 4 Stunden leer.
@@DerKanal Selbst sieht man die eigenen Fehler ja zuletzt. Ich versuch meine Frage besser zu stellen. Darf man aktuell 3 auf 200W gedrosselte BKW mit jeweils 2,4kWh Speicher und 1,56kWp Modulleistung anmelden? Danke für die Antwort.
@@Michael-jy8vz ja, darf man, durfte man vorher auch schon. Nur kann man dafür nicht die kleine Variante beim Marktstammdatenregister aus diesem Video nehmen, sondern muss die normale Variante nutzen. Meldung beim Netzbetreiber kann, wie immer, selbst gemacht werden durch die Ausnahme 5.5.3 der VDE AR-N 4105.
Ich wollte gerade eine Inbetriebnahme machen im Marktstammdatenregister mit einer Modulleitung von 7,74 KWP und einem 0,6 kW lumentree Ist leider nicht mehr möglich. Ich bekomme immer die Fehlermeldung maximal 2 kW 😢 Heist das jetzt ich muss die Module wieder vom Dach schrauben???
Nein, das heißt ganz einfach du musst weiterhin die "normale", "komplizierte" Meldung nutzen, wie es sie vor dem 1.4. nur gab. Die "einfache" Variante ist nur für steckerfertige Anlagen mit maximal 800VA und Maximal 2 kWp.
Ja genau das wollte ich ja machen war im schon in Planung doch als ich jetzt heute die Inbetriebnahme abschließen wollte bekomme ich immer die Meldung mit den zwei kW maximal. Jetzt hoffe ich doch sehr das ich noch nach der alten Regelung meine 7,74 kW anmelden kann sonst bekomme ich noch eine Krise 15 KW Speicher sind schon vorhanden und auch in betrieb. In Zukunft werde ich noch zwei 800er lumentree an seperaten zählern installieren wahrscheinlich ohne Module was trage ich da dann ein 0 KWP das wird sicher dann auch nicht klappen im System Marktstammdatenregister. Das das alles so kompliziert sein muss ist mir ein Rätsel. Es ist doch eigentlich egal wie fiel Module am Laderegler hängen Hauptsache der Wechselrichter kann nur die 600 bzw 800 Watt Will dir noch Danke für deine oder eure Arbeit durch euch habe ich überhaupt heute eine Solaranlage. Ich hoffe wirklich dass es noch klappt mit meiner Inbetriebnahme habe keine Lust die Module wieder ab zu schrauben.
ich habe meine Anlage im Dezember im Marktstammdatenregister registriert. Fertigstellung hatte ich in die Zukunft datiert. Nun habe ich sie aber fertig gestellt. Weiter habe ich noch nichts bekommen. Da ich vom Fach bin was Elektrik, Elektronik betrifft habe ich alles selber gemacht. Im Internet habe ich gelesen das dem nichts entgegen steht. Aber wie geht das jetzt weiter, im Mstreg. ist bei mir alles fertig nun habe ich gelesen wenn ich nach 4 Wochen nichts erhalte kann ich die Anlage in Betrieb nehmen, oder gibt es weitere Hürden. Der Netzbetreiber hat auch noch nichts von sich hören lassen. Kenne mich da aber nicht aus was ich noch machen müßte was das bürokratische betrifft.
@@DerKanal ich hatte anfangs 4 Platten also ein BKW. Die Anlage habe ich dann im Marktstammdatenregister registriert und auf "In Planung" gesetzt weil ich 15 Platten dazu gekauft habe. So ist der jetzige Stand. Müßte ich jetzt den Elektriker ansprechen der seine Unterschrift geben darf, denn das kann ich selber nicht machen.?
@@moonsorrox77 wenn dein Wechselrichter weiterhin nur 600VA hat, kannst du die Meldung beim Netzbetreiber selber machen. Im Marktstammdatenregister zählt deine Anlage nicht mehr als steckerfertige Anlage und muss wie jede andere PV Anlage dort eingetragen werden, also alles wie vor dem 1.4.
@@DerKanal Ok vielen Dank ich werde mich mal durch wuseln, da ich nirgends bisher Anträge für den Netzbetreiber gefunden habe. Immer wieder lande ich beim Marktstammdatenregister.
Ich kann kein Balkonkraftwerk anmelden! Ich habe keinen Balkon😢! Ich habe auch kein Kraftwerk😢. Das einzige was ich habe ist eine Schukosteckdose 😅 und da kommen sogar 230V raus😊😊😊😊
Mein "Balkonkraftwerk" steht auf der Garage. Da habe ich Platz auf dem Dach, ne Steckdose mit wenig Belastung und wenn der Wechselrichter pustet stört mich das nicht. Nur nicht frostfrei, deshalb kann ich die Akkus im Winter nicht nutzen.
