@@alexanderwalther7302 Natürlich. Aber der Fahrzeugführer muss mit Verweis auf § 23 Abs. 1 StVO sicherstellen das ordentlich und ordnungsgemäß geladen wurde, denn gem. StVO ist einzig der Fahrzeugführer dafür verantwortlich. Sollte die Ladung nicht gewissenhaft gesichert worden sein, muss er die Mängel selbst beheben oder seinen Arbeitgeber darüber informieren, dass Mängel zu beseitigen sind. Ich weiß, irgendwer wird jetzt mit "Termine Termine Termine" kommen.... aber an der Sicherheit darf einfach nicht gespart werden.