@@FotografNikita ich hab die nicht gewählt. Fakt ist, dass man als sicherheitsbewusster Drohnenpilot ohnehin sorgsam fliegt, schließlich sind Drohnen zum einen nicht gerade günstig und wohl niemand möchte andere Menschen in Gefahr bringen. Wenn ich mit meiner Mavic 2 Pro innerorts fliege (gewerblich) und eine Aufnahme von einem Gebäude mache, ist die Gefahr wirklich gering. In der Regel fliegt man selten höher als 75 Meter und meistens habe ich auch eine 2. Person dabei, mit der ich über Funk in Kontakt bin um vor etwaigen Gefahren gewarnt zu werden, so kann ich mich komplett auf das fliegen der Drohne konzentrieren.
@@FotografNikitanein das haben wir einfach den idioten zu verdanken die in der Vergangenheit immer meinten "mich interessieren keine Drohnengesetze, die sind eh unnütz"!!! Neulich habe ich einen Drohenpiloten gesehen der mitten in der Stadt bei vollversammelter Fußgängerzone seine Drohne einfach über die Menschen gesteuert hat und erstmal alles abfotografiert hat bis dann das Ordnungsamt kahm den die Passenten gerufen hatten und er musste seine Drohne Landen. Wahrscheinlich winken ihm nunmassive Geldstrafen ein. Solchen Idioten haben wir den immer schärfer werdenden Drohnengesetze zu verdanken!!!!
@@FotografNikitawohl eher Danksagung an die Dullis, die sich an nichts halten und auf alles scheißen und deshalb für alle alles verschärft werden muss.
du bringst das alles gut rüber, auch wenn ich zum besprochenen nur würgereiz verspüre. dieses daumenschrauben anziehen mit überflutender bürokratie ist nicht mehr zu ertragen. nicht nur die enteignung, für meine normalen und seltenen drohneneinsätze machen mich wütend. dieses ganze anziehen der wachsenden einengung geht mir extrem auf die nüsse! ich hoffe das überregulierte wird sich wieder zum guten wenden .. trau, schau, wem! .. wähle klaren kopfes.
Verstehen wir sehr gut, es ist gerade echt nicht einfach! Ein bisschen posiiv sind wir gestimmt, da es hoffentlich nächstes Jahr deutlich vereinfachung der Geozonen (21h LuftVO) in Deutschland geben wird. Aber warten wir mal ab, was da kommt.
Ihr könnt euch doch glücklich schätzen. Nachdem in GB Touristen eine britische Lizenz und Registrierung erwerben müssen und es nicht getan haben. Viele Briten selber such nicht registrieren ist die CAA (Luftfahrtbehörde) und die Regierung am überlegen ein generelles Flugverbot für Drohnen über 250 Gramm auszusprechen. Dann sollen Drohnen über 250 Gramm nur noch erlaubt sein wenn man eine gewerbliche Lizenz (z.Zt. GBP 690,00) erworben hat. Diese muss auch jährlich erneuert werden und eine gewerbliche Versicherung mit Deckung GBP 5,000,000 muss vorgelegt werden, sprich 95% aller Drohnen hier worden ein Startverbot bekommen. Ich habe vor 5 Jahren schon die gewerbliche Lizenz erworben, die neusten nicht mal die normale Lizenz…
Tja, das kam erst mit dem Wegfall der Voraussetzung eines gewissen fliegerischen Könnens auf, weil dank der ganzen eingebauten Automatisierungen plötzlich jeder *_AFFE_* mit den Dingern fliegen konnte bzw. diesen einfach nur Ort und Richtung vorgegeben hat, die sie dann automatisch angeflogen haben! Bevor die ganzen -Drohnen- -> *_MULTIKOPTER_* auf den Markt kamen, gab es eben nur konventionelle RC-Flugzeuge und -Hubschrauber, und die haben beim Loslassen der Knüppel allenfalls die Fluglage beibehalten, sind aber nicht automatisch wieder in den Horizontalflug übergegangen! Die Dinger musste man noch fliegen *_KÖNNEN_* bzw. fliegen *_LERNEN,_* und im Lernen war das Wissen um Eignung und Nichteignung eines Ortes zum Fliegen und um das Verbot des Fliegens an oder in der Nähe von Flughäfen inbegriffen! Und bis zu einem Abfluggewicht von satten *_5KG_* waren die Kontrollzonen von Flughäfen nahezu die *_EINZIGEN_* RC-Flugverbotszonen! Klar, auch im konventionellen RC-Modellflug gab es *_HIN UND WIEDER_* mal einen Vorfall, aber eben nicht genug für eine Gesetzesverschärfung! Den Salat haben wir erst seitdem die ganzen Multikopter auf dem Markt sind und es praktisch *_TÄGLICH_* Vorfälle gibt, bei denen irgendein Idiot aus Unwissenheit oder gar mit voller Absicht irgendeine illegale Scheiße abzieht, sei es das unwissentliche Fliegen innerhalb einer der heutzutage überall verstreuten Flugverbotszonen, das Überfliegen fremder Grundstücke, auf denen gerade eine nackte Frau auf ihrer Liege in der Sonne liegt oder das Heranfliegen auf 50m an Passagierflugzeuge im Landeanflug, nur um 'n paar coole Aufnahmen zu kriegen! Ich wette, die allerwenigsten "Piloten" könnten einen Multikopter ohne die ganzen eingebauten Assists überhaupt in der Luft halten, geschweige denn dabei auch noch eine Kamera bedienen! Sogar ich, der mit Modellflugzeugen ohne jegliche Stabilisierung wild durch die Luft turnen kann ohne abzustürzen, weiß nicht ob ich meinen SkyViper S670 (Ein kleiner Quadcopter, den ich 2017 geschenkt bekommen habe, und der seitdem keine 10 Akkuladungen durch hat weil er fliegerisch relativ uninteressant ist) ohne seinen Self-Leveling-Assist unfallfrei fliegen könnte! Klar, grundsätzlich funktioniert die Steuerung wie bei einem Hubschrauber, mehr / weniger Gas entspricht Kollektiv hoch / runter zum Steigen / Sinken, dann Pitch vorwärts / rückwärts und Roll links / rechts um in die jeweilige Richtung zu fliegen und Gieren links / rechts um die Nase / Front / wie auch immer man es nennen mag in die jeweilige Richtung zu drehen, aber ich möchte wetten dass der Hauptrotor eines konventionellen Hubschraubers eine deutlich höhere gyroskopische Präzession hat und sich damit nicht annähernd so schnell aus seiner Rotationsebene neigen lässt wie die Propeller eines Multikopters, also mit anderen Worten dem Piloten deutlich mehr Zeit zur Korrektur von Fehlern oder unerwarteten Bewegungen lässt als ein Multikopter.
