Im Verhältnis zu den 2 Anwälten die ich bisher gebraucht habe, ist Herr Miegel jemand der auch wie ich mit Wasser kocht. Ich musste öfter die Erfahrung machen, dass mein Anwalt /e mich vor Gericht (Familienrecht / Strafrecht), mich um Kopf und Kragen reden lassen haben und ich mich immer alleine gelassen gefühlt habe. Zwar bin ich immer relativ glimpflich (Sozialstunden, Geldstrafe) weggekommen, jedoch sollte dies nicht so sein wenn man wirklich unschuldig ist. Den glauben an die Rechtsprechung habe ich definitiv verloren.
Hi Miegel! Deine Videos sind klasse. Lebensnahe strafrechtliche Fragen für Jedermann erklärt! Könntest Du mal ein Video zur „actio libera in causa“ machen? Gruß Leon
Lernen Edit: Wie will man eig überhaupt bis zum Examen bzw durch den Alltag kommen, wenn man nicht mal im stande ist die Suchfunktion von YT oder Google zu nutzen und dermaßen unfähig ist, das man nicht mal weiß wie man eine Sache lernen kann.
@@mastamindchaan387 was stimmt denn mit dir nicht?? Er hat nach nur gefragt und kann doch sein ,dass es Methoden gibt die Herr. Miegel ihm mitgeben kann, wenn er es macht..
@@abdir1038 Da gibts halt bereits zu genüge Videos auf YT etc, einfach mal eingeben. Auch sollte man bis dahin, nach nun 12 Jahren Schule und 3 Jahre Studium, mit bekommen haben, wie man lernen kann. 15 Jahre dauerte nicht mal die Forschung zur Mondlandung und er hat noch nicht raus wie man lernt? Ich bitte dich...
Wie schaut es denn eigentlich mit den Anwaltskosten aus, wenn das Verfahren eingestellt wird oder die Hauptverhandlung abgelehnt wird? Kann der Staat bzw Staatsanwalt dann sagen, der Beschuldjgte haette gar keinen RA zu seiner Aussage gebraucht und Kostenerstattung ablehnen, sodass der Beschuldigte bzw Angezeigte auf seinen Kosten und Spesen sitzen bleibt ?
Soweit ich weiß ja, ist ja an sich nichts anderes. Wenn du deutlich zu erkennen bist dann müsstrst du auch gefragt werden. Wenn aber der youtuber zb eine Umfrage macht und in hintergrund viele leute laufen, die man aber nicht erkennt, sollte das kn ordnung sein (villeicht rede ich auch nur schrott, ich glaube aber das macht Sinn)
Hallo Herr Miegel wie wäre es mit einem Video über die Impfpflicht? Wäre bestimmt für viele hier ein interessantes Thema. Mich würde nämlich interessieren, ob so eine Pflicht überhaupt umsetzbar oder eventuell sogar Verfassungswidrig ist.
Ich habe eine frage darf man eigentlich einen Baseballschläger oder Golfschläger oder so im auto bzw kofferraum haben weil das ist ja keine richtige Waffe das wäre eine große hilfe wenn sie das beantworten könnten
Danke für das informative Video! Wie ist das denn mit den Anwaltskosten, wenn man vorgeladen wird, aber nichts verbrochen hat? Ich habe irgendwo mal gelesen, dass das dann die Staatskasse zahlt? Das wäre vielleicht auch mal ein Video wert.
Mit welchen Folgen muss ich denn rechnen wenn ich Zeuge bin bei Gericht erscheine aber strikt die Aussage verweigere ? Ich bin ja dort aufgekreuzt und hab schon mal nicht gelogen ? Mit welchen Sanktion darf ich denn dann rechnen?:D
Als ich 14 Jahre alt war hatte ich scheiße gebaut bin auf der Polizei Wache gelandet und sie wollten die Daten meiner Mutter um sie zu erreichen hab nichts gesagt mach 3 Stunden dann schon und sie haben sie dann angerufen sie konnte mich nicht holen und die haben mich einfach alleine gehen lassen ist dass erlaubt dass sie mich A 3 Stunden da sitzen lassen mit 14 bis ich die Telefonnummer meiner Mom raus geben und B sie mich ohne Elternteil einfach gehen lassen ?
