@@Sentig72 und: was ist mit dem Bordrestaurant? A) die Restaurantcrew ist nicht da und steigt erst später zu. Deren Zug ist ausgefallen B) Bordrestaurant defekt C) der Bordrestaurantwagen wurde im Depot vergessen, bzw es wurde statt eines 16 Wagen ICEs ein IC mit 4 unklimatisierten Wagen als Ersatz gestellt. Oder D) das Bordrestaurant ist da und funktioniert und man kann sogar mit Karte zahlen.
Die DB brachte regelmäßig die Fahrpläne der Schweizer Bahn ordentlich durcheinander. Deshalb haben die Schweizer die Direktverbindungen von Deutschland in die Schweiz gekappt. Umsteigen heißt jetzt die Devise für Reisende aus Deutschland. Andersherum, von der CH nach DE, gibt es keine Probleme. Einfach nur ein Armutszeugnis für Deutschland.
Sie haben bei Compact auch alle Daten der Abonnenten und können nun diese Adressen, Bankkonten usw auswerten , Absoeichern und sehen wer genau aus welcher Schicht diese Meinungen liest und hört !😮😢
@@angelika-bertaschwendinger9427 Ich lebe in der Wirklichkeit - 2020 genau so wie heute. Ich brauche keinen Widerstand (außer gegen das braune Gesocks). Also lass es. Nicht jeder ist so wirklichkeitsfremd wie die AfD-Deppen, die hinter Vaterlandsverrätern, Mördern etc. ohne jede Kritik herlaufen. 🤮
Ja um so besser. Diese Daten sind wertvoll im Kampf gegen den Rechtsextremismus. Wir müssen nicht erst warten bis die Rechtsextremen die Macht ergreifen und dann nur mit viel Gewalt wieder entfernt werden können, man muss die gleiche Dummheit nicht zweimal machen.
Spielt die Tatsache, dass es zu den Vorwürfen die zu diesem Verbot führten bisher keine Verurteilung gab, eine Rolle? Das bedeutet doch das bisher nichts illegales von Compact veröffentlicht wurde.
Es wurde ja nicht einmal eine richtige Anklage erhoben, oder irre ich mich?? Seit wann kann ohne Urteil - und ohne Ankündigung - einfach Eigentum UND VERMÖGEN konfisziert werden? WO LEBEN WIR EIGENTLICH??
Wolfgang Kubicki (FDP) kritisiert ja, dass das Verbot "indirekt" über das Vereinsrecht durchgeführt wurde. Das scheint ihn jedoch nur bei rechts außen zu stören, aber nicht bei links unten...
@@BlackCroLong Linksunten (Indymedia) ist 2017 auf dieselbe Weise verboten worden. Damals wurde schließlich vom Bundesverwaltungsgericht bestätigt, dass es in dem Fall, es hängt ja immer auch stark von Begründung und Faktenlage ab, berechtigt war. Die ausführliche Begründung im Fall vom Compact kommt erst noch und wird dann möglicherweise wieder das BVerwG und/oder das BVerfG beschäftigen. Wir werden sehen. Die Anwendung des Vereinsrechts auf eine GmbH ist jedenfalls nicht grundsätzlich falsch, da es hier nicht um den Verein im umgangssprachlichen Sinne geht, sondern um die Definition in Artikel 9 GG und die Anwendung des Vereinsrechts nach dessen Paragraph 17.
@@RU-vidHauptmeister Verdacht rechts zu sein ? Was ist das den für eine Aussage, "Rechts" ist eine politische Richtung die bestimmte Dinger für richtig und andere Dinge eben für falsch hält.
@@A.W.2024 Die Kriegs- und Nachkriegsgeneration stirbt aus. Und es interessieren sich nur wenige dafür, dass die Aktionen sich immer wiederholen, nur mit anderen Vorzeichen. Das ist das Erschreckende für mich.
@@paularzt8537Ein nachweislich verfassungsfeindliches, rechtspopulistisches, rechtsextremes und kackbraunes Hetzblatt wurde endlich verboten. Gut so! Es soll sich nämlich nicht mehr wiederholen, was in der NS-Zeit geschah. Also heul leise und nimm bitte deinen Müll wieder mit, danke.
@@paularzt8537Sehr sehr viele der Nachkriegsgeneration hatten sehr sehr wenig Probleme mit dem KPD Verbot und dem Kommunistenerlass. Nur jetzt plötzlich - hm?
