@@kampfmeersau Meldeadresse ist das Haus, kein Problem. Hatte jahrelang mein Buero zuhause und die Geschäftsadresse woanders. Hat keine Sau interessiert, wichtig ist nur das Du ne "Ladungsfähige" Anschrift hast.
6:00 Das Argument Brandgefahr ist hier amüsant. Dann lagert der Herr seine Kartons eben im Keller und dafür brennt dann zwar das Haus ab, aber die Garage bleibt unversehrt :D
hihi, Brandgefahr ist eh Blödsinn - keine Kartons, aber Kraftstoffe ??? sehr witzig !!! Der Sinn von Kraftstoffen ist doch, hervorragend zu brennen... Ich schätze, es geht eher um eine ggf. nötige Löscharbeiten behindernde Brandlast... ach ja - sind dann eigentlich - wie in 3 US Bundesstaaten bereits erfolgt - Parkplätze für E-Autos in Garagen verboten ??? 🙂
@@georg1411 Wenn Kraftstoffe richtig gelagert sind (in entsprechenden Behältnissen), können die eigentlich nicht anfangen zu brennen bzw. entzündet werden. Wenn Kartons richtig gelagert sind können die dennoch sehr leicht entzündet werden. Von daher ist die Argumentation schon nachvollziehbar...allerdings ist das auch der einzige Punkt, der nachvollziehbar ist. ;)
Dazu muss auch gesagt werden: Wir Deutsche die gerne klagen um etwas feststellenzulassen was Erlaubt sei und was nicht. Durch diesen ganzen Klagen werden die Gesetze, Regelungen und Verordnungen immer komplexer und unverständlicher. Da der Gesetzgeber aber selbst auch keine Lust alles nachträglich per Gericht auszuloten wird gleich von Beginn alles Haarklein beschrieben. Ergo, es gehören zu dem Chaos beide Seiten die das zu verantworten haben.
In Deutschland werden Verordnungen erlassen wie man Verordnungen zu erlassen hat um Verordnungen zu erlassen... ! Und: Der Bürokrat tut seine Pflicht, von acht bis 12 - mehr tut er nicht !
Gut das in Deutschland alles haargenau geregelt ist. Das beruhigt irgendwie. Da braucht es nur noch eine Armee von Anzeigenhauptmeistern, die das alles überprüfen und gegebenfalls zur Anzeige bringen.
Wir wären nicht in Deutschland, wenn man nicht vorgeschrieben bekommen würde, was in seinem Eigentum zu tun und zu lassen ist. Typisch deutsch. Das schöne ist ja aber, daß es in 99% der Fälle eh keinen juckt.
FALSCH! Bauverordnung der Bundesländer regelt was erlaubt ist und was nicht! Selbst wenn du der Eigentümer bist, so unterliegt eine Garage einer "Sonderbaugenehmigung" und eine Nutzung ist nur nach der Bauverordnung zulässig, möchtest du sie anders nutzen musst du einen Sonderantrag auf anderweitige Nutzung beantragen, dies entscheidet dann die Stadt ob dies in dem Gebiet überhaupt zulässig ist, solch eine Änderung kann bis zu 5000.-€ kosten!
@@tonka550 Und nochmals Das Ornungsamt findet das sicherlich ganz interessant... denk dran das deine IP auch hinterlegt ist... aber allein anhand deines Accounts ist sehr schnell eine Rückverfolgung zu deinem Wohnort nachzuvollziehen
Ich muss hier den meisten Kommentatoren widersprechen. Von den 14 Garagen unseres Garagenhofes werden 9 Garagen als Lagerfläche genutzt mit dem Ergebnis, dass man am Wochenende keinen Besuch empfangen kann, weil die komplette Straße im Wohngebiet zugeparkt ist und auch die Nebenstraßen. Wenn ein Nachbar 2 Autos, ein Wohnmobil und ein Anhänger auf der öffentlichen Straße abstellt und trotzt eines vorhandenen Kellers von 50qm seine Garage nicht zum Parken nutzt, finde ich das rücksichtslos. Einer der Nachbarn, der seine Garage zum Parken nutzt, kam um 6 Uhr von der Nachtschicht und kam nicht in seine Garage, weil andere Nachbarn mangels Platz sich vor ihre Garagen gestellt hatten. Platz zum Parken auf der Straße gab es auch nicht. Er hat dann einen Nachbarn zugeparkt und einen Zettel hinterlassen, dass er vor 14 Uhr nicht gestört werden will, da er gerne schlafen möchte. So viel Stress muss ja nicht sein. Gegenseitige Rücksichtnahme wäre schön.
