@@georgelee7451 Postmitarbeiter dürfen natürlich den Text bzw den gesamten Inhalt der Karte lesen und Kenntnis über Absender und Empfänger erhalten. Jedoch ist es immer noch nicht erlaubt dritten Einblick über den Postverkehr von Personen zu gewähren. Aber ich denke das wusstest du schon
Die Beschreibung verdeutlicht, dass der Job, um den es geht, extrem anstrengend und belastend ist. Trotz des möglicherweise simplen Eindrucks in dem Video, offenbart sich die wahre Härte erst bei der tatsächlichen Ausübung der Arbeit. Hier sind einige der wichtigsten Punkte, die du angesprochen hast: 1. **Arbeitsbedingungen**: Unabhängig vom Wetter - sei es Sonnenschein oder Regen - muss die Arbeit erledigt werden, was zusätzliche körperliche und mentale Belastung bedeutet. 2. **Körperliche Belastung**: Bereits alltägliche Aufgaben wie der Stuhlgang werden zur Herausforderung. Die tägliche Belastung durch das viele Gehen (mindestens 15 km pro Tag) führt zu erheblichen körperlichen Problemen, wie z.B. Kniebeschwerden, die oft chirurgisch behandelt werden müssen. 3. **Ernährungsprobleme**: Aufgrund des Arbeitsdrucks ist es häufig nicht möglich, regelmäßige Mahlzeiten einzunehmen, was weiter zu gesundheitlichen Problemen beiträgt. 4. **Stress und Fluktuation**: Der Job verursacht hohen Stress und eine hohe Fluktuation. Neue Mitarbeiter halten oft nicht lange durch und suchen sich schnell einen anderen Job. Nur Menschen, die durch familiäre Verpflichtungen gezwungen sind, halten durch. 5. **Persönliche Erfahrung**: Deine eigene Erfahrung zeigt, dass nach sechs Monaten intensiver Arbeit und anschließender chiropraktischer Behandlung des Knies, die Situation so belastend war, dass du den Job aufgeben musstest. Die Schilderung unterstreicht die extremen Arbeitsbedingungen und die körperlichen sowie psychischen Belastungen, die mit diesem Job verbunden sind. Es ist verständlich, dass unter diesen Umständen viele Menschen diesen Beruf nicht lange ausüben können und nach Alternativen suchen.
Wo Bitteschön trägt den die „Deutsche Post AG“ TÄGLICH was aus? Weil bei mir zumindest ist sonntags und an jeden gesetzlichen deutschen Feiertag nie eine Zustellung durch die „Deutsche Post AG“ vollzogen worden!
Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Es gilt § 9 Arbeitszeitgesetz: (1) Arbeitnehmer dürfen an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht beschäftigt werden. Dazu gibt es auch ein Gerichtsurteil als die Post beim großen Streik 2015 die Zusteller nicht Sonntags auf Zustellung schicken durfte, obwohl einige auch bereit waren Sonntags zu arbeiten. Also setz dich wieder hin kk