@@Anagrom.Ataf2221 Auch Rechtsprofessor Christoph Gusy (Universität Bielefeld) äußert gegenüber LTO Bedenken, dass mangels Gesetzgebungskompetenz das Vereinsrecht ein solches Presseverbot nicht tragen könne. Er betont, dass § 3 VereinsG eine Schrankenregelung zur Vereinigungsfreiheit (Art. 9 GG), nicht aber zur Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG) sei. "Selbständige Eingriffe in Art. 5 GG dürfen nicht auf das VereinsG gestützt werden", so Gusy. Ein Verbot könne allenfalls gegen einen Verein ergehen, dessen "notwendiger Zweck" der eines Presseorgans sei.
Ich finde gerade die unterschiedlichen Rechtsbewertungen interessant, deshalb habe ich auch verschiedene Kanäle abonniert, wo man die unterschiedlichen Rechtsmeinungen wahrnehmen kann. Die Rechtswissenschaft ist da ein Lichtblick.
Es geht momentan ja gerade NICHT um die Rechtswissenschaft, sondern um die Einschätzung aufgrund bisherigen Erfahrungen wie die Gerichte entscheiden werden.
@@Corporatemartinluhm nein. Bisher wurde kein Verbot einer verfassungsfeindlichen Hetzschrift wieder einkassiert! Die Gerichte werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit den zahlreichen Begründungen des BMI folgen.
Die "Rechtswissenschaft" sollte endlich mal aktiv an den Gesetzeslücken arbeiten, die ethisch-demokratische Regeln für ALLE im Land absichern. Rechte Bullshit-Hetze entzieht den Opfern dieser Hetze Rechte und grundlegende Sicherheiten im Land.
@karin2105 Wenn mehrere hochkarätige Rechtsanwälte (nicht BMI) Bedenken haben, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß keine gute Arbeit geleistet wurde.
Interessantes Thema. Auch interessant: welche Rechtsnormen müssen geändert werden, dass die notwendigen Pushbacks an der Grenze rechtssicher durchgeführt werden können?
Wenn das Schule macht, dann kann das Bundes Innenministerium in Zukunft über das Vereinsrecht alle Zeitschriften und Magazine im Alleingang ohne die Beteiligung anderer Instanzen verbieten. Das ist voll praktisch und spart eine Menge Bürokratie. Ermittlung, Anklage und Urteilssprechung - alles aus einer Hand!
Es geht um eine Vereinigung (Compact GmbH), die die deutsche Verfassung als Gegner hat. Welche andere Vereinigungen agieren ebenfalls offenkundig gegen die deutsche Verfassung?
Es geht darum, dass es verfassungsgemäß Gewaltenteilung und Pressefreiheit in unserem Land gibt und das BMI nicht als alleinige Instanz Zeitungen verbieten dürfte.
Der Text von Artikel 23 wurde ausgetauscht ohne dies kenntlich zu machen. Stimmt oder nicht?! @@rolfgall9495Also, wo ist er denn, der Geltungsbereich, Du Schlaumeier.
@@sandyvde2188 da gibt es auf youtube einen kanal von björn banane. der hat am 17. juli ein interview mit über 160.000 aufrufen eingestellt. darunter gibt es den link zur spendenplattform. geht über den anwalt von compact. ps. die form von h. jun ist ok.
Man stelle sich vor Frau Faeser hätte das mit der "taz" oder mit dem "Vorwärts " ( SPD Zeitung) gemacht ,der emtionale Aufschrei wäre zig mal so gross wie beim "Compact" Magazin.
Das muss doch offensichtlich kippen. Oder soll ein Innenminister wirklich die Kompetenz haben z.B. die Süddeutsche Zeitung per Vereinsverbot zu schließen? (Wir haben ja ausdrücklich die Medienaufsicht bei den Ländern, weil der Verfassungsgesetzgeber keine so mächtige Zentralregierung haben wollte, die Presse und Massenmedien gleichschalten kann. Ich halte Frau Faeser für völlig naiv aber dass sie niemand im Ministerium gestoppt hat, bei diesem massiven Verfassungsverstoß verstehe ich nicht. Vermutlich zu viele Ja-Sager.)
🤦🏻 Es wird nicht kippen. Compact war ein verfassungsfeindliches, rechtsextremes, rassistisches, antisemitisches und völkisch-nationales Hetzblatt und hätte schon lange verboten werden müssen.
