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Hallo liebe Video ersteller, bei uns hat die Ricterin den Rechtsbeistand abgelehnt mit der Begründung es wäre kein Jurist, und Rechtsbeistand kann nur ein Jurist machen. Wioe verhällt es sich nun? Ich bitte um Schnellstmögliche beantwortung. Danke im Vorraus
Hallo Tobias, die Ablehnung der Richterin ist falsch. Nur wie dagegen vorgehen? Du kannst dem Gericht z.B. erklären, dass Du einen Beistand nach den §§ 10 und 12 FamFG beantragst und darin die Voraussetzungen für einen Beistand aufgeführt sind und die Sachdienlichkeit und im Verfahren somit vor allem das Kindeswohl, sowie Dein rechtliches Gehör maßgeblich sind. Für beides erklärst Du Dein gewählten Beistand als sachdienlich. Wie soll die Richterin ohne Erfahrungssatz nun dessen Sachdienlichkeit widerlegen? Kann sie nicht. Insofern sie darauf nicht eingeht oder sonst wie das Recht beugt/bricht wäre die Möglichkeit eine Anhörungsrüge, die aber leider wenig Erfolg verspricht.Zudem wäre das Gesamturteil in Frage zu stellen und Rechtsbeschwerde einzulegen, aber auch dem Verfahren nicht mitzuwirken, mit der Begründung, dass Du dann schriftlich von Deinem rechtlichen Gehör gebrauch machen möchtest, wäre möglich. Gegen den Rechtsbruch gibt es den §339 StGB. Hier mangelt es allerdings meist am Willen der Polizei und co. noch Nachweis des Vorsatzes. Um den Vorsatz zu beweisen müsste man beweisen, dass man den/die Richterin ausdrücklich auf den Rechtsbruch hingewiesen hat, am besten schrifltich, um einen Nachweis zu haben. Aber selbst dann werden diese Verfahren meist eingestellt. Allerdings wird noch ein Video folgen, in dem der § 339 StGB so erklärt wird, dass die Wahrscheinlichkeit einer erfolgreichen Strafvervolgung zumindest deutlich erhöht wird. Die effektivste Variante ist somit wahrscheinlich auf eine schriftliche Anhörung zu bestehen. Nur leider wird auch dass das Gericht wahrscheinlich missbrauchen und z.B. behaupten, der Elternteil hat kein Interesse an einer schnellen Entscheidung und somit kein aufrichtiges Interesse an dem Kind etc. Es gibt also viele Wege, aber welcher der Richtige ist, wird Dir keiner verraten können. Manchmal hilft "einschleimen" und "mitspielen" am besten, oft hat man aber, wenn man das tut bereits verloren, weil das eine Akzeptanz oft gleichkommt. Während eine Verteidung indirekt meist als Kritik vom Richter an diesen oder dessen Entscheidung aufgegriffen wird und mit Kritik 99% der Menschen leider nicht sachlich umgehen können. Hoffe es hat ein wenig geholfen. Eine Rechtsberatung im Einzelflall können wir leider nicht anbieten. LG das Team von KGPG
Danke für die Antwort. Da unser rechtsbeistand nicht galden wurde hab ich wieder ein Ablehnungsgesuch gestellt wegen Ermmessensmißbrauchs und der befürchtung der Unparteilichkeit. Das ganze dauerte 7 Min und wurde ausgesetzt. Man wollte uns auch zwagsbegutachten, dem haben wir wiedersprochen in dem ich 1 tag vorher noch schriftlich die die ablehnung der Begutachtung eingereicht habe.
habe ich das RICHTIG verstanden ? Könnte ich quasi NEBEN der Anwältin, z.B. noch meine beiden Familienhelfer, die unmittelbar nach der Inobhunahme meines Babys vom JUG aus unserer Familie - GEGEN meinen Willen - herausgezogen wurden, als Beistände mit ins Verfahren nehmen ???
Ja, das würde rechtlich gehen - Du erklärst die Sachdienlichkeit, die hier ja offensichtlich gegeben ist und der Richter hat im Rahmen seines Ermessens in der Waagschale Deine "Pro" Argumente, aber keine "contra" Argumente (woher sollen die auch komm,,n ohne das er einen verwertbaren Erfahrungssatz mit diesen Personen hat?) für die Sachdienlichkeit. Folgerichtig reduziert sich sein Ermessen quasie auf 0 - Die Beistände von vornherein nicht zuzulassen wäre in der Folge Ermessensmissbrauch und somit rechtswidrig.
Der beistand den wir hatten, hatte eher die interesse des jugendamts vertreten und blind deren schriftsätze vertraut. Beweiser meinerseits wurden vom jugendamt, beistand und somit vom gericht ignoriert. Das läuft hier alles nicht mit "rechten" dingen zu. 🤷
Gibt es auch Fälle, wo der Beistand ohne Antrag aktiv wird? Meine Ex behauptet keinen Beistand beantragt zu haben und nun will der Beistand mich vor Gericht schleifen, weil ich der Meinung bin das der Kindesunterhalt nicht richtig berechnet wurde
Hallo, welchen Beistand meinst Du genau? Meinst Du die Beistandschaft die den Kindesunterhalt berechnet? Diese kann auch quasi von einem Sozialleistungsträger ins Leben gerufen werden. Der Staat möchte lieber Kinder trennen und Unterhaltsleistungen benutzen um Sozialleistungen zu reduzieren, egal wie sehr es das Kind am Ende gefährdet. Aber auch dafür gibt es Lösungen und zwar durch eine offielle Betreuungsaufteilung. Siehe dazu am besten das Kanalvideo, wie du Unterhalt bekommst statt zahlst. Allerdings sind es jetzt 12 /18 Tage, statt 13/17 Tage. Viel Glück
Lieber Bobby, wieder ein tolles Video - auch wenn ich anderer Meinung bin als Du/Ihr. Mein Videoreply: ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-lzcQMjYxjuM.html