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Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach zum Pflegekompetenzgesetz 

Bundesministerium für Gesundheit
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach äußerte sich am Dienstag vor den Beratungen zum Pflegekompetenzgesetz: „Das Gesetz hat sich weiterentwickelt und besteht jetzt aus zwei Teilen: Der erste Teil ist die Verbesserung der Pflegekompetenz. In Deutschland kann die Pflege viel mehr als sie darf. Das ist ein großer Nachteil, den wir beheben wollen. Wir wollen Pflegekräften u. a. z. B. bei der Versorgung von Menschen mit Diabetes oder Demenz mehr selbstständige Entscheidungen ermöglichen. In vielen Ländern ist das bereits möglich - unsere Pflegekräfte sind mindestens genauso gut ausgebildet. Der zweite Teil des Pflegekompetenzgesetzes adressiert den großen Bedarf in der Langzeitpflege von Patientinnen und Patienten, die nicht mehr zuhause leben können, aber noch nicht in eine stationäre Einrichtung möchten.“ Hier brauche es eine neue Form der Versorgung, ergänzte der Minister.

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19 мар 2024

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