Wiso willst du das Verbot einer Rechtsradikalen Zeitschrift die gegen andere Menschen anders denkender Menschen usw jetzt bist du etwas auch ein kleiner Rassist und verstehst nicht was daran faltsch sein soll?
Fancy Naser hat erklärt „Ich habe das Compact-Magazin“ verboten. Das könnte ihr noch zum Verhängnis werden, weil das ein Presseerzeugnis und kein Verein ist.
Das ist das bislang unaufgeregteste Statement, das ich zu den Thema gehört habe, egal aus welcher Ecke. Und mit den meisten brauchbaren Informationen. An Sachlichkeit nicht zu überbieten. Danke.
@@utegorgens1407 dann sollten sie mal mathias gersdorff auf RU-vid suchen... Dort ist es wesentlich sachlicher, differenzierter, fundierter und mit mehr Hintergrund. Was hier gesagt wurde ist mehr wischiwaschi ... Eines Rechtsanwalts unwürdig wie er so larifari auf nem bahnhof über den größten medienskandal der BRD Geschichte von sich gibt
Der Gesunde Menschenverstand reicht aus. Mal überlegen wer mit welcher Absicht vor 90 Jahren die Opposition verboten hat, die Pressefreiheit eingeschränkt hat, zur Denunziation aufgerufen hat, es gab Berufsverbote, die Justiz wurde missbraucht.
@@rolfgall9495kennen Sie sich mit dem Denken aus? Ist Ihnen schon aufgefallen das Sie nichtmals genug Macht haben um Ihr Denken für eine Minute zu stoppen. Es muss natürlich 90 Jahre heißen, sind Sie immer noch verwirrt. Wussten Sie, dass Akademiker besonders anfällig sind für den Mainstream. Zum Denken empfehle ich Jetzt und Eine Neue Erde von Eckhard Tolle.
ist es rechtens, das von seinem mitarbeitern vermögen, also gold und silber, beschlagnahmt wurde, aber der mitarbeiter nicht mal ein protokoll darüber bekommt? das ist jetzt weg.
Ich denk eher, das das Bundesverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht schon in den letzten Jahren sehr fragwürdige Urteile gebildet haben und man somit die politische Unabhängigkeit dazu mal in Frage stellen sollte.
Wie gesagt, die Meinung von 99,9 % aller seriöser Juristen und dann die MEinung von "Anwalt Jun" . 😅 Herr Jun verwechselt wohl Rechtstaatlichkeit in Deutschland mit Rechtstaatlichkeit wie sie in China oder Nordkorea definiert wird.
@@timihatter7841Merkwürdig, Menschen die den Rechtsstaat abschaffen wollen berufen sich auf den Rechtsstaat 😂. Das Magazin agierte sowas von gegen unsere freiheitlich demokratische Grundordnung. Da kommen die vor keinem deutschen Gericht mit irgendwelchen juristischen Winkelzügen durch. Und das ist auch gut so.
@lumen8666 Dein Framing ist schon falsch. Das Verbot ist ein rechtsstaatliches Verfahren. Es kamen Gesetze zur Anwendung, die Frau Faeser in ihrer exekutiven Funktion ausführte. Der Rechtsweg steht offen. Ansonsten gelten alle Für- und Gegenargumente, die Herr Jun hier anführt. Ich verweise insbesondere auf seine abschließenden Worte. Hier wird eine Rechtsgüterabwägung vor Gericht stattfinden. Ich habe mir gerade das Video nochmal angeschaut. Von Gefahr im Verzug ist nicht die Rede. Außerdem denke ich, dass dir nicht genau bekannt ist, was „Gefahr im Verzug“ bedeutet. Hier solltest du dich nochmal genau informieren.
@lumen8666Deine Grundannahme, es handele sich nicht um ein rechtsstaatliches Verfahren und Frau Faeser handele aus privaten Gründen, ist bereits nicht haltbar. Das Verbot ist ein rechtsstaatliches Verfahren, in welchem Frau Faeser in Ihrer exekutiven Funktion als Ministerin Gesetz ausführte. Herr Jun führt hier Für- und Gegenargumente an, ob das Vorgehen so in Ordnung war. Ich verweise insbesondere auf seine abschließenden Worte. Vor Gericht wird eine Rechtsgüterabwägung stattfinden, deren Ausgang Herr Jun hier ausdrücklich nicht vorhersagt. Ich habe mir das Video zudem nochmal angeschaut. Es ist keine Rede von Gefahr im Verzug. Außerdem denke ich, dass du womöglich gar nicht weißt, was „Gefahr im Verzug“ bedeutet. Das solltest du nochmal nachlesen.