Ich bin zukünftiger Drohnen-Anfänger… werde wohl irgendwann mal anfangen, Drohnenvideos für meinen Kanal zu erstellen. Ich habe das Gefühl, Ihr seid genau der richtige Kanal, um mich da auf einen halbwegs sicheren Stand zu bringen, daher: Abo dagelassen, weiter so!
Illegal? .... weil Schwachsinnsregelungen mir verbieten meine Dachrinnen ab 2024 abzufliegen auf meinem Grund und Boden? Weil ich bestimmte schöne Aufnahmen bei Hochzeiten nicht mehr machen darf..... da Grenzen definiert wurden im Bezig auf Gewicht etc., Flugort etc.? Es brauch doch keine Regelung die deutlich macht, dass man sich einem Flughafen nicht nähern darf und auch nicht versuchen sollte ein scharfes Foto vom A380 Piloten zu machen! Ich meine, für wie dumm wird man denn gehalten? Das es solche Idioten gibt ist immer wieder überraschend, aber leider ist der größte Teil der Bevölkerung auch eher Lemming und unter 90 im Test.... Dennoch werde ich Reglung hin oder her, mein Dach abfliegen.... und wenn meine Kinder heiraten interessiert es mich auch nicht ob es jemanden gibt der da etwas gegen hat. Irgendwann reicht es mal mit den Regelungen. Dieses Land hat andere wichtige Aufgaben zu erledigen und Personal anders einzusetzen aus meiner Sicht auf die Dinge aktuell. Jeder macht seins und ich mache meins.
Thx für das Update. Viele von uns sind ja auch in den USA mit ihrer Drohne unterwegs. Unabhängig von FAA-Registrierung usw. muß eine Drohne ab 16.09.23, mit Übergangsfrist bis irgendwann Anfang 2024, ja eine Remote-ID haben. Könnt ihr vielleicht mal ein Video darüber machen, was das bedeutet, welche Drohnen dafür (schon) ausgerüstet sind oder ist eine Nachrüstung möglich. Danke.
also eins verstehe ich ja nicht: wenn die Mini Serie sowieso unter 250 Gramm ist darf die Fliegen, ob mit oder ohne Zertifizierung. Meine Mavic 2 Pro wiegt gleich wie die Mavic 3 mit Zertifizierung, warum darf ich die dann nicht in der gleichen Klasse fliegen? 🤷♂ Alles mal wieder viel Bürokratiescheiß
Also erstmal vielen Dank für diese Infos und das sehr gut Video. Alles schön zusammengefasst. Leider finde ich diese Regelungen echt fürn ...! Ich wohne auf dem Land und meine Mavic2 wird von der nachbarliche Inspektion von Dächern bis hin zu Hochzeitsfotos eingesetzt. Klar kann man nun sagen, dass es eh wohl keinen hier stört, doch darunter brauch nur einer sein, der anderer Meinung ist und schon haben wir das Problem. Ich finde es sehr schade.
Ich habe eine Spark, kleinen Drohnenführerschein, ist versichert, angemeldet beim Luftfahrtamt, registriert und Nummernschild ist auch dran....warum sollte ich nächstes Jahr damit nicht wie bisher weiter so fliegen.....nur weil die Drohne etwas mehr wiegt, ändert sich die Situation zu diesem Jahr nicht.....welche Probleme könnte ich bekommen, wenn ich so fliege wie bisher?... Ist der Versicherungsschutz dann ungültig? Ltd meiner Versicherung, abgedeckt bis 5kg.... welche Strafe hätte ich zu erwarten, wenn ich die Spark weiterhin so fliege, wie gewohnt?????
Hallo, Vielen Dank !!! für die guten Videos rund um die Drohnengesetze. Ich habe aber eine spezielle Frage. Max Flughöhe 120m? Wie ist das aus speziellen Modellfluggeländen. Vereinsmitglieder fliegen RC Flugzeuge höher mit Sondergenehmigung speziell für einen festgelegten Flugraum. Wäre in den Fällen auch Drohnenflug über 120m möglich?
Hallo DJI, ich habe seinerzeit die erste Mavic Air gekauft, sogar 2 mal. Dann habe ich mir die Air 2s mit dem Controller gekauft (für ordentlich Kohle) und nun ist das eigentlich mehr oder weniger teurer Elektroschrott. Warum werden die Drohnen nicht nachzertifiziert? Wenig Interesse vermutlich wa? Besser neu kaufen und in 12 oder 24 Monaten wieder mit neuen Gesetzen zum 1000sten mal einen Acker filmen. Nö, ohne mich. Ich bin da raus. Wenn Ihr es mit der Nachzertifizierung wirklich nicht hinkriegt, wie wäre es dann mit einer Abwrackprämie z.B.?