Deine Fragen schließen sich gegenseitig aus. 😅 Jugendliche muss die Polizei in die Obhut in die Eltern geben oder in die Obhut des Jugendamtes (nach begehen einer Straftat). Wenn du es nicht sagst, dann wäre halt Jugendamt gekommen. Sie können dich ja nicht gehen lassen. Die Polizei kann dich aber gehen lassen, wenn deine Mutter ein Einverständnis gibt, dich allein gehen zu lassen, dann liegt wieder Obhutspflicht bei deiner Mutter. 😅
Fabian Leonhardt ja dass war aber 2014 ka da hatten wir keine Probleme mit dem Jugendamt ich wusste ich würde zuhause nur Ärger bekommen war jetzt auch keine schlimme Straftat und ich sagte denen mein Handy Akku sei leer aber die haben nicht mal überprüft ob ich lüge oder ob er leer sei nach gefühlten 3 Stunden eine Ewigkeit hatte ich dann doch aufgeben und die Nummer raus geben sie haben nur telefoniert und dann wurde ich von der Polizei zum Bahnhof gefahren und musste alleine ohne Elternteil raus hätte sich jemand anderes sein können also versteh ich es nicht ganz und der Polizeibeamte meinte auch dass dies nicht vor Gericht kommt aber ich musste vor Gericht klar weiß ich jetzt mit fast 20 dass Mann immer vor ein Gericht muss aber mit 14 hatte ich davon noch kein Plan aufjedenfall musste ich dann eine Woche später mit meiner Mutter zu dem Termin bei der Polizei zum Gerichts Termin musste ich ca. 2 - 3 Wochen später so genau weiß ich es nicht mehr klar erstmal einen Termin bei der Jugendgerichtshilfe die Darme da war auch sehr nett ;) vor Gericht ging dass Verfahren eigentlich ziemlich schnell dass verfahren wurde eingestellt und ich wurde zur 35 Sozialstunden verurteilt hab den ersten Termin verpeilt aber noch eine 2 Chance bekommen bevor er dem Gericht Bescheid gesagt hätte und für den Gerichts Termin musste ich ein Tag von der Schule befreit werden
@@tommygaming803 Man muss nicht immer vor Gericht. Vieles wird vorher eingestellt von der Staatsanwaltschaft. Vllt meinte, dass der/ die Polizist zu dir. Das mit dem Jugendamt meinte ich nicht, weil du vorher schon beim Jugendamt bekannt warst, sondern weil ein Kind/jugendlicher nach Begehung einer Straftat in die Obhut eines Verantwortlichen gegeben werden muss. Wenn deine Eltern nicht erreichbar oder auffindbar sind, dann kommt jmd vom Jugendamt. Deine Mutter war dann aber wohl erreichbar und es wurde mit ihr abgesprochen, dass du allein nach Hause fährst. Du bist doch auch mal allein von der Schule nach Hause oder nicht 😅? Und das Jugendamt kriegt bei jeder Straftat eines Minderjährigen eine Mitteilung. Dadurch sollen halt familiäre Missstände aufgedeckt werden, falls vorhanden. Das heißt aber nicht, dass direkt ein Prüfung durchs Jugendamt stattfindet, kommt auf die Häufigkeit oder Einzelfall an.
@@tommygaming803 Junge, was ist denn mit dir los? Du schreibst als hättest du dein halbes Leben lang pepp durchs Gehirn gezogen. Scheiß auf Grammatik aber du bist ja nicht mal im Stande dich menschlich zu artikulieren, das tut ja weh.
Was ist wenn man erst als Zeuge vorgeladen wird und man dort nicht erscheint im Nachhinein dann eine Anklage als Beschuldigter kommt? Ist das erlaubt erst als Zeuge zu laden und nach Absage dann als Beschuldigter einen Brief zu bekommen zum Tatbestand?
Erzähl was mann machen kann wenn man wegen der aktuellen Situation ein Bußgeld Bescheid bekomm, weil man z.B. mit mehr als 2 Leuten draußen war. Was hat man für Rechtsmittel um dagegen vorzugehen?
@@Spinnlein09 ja, ich hab noch gepennt wie dann plötzlich 3 Polizisten in Zivil in meinem Zimmer standen, mich wie einen Schwerverbrecher behandelt haben und alle meine elektronischen Geräte konfisziert haben. Jz warte ich seit Ewigkeiten dass ich mein Handy und meinen Laptop zurückbekomme, aber die wollen mir meine Sachen nicht zurück geben, es gibt da wohl keine Regelungen wie lange sie das behalten dürfen😓
@@martinviktor2561 Tut mir leid für dich aber das wirst du so schnell nicht wieder bekommen. Bei einem Kumpel war eine Haus Party wo auch ein Vorfall war mit Gras, Sachbeschädigung etc. . Das ganze ist mittlerweile 2 Jahre her und ich glaub nicht das er das in naher Zukunft wieder bekommt.