Es ist nicht das erste Verbot von Medien. Neben linksunten.indymedia sind auch schon PKK Zeitungen (Mezopotamien Verlag und Vertrieb GmbH, MIR Multimedia GmbH 2019) verboten wurden. Es ist also schon lange gelebte juristische Praxis.
@@katjavio6106 er hat von mehrfachen Beispielen gesprochen. Indymedia ist das mir einzig bekannte Medium. Auch sonst weiss sonst keiner was. Daher war ich interessiert daran zu erfahren, was noch.
Mich wundert, dass Sie bei der Anwendbarkeit des Vereinsgesetztes auf eine GmbH nicht nach der Anzahl der Gesellschafter fragen. Auf eine Einpersonen-GmbH passt die Definition des Vereins doch schon begrifflich nicht.
Salopp gesagt.. Wenn Elsässer 2021 nicht auf "Spendensysteme" umgestellt hätte, hättest du halt Recht. Er stolpert am Ende vermutlich wie Ballweg über das Thema Spendenrecht..
@@whatsgoingon71Para 2 VereinsG enthält das Merkmal "Mehrzahl von Personen" .Da stellt sich durchaus die Frage, ob eine Einnann-GmbH überhaupt Verein sein kann. Falls nein, ist Para 17 nicht mehr von Interesse.
@@whatsgoingon71Eine aus einer Person bestehende Vereinigung kann per Definition nicht geben, zumal der Gegenstand des Anstosses das Magazin und nicht der erfundene Verein ist.
Die Meinungs- und Pressefreiheit können nur bei Vorliegen großer Gefahren durch ein Presseorgan eingeschränkt werden. Wenn es sich um zulässige Meinungen handelt, ist das Verbot eine Agitation gegen politisch Andersdenkende. Es ist also zu prüfen, ob eine etwaige Gefahrenlage vorliegt. Ein Anhaltspunkt wäre das Studium vergangener Gerichtsurteile.
Nach meinem Rechtsverständnis sollte zuerst die Schuld erwiesen sein, bevor ein Verbot ausgesprochen wird. Alles andere kennt man eher aus totalitären Systemen. Da kann man noch so viel drum herum reden.
"Nach meinem Rechtsverständnis sollte zuerst die Schuld erwiesen sein, " Ach ja, nachdem Elsässer nicht jeden ethnisch Deutschen gleich zum Straftäter macht.
Und was ist mit der angeblichen Tatsache, dass die Polizei sogar die privaten Möbel und andere private Wertgegenstände entwendet hat? Wieso ist dieses Verhalten gerechtfertigt?
Bedeutet, weil sie es können, können sie jede Stelle f. den Moment schließen ob es passt oder nicht? Schöne Erklärung juristisch. Unabhängig von Compact das lass ich mal außen vor, aber wie werde ich als GmbH Inhaber vor Willkür geschützt? Wo liegen meine Rechte wenn Willkür im Spiel ist?
Was für "Rechte"? Sieh zu, dass du der Regierung den angemessenen Respekt bekundest und machst, was sie von dir will. Wenn die Regierung sich gegen deine GmbH entscheiden sollte, so hat das gute Gründe, und die hast du nicht in Frage zu stellen.
angenehm ausgewogen und umfassend. Vielen Dank Was mich noch interessieren würde, was sind eigentlich die Sachargumente, die den Vorwürfen gegenüber des Magazins vorgebracht werden? In welchen Fällen hat man sich womit strafbar gemacht?
Widerstand gegen staatliche Maßnahmen in der P(l)andemie, Corona Diktatur, Rechtsextremismus! Ausschlaggebend war m.E. das Interview mit Maria Sacharowa, das muss bei einigen Leuten zu Tobsuchtsanfällen geführt haben !!! 😋😂🤪
@@hanshustenbaer396 Es ist schon ein gutes Zeichen, dass sich eine gewisse Personengruppe derart getriggert fühlt, dass sie hier so massiv aufläuft. Gutes Zeichen dafür, dass Herr Jun richtig liegt.