Wenn die PV-Module ausschließlich den Akku laden, dann geht die Gesamtleistung der Module niemanden was an. Diese Grenze von 2000 Watt ist grober Unsinn, und grob unsinnige Regeln beachte ich nicht. Sollen sie mich doch verklagen! Das Gleiche gilt für die Grenze von 30 kWh für die Speicherkapazität das Akkus, die ebenfalls durch nichts begründet ist. Aber die werde ich vermutlich nicht ganz erreichen. Relevant ist dann nur noch die Wechselrichterleistung, alles andere geht weder den Netzbetreiber noch den Gesetzgeber/Marktstammdatenregister was an.
@@DerKanalIch rege mich immer noch auf über diese unglaubliche Dummheit der Bürokraten, die damit ja ganz offen das gesetzlose Handeln der Bürger herausfordern. Was, wenn ich z.B. über 50 kWp Solarmodule nur in einer "Insel" (also ganz legal völlig anmelde- und genehmigungsfrei) einen 40 kWh Akku auflade, und den, wenn der voll ist, dann aus der Insel raus nehme, und den über einen zertifizierten BKW-Wechselrichter ans Netz hänge? Wer soll mir das denn bitteschön aus welchen Gründen verbieten? Die Gesamtleistung der Module und die Größe des Akkus geht weder Netzbetreiber noch Gesetzgeber was an, weil das netztechnisch nicht den allerkleinsten Unterschied macht. Ich habe bisher seit 3 Jahren ein normales BKW mit 600-W-WR im Einsatz, habe alles angemeldet und wurde dafür mit einem Zweirichtungszähler ausgestattet. Ich glaube nicht, dass ich den Umbau meiner Anlage auf eine Nulleinspeisungsanlage mit Akku und mehr PV-Leistung irgendjemanden mitteilen werde.
Im MaStR werden Erzeugungsanlagen erfasst. Das macht ohne die Größe des Erzeugers wenig Sinn.... Unabhängig was man von der 2kWp Grenze hält macht es nunmal schon einen Unterschied ob an einem 600W Wechselrichter 600kWp oder 3000kWp hängen. Die Volllaststunden die dabei ins Netz gehen werden sich wohl sehr unterscheiden.
@@tommyt4173 Die für den Netzbetrieb einzig relevante Größe des Erzeugers ist die Leistung des Wechselrichters, und die wird ja angegeben. Wie viele Volllaststunden der Wechselrichter arbeiten kann, ist für den sicheren Betrieb des Netzes völlig irrelevant, und deshalb geht das weder Netzbetreiber noch Gesetzgeber was an. Ich muss ja auch nicht meinen 2-kW-Heizlüfter beim Gesetzgeber anmelden, obwohl der in 24/7 Volllast weitaus mehr "negative Leistung" am Netz hält als mein 600-Watt-BKW-WR an positiver Leistung. Nein, gesetzliche Regelungen bedürfen ausnahmslos immer einer stichhaltigen Begründung. Dass Netzbetreiber und Gesetzgeber einfach ohne Grund was wissen wollen, ist keine stichhaltige Begründung.
@@tommyt4173 "Im MaStR werden Erzeugungsanlagen erfasst. Das macht ohne die Größe des Erzeugers wenig Sinn...." Verzeihung, aber die Abfrage der Größe des Erzeugers wird doch in absolut gar keiner Weise beanstandet. Das ist die Nennleistung des Wechselrichters, und die ist aktuell beim BKW noch auf maximal 600 Watt limitiert. Die Volllaststunden, die dieser Wechselrichter bringen kann, sind für den sicheren Netzbetrieb völlig irrelevant. Ob ich 600 kWp oder 3000 kWp an einem 600-W-Wechselrichter hängen habe, geht den Netzbetreiber und auch den gesetzgeber gar nix an. Wäre das anders, dann müsste man beim Netzbetreiber ja auch jeden elektrischen Verbraucher anmelden, bevor man diesen in Betrieb nimmt. Einen 2-kW-Heizlüfter darf man ja auch ohne jede Anmeldung rund um die Uhr verwenden.
@@DerKanal als Gott die Menschheit schuf und Gehirn verteilte, in flüssiger Form, kamen halt viele nicht mit einem Eimer. Viele kamen mit einem Sieb, ob es daran liegt 🤣🤣 ?
Ich werde niemals, niemals meine Daten dort eintragen. Die Steuer wird kommen. Bin natürlich ein rechtsradikaler Verschwörungstheoretiker mit antisemitischen Ansätzen aus dem Ostblock 😂. Ne wirklich. Sehe da immer noch keinen Vorteil😢. Trotzdem schön das es einfacher wird. Aber was ist der Mehrwert.
@@DerKanal Laut VNB-MaStR Schulung soll der Name nicht editierbar sein, es sei den es wurde noch angepasst. Laut MaStR ist "Balkonkraftwerk" Standard-Vorgabe. Zudem ist das "neue" MaStR auch noch nicht ganz fertig, wie Du auch bei dem Teil in Planung gezeigt hast. Hierzu soll es in den nächsten Wochen noch ein Update geben, Termin wurde allerdings noch nicht kommuniziert.
@@rk.online ah okay, also ich konnte da ganz viel hinschreiben und auch die Anlagen die heute registriert wurden heißen ja auch nicht alle "Balkonkraftwerk".