@@lifted4417 ja, reine Willkür und Schikane. Manchmal habe ich das Gefühl die Leute werden nur Polizisten, um andere berichtigen zu können und ihre Autorität ausnützen zu können. Natürlich nicht alle, aber der Großteil
Hallo Ich hätte eine Frage und zwar , ob man eine Ermäßigung erhält wegen Rachemord (z.B jemand bringt ein Familienmitglied von mir um und ich töte dann diese Person ) Das alles trifft nicht auf mich zu oder einen Bekannten , sondern es hat mich nur interessiert
Also man hat nur als Beschuldigter Recht auf Akteneinsicht. Kannst ja auch schlecht in eine Akte einsehen wenn nichts gegen dich vorliegt 😅 Dachte das wäre konkludent. 🙈
Aber wenn jemand den Status des Beschuldigten hat, ist das doch nicht nur ein Anfangsverdacht, sondern ein dringender Tatverdacht. Ansonster wäre die Person doch nur Tatverdächtiger, oder?
Nein. Es gibt streng genommen nur Beschuldigter (bei jedem Tatverdacht, egal ob Anfangsverdacht, hinreichender Tatverdacht oder dringender Tatverdacht)/ Angeschuldigter (wenn Anklage erhoben wurde) / Angeklagter (wenn das Hauptverfahren durch das Gericht eröffnet wurde) / Verurteilter (selbsterklärend). Die Polizei schreibt in die Akten allerdings teilweise tatsächlich nur "Tatverdächtiger", z.B. bei strafunmündigen oder manchmal auch, wenn der Anfangsverdacht sehr vage ist. Ist aber kein Begriff, der gesetzlich geregelt wäre. Hoffe, das hilft.
Und ich hätte noch eine Frage wenn die Polizei zu einem nach Hause kommt, aber man nicht aufmacht dürfen sie eintreten wenn ich es nicht möchte auch wenn die z.b hören das wer daheim ist
Wer kennts nicht, einfach mal Zuhause Gras anbauen und ob die Polizei die Hausdurchsuchung machen kann, hängt davon ab ob man das möchte und die Tür öffnet.
@@mastamindchaan387 ja wenn man es nicht möchte und man zuhause ist oder auch nicht zuhause ist aber sie meinen das wer daheim ist weil sie angeblich was gehör haben ... ich denke ohne Beschluß dürfen sie nicht rein außer es sind eindeutige Beweise für eine Straftat dann ist es ja ok oder man bittet sie persönlich rein aber z.b das keiner daheim ist und die kivara denken das gefahr in folzug besteht obwohl es keien Anzeichen giebt ob sie da die Türe eintreten dürfen weil bei ein bekannten war es so das er früher mal probleme mit der polizei hatte und eines Tages wo er nicht daheim war haben sie die Tür eingetreten angeblich haben sie Hilfe rufe gehört und ganze Wohnung auf den Kopf gestellt ohne Grund obwohl keiner da war und die sagen es war Verdacht auf Gefahr in volzug oder ich weiß jz nicht wie man genau dazu sagt das wer gegen den willen festgehlten wird die frage war eigentlich wann dürfen sie ohne persönliche Erlaubnis in eine objek eintreten und was dürfen sie alles machen. Es ist klar wenn was offensichtlich ist..!?
@@Vasilije-pt8wi Hast es dir ja im Prinzip selbst beantwortet. Wenn da eine Person um Hilfe schreit, dürfen sie auch ohne Beschluss dort rein. Weiteres würde man dann wohl vor Gericht klären. Wenn da keine Person um Hilfe geschriene hat, war die Maßnahme der Polizei unzulässig.
@@mastamindchaan387 OK aber find es ungerecht das die Polizei alles zusammen zeichnez wie es denn passt sicher giebt es welche was ihre Arbeit gut machen aber manche sind ein Wahnsinn bin ja froh das es in der letzten Zeit alles professioneller an gegangen wird seit ihr aus deutschland oder Österreich
Die Polizei darf eine Wohnung auch gegen den Willen des Mieters betreten. Auch ohne Durchsuchungsbeschluss. Gründe sind die Gefahrenabwehr (hilflose Person), Straftaten die sofort verfolgt werden müssen, da sonst Beweismittel vernichtet werden, oder der gesuchte Straftäter verschwindet. Selbst eine Ruhestörung berechtigt in manchen Bundesländern die Polizei zum betreten der Wohnung.