Die wichtigste Frage ist doch, ob das Vereinsrecht als Hilfskonstruktion zum Verbot von Medien dienen kann, nicht ob auf eine GmbH Vereinsrecht angewendet werden kann, richtig? @3:45 Schranken sind auch passende Hebel, um das bisschen an angeblicher Schutzfunktion des Machwerkes namens Grundgesetz auszuhebeln. Versteht sich von selbst das die eigentliche Freiheit nur durch sich selbst begrenzt ist. 😅 @4:11 Ordnungen gibt es viele, aber es ist wohl klar, dass die der Freiheit hier nicht gemeint.
eine Reihe von Juristen sieht genau diese Konstruktion kritisch und in der LTO wird das Ganze ebenso kritisch betrachtet, aber Herr Jun büglet die Kritker als Laien, die Unsinn reden ab. Ich frage mich aus welchem Grunde wohl?
@mauricemattern3692 Nö, als Laien hat er sie nicht abgebügelt. Das kommt von Dir - warum wohl? Abwarten, Tee trinken, und vor allem das abschließende richterliche Urteil dazu auch akzeptieren und respektieren. Das muss man schon erwarten dürfen.
@@cowleysbein9002 6. Compact ist kein Verein. Laien stören sich an der Terminologie Verein und wittern ein Überstülpen oder Missbrauch des VereinsG. Eine solche Analogie ist gar nicht nötig. § 17 VereinsG erstreckt das Gesetz ausdrücklich auf GmbH. Der Einwand ist Unsinn. Direkt unterm Video, aber ok, Lesen ist nicht mehr so popuär
@@mauricemattern3692 Verstehe Dich nicht. Wenn's so einfach ist, wie Du meinst, kann das Urteil ja nur in deinem Interesse sein. Wenn nicht, musst Du es auch akzeptieren und respektieren. Soviel Bekenntnis zum Rechtsstaat und richterlichen Urteilen muss vorhanden sein. Sonst mach'ts kein Sinn.
Sooo sieht er aus, der Unterschied von Schreihalsbeiträgen der compact fanbase ohne den notwendigen fachlichen Hintergrund und diesem hier- sehr gut erklärt !
Was unterscheidet eine Information von Propaganda? Das vollständige Fehlen von emotionalen Komponenten. Danke für die Infos, Herr Jun. Ihr Kanal ist sehr wertvoll.
@@Ztilue Ja, absolut. Darum sind ja die öffentlich-rechtlichen Medien auch so wichtig. Je mehr ein Medium von Werbeeinnahmen abhängig ist, desto höher der Anteil emotionaler Botschaften.
@@thomasgoetze Was haben emotionale Botschaften mit Werbeeinnahmen zu tun? 🤦♀️ Vielmehr ist es so, dass Politiker in den Aufsichtsräten der öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten sitzen, was garantiert NICHT zu neutraler Berichterstattung führt!!!!
@@marios.2848 Eine Nachricht ist eine Zusammenfassung von Ereignissen und enthält (!) eine oder mehrere Informationen. Nachrichten können außerdem Meinungen, Einschätzungen und Empfehlungen enthalten. Im schlechtesten Fall sogar Falschinformationen oder platte Lügen. Ich glaube, bei Ihnen besteht eine eklatante Vermischung von ansonsten eindeutigen Begriffen. Nachrichten können sehr informationslastig sein (Beispiel: Tagesschau) oder auch emotional und verfälschend, wenn sie stark verkürzte oder einseitig ausgelegte Informationen enthalten, und ansonsten mit emotionalisierenden Elemente aufbereitet werden (Beispiel: RT, Первый канал Pervyj kanal oder Xinhua 新華通訊社 / 新华通讯社).
Was war mit KENFM die 500.000 abos hatten da hat niemanden geholfen . Und jetzt hilft jeder?! Und die kleinen die alle im knast sitzen oder auch gelöscht wurden? Dann solltet ihr allen helfen!
Ja rot und grün ergibt bekanntlich braun, das passt wohl eher. Das Nancy Faser die Verfassung und das Grundrecht ausser Kraft setzt und mit Füssen tritt, erinnert an die dunkelsten Seiten unserer Geschichte.
@@johannespaulfrank3441 gäääääähn, immer das selbe dumme Geblubber von euch blaubraunen Blubberfröschen. Für mehr scheint es bei euch kognitiv nicht auszureichen.