Ich will meine Drohne im Dezember mit nach New York nehmen. Brauche ich da eine Versicherung? Ich will jetzt eine Versicherung für meine Drohne abschließen aber es steht nirgendwo, dass sie auch im Ausland gilt.
Vielen Dank für die Übersicht. Als Neuling habe ich mir eine DJI 4 mini gebraucht gekauft, bei der im Nov. 2023 der Wegfall des Höhenlimit vom Vorbesitzer beantragt wurde - somit auch kein C0 Label mehr. Nach erfolgter Registrierung durch mich, als neuer Besitzer habe ich jedoch eine max. Flughöhe von 120m. Frage: warum ist dies so und in welcher Klasse bewege ich mich nun? Was kann ich tuen, um doe 500m höhenfreigabe des Erstbesitzers von 500m erhalte?
Ja, die Überprüfung ist super schwierig, daher sind auch leider einige Regelungen nicht praxisnah...vielleicht wird es ja in kleinen Schritten etwas einfacher...
Vielen Dank für die Info Sir. Ich dachte, dass ich mit meiner Mavic Air2 570gr (Kl. EU-Drohnenfüh.) schon immer 150 m Von Wohngebieten entfernt herumzwirble ? Wadis neu ?
Das stimmt auch. Für Drohnen ab 500g gilt das auch jetzt schon, mit einer Ausnahme. Wenn du das Fernpiloten Zeugnis (großer Drohnenführerschein) hast, darfst du auch mit der Air 2 noch bis Jahresende in A2 fliegen, mit 50 Meter Abstand zu unbeteiligten Personen.
Wie hoch soll denn die Sichtweite definiert sein? Flug nur mit VLOS, aber nirgends wird gesagt, wie weit das ist. Macht das Sinn? Vielleicht kann ich ja 400m weit gucken.
@@UROBGmbH da gibts ernsthaft was? was das denn. oh man. hab meine Mini 2 SE auf 300m reichweite gestellt. ist ja sicherlich immer ein spotter dabei ;)
ich check's nicht mir den Wohngebieten. Also Drohne unter 250g MIT Kamera (ob zertifiziert oder nicht egal) darf da jetzt fliegen oder nicht? Und was heißt "nicht über Grundstück"? Darf man dann nur im Straßenraum im Wohngebiet fliegen? Oder das auch nicht? Ab welcher Höhe ist es keine Beeinträchtigung der Privatsphäre mehr?
Wohngebiete sind nicht verboten, nur der Überflug von Wohngrundstücken. Das bedeutet du darfst mit deiner Mini in deinem Garten starten und über die Straße fliegen, ohne dass du im Normalfall ein Verbot übergehst. Privatsphäre und Höhe ist extrem vom Einzelfall abhängig aber natürlich ist eine größere Höhe entspannter, da die mögliche aufgenommene Person dann nach §23 KunstUrhG meist als Beiwerk gilt.
Im Normalfall fliegt man dann unter Sonderregelungen der Modellflugverbände. Die sind aber realtiv eng gehalten und nicht für jeden anwendbar. Dann hat man aber z.B. auch die Möglichkeit über 120m hoch zu fliegen!
Ich halte mich an nur drei Sachen mit meiner mini 4 Pro ohne C0. 1: Ich fliege nicht in Wohngebiet, 2: Ich fliege nicht an Flughäfen, 3: Ich fliege nicht in Naturschutz Gebieten.
Das heißt dann das man alle DJI 2 pro /mavic 2 enterprise advanced nicht mehr zu nutzen ist? Und was geht bei den Matrice 300 RTK? Geh von gewerblicher Nutzung aus.
Es war die richtige entscheidung von uns erstmal keine neuen großen modelle anzuschaffen sondern die überbrückungszeit mit der mini serie zu genießen und auf die zertifizierten großen modelle zu warten wir sind gespannt was sich da noch alles tun wird und was da für modelle mit zertifizierungen so rauskommen werden danke für das video :)
Würdest du persönlich empfehlen (insofern möglich auf meiner Mini 4 Pro) die Zertifizierung entfernen zu lassen? Oder sollte ich die C0 Klassifizierung behalten?
Hi zusammen, ich hab mal ne Frage zum aktuellen NOTAM B1177/23 (Droniq APP) - ist das ein Flugverbot oder eine Empfehlung zum nicht fliegen. Ich bin mir nicht ganz sicher.
Guten Morgen, richtet sich die neue EU Verordnung nach dem MTOM Gewicht der Drohne oder Abfluggewicht ? Wenn es sich nach dem MTOM richtet, wäre ja beispielsweise eine C1 zertifizierte Mavic 3 falsch zertifiziert. Oder auch eine Mini 3 Pro wäre davon betroffen.
Vielen Dank für das Video! Wenn ich das also richtig verstehe, dann darf ich mit der Mavic 2 pro ab dem Jahreswechsel auch mit Erlaubnis der Bewohner / Besitzer keine Dächer mehr befliegen / fotografieren?
Hi, ich habe mal eine Frage, sie haben nämlich im Video erwähnt das mit Drohnen die in A1 fliegen auch in Stadtgebiet geflogen werden darf. Jetzt gibt es aber so viele Regelungen, wie Wohngebiete, Straßenbahnen und so weiter. Gibt es irgendeine Sonderregelung für das Stadtfliegen? Weil sonst ist das z.B. für mich quasi nicht möglich. Ich fliege eine Mini 3 Pro übrigens :) Viele Grüße
Im Stadtgebiet muss man sich definitiv viel mit den Geozonen beschäftigen, mit etwas Übung kann man dann aber auch dort (halbwegs) einfach fliegen. Details dazu in unseren Videos zur Flugvorbereitung/Planung!