Sind die StGB und § in Österreich gleich wie in Deutschland? und noch eine Frage kostet es was wenn man Festgenommen wird als Täter oder als unschuldiger und ein Anwalt anfordert? Weil es heißt ja wenn man sich keien leisten kann wird einer gestellt aber noch nie wurde ein Anwalt geholt wenn man sich keien leisten kann bitte um antwort LG
Österreich und Deutschland hatte nie ein gemeinsames StGB (außer vom 38 - 45, aber da gab es eh keinen Recchtsstaat). Es ist zwar vieles ähnlich, aber mit Sicherheit gibt es viele Unterschiede und die Gesetzesbücher sind bestimmt auch vollkommen anders aufgebaut.
mir eh klar das bisi anders ist manche sachen werden wo härter bestraft anders leichter auch umgekehrt aber laut den Paragraphen klingen sie sehr ähnlich weiß nicht ob alle endtentis sind aber denke ziemlich ähnlich
Wenn man sich keine Anwalt leisten kann, hat man das Recht auf einen Pflichtanwalt. Wo hast du die Behauptung her "... aber noch nie wurde ein Anwalt geholt"? Das ist einfach falsch.
Also dass einem ein Anwalt gestellt wird, wenn man sich keinen leisten kann, hast du wohl aus amerikanischen Serien. Du bekommst einen Pflichtverteidiger, wenn einer der Gründe aus § 140 StPO vorliegt. Der ist ziemlich selbsterklärend, einfach mal lesen.
Wenn man den Brief ignoriert Kann es auch dazu kommen das die Beschuldigung fallen gelassen wird ? Bzw kommt es immer zur Hauptverhandlung oder kann es nach gründlicher Untersuchung der Staatsanwaltschaft fallen gelassen werden ?
Hi Miguel ich feier dich echt sehr und hoffe du machst auch weiter mit yt. Du machst echt sehr interessante Videos mach weiter so. Ps: Wie viel verdienst du durchschnittlich im Monat würde mich mal interessieren.
Meine Frage wenn jemand z. B zusammengeschlagen wird und ich dem Opfer nur helfen kann, indem ich den Täter selber verletze bin ich dann ebenfalls Täter? Also kann der Täter mich anzeigen?
Du handelst in diesem Fall nicht widerrechtlich, da du gemäß § 227 BGB im Sinne der Nothilfe handelst und einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von einer dritten Person abwendest ... dafür musst du allerdings das dir mildeste verfügbare Mittel beispielsweise einen Faustschlag wählen, welches aber auch zur sofortigen Beendigung des Angriffs fähig ist . Angezeigt werden kann man immer.
Ich würde sagen wenn man sicher ist, dass man unschuldig ist, dann kann man sich selbst verteidigen. Ich kenne ein Beispiel, Ergebnis 178 StPO und das wäre's. Als Zeugin war ich einmal vorgeladen, das ganze war aber bei der Arbeit und dann habe ich E-Mail geschickt dass unser Geschäftsleiter keine Anzeige erstattet. Danach war aber ich trotzdem als Zeugin vor Gericht. Da stand was auch wegen Haftbefehl wenn ich nicht erscheine. Meiner Meinung nach muss man lieber kooperativ sein.
Naja, wenn man Beschuldigter ist würd ich schon überlegen nen Anwalt zu nehmen, auch wenn ich noch so unschuldig bin. Als Zeuge würd' ich jetzt auch nicht für jeden Quatsch nen Anwalt bezahlen. Einfach nach bestem Gewissen Aussage machen und gut ist.
In welcher Schublade hast du denn das Wort entdeckt? Willst wohl schlau rüberkommen? Nein, er achtet einfach auf sein Publikum, deshalb wiederholt er und drückt sich jeweils etwas anders aus und erklärt noch etwas drumherum. Seine Videos sind nicht für Jura-Studenten gedacht.
Warum hat eigentlich die Polizei ihre Schreibweise geändert und wird nun POLIZEI geschrieben. Was bedeuten die Großbuchstaben im Rechtsverkehr bzw was sagt diese Grosschreibung rechtlich eigentlich aus?
@@Die-Sophie Der „Personal"ausweis bestätigt durch Schreibweise des Namens in GROSSBUCHSTABEN, daß deren Besitzer keine Natürliche Person mit Rechtsfähigkeit gem. BGB § 1 ist, sondern eine JURISTISCHE PERSON, organlos und damit rechtsfehlerhaft, also nur den Status von SACHEN innehabend.
@@Die-Sophie Das Gesetz kannst du dir selbst suchen,,da unsere demokratische Regierung laufend die allgemeinen Geschäftsbedingungen ändert wüsste ich auch ehrlich gesagt nicht wo ich momentan suchen müsste!
Muss die Akteneibsicht ein RA beantragen oder kann man das auch selbst? Bspw. Der Termin zur Vorlesung absagen und gleichzeitig die Akten anfordern zur Einsicht.