Kenn ich. Mein Nachbar hat 4 bis 6 Autos. Davon stehen min 3 auf der Straße. Garage ist mit Gerümpel voll. Der Nachbar gegenüber wird halb eingeparkt. Ein Auto verliere wohl Öl. Oder Warum legt er halbherzig eine Plane unter 🤔 Grundstück könnte man auch umbauen und Parkplätze zu schaffen, aber warum? Man kann doch auf Kosten anderer leben 😂 Und in dem Bericht hier, wird man als BÖSER Nachbar betitelt, weil man nicht ständig von anderen 🤔 wie soll man sagen, ?belästigt bzw gestört? wird... 😂
Diese ganzen, in Gesetze gepressten, Bestimmungen zur Verwendung einer Garage, zeigen nur eines: in Deutschland gibt es viel zu viele Beamte, die eine Daseinsberechtigung suchen....
Nun ja, es wird in der Realität doch nicht alles umgesetzt und durchgesetzt. Eben, weil es nicht geht. Nur ärgerlich die Rechtsunsicherheit. Wenn die Behörde, willkürlich, anordnet: das Fahrrad muss raus, dann hat man vor Gericht keine Chanse.
Ich habe meinem Nachbarn geraten, stets das Unkraut vor seiner Garage zu entfernen. Damit nicht Einer vermutet, die Garage würde für Anderes verwendet. Weil keine Räder das Unkraut platt walzen.
@@georgelee7451Gute Frage. Wenn er kein passendes Fahrzeug (mehr) hat, kann man das nicht von ihm verlangen, in die Garage zu stellen. Konkret gehgt es darum: Wer eine Garage oder Carport hat, sollte ihn auch zum parken benutzen. Und nicht anderen Parkraum besetzen. Wenn er aber kein solches Fahrzeug hat, trifft Alles nicht zu. Und kann seine Garage auch für das E-Bike verwenden.
@@georgelee7451 Das habe ich mich auch schon gefragt, gerade bei älteren Leuten, die in einem Haus mit Garage wohnen, selber kein Auto mehr haben und die Garage wird nicht mehr als Abstellplatz gebraucht.
Es ist meine Garage, also werde ich dort das platzieren was ich möchte, ausser gefährliche Dinge, logisch! Der Rest an Verordnungen gehört ins Altpapier wie das Meiste von Behördengeschmiere. Beamte sollen sinnvolle Arbeit erledigen....dafür werden die von uns fürstlich bezahlt.
Das fahrzeug hat priorität, das muss drin stehen. Wenn die einzelgarage aber 4.00 m breit ist können auch gartengeräte mit rein. Sogar befüllte benzinkanister ich meine bis 50 l durfen in der garage gelagert werden. Feuerwerkskörper dagegen sicher nicht.
Entscheidend ist die beantragte baurechtliche Nutzung des Nebengebäudes, das bei entsprechender Größe auch als kombinierte Garage/Geräteschuppen beantragt werden kann. Die brandschutzrechtliche Bauausführung für Garagen muss dabei eingehalten werden, dennoch darf dieses Nebengebäude dann auch für das Unterstellen z.B. von Gartengeräten genutzt werden.
@@losttownstreet3409 Das ist richtig. Dagegen wäre nur eine Landesverfassungsbeschwerde gegen die entsprechende Bestimmung der Landesbauordnung möglich.
.... _demnaach müsste ich ja die Kosten die ich für meine eigene Garage habe von der Kfz-Steuer abziehen können, da ja der „garagen-lose“ Kfz-Eigentümer ja ohnehin auf öffentlichen Raum angewiesen ist._
@@FrauHaferniehl Nettes Rechen-Exempel! Wenn ich 50 Euro für die Garage von meiner KfZ-Steuer abziehen würde, müsste ich noch weitere 30 Euro vom Finanzamt bekommen. 💥😜💥
In meiner Garage steht eine Kühltruhe. Darin parke ich meine Exfreundinnen, wenn sie eiskalt zu mir sind. Nein Scherz, nur wenn Sie älter als 30 werden. Ich kann die verdammten Falten um die Augen nicht sehen. Und schwabbelnde Oberarme nerven mich auch.
@@michaelwalter3301 😃 Großartig! «Bingo wings», so nennen sich die Oberarme, die bereits in die Jahre gekommen sind. Gute Fahrt mit der Kühltruhe (hoffentlich ein deutsches Fabrikat)! 😃
@@FrauHaferniehl Wer baut, muss eine entsprechende Zahl von Stellplätzen anlegen. Ist das nicht möglich, ist die Baugenehmigung zu versagen; ist eine Parkmöglichkeit im öffentlichen Straßenraum gegeben, kann die Pflicht zur Schaffung des für das Gebäude erforderlichen Parkraums ggf. abgelöst werden (5-stelliger Betrag).