Hallo, ist ja alles schön und gut, was ist denn mit dem Hobby FPV und eigenbau Drohnen? (bei mir 11 Stück) Da muss ich doch nichts Zertifizieren weil ich kein händler bin und oder es verkaufe? Oder?
Ja, du müsstest dann entweder in der A3 Kategorie oder unter den Sonderregelung der Modellflugverbände fliegen - da gibts in den FPV Foren sehr viel Infos zu!
Eigentlich bekannt aber besser einmal zu viel als zu wenig informiert. Das Drama mit den Nachzertifizierungen geht jetzt schon gefühlt seit Jahren. Ich hatte mir im Mai 2020 eine Mavic Air 2 noch ohne "S" gekauft und kurz darauf wurde schon eine Nachzertifizierung in Aussicht gestellt, nichts ist passiert. Obwohl mir dieses Drohne für meine Ansprüche mehr als ausgereicht hatte musste ich sie jetzt weit unter Wert verkaufen da mir das fliegen auf freien Feld dann doch zu wenig ist. Ich habe mir aus diesem Grund die Air 3 geholt aber selbst damit ist ein fliegen auf eben besagten freien Feld kaum noch möglich, entweder es ist ein neu entstandenes Naturschutzgebiet im Wege oder eine neue Windkraftanlage und wenn die nicht stört dann steht mit Sicherheit ein Sportflugplatz in der Nähe. Gefühlt dürfen alle alles nur der Drohnenpilot nichts, selbst der BW Helikopter fliegt mit 50 m Höhe übers Wohngebiet und niemanden stört es. Nun ja gekauft habe ich sie mir dennoch, selber Schuld.... 😅
Ich denke mal, dass sich ein BW-Pilot seiner Verantwortung sehr bewusst ist, wenn er in 50m Höhe über ein Wohngebiet fliegt. Bei einem Fehler oder gar Leichtsinnigkeit könnte es auch sein Leben kosten. Dieses Gefühl der Verantwortung haben einige Drohnenbesitzer leider nicht und es ist ihnen auf deutsch gesagt auch sch...egal, ob etwas passiert oder nicht. Und diese Minderheit trägt leider dazu bei, dass es so kommt wie es kommt. Ich selbst hab die Air 2S und Mini 3Pro und fliege fast nur noch mit der Kleinen. LG
Eine Frage als Neuling, vielleicht kann mir wer weiterhelfen: wenn ich derzeit nach einer Drohne suche (in meinem Fall eine betafpv pavo20) sind alle Drohnen auf dem Markt (zB amazon oder fpv24) ohne Zertifizierung, ist das ein Nachteil, darf ich kaufen? Oder dürfte die so nicht mehr erworben werden?
Klar, LAPL etc. wird mittlerweile nicht mehr anerkannt (das war vor 2 Jahren mal der Fall) - die Rechtslage für Drohnen/Technik etc. ist ja auch nicht mit einem UL vergleichbar....
Mal wieder ein extrem gutes Video und super rübergebracht, vielen Dank dafür! Genau aus diesem Grund habe ich mir dieses Jahr noch keine DJI Avata geholt und warte noch ein paar Monate. Bin gespannt ob/wann von DJI da was neues kommt oder die Avata vielleicht sogar zertifiziert wird.
Wenn Du sie es erst in 2024 kaufst und die Avata keine Zertifizierung erhalten sollte, dann darfst Du sie in der EU nicht mehr fliegen. Daher nicht zu lange warten. (Wobei ich persönlich davon ausgehe, dass sie eine C2 oder C3 Zertifzierung erhalten wird (C1 macht wenig Sinn, denn die Käufer werden vermutlich nicht auf 19 m/s limitiert sein wollen) - aber ich hab da auch keine Glaskugel und rate nur)
@@olbu genau bei mir ist das eher so, dass wenn keine Zertifizierung kommt dann kaufe ich sie mir gar nicht. Dann warte ich bis DJI eine neue rausbringt mit Zertifizierung. Mal schauen was die nächsten Monate so bringen...
@@olbudas ist falsch, du kannst dir auch nach dem 01.01.2024 eine Kopter ohne Cx kaufen und darfst in der EU auch fliegen, sofern die Markteinführung in die EU vor dem 01.01.2024 erfolgte. Es ist ein Bestandskopter, aber wegen der neuen Gewichtsgrenzen darf man eine Avata nicht mehr in A1 sondern A3 der offenen Kategorie fliegen. Alternativ wer nur National und nur zu Sport-/Freizeitgestaltung fliegt, bleibt immer noch die Alternative wie in der Deutschland/Schweiz - Spezielle Kategorie (Modellflugverband/Verbandsregeln).
@@cfegg66 Sorry, ich habe beim LBA zur Klärung angefragt gehabt. Verband ist ein anderes Thema, aber in Bezug zur offenen Kategorie gilt lt. Auskunft des LBA: Bestandsdrohnen, die nach dem 31.12.2023 gekauft werden können nur noch in der speziellen Kategorie geflogen werden, also nur mit Betriebsgenehmigung. Was Gerichte irgendwann entscheiden, mag wieder etwas anderes sein, aber Vorsicht mit Aussagen "das ist falsch". Es gibt häufig Interpretationsspielraum.
Schickes Video. Danke sehr dafür. Kleine Frage: Auf dem eigenen Grundstück sollte man ja an sich fliegen dürfen. Nun haben wir allerdings eine PV-Anlage auf dem Dach. Zu Anlagen der Energieerzeugung (eben auch PV-Anlage) sind 100m einzuhalten. Würde bedeuten, seit Installation der PV-Anlage ist der Flug auf meinem eigenen Grund und Boden nicht mehr erlaubt. Oder greift hier das Recht des Eigentümers (was ja in diesem Fall ich bin) und ich dürfte auf eigenes Risiko doch fliegen?