Ich glaube auch, dass viele Anwälte es so darstellen als würde man ohne Ihre Hilfe direkt 5 Jahre im Knast landen, wenn man bei Rot über die Ampel gelaufen ist. Ein Anwalt ist halt in gewisser Weise auch Verkäufer. Fakt ist: Die allermeisten Anzeigen werden eingestellt und der Arbeitsaufwand des Anwaltes ist in der Regel minimal. Jeder kann jeden anzeigen und die Polizei muss dem offiziell nachgehen, daher gibt es etliche Anzeigen ohne jede Substanz, die eingestellt werden. Stellt euch mal vor ein Türsteher würde bei jeder Anzeige zum Anwalt gehen. Natürlich gibt es dann auch die großen Dinge, wo lange Haftstrafen im Raum stehen und Anwälte unverzichtbar sind, aber es wäre schön, wenn etwas Objektivität in die Betrachtung käme.
Ja, wenn man wirklich nur unbeteiligter Zeuge ist. Aber wenn man Zeuge ist und man könnte Freunden das Leben schwer machen, nur weil man sich verplappert oder die Polizei die Aussage in den falschen Hals bekommt, dann ist es schon wichtig zu wissen, wann man auch einfach den Mund halten darf. Die Polizei, Staatsanwälte, Richter sind rhetorisch geschult, die wissen auch, wie man einen aufs Glatteis führen kann. In ihren Amtsstuben haben die auch noch den Heimvorteil und für die ist das Alltag, für einen selber ist das alles fremd und das "Schwert von Justicia" schwebt so zu sagen immer über einen, da ist Schweigen nun mal Gold und Quasseln nur Silber. Ich finde es schon mulmig, wenn mir ein Polizeiwagen nur hinterher fährt, weil die zufällig den gleichen Weg haben, obwohl ich weiß, dass ich korrekt fahre und sonst auch nichts gemacht habe... und das Gleich bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle. Als harmloser Otto-Normal-Bürger ist es ungewohnt und komisch, wenn man sich plötzlich erklären muss und kontrolliert wird. Ich habe mal Geld gefunden und es bei der Polizei abgegeben, da das Rathaus zu war. Selbst da gingen die mit mir um, als hätte ich etwas verbrochen. Als ich mal in der Disco war und zu meinem Auto kam und der Spiegel abgetreten war und ich Anzeige erstattete, waren die nur genervt und sagten mir zig mal, dass die den Täter eh nicht finden werden. Diese Atmosphäre bauen die ja absichtlich auf. Die netten lächelnden und verständnisvollen Beamten gibt es nur im "Großstadtrevier" im Vorabendprogramm, sonst habe ich noch nie einen Uniformierten lächeln gesehen.
Hab mal ne frage, wie siehst aus wenn man etwas kaputt gemacht hat ( Keine Rechtschutz) und in dem schreiben vom Arzt steht drinne das ich eine Rechnung zahlen soll. Als "Begründung" liegt ein schreiben, das ich unterschrieben habe das wenn ich grob fahrlässig handel, ich das gerät zahlen muss ( war ein lanzeit EKG). Habe ich eine Chance darauf zu antworten und zu sagen, ich habe nix falsch gemacht und deswegen zahle ich nicht ? :D
Danke für das informative Video! Ich wüsste gerne ob es sinnvoll/nötig ist sich schon einen Anwalt zu suchen bevor dieser benötigt ist. Oder sollte man besser einen (Fach-)Anwalt aussuchen, nachdem man weiß in welchem Rechtsgebiet es Schweirigkeiten geben könnte?
Meine Frage ist: reicht eine Zeugenaussage aus um verurteilt zu werden oder müssen mehrere Beweise "auf dem Tisch liegen" um als Beschuldigter aufzukommen? .
@@0Palay1 doch!!!! Der Richter / die Richterin muss bei einer Aussage gegen Aussage Konstellation z.B. würdigen, ob sie dem Zeugen aufgrund z.B. irgendwelcher Indizien oder weil die Aussage des Angeklagten nicht glaubhaft ist, mehr glaubt als der des Angeklagten. Es kann dann definitiv eine Verurteilung aufgrund einer einzigen Zeugenaussage geben.
@@Sandronimoo Ja, Aufgrund von Indizien oder wenn der Angeklagte seine Glaubwürdigkeit verliert, indem er Aussagen tätig die sich wirdersprechen o.ä. ... Aber es kann niemand sagen "Person x hat mir 1000 Euro geklaut" wenn Person x dem widerspricht. Dann wird Person x niemals einfach Aufgrund dieser einen einzigen Aussage ohne jegliche Beweise oder Indizien für Schuldig befunden.