@@carstenbrodmeyer3716😂🤦🏻 Das hat Nancy Faeser überhaupt nicht getan, du Spaten, sondern sie hat endlich dieses widerliche, verfassungsfeindliche, rechtsextreme Hetzblatt verboten. Alles richtig gemacht. Danke, Nancy! 👍
Eigentlich braucht man sich nur mal die Teilnehmerliste der »1. Konferenz der freien Medien« der AfD im Bundestag am 11. Mai 2019 anzuschauen - da hat man dann die ganze Suppe auf einmal versammelt.
Sie schreiben: "...die ganze Suppe auf einmal versammelt." Menschliche Wesen werden immer wieder entmenschlicht - und z. B. vom Bundespräsidenten als Ratten bezeichnet. Aber als Suppe - das ist neu, aber klingt genauso menschenverachtend. Oder verknüpfen Sie mit Ihrem Ausdruck eine andere Absicht? Ansonsten darf ich Sie mit Fug und Recht als faschistoid einstufen, oder besser noch: als gesichert faschistoid.
@@walther2492 Ihr Sozis und Kommunisten habt sowieso ein Problem mit dem Denken. Es geht auch um deine Freiheit. Morgen sind es vielleicht Sport- oder Karnevalvereine oder ein Literaturverein, der verboten wird, weil er dem System nicht gefällt? Bald vielleicht auch wieder Bücherverbrennungen, weil diese nicht systemkonform sind? Ihr Beifallklatscher checkt überhaupt nichts, was für eine rote Linie hier überschritten wurde. Ich wette, du hast noch nie dieses Magazin in den Händen gehalten, geschweige denn gelesen. Aber erst einmal hörig auf den Zug springen und mitmachen. Das hatte 33 auch sehr gut funktioniert, ihr seid diese Leute, die auch wieder mitmachen. Erkundige dich einmal, wer die Linken waren, wenn es dich nicht geistig überfordern sollte.
@@johannespaulfrank3441 Aber wozu braucht das relevante System 20 verschiedene Zeitungen, wo die doch kaum noch unterscheidbar sind? Da genügt dann die _EZ_ , die Einheitszeitung. (Oder vielleicht _Neues Genderwonderland_ , denn _Neues Deutschland_ wäre 2024 total indiskutabel)......
Die ersten beiden wären auf jeden Fall gute Kandidaten. Die beiden anderen sind totaler Quatsch und ist schon eine Frechheit, diese auf eine Stufe mit JF und Tichy zu stellen.
@lumen8666 Rechtsextreme Hetze und Propaganda ist keine Meinung. Noch dazu werden viele von diesen Machwerken auch noch aus Moskau finanziert. Bei diesen Medien geht es um Desinformation, Lügen, Aufhetzen der Bevölkerung gegen Staat und Demokratie. Eine wehrhafte Demokratie muss sich das nicht gefallen lassen. Gibt genug seriöse Medien die berechtigte Kritik am Regierungshandeln äußern, aber rechtsextreme Hetz-Blogger muss man nicht erdulden. Sie wollen alles was unsere Gesellschaft, unseren Staat ausmacht, zerstören. Wer das nicht merkt, ist offensichtlich blind auf dem rechten Auge. Schon lustig, wenn gerade Rechtextreme plötzlich ihr Faible für Meinungsfreiheit entdecken, wenn ein rechtsextremes Drecksblatt verboten wird.
Es hat Sie niemand gezwungen, die "Bewegung" sehen zu müssen. Überlassen Sie bitte dem Creator, wie er seine Videos gestaltet, es ist einzig und allein seine Sache.
Wenn man befürchtet, dass das passiert, kann man eine allgemeine Leistungsklage vor einem Verwaltungsgericht anstreben. Man müsste nur in der VwGO schauen, welches zuständig ist
@@mariaberger4628 Ehhh. Ich weiß gerade nicht aus dem Kopf, welches Gericht zuständig ist, aber jeder ist vorm 'normalem' Verwaltungsgericht postulationsfähig. Ein Anwaltzwang besteht im Verwaltungsrecht nur beim Oberverwaltungsgericht/Verwaltungsgerichtshof oder beim Bundesverwaltungsgericht
Die Frage ist doch, welches höherwertige Gut beeinträchtigt wird. Ganz klar die Pressefreiheit. - das ist abzuwägen. Übrigens gründeten Axel Springer und sein Vater, der Verleger Hinrich Springer, den Axel Springer Verlag (ASV) in Hamburg als eine GmbH. Dem Gleichheitsgrundsatz nach könnte folglich auch die Bildzeitung oder der Spiegel verboten werden und zwar auch dann, wenn die Begründung auf Unwahrheiten gestützt würden.