Gute Frage - laut Definition sind es Anlagen der zentralen Energieversorgung - also im Bereich Solar frühestens ab einigen MW Leistung - ganz so viel wirst du woh nicht auf dem Dach haben. Daher sollte das alles rechtlich kein Problem sein!
Korrekt - das LBA wird die Ausnahmeregelungen wohl auch rechtlich nicht in 2024 verlägern dürfen. Es wird aber aktuell dennoch gemeinsam mit der EASA geprüft - Ergebnis ist noch unkar!
Damit sind rund 80% der Drohnen welche aktuell für die Kitzrettung im Einsatz sind ab dem 01.01.2024 nicht mehr für diesen Zweck zu gebrauchen. Die Erfahrung zeigt nun mal das Kitze in der Wiese 10m vom Gartenzaun entfernt liegen, oder auf der Wiese direkt neben dem Industriebetrieb... Ich frage mich ja wie die Rennleitung das im Zweifel vom Boden aus nachmessen möchte. Ganz ehrlich, wir haben in der Vergangenheit ja viel mitgemacht, alle Piloten haben den A2 Schein gemacht, die Drohnen versichert und beim LBA angemeldet, und sogar die eigentlichen "Läufer", welche die Kitze raus tragen zu "Luftraumbeobachtern" gemacht. Kann man so einen "C1" Aufkleber einer zertifizierten Drohne eigentlich als Ersatzteil nachkaufen? Wenn ja, was kostet der? Ich frage für nen Freund...
Ja, das ist echt ärgerlich, vielleicht nehmen wir C1/C2 Aufkleber in den Shop mit auf ;) Aktuell gibt es noch keine Lösung dafür, wenn sich etwas ändert werden wir das veröffentlichen!
Hallo. Wirs es von DJI für die mini 3 eine Bregrenzung der Höhe auf max 120m geben oder kann ich den Schieber dort noch auf 500m stellen. Ich fliege gerne in den Bergen und komme zwar nie über 100 m über Grund aber über 120m über Startplatz.
Wie sieht es denn damit aus, wenn ich das STS-Zertifikat habe? Damit ist es ja möglich, unzertifizierte Drohnen in der Klasse Specific PDRA zu fliegen. Wäre es damit möglich, die Mavic 2 Pro auch ab 1.1.2024 weiterhin innerorts für Dach & Fassadeninspektionen zu nutzen?
Leider bringt der STS Schein dafür keinen Vorteil - nur im Rahmen einer Betriebsgenehmigung (z.B. mit PDRA) ist das möglich - aber da reicht A2 aktuell aus!
@@UROBGmbH Es geht aber doch auch um die nicht C-Klasse-Zertifizierte Mavic 2 Pro. Wenn ich das richtig verstehe, darf ich innerorts doch da nur mit dem STS-Zertifikat und PDRA fliegen. A2 alleine wäre doch ab 2024 mit unzertifizierten Drohnen innerorts aufgrund der Abstandsregeln gar nicht mehr erlaubt oder wie soll man die Gesetzeslage interpretieren?
Ich beobachte Deine Beiträge mit sehr großer Interesse. Nun aber eine Frage zur 1:1 -Regel: Darf ich eine Bundesstraße nun Überfliegen oder nicht. Ich werde aus der Formulierung wie sie z.B. in der DRONIQ-App steht einfach nicht schlau. Würde mich für eine Antwort zu diesem Thema sehr freuen. Grüße cd
Bei der Air 2 kommt wohl bald die C1 Zertifizierung - so lange diese nicht durch ist, darfst du leider nur mit 150m Abstand zu Wohn- und Gewerbegebieten fliegen.
Tolle Zusammenfassung 👍 Ich bin gespannt, was sich DJI mit deren FPV-Drohnen (Avata) einfallen lassen wird, wenn die so in dieser Form ab 2024 nicht mehr verkaufen werden dürfen.
Bestandskopter dürfen weiter verkauft werden. Es geht bei den Stichtag 01.01.2024 nicht um den Verkauf, sondern um die erste Markteinführung. Ein Avata wird auch nach dem 01.01.2024 weiter verkauft, weil die Einführung vor diesem Zeitpunkt erfolgte. Alle neuen Kopter Typen die nach dem 01.01.2024 auf den Markt kommen müssen dann die Cx-Kennzeichnung aufweisen. "Lediglich" bei Betrieb einer Avata nach dem Stichtag erfolgt in der offenen Kategorie nur noch in A3 und nicht mehr A1.
Wie ist das eigentlich bei privatem Wiederverkauf einer unzertifizierten Bestandsdrohne? Wenn ich eine vor 2024 erworbene Consumer Drohne ohne Zertifizierung nächstes Jahr privat verkaufen würde, darf der Käufer diese dann auch noch als Bestandsdrohne in A3 fliegen? Definiert sich also „Bestandsdrohne“ durch den Zeitpunkt des Erstkaufs vom Handel - würde bedeuten man darf gebrauchte Drohnen trotz Wiederverkauf weiterhin in A3 fliegen? Oder gilt der Erwerbszeitpunkt nach 2024 (Flug wäre nach Besitzerwechsel in A3 illegal, weil keine Zertifizierung vorhanden und keine Bestandsdrohne mehr)?