FALSCH! Bauverordnung der Bundesländer regelt was erlaubt ist und was nicht! Selbst wenn du der Eigentümer bist, so unterliegt eine Garage einer "Sonderbaugenehmigung" und eine Nutzung ist nur nach der Bauverordnung zulässig, möchtest du sie anders nutzen musst du einen Sonderantrag auf anderweitige Nutzung beantragen, dies entscheidet dann die Stadt ob dies in dem Gebiet überhaupt zulässig ist, solch eine Änderung kann bis zu 5000.-€ kosten!
@@nicod78 MIST! Habe ich in letzter Antwort auf deine kreativen Beiträge mein FALSCH aus Versehen kleingeschrieben. Tut mir leid, passiert halt, obwohl du so ein gutes Vorbild bist. Ich gelobe BESSERUNG.
Viel Gelaber, wenig Inhalt. Der Titel lässt einen glauben, man würde kurze, prägnante Informationen darüber bekommen, was genau erlaubt ist und was nicht. Leider nur Klickbait. Wenn ich Informationen über Bauvorschriften will, sehe ich woanders nach.
Solange ein Auto drinsteht ist für mich alles OK.. Mich nerven die Leute, welche ihre Garage dauerhaft als reine Abstellkammer nutzen und ihr Auto dann auf der Straße abstellen.. Aber bei der Versicherung schön die Garage angeben...
@@ottoblond666 Die Gasflasche kann auf einem nicht entflammbaren Untergrund im Freien gelagert werden, solange ein Abstand von 5m zu Gebäuden eingehalten wird. Also zum Beispiel auf dem Hof (gepflastert) 5m vor der Garage. Es wäre bestimmt sicherer für die spielenden Kinder auf dem Hof, wenn die Flasche in der Garage tanzt und nicht auf dem Hof. Aber klar, das ist die Obrigkeitshörigkeit, klingt plausibel soll wohl sicherer machen, muss seine Richtigkeit haben wenn die Behörden sich einmischen. Ich kenne übrigens zwei Fälle in denen der Gasgrill wegen eines Defektes gebrannt hat, in einem dann inklusive Haus, aber keinen einzigen in denen einen Gasflasche in der Garage solch einen Schaden angerichtet hat. Bitter erleuchten Sie mich hier gerne mit Fakten.
Vorsicht!!!!! Hier geht's nicht um Sachstände oder böse Nachbarn! Schlichtweg kann die Versicherung jede Haftung ausschließen, wenn die Garage zweckentfremdet wird!
Mag ja in Großsstädten mir Parkplatzproblemen und zugeparkten Straßen Sinn machen, aber auf dem Land mit Einfamillienhäusern, wo meist noch ein Hof am Grundstück ist, kanns den Behörden am Ende doch egal sein, ob das Auto in der Garage oder auf dem privaten Hof steht. Wir haben ne Scheune dabei, die theoretisch 2 Stellplätze hat, aber keine Ahnung als was die definiert ist. Die wurde 1935 gebaut, die rechte Seite als Stall, die linke für Trekker und Heu. Zum Glück interessiert das hier keine Sau was wir da drin haben. Zumal die Autos trotzdem auf unserem eigenen Grundstück stehen, und nicht auf der Straße
Sowas gibt es - gefühlt - nur in Deutschland. Wem nützt so eine Neiddebatte? Ok, Garagenvermietung als dauerhafte Wohnung zu untersagen ist ja ok, als gewerbliche Werkstatt wird es sowieso schwierig (allein schon das dreifache Toilettendebakel m/w/d , da bleibt von einer Normgarage nicht mehr viel übrig). Nur mal so: - warum darf ich keine Gasflasche solo lagern, im "California" aber doch? Oder 200 L Diesel? - Warum darf kein Motorrad in die Garage (ohne Platz für ein zusätzliches Auto...) Nimmt es auf der öffentlichen Straße keinen Platz ein? (Von Vandalismus mal ganz abgesehen...) - Gleiches gilt für den oft herangezogenen Oldtimer. - E-Bikes kann auch nicht Jede(r) in den Keller schleppen... Was möchte der Staat? Unangemeldete Fahrzeuge (z. B. mit Saisonkennseichen) dürfen nicht im öffentlichen Raum stehen. Also eine Art von Zwangszulassung? Ok, das sind dann entgangene Steuereinnahmen, damit wäre dann auch der Punkt "wem nützt das..." beantwortet. Fehlt jetzt nur die Zwangsvermietungsrichtlinie zum Pflichtpreis. Der Behördenschimmel ist nicht aufzuhalten.🤮
Unser Nachbar hat in seiner Garage die Bierkästen von seinem Lokal gelagert als auch die Klimaanlagentechnik etc... Vor der Garage steht er mit seinem Van direkt an einer stark befahrenen Strasse. Anfragen bei der Stadt ergaben, dass das geduldet wird. Hauptsache die Nachbarn fahren ihre Autos in die Garagen ein oder suchen abend PP in der Straße! Anmerkung: der Nachbar hat 2 Stellplätze auf seinem Grundstück nachgewiesen, aber diese nutzt der Gastronom als Zugang zu einem Biergarten. Auch das duldet das Ordnungsamt. Andere Nachbarn durften ihr Haus nicht erweitern mangels Nachweis von Stellplätzen und hier wird ein Auge zugedrückt.. Verteilt der Gastronom vielleicht Essensgutscheine an das Ordnungsamt fragen sich die Nachbarn.
