Wenn das mit der Verjährung so ist wie OLG Nürnberg (Illegalitätskenntnisse ab Jahr 2020) kann man nicht EU klagen (Curacao, Gibraltar) abschminken? Dann wäre dieses Jahr das letzte Jahr
Genau - allerdings gilt das auch für Malta. Wenn Sie also auf Nummer sicher gehen wollen, wäre eine Klageeinreichung in diesem Jahr empfehlenswert. Eine solche Entscheidung wäre aber schon sehr hart, aber eben nicht unmöglich (und juristisch gut begründbar).
@@staudt-law Das heißt man sollte noch dieses Jahr, eventuell nächstes Jahr gegen Curacao Casinos wie Stake vorgehen? Prozessfinanzierer gibt es ja immer noch nicht für Curacao
hinzuzufügen ist, das ich selbst ein Prozess gewonnen habe (Versäumnisurteil) aber der Richter schon sagte, dass die Forderung wohl lt. dem o. a. Gesetz nur schwer vollstreckt werden kann.
@@esportchris Hallo, danke für den Kommentar. Tatsächlich wirkt der maltesische "Schutzschirm" sich aktuell nur in wenigen Fällen negativ aus. Die allermeisten Anbieter mit Sitz in Malta schließen weiterhin Vergleiche ab und/oder bezahlen bei rechtskräftigen Urteilen, ohne sich auf die Bill 55 zu berufen. Einige schwarze Schafe gibt es aber leider auch. Es gibt dennoch, je nach Anbieter, mehrere andere Möglichkeiten der erfolgreichen Vollstreckung.
hallo Kanzlei Staudt, ihr macht echt klasse Videos! Top! Ich hab nur eine Frage: ich bin deutscher staatsbürger mit hauptwohnsitz in österreich und habe von dort aus gespielt und verloren, muss ich mich an eine kanzlei in österreich wenden? oder können Sie mich vertreten?
Hallo und vielen Dank für Ihr Lob. Die Klage muss bei dem Gericht erhoben werden, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben. Dementsprechend müssten Sie in Österreich klagen. Wir vertreten leider nur Mandanten in Deutschland.