Servus, wieder mal ein ganz tolles Video aus dem Dschungel der Drohnen, Zertifizierungen und Regelungen. Es wird echt spannend. Vielen Dank für die gute Erläuterung. Gruß aus Regensburg
Hi Jörg ☺️ Wie unsere Interessen sich doch gleichen. ❤ Schon hart, was wir Drohnenpiloten für Gesetze über uns ergehen lassen müssen. Liebe herzliche Grüße ❤️
Ist denn davon auszugehen, dass wir in zwei Jahren wieder eine Änderung bekommen oder können die da oben jetzt mal die Füße still halten? Gibt ja gefühlt jedes Jahr was Neues, wodurch viele Drohnen für einige Anwender nicht mehr verwendbar sind. Die Zertifizierung jetzt ist ja auch wieder eine Wertvernichtung, die bestimmt im 7-stelligen Bereich liegt.
@@UROBGmbH Im Stadtgebiet nicht, aber ich nutze meine Spark z.B. eigentlich nur noch für die Inspektion meines Daches oder meiner Solaranlage. Und mein Haus liegt in der Stadt. Ab und zu sicherlich auch mal im Urlaub, aber ich habe die Erfahrung gemacht, dass man sich die Bilder und Videos aus dem Urlaub nachher eigentlich kaum noch ansieht, weshalb ich mittlerweile größtenteils darauf verzichte, überhaupt Bilder oder Videos zu machen. Aber meine Spark und meine Mavic Pro dürfte ich dann auf meinem Grundstück überhaupt nicht mehr benutzen, deshalb Elektroschrott.
Moin und vielen dank für die Infos. Aber eine Frage hätte ich trotzdem noch. Angenommen ein Gymnasium, mitten in einer Stadt, wo auch rundherum Wohngebiete sind. Möchte das Dach inspiziert haben. Genehmigungen des Gymnasiums sind eingeholt, darf man mit der Mavic Air 2 trotzdem dort fliegen und das Dach inspizieren? Gruß
Klar, du darfst nur die anderen Wohngrundstücke nicht überfliegen und musst aktuell den A2 Schein haben sowie Abstände zu unbeteiligten Personen einhalten. Ab 2024 dürftest du mit der Air 2 dann leider wohl nicht mehr im Stadtgebiet fliegen....
Ist es egal welchen fs man hat? Also darf man auch mit a2 nicht in wohngebieten fliegen wenn die Drohne nicht zertifiziert ist? Gibt es ausnahmeregeln?
Wie ist denn der Stand bezüglich FPV selbstbau Coptern? Würde mich schon interessieren, auch wenn ich da auch eher immer irgendwo so weit weg wie möglich von unbeteiligten Leuten fliege.
Das wird 2024 nach aktuellem Stand wohl entweder unter 250g, im Rahmen der vereinfachten Regelung im Modellflugverband oder in der A3 Kategorie möglich sein - hoffentlich wird das in den nächsten Monaten klarer!
@@UROBGmbH Irgendwer meinte, dass selbst u250gr zur A3 Kategorie nur noch gezählt wird und man dieses Betriebshandbuch brauchen wird. Hast du dazu Infos?
Kommt drauf an ist es privat selbstgebauter Kopter oder ein Komplettbausatz? Ein Komplettbausatz eines Herstellers ist quasi ein Bestandskopter. Ein selbstzusammengebauter Kopter ist ein privat selbstgebaute UAS und hier galt immer seit Einführung der EU-Verordnung: Unter 250g und Vmax unter 19m/s in der offenen Kategorie A1 Über 250g oder Vmax über 19m/s in der offenen Kategorie A3
Dann tut mir das voll leid, dann werde ich wohl am 2024 illegal unterwegs sein. Ich hab extra den A2 Führerschein gemacht, damit ich in Wohngebieten fliegen darf. Nur weil auf meiner Air 2s der Aufkleber für die C1 Klasse fehlt, darf ich nicht fliegen? Warum werden nicht automatisch alle zertifiziert die, die Auflagen erfüllen. Ich denke die Air 2S würde auch eine C1 zertifizierung bekommen, wenn man sich die voraussetzungen durchliest. Bringt dann der A2 Führerschein überhaupt noch irgendwas?
Kann deine Verärgerung zwar verstehen, die Regelung ist ja aber nicht neu, sondern seit Jahren bekannt. Habe mir die Air 2S auch vor 2 Jahren gekauft und den A2 Schein gemacht, mir war damals aber schon die Gesetzeslage klar. Hatte zwar auch auf eine Nachzertifizierung der Air 2S gehofft, aber nicht wirklich damit gerechnet. Aktuell erfüllt die Air 2S nicht den Anforderungen für eine C1 Zertifizierung. Zwar könnte DJI vermutlich durch ein Firmware Update die Voraussetzungen erfüllen, warum sollte DJI aber Geld und Aufwand dafür investieren, wo sie doch lieber neue Drohnen verkaufen? Der A2 Führerschein bringt dir ab 2024 dann was, wenn du Drohnen mit C2 Zertifizierung fliegen willst, z.B. die Mavic 3 Pro.
@Fever650 hat eigentlich schon fast alles gesagt. Längerfristig betrachtet kommen nun nur noch zertifizierte Drohnen in den europäischen Markt. Heisst, der A2 Führerschein bringt dir da sehr wohl was. Dass die DJI 2er-Serie und früher fast durchgängig "Plastikschrott" wird in Europa, "ist nun mal so". Sehr sehr ärgerlich. Für mich unverständlich. Aber ist so, weil ist so...