Eigentlich nicht.. Denn das Verbotsverfahren wurde ja 4 Jahre geprüft. Siehe den Werdegang mit den Einschätzungen 2018 und dem nun daraus fußenden Verbot. Elsässer hatte also alle Zeit der Welt sich zu entradikalisieren. Hat er halt nicht gemacht.
@@michaelb4047 Dann müsste das Verfahren ja unter Seehofer initiiert worden sein, denn er war IM 2018 - 2021 und dann erst kam Frau Faeser. Komisch allerdings, wenn es so lange schon Anhaltspunkte gab, keine strafrechtliche Würdigung stattgefunden hatte und komisch auch, dass man sich deshalb eines Konstruktes befleissigen musste. Im Grunde also Auslegungssache aber m.E. schwach so eine Krücke zu konstruieren. Wahrscheinlich um nicht in Konflikt mit Art. 5 GG zu geraten.
@@michaelb4047 Bezüglich "Radikalisieren" müsste definiert werden, welche Dinge Elsässer vorgeworfen werden können, also konkret und nicht nur den Vorwurf eines Oberbegriffes mit dem ein Beweis schuldig bleibt.
@@michaelb4047 Entradikalisieren ? Wovon, hast Du auch Ahnung davon was Du sagst, nun das Magazin kenne ich nicht aber das tägliche Video was ich jetzt schon vermisse, da ist nichts von radikal sondern nur Aufklärung, also die art Berichtserstattung die Linke auf keinen Fall hören wollen, weil dann ihr Weltbild von den Guten und den Bösen zusammenbricht. Manche kommen eben nie aus dem Kindergartenalter raus.
Geschichtlich sollte man das auch juristisch einordnen. Auch im dritten Reich und in der DDR wurde regierungskritische Presse verboten. Wenn dass jetzt unser Demokratieverständnis werden soll, wird mir schlecht.
So wie demokratische Regierungen Gesetzbücher schreiben, nach denen die Richter ihre Urteile zu fällen haben, so tun das auch autoritäre und totalitäre Regierungen....
Es besteht eigentlich ein deutlicher Unterschied zwischen "regierungskritisch" und blanker Hetze und Emotionalisierung mit dem Ziel, die Sicherheit anderer Personen und Personengruppen zu gefährden und dabei auf die Rechte anderer zu schei*en. Die Gesellschaft muss nur noch Wege finden, das klar zu definieren und in Gesetzen zu (be)schreiben, da dieses Defizit zu eigentlich äußerst hohlen Diskussionen führt.
@@arn40001Hej, ich lebe in Schweden, hier ist das so. Ist Herr Jun nicht auch ein Mensch? Nur für Dich entschuldige ich mich bei Herrn Jun. Ich war nicht beleidigend. Wenn Du aus Langeweile Zeit für diesen Kommentar gefunden hast, gönn Dir. Duzen bedeutet, dass man jemanden mit „Du“ anspricht. Das „Du“ muss nicht immer eine besondere Bedeutung haben.In Schweden duzen sich alle seit Ende der 60er. Das kalte und distanzierte Sie wurde durch das Du ersetzt als demokratischer Ausdruck. LG aus Schweden
Ohne die Freiheit ist Recht nicht denkbar. Alles Recht beruht auf Freiheit, nicht auf Herrschaft. Herrschaft kann Ordnung schaffen, nicht aber eine Rechtsordnung. Schachtschneider, Karl Albrecht (*1940)
Mal ne Frage: - Legislative bedeutet doch Rechtsgebende. Das Bedeutet, dass die nur Gesetze machen dürfen? - Judikative bedeutet das Recht bewerten und anwenden. - Exekutive bedeutet das Recht vollziehen. Wie kann jetzt jemand aus der Legislative sowas beschließen? Das ist kein Gesetz was sie beschließt sondern ein Verbot einer Vereinigung. Damit richtet sie Endeffekt und überspringt die Judikative und weist die Exekutive an. Also ich bin kein Profi nur wundert mich das stark. Das ist doch dann keine Demokratie hier wenn das so funktioniert? Irgendwie fehlt mir die Gewaltenteilung. Nach meinem Empfinden kann doch sowas nur aus der Judikative kommen?