Ob es sinnvoll ist Zeugen ohne anwaltlichen Beistand zur Vernehmung bei der Polizei zu schicken, wage ich zu bezweifeln. Häufig genug wird "Zeugen" ja während der Vernehmung eröffnet, dass sie ab jetzt als "Beschuldigte" gelten. D.h. da haben sich Leute durch ihre Zeugenaussage ohne anwaltlichen Beistand um Kopf und Kragen geredet. Ich denke in der Hinsicht sollte das Video korrigiert werden.
Auf telefonische Anfrage beim Amtsgericht ob ich einen Beratungshilfeschein als Zeuge bekäme, da ich als Zeuge bei der Polizei vorgeladen war. Die Rechtspflegerin beim Amtsgericht sagte, dass ich als Zeuge keinen Beratungshilfeschein bekäme. Vor vier Tagen war ich bei der polizeilichen Vorladung erschienen. Dort angekommen, wenige Minuten gewartet bis die Sachbearbeiterin mich abholte. Erst wurden meine Personalien abgeglichen und wurde belehrt. Das einzige was mich gestört hat, als die Sachbearbeiterin sagte, falls ich den Beschuldigten schützen sollte, was ich verneinte. Auf keinen Fall. Nach 45 Minuten dürfte ich meine gemachte Aussage durchlesen und unterzeichnen. Sie sagte dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen kann oder die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage entscheide. Den Beschuldigten kennen meine Eltern und ich über seine im selben Ort wohnenden Schwiegereltern. Der Eindringling/Beschuldigter war vor zwei Wochen mittags auf der Rückseite des Haus, durch das zum lüften geöffnete offene Badezimmer fenster eingedrungen und direkt gegenüber ins Schlafzimmer meiner Eltern. Ich sehe tagtäglich meine Eltern, wohne im Dachgeschoss und meine Eltern im Erdgeschoss. Wollte nach unten zu meinen Eltern, die Wohnungstür war offen, die Hauseingangstur war zu. Habe beim eintreten der Wohnung im offenen Badezimmer fremde Schuhe dort liegen sehen und das offene Badezimmerfenster. Beim eintreten der Wohnung habe ich die Türen der Kleiderschränke im Schlafzimmer gehört, habe gedacht es wäre meine Mutter. Fremde Schuhe gesehen. Als ich mich umgedreht habe sah ich wie sich was bewegt hatte. Die Schlafzimmertür War nicht richtig zu. Schnell wollte ich nachsehen wer sich da aufhält. Weit geöffnet und habe mich erschrocken als ich den Eindringling vor mir sah. Ich sah nur offene Kleiderschränke. Ich habe ihn nicht auf frischer Tat ertappt als er die fehlenden Wertsachen meiner Mutter eingesteckt hat. Auf meine Frage was er hier im Schlafzimmer meiner Eltern mache, sagte er er musste auf die Toilette. Sagte zu ihm dass er sofort das Schlafzimmer verlassen solle. Meine Mutter saß im Wohnzimmer mit meinem pflegebedürftigen Vater und sahen fern. Die Wohnzimmertür war zu. Ich ging ins Wohnzimmer er begrüßt meine Eltern und auf die Frage wie er in die Wohnung gekommen sei, sagte er die Hauseingangstur sei offen, was nicht stimmte. Im stehen hat er sich kurz unterhalten, verabschiedet und verließ die Wohnung. Erst später haben meine Mutter und ich die Schuhabdrucke auf dem WC Sitz bemerkt. Der hat uns alle auf den Arm genommen. Waren so leichtgläubig. Dann stellte meine Mutter fest dass ihr die Wertsachen, EC karten fehlten.
Das ist als Postbote auch recht lustig. Da sind die Polizisten so gut, das man prinzipiell als Zeuge vorgeladen wird, selbst wenn man selbst vom Antragssteller verdächtigt wird... Mit dem Video ergibt das jetzt auch Sinn...
Selbst wenn es so währe müssen Sie dich spätestens bei der Vernehmung als Täter nach §n 136 StPO belehren über dein Schweigerecht, und spätestens da klappe zu nix sagen raus gehen Anwalt anrufen !
Außerdem hat es eine "abschreckende" Wirkung, wenn jemand sich sofort einen Anwalt nimmt. Polizei und Staatsanwalt gehen gerne (wenn auch nur unbewusst) den Weg des geringsten Widerstands. Nimmt ein Beschuldigter, bzw Zeuge sich sofort einen Anwalt, dann weiß die Polizei sofort, dass er kein einfacher Fang wird und man ihm nicht einfach irgendwas anhängen kann, weil er seine Rechte kennt und auch davon Gebrauch macht.