Hallo und frohes Neues! Ich habe zu meinem u.a. Kommentar noch eine Frage. Ich habe eine FAA-Registrierung für meine Drohne, die noch bis 09/24 gültig ist. Diese allerdings für meine DJI Air 2S beantragt, die ich inzwischen nicht mehr habe, sondern eine Mavic 3, C1 zertifiziert und die Remote-ID ist eingetragen und aktiviert. Jetzt wird ja für USA diese Remote-ID vorgeschrieben aber für eine Drohne, die über diese verfügt und bereits in einem anderen Land registriert ist, ist keine FAA-Registrierung mehr notwendig sondern nur noch das Ausfüllen einer sogenannten "Notice of Identification, (NOI)". Könnte ich jetzt mit meiner Mavic 3 mit der alten FAA-Registrierung, die auch als Plakette an der Drohne angebracht ist, aber eine Remote-ID sendet, die der FAA nicht bekannt ist, in USA fliegen oder muß ich die sogenannte NOI trotzdem ausfüllen/beantragen. Danke im Voraus.
Danke für die Info, habe ich dann auch gemach, direkt beim FAA UAS Support Center. Als ausländischer Dronenpilot mußt du die NOI ausfüllen, auch wenn du vorher schon eine FAA Registrierung hattest.@@UROBGmbH
Neben den "Entscheidungsträgern" und den Drohnenpiloten gibt es noch ein paar Millionen anderer Menschen, und die haben nicht unbedingt gerne Drohnen über ihren Grundstücken. Insofern sind die Entscheidungen ganz okay: Keine Kameradrohne über`m Wohngebiet und fertig.
Hi das ist wieder mal ein sehr informativer Beitrag. Ich fliege am liebsten Avata und FPV - im Grünen. Mit FPV in Wohngebieten fliegen sehe ich sowieso kritisch. Liebe Grüße
@@ivassicherheitstechnikgmbh2115 naja eigentlich hat die Avata nur den massiven Rahmen als Bonus, welcher bei max 90 hm/h auch nichts mehr hilft aber die ist definitiv unersetzlich.
Herzlichen Dank, gut erklärt, Abo ist getätigt. Betreff Überregulierung: Würden alle geltendes Recht einhalten, müsste es niemand strenger machen. Heute in Portoroz im Flugverbot (Flughafenbereich) jemand mit Drohne unterwegs 🤬 Jetzt kommt die Flughöhenbegrenzung, die im gebirgigen Bereich es unmöglich macht, vorausschauend nach oben zu gehen 🙁 Aber ist so! Wünsche allen stets guten Flug! Liebe Grüße aus Niederösterreich 🤗
Es ist ja mittlerweile aus der EASA Datenbank geleakt, dass die Mini 3 Pro C0 zertifiziert werden soll, mit Firmware update so wie die Mavic 3. Wisst ihr rein zufällig ob das zeitgerecht fertig wird? Wird die Avata C1 zertifiziert? Weiters würde mich interessieren wie es sich mit selbstgebauten FPV Drohnen unter 250g verhalten wird. Ich bin zwar aus Österreich wo die Rechtslage etwas anders sein könnte (aber nicht sollte), würde mich aber interessieren wie ihr das seht. Ein Video speziell über FPV wäre natürlich noch besser, würd ich feiern!
Mit der Mini bist du besser dran, wenn sie nicht zertifiziert wird. Eine C0 zertifizierte Drohne muss ein Höhenlimit von 120 Metern vom Startpunkt aus haben. Diese Einschränkung hat die Mini 3 nicht, trotzdem darfst du auch damit zukünftig in A1 fliegen. Bei selbstgebauten Drohnen verhält es sich genauso wie bei Bestandsdrohnen. Unter 250g darfst du auch zukünftig in A1 fliegen, musst also keinen Abstand zu unbeteiligten Personen halten, ab 250g gilt nur Flug in A3.
@@Fever650 Soweit kenn ich mich ja eh aus, die Schwierigkeit beginnt zumindest in Österreich bei den selbstgebauten unter 250g weil hier dann auch von Geschwindigkeitslimits (aber eben nicht konsistent, mal ja, mal nein) gesprochen wird. Diese werden glaube ich von der kinetischen Energie von 80J abgeleitet, was dann aber auch wieder bedeuten würde je leichter was ist, umso schneller darf es dennoch in A1 fliegen. Weder bei den Deutschen noch bei der EASA direkt findet man dieses Limit in den Tabellen, evtl muss ich da nochmal die ganze Regulation durchackern.
So, hab das nochmal nachgesehen, die 80 Joules beziehen sich laut EASA nur auf die Registrierungspflicht, aber ich finde da nix woraus hervorgehen würde dass man mit einer sub250 Speedlimits hat. Die 80J bedeuten nur dass eine Drohne registriert werden muss (zb Racer), aber A1 scheint hier nach wie vor möglich zu sein. Da scheint es aber Juristen zu brauchen. Ich frag mal bei der AustroControl nach.
Vom Startpunkt 120 Meter... in den Bergen fahre ich dann mit der Seilbahn hoch und von dem Startpunkt 120 Meter hoch heißt dann auch das man dann über dem Tal locker 500-1000 Meter hoch sein kann.
Also ich weiss nicht, ob es früher "geleakt" wurde, aber wenn man bei der EASA auf die Open Category Beschreibung geht (einfach nach diesen Stichworten googeln), erscheint eine Tabelle, bei der die Mini 3 Pro als C0 aufgeführt ist. Updaten kann man sie noch nicht, das wird aber sicher mit dem nächsten Firmware-Update abgehandelt. Aber die Drohnenserie ist gemäss EASA bereis C0 zertifiziert.
