2021 stellte das Bundeskartellamt in einem Beschluss fest, dass der Online-Versandhändler Amazon eine "überragende marktübergreifende Stellung" hat. Diese Feststellung erlaubt es der Behörde auf einer zweiten Stufe, das Marktverhalten von Amazon effektiver zu kontrollieren und dem Unternehmen auch Verhaltensweisen zu untersagen. Um dies zu verhindern, legte Amazon Beschwerde gegen die Feststellung ein. Wir zeigen heute den Beschluss des Kartellsenats, vorgetragen vom Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kirchhoff. Beschluss vom 23. April 2024 - KVB 56/22 - Amazon
25 апр 2024