Hey Andre, erstmal cooles Video wie eig immer haha. Ich hab aber dennoch eine Frage zu einem anderen Thema und vielleicht ist das ja interessant genug für ein ganzes Video. Möglicherweise ist das auch außerhalb deines Themenbereich, aber bei dem Xatar Knastinterview Video redest du ab und zu mal über Gefängnisse im Ausland. Mich würde mal interessieren wie es in anderen Ländern aussieht und wo die großen Unterschiede sind? (Da meine Eltern aus Polen sind würde mich das polnische Gefängnis am meisten interessieren :D ) Danke im Voraus LG
Fazit: es können Hunderte Menschen im Gefängnis sitzen nur weil die bei der Vernehmung ein,zwei Sätze gesagt haben was die eigentlich nicht so sagen wollten oder weil sie nicht genau gewusst haben was die zB am 12 April 2018 gemacht haben!👍👍 das gibt mir vertrauen in das Deutsche Rechtssystem
Das geht man doch aus dem Assi TV. Wenn die einem zb Platzverweis erteilen, man sich aufregt und den Anweisungen nicht folgt, können sie ein für kurze Zeit einsperren.
Es könnte eventuell als Widerstand angesehen werden, weiß ja nicht, was du als aufregen ansiehst. Welche Pflichten du hast, hat Herr Miegel ja schon in einem Video erklärt. Da hat er gesagt, nur ruhig sagen, dass man dagegen ist und das auch im Protokoll festhalten lassen, aber sonst folge leisten.
@@Pucky71 zum Beispiel aufregen wenn man privat oder beruflich was vorgefallen ist und man aufgeregt und genervt ist und meist dann kommt man in eine kontrolle wenn man gerade überhaupt keine lust darauf hat ich mein mir ist das einmal passiert der Polizist hat normal mit mir geredet und mich beruhigt, aber kenne genug andere Fälle das die gleich alls agresiv und alls Bedrohung angesehen werden sofort handscheln angelegt und ins Auto verfrachtet wird und danach erst gefragt wird deswegen war auch meine Frage ob in Österreich und in Deutschland Ententise strafen bzw Gesetze und Paragraphen giebt
In dem moment wo du als Zeuge eingeladen wirst von der Polizei und anhand der vernehmung sich für die Polizei heraus stellt das du beschuldigter bist müssen Sie dich nach § 136 StPO belehren ab dem moment würde ich keine Außsage mehr machen meinen Fachanwalt für Strafrecht anrufen bescheid geben und die Dienstelle verlassen !
@@ecekaya7639 Auf telefonische Anfrage beim Amtsgericht ob ich einen Beratungshilfeschein als Zeuge bekäme, da ich als Zeuge bei der Polizei vorgeladen war. Die Rechtspflegerin beim Amtsgericht sagte, dass ich als Zeuge keinen Beratungshilfeschein bekäme. Vor vier Tagen war ich bei der polizeilichen Vorladung erschienen. Dort angekommen, wenige Minuten gewartet bis die Sachbearbeiterin mich abholte. Erst wurden meine Personalien abgeglichen und wurde belehrt. Das einzige was mich gestört hat, als die Sachbearbeiterin sagte, falls ich den Beschuldigten schützen sollte, was ich verneinte. Auf keinen Fall. Nach 45 Minuten dürfte ich meine gemachte Aussage durchlesen und unterzeichnen. Sie sagte dass es zu einem Gerichtsverfahren kommen kann oder die Staatsanwaltschaft nach Aktenlage entscheide. Den Beschuldigten kennen meine Eltern und ich über seine im selben Ort wohnenden Schwiegereltern. Der Eindringling/Beschuldigter war vor zwei Wochen mittags auf der Rückseite des Haus, durch das zum lüften geöffnete offene Badezimmer fenster eingedrungen und direkt gegenüber ins Schlafzimmer meiner Eltern. Ich sehe tagtäglich meine Eltern, wohne im Dachgeschoss und meine Eltern im Erdgeschoss. Wollte nach unten zu meinen Eltern, die Wohnungstür war offen, die Hauseingangstur war zu. Habe beim eintreten der Wohnung im offenen Badezimmer fremde Schuhe dort liegen sehen und das offene Badezimmerfenster. Beim eintreten der Wohnung habe ich die Türen der Kleiderschränke im Schlafzimmer gehört, habe gedacht es wäre meine Mutter. Fremde Schuhe gesehen. Als ich mich umgedreht habe sah ich wie sich was bewegt hatte. Die Schlafzimmertür War nicht richtig zu. Schnell wollte ich nachsehen wer sich da aufhält. Weit geöffnet und habe mich erschrocken als ich den Eindringling vor mir sah. Ich sah nur offene Kleiderschränke. Ich habe ihn nicht auf frischer Tat ertappt als er die fehlenden Wertsachen meiner Mutter eingesteckt hat. Auf meine Frage was er hier im Schlafzimmer meiner Eltern mache, sagte er er musste auf die Toilette. Sagte zu ihm dass er sofort das Schlafzimmer verlassen solle. Meine Mutter saß im Wohnzimmer mit meinem pflegebedürftigen Vater und sahen fern. Die Wohnzimmertür war zu. Ich ging ins Wohnzimmer er begrüßt meine Eltern und auf die Frage wie er in die Wohnung gekommen sei, sagte er die Hauseingangstur sei offen, was nicht stimmte. Im stehen hat er sich kurz unterhalten, verabschiedet und verließ die Wohnung. Erst später haben meine Mutter und ich die Schuhabdrucke auf dem WC Sitz bemerkt. Der hat uns alle auf den Arm genommen. Waren so leichtgläubig. Dann stellte meine Mutter fest dass ihr die Wertsachen, EC karten fehlten.