_.... wir haben definitiv viel zu viel Staat._ _sollte der Staat sich an den Kosten meiner Garage beteiligen, wenn er bestimmt was ich darin mache oder nicht._
2 Fragen: 1 Stimmt es, dass in Hessen Fahrzeuge in der Garage geparkt werden müssen wenn eine solche vorhanden ist? 2 Was ist, wenn meine Garage von "anno tobak" ist für ein Goggo "reichlich" war aber ein modernes Fahrzeug gar nicht mehr hineinpasst? Bleibt die Garage dann leer bis auf Radkreuz, die Winterräder und 20 l Kraftstoff?
@geertrebreps191 Nach unserem Kenntnisstand ist man generell nicht verpflichtet, eine vorhandene Garage nutzen zu müssen - auch nicht in Hessen. Wenn ich lieber vor meinem Haus am Straßenrand parken möchte, darf mir das trotz vorhandener Garage nicht verboten werden. VG Andi / Social Team
@@ADAC Das ist richtig, ich weiß aber nicht, wie sich das mit der KFZ-Versicherung verhält, wenn man eine Garage als Unterstellmöglichkeit für das Auto angegeben hat. Dann ist es doch durchaus möglich, wenn das Auto über Nacht am Straßenrand aufgebrochen oder gestohlen wird, dass die Versicherung die Zahlung verweigern kann.
FALSCH! Bauverordnung der Bundesländer regelt was erlaubt ist und was nicht! Selbst wenn du der Eigentümer bist, so unterliegt eine Garage einer "Sonderbaugenehmigung" und eine Nutzung ist nur nach der Bauverordnung zulässig, möchtest du sie anders nutzen musst du einen Sonderantrag auf anderweitige Nutzung beantragen, dies entscheidet dann die Stadt ob dies in dem Gebiet überhaupt zulässig ist, solch eine Änderung kann bis zu 5000.-€ kosten!
@@nicod78 Ich glaub das hast du woanders schon erwähnt. Laß die Leute doch einfach machen was sie wollen, dir sagt ja auch keiner was du zu tun und zu lassen hast, vor allem nicht in deinen eigenen vier Wänden.
@@nicod78 Danke, das wußte ich nicht. Tut mir wirklich leid und so. Selbstredend werde ich jetzt alles wieder so herrichten, daß alles bis ins kleinste Detail wieder hergerichtet ist.
In Ballungsräumen ist das wirklich ein Thema ☹️. In Frankfurt zum Beispiel wird radikal alles zugeparkt, bis man kaum mehr durchfahren kann. Auch Feuerwehr oder Rettungsdienste nicht. Warum? Weil einfach kein Platz ist für all die Fahrzeuge, die ja auch immer grösser werden. Gleichzeitig wird gefühlt die hälfte der vorhandenen Garagen als Lagerraum genutzt.
Nochwas ... erlaubt ist, was im Bauantrag beantragt und genehmigt wurde. Bezeichne ich dort die Garage als "Garage mit Stauraum und Stellfläche" Dann ist (sofern der Bauantrag genehmigt wird) genau das der Nutzungszweck ! Selbst wenn ich dort Gartenzwerglager rein schreibe!
Muß doch Wurst sein, als was ich meine Garage nutze, soweit ich Strasse nicht blockiere. Gehen wir davon aus, habe Einfamilienhaus mit Doppelgarage. Habe aber kein Auto. Was hindert mich meine Garage so zu nutzen, wie es mir passt? Ob ich Fahrrad oder anderen Mist da rein stelle? Was für blödsinn läuft hier ab. Wer kann mir vorschreiben, was ich mit meiner Garage mache und wie ich es nutze? Diktatur?