Vielen, vielen Dank für die übersichtliche Information!! 5:37 sagst Du, dass man mit einer C2-zertifizierten Drohne auch im Stadtgebiet weiter fliegen dürfe. Voraussetzung dafür wäre dann aber doch das EU-Fernpilotenzeugnis (also der "große" Drohnenführerschein) - sehe ich das richtig? Danke nochmals für das Video und weiter so ;)
Im Klaren: Ich kann die Mavic EA2 in die Tonne treten. Und das heißt,- quasi 6.000,00 € im Enddefekt SCHROTT! Das Ganze mutet mittlerweile zur Geschäftsmaschinerie. Solange die UAS noch gekauft werden, wird z.B. DJI nix machen. Einziges Mittel wäre nur,- KEINE UAS mehr kaufen. Erst dann, wenn der Markt einbricht, dann würden die Hersteller etwas tun. Mein UAS Gewerbe melde ich zum 31.12.2023 ab. Denn ständig neue UAS mit besonderer Ausstattung, wie eben die EA2 zu kaufen, ist ausschließlich eine Geldvernichtung.
Naja für Kitzrettung, Freiflächen, Solaranlagen, Windkraftanlagen etc. kannst du ja mit der M2EA immer noch halbwegs entspannt fliegen. Dennoch ist es eine blöde Sache, da hast du natürlich Recht!
@@TalkLounge_ Anscheinend wird nur in Deutschland so ein Aufriss gemacht. DENN,- im Mai 23 habe ich nach Rückfragen in Frankreich bei der zuständigen Kommandantur eine Festungsanlage umflogen, ohne Blickkontakt der UAS. Es kümmerte niemanden. Und es war an Stadtrandlage. OK,- ich sollte nur nicht offensichtlich in Richtung Stadt fliegen. Die Anlage an sich ist ca. 4 Fussballfelder groß! Ich werde mein Gewerbe nur noch als Kleingewerbe betreiben, um wenigstens die UAS abschreiben zu können. Immerhin hab ich 8 Stück. Lediglich die MEA 2 ist eben die Teuerste.
Hallo hier ist der Ahmed ich hab eine Frage darf ich mit meinem Mini pro drei noch weiterfliegen weil die es hundert zweiundachtzig Gramm und wie schauts mit der Ah Varta
Wieso sagen alle das man mit einer Mini 3 über Wohngebiete und Personen fliegen darf? Das ist in Deutschland verboten da die Mini 3 eine Kamera hat. Nur Drohnen unter 250g und ohne Kamera dürften das. Ausser man holt sich die Erlaubnis aller Grundstückseigentümer ,das sollte im Wohngebiet allerdings schwer werden.
Wohngebiete waren noch nie verboten - nur der Überflug von Wohngrundstücken. Das bedeutet, dass man zumindest luftrechtlich ohne Probleme im Wohngebiet über öffentlichem Grund, Kreis- und Landstraßen, Gewerbeobjekten etc. fliegen darf.
@@UROBGmbH Aber besteht ein Wohngebiet nicht aus Wohngrundstücken? Ich Blick da nicht wirklich durch, würde ich bei mir im Dorf über die Privat Grundstücke fliegen, würde ich direkt Ärger bekommen.
Ja und was ist mit den nicht zertifizierten mini 3's?! Also unter 250g Drohnen? Oder habe ich was verpasst? Und daran schließt sich direkt die Master-Frage an: Nehmen wir an die Mini 4 behält die Einstellung der Höhe über 120m above launch point mit Warnung bei.... gilt sie dann als unzertifizierte Drohne, wie ne alte mini 3, wenn man 120m over ground geht? Auch wenn sie nach dem 31.12.2023 gekauft wurde? Ja, denke das sind die Kernfragen, die die Hobbyisten gerade interessiert. Cheers 😊 Als Richter würde ich denken, die wird dann temporär auch in A3 versetzt, solange sie über 120m over launch aber unter 121m over ground ist. Dann müsste der Pilot nur sicherstellen, dass er eine A3-Berechtigung hat.
Unter 250g ist die Zertifizierung nicht notwendig. Wenn du mit der Mini 4 über 120m fliegst, fliegst du halt illegal. Genau das gleiche wie im Straßenverkehr, das Auto verliert seine Zulassung ja auch nicht, wenn du zu schnell in der 30er Zone fährst!
Die Einfachste Sache wäre ein TÜV für UAV´s. Könnte bei autorisierten Personen auf Flugplätzen, Modellflugplätzen oder der Luftsicherung an Flughäfen gemacht werden. Hat jeder im näheren oder etwas weiteren Umkreis. Auf die einfachste Lösung kommen die Verantwortlichen leider nicht. Bei einem so kostspieligem Fluggerät wäre mir eine Gebühr für ein oder zwei Jahre sorgloses fliegen nicht zu schade. LG
wieder ein klasse Video, ich "verschlinge" alles, was mir hilft, demnächst mit der DJI Mini 3 pro legal zu fliegen ! Eine Frage hätte ich: Bei "droniq" wird mir für die gesamte BRD ein NOTAM 1044/23 angezeigt, danach dürfte keine Drohne aufsteigen - oder habe ich was falsch verstanden ?? Herzlichen Dank, Wolfgang
vielen Dank für die schnelle Antwort ! Ich habe das NOTAM gelesen und sehr viele Abkürzungen gesehen, die auch nach Eingabe in eine Suchmaschine keine Klarheit brachten - nochmals dankeschön.@@UROBGmbH
Danke für das Video! Nach der Phantom 4 braucht man wohl gar nicht mehr zu fragen.. oder? Viele Büros haben die noch, auch als RTK-Variante. In der A3 Kategorie ist eine sinnvolle Verwendung kaum mehr möglich..😢
Insbesondere für unsere Vermessungsbüros mit der Phantom 4 RTK holen wir aktuell Betriebsgenehmigungen ein, um einen Bestandsschutz zu haben. Eine Nachzertifizierung wird es wohl nicht geben :(
Warum darf eine zertifizierte Drohne über ein Wohngebiet fliegen und eine gleichartige Drohne ohne Zertifikat nicht? Mir erschließt sich der Sinn des Zertifikates nicht