@@lio_n791 Anzeige erstatten sofort!! Habt ihr die Polizei gerufen am Tag des Diebstahls? Und falls ja kamm die Spurensicherung ? In solch einem Fall wo deine Eltern geschädigte sind solltes du deine Aussage bei der Polizei machen weil du den Täter auf frischer Tat im Schlafzimmer erwischt hast !!! Deine Aussage ist von bedeutung bei der überführung des Täters vor dem Amstgericht. Es ist richtig das du als Zeuge keinen Beratungshilfeschein bekommst da du solch einen Schein nur bei Zivilrechtssachen bekommst aber nicht in Strafsachen. Lg Ece
Sehr interessante Videos Kannst du als thema handeln was mach ich wenn ich beim kiffen von Polizei erwischt bin. Sehr viele Menschen haben keine Ahnung davon Danke dir
Richtig gut erklärt ! TOP !... Schön wäre mal, wenn die Länder einem die Kosten für einen Strafverteidiger (nicht Pflichtverteidiger) auch erstatten, sofern zb kein hinreichender Tatverdacht vorgetragen wird und das Verfahren nach 170 Abs. 2 eingestellt wird. Was mich persönlich mal interessiert ist, ob auch schonmal Akten verschwunden sind ? :) Ich meine gerade die Justiz ist ja nicht dafür bekannt, dass sie den digitalen Zauber von Backup und Cloud nutzen ....
Sehr interessant. Und was ist, wenn die Polizei die Ermittlung trotz unwahrer Tatsachen weiterhin auf die falsche Fährte führt? Muss man sich dann quasi mit der falschen Ermittlung auseinander setzten und das richtig stellen? Der Klügere gibt nach hilft hier nach Gesetz nicht, denn die Executive leitet das an die Staatsanwaltschaft weiter, die Aufgrund der falschen Ausführung der Polizei nicht die richtigen Entscheidungen trifft. Was kann man konkret dagegen machen?
Zuerst einmal Gratulation für die ruhige und sachliche Art Ihrer Videos. Nun aber zu diesem Fall- wie sieht es aus, wenn ein Polizist mündlich die Vorladung zu einer Aussage erteilt? Eine Ladungsfrist gibt es m.E nach nicht. Welche Rechte hat man, wenn bei einer Aussage aus dem Zeugen ein Beschuldigter wird? Ist es daher nicht ratsam, immer einen Beistand mitzunehmen? Wie sind da die Vorschriften, Rechte, Pflichten? Ich wünsche mir hierzu weitere Auskünfte und würde mich über eine Ergänzung Ihrerseits freuen.
Am besten ist man geht auf definitiv immer zu zweit zu einer Polizeivernehmung hin. Die Beamten versuchen dass letztlich immer zu verwehren aber rechtlich haben sie keinen Anspruch darauf. Ein Anwalt ist natürlich der Königsweg, aber wir leben in einem zwei Klassen Rechtssystem und nicht jeder hat das Geld sofort zu einem Anwalt zu gehen.
Man hat mir damals mit ca. 15 gesagt das weder meine Mutter noch mein Anwalt, wenn ich einen gehabt hätte, mit zu der Vernehmung im Polizei Präsidium kommen dürfen. Außerdem hat der Kommisar sich einfach Sachen (Fakten) ausgedacht, bei denen ich zu 100% wusste, das sie nicht stimmen um mich dazu zu bringen zu gestehen. In wie weit war das rechtsmäßig ? Und darf selbst mein Anwalt nicht bei einer Vernehmung dabei sein ? Oh und was mir noch einfällt ist, dass ich praktisch gezwungen wurde ( Unter androhung von gewalt) meine Fingerabdrücke abzugeben. Ich muss damals so um die 15 gewesen sein, plus minus ein Jahr. Grüße