Uih! da bin ich gestern an einer Garage vorbeigekommen, da bekommt man höchstens noch ein Mofa ungehindert rein. Aber ich verrat niGS. Mit meinen eigenen Garagen bin ich demnach safe. Da stehen nur Motorräder drin. . .
Hallo Adrian, das hängt in erster Linie von der erteilten (Bau-)Genehmigung der Garage ab. Diese kann sowohl nur für Kraftfahrzeuge, als auch für Kfz und ihre Anhänger erteilt worden sein. Im letzteren Fall ist die Nutzung für Anhänger möglich, auf die Ladung des Anhängers kommt es dabei nicht an (außer natürlich wenn es um Gefahrgüter etc. gehen würde). Ist die Garagennutzung nur für Kraftfahrzeuge erteilt, wäre das Abstellen eines Anhängers nicht von der Genehmigung umfasst. VG Franz/Social Team
Wenn die garage 4,00 m breit ist und 2,20 m für den stellplatz gebraucht wird kann ich mit dem rest machen was ich will, keine explosivstoffe lagern, aber gartengeräte spaten rechen besen usw da wird niemand was dagegen haben solange platz für das fahrzeug ist und das fahrzeu drinnen steht.
Genau aus diesem Grund schaue ich mich immer um, bevor ich das Garagentor öffne, damit ich nicht von einem H.mmler-Spätnachfahren wegen der dort gelagerten Tischtennisplatte oder etwas anderem, von dem ich nicht einmal weiß, dass es verboten ist, angezeigt werde. Deutschland. ein wunderschönes Land Gibt es auch Regeln dafür, wie ich mich in meinem Schlafzimmer verhalten sollte?
Werden eigentlich alle Wohnzimmer in Deutschland widmungsgemäß genutzt? Wird in der Küche einigermaßen regelmäßig gekocht, so dass man von einer "ständigen Nutzung" sprechen kann? Wer nicht wenigstens jeden 2. Tag sein Bett benutzt, der verwirkt die Benützungsbewilligung für sein Schlafzimmer. Darf man in seinem Schlafzimmer auch Wäsche zum anziehen lagern, wenn das Haus einen begehbahren Kleiderschrank hat? Da gibt's noch eine Menge zu verordnen, zu bewilligen und auch zu kontrollieren. Ihr Nachbar ist der Behörde sicherlich gerne behilflich.
Wenn eine Wohnung komplett als Büro benutzt wird, kommt es auf das Bundesland an ob das rechtens ist. Ein (früheres) Büro als Wohnung zu nutzen ist auch nicht ganz einfach. Es gelten (dazu bundeslandabhängig) unterschiedliche Bauvorschriften für Büro und Wohnung. Das Argument "das (Büro)Gebäude wurde anno Zwieback gebaut" interessiert nicht. Wenn es 2024 als Wohnung genutzt werden soll, so muss es a) umgewidmet werden und b) den Bauvorschriften für Wohnungen von 2024 entsprechen. Dazu gibt es beim Bayrischen Rundfunk einen Beitrag wo ein Architekt erklärt, dass in München Bürogebäude leerstehen, weil, so die Flächen als Wohnungen genutzt werden sollen, der notwendige Umbau teuerer kommt als ein Abriss. Beide Varianten wären aber unwirtschaftlich. "Ein Hoch auf die Bauordnung!" sagen alle Münchner die keine Wohnung haben
Hallo AJ, die einschlägigen Brandschutzvorschriften sind auch beim Parken von Elektrofahrzeugen zu beachten. Spezielle bundesgesetzliche Vorschriften für das Parken von Elektrofahrzeugen existieren nicht. Das Gesetz sieht inzwischen grundsätzlich einen Anspruch für Eigentümer und Mieter auf eine Wallbox vor, um auch zuhause die Möglichkeit zu haben, sein Fahrzeug aufzuladen. Weitere Informationen kannst du unserer Homepage unter den folgenden beiden Links entnehmen: www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/laden/laden-garage-e-auto/ www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/elektromobilitaet/info/sicherheit-elektroauto/ VG Heidi vom ADAC Team
Das das lagern von Fahrrädern eine Zweckentfremdung der Garage sein spricht für mich dafür, dass der Wortlaut des Gesetzes mal überarbeitet werden muss. Allein schon die rechtliche Definition eines S-Pedelec als KFZ sollte das klar machen. Möbel und Umzugskartons verstehe ich, aber Fahrräder gehören genauso zur Mobilität wie bezinbetriebene Kraftfahrzeuge.
Hallo Steamrick, die Garagenverordnungen der jeweiligen Bundesländer regeln, dass