Sie unterliegen einem Irrtum: Frau Faeser ist als Regierungsmitglied Teil der Exekutiven. Insofern muss sie nicht die Exekutive "anweisen", sondern sie ist die Exekutive.
Nancy ist die Exekutive. Die Legislative ist das Parlament. Aber hier spielt Nancy auch ein wenig Judikative, indem sie das Gesetz so auslegt wie es gerade passt. Für eine ordentliche Anklage und Verurteilung hat es ganz offensichtlich nicht gereicht, also greift man in die Trickkiste.
Das Parlament ist die Legislative, nicht die Regierung oder die Ministerien! Bei länderübergreifend tätigen Organisationen ist für die Verhängung von Verboten das Bundesministerium des Innern und für Heimat zuständig. Bei Organisationen, deren Tätigkeit sich nur auf das Gebiet eines Landes beschränkt, ist es das jeweilige Landesinnenministerium
@@andreasmuller4729 Sie spielt sich als "oberste Richterin" auf? Das heisst also, Compact wird nicht gegen das Verbot klagen? Ich hoffe Sie erkennen den Widerspruch, den Sie gerade niedergeschrieben haben. Grundsätzlich: Wenn das so wäre, wie Sie schreiben, dann würde sich jede Behörde, die ein Verbot ausspricht, als "oberste Richterin" aufspielen. Bestes Beispiel wären da Demonstrationsverbote. Nur stimmt das halt nicht, weil in diesen Fällen die Rechtsstaatlichkeit dem Bürger den Rechtsweg öffnet - und dann entscheiden die Gerichte.
@@Advocatus_Sancti_Sepulchri_A_C wg Compact😂 wg des Verbots von einem rechten Drecksmagazin wird sich die Gesellschaft sicher nicht weiter spalten. Die Rechtsextremen heulen und machen plötzlich einen auf Pressefreiheit obwohl sie selbst tagein tagaus von Lügenpresse, Systemmedien schwadronieren und am liebsten alles inkl. ÖR dicht machen wollen. Kannste dir nicht ausdenken 😂 Und die übergroße Mehrheit begrüßt das Verbot bzw. geht es am Ar...ch vorbei.
@@villazon1208 Gut ist das nicht, aber die rechtsextremen Müllvideos lassen sich auch nicht so einfach ausrotten. Viel wichtiger ist, dass keine neuen dazukommen.
@@johannespaulfrank3441 Ich verstehe den Satz als Lob an Herrn Jun. Ihre Gedanken dazu finde ich abwegig - nicht mehr und nicht weniger. Außerdem steht im Kommentar auch noch "Alle Ansichten gut dargelegt" das geht über ein gepflegtes Deutsch wohl hinaus. Um meine Synapsen brauchen Sie sich keine Gedanken zu machen, so dumm wie Sie meinen, bin ich nicht.
@@johannespaulfrank3441 Ich weiß, worum es hier geht, das ist die Hauptsache. Wenn Sie meinen, alle Deutschen sind verführbar und warten auf den Erlöser, ist das Ihre Sache. Zwischen Ihren Zeilen zu lesen bringt nichts, auch wenn Sie sich hier noch so aufblasen. Differenzieren scheint nicht so Ihre Sache zu sein, denn die Deutschen gibt es nicht. Falls Sie meinen sollten, dass ich Herrn Jun blindlings folge, haben Sie sich geschnitten. Ich bin auf allen möglichen und unmöglichen Kanälen unterwegs und bilde mir selbst eine Meinung. Ich teile nicht immer Herrn Juns Meinung.
@@johannespaulfrank3441 Jetzt stellen Sie sich dümmer als Sie sind. Mein Satz beginnt mit dem Wort Differenzieren, das heißt nicht alle oder alles über einen Kamm scheren.
"Das Verfahren ist im VereinsG geregelt und eine gerichtliche Vorabentscheidung ist im Gesetz nicht vorgesehen." genau das habe ich vermutet. Aber warum das Gesetz das zulässt, dass die Regierung einfach so von Heute auf Morgen einen Verein verbieten darf, ist mir immer noch ein Rätsel. Hat der Gesetzgeber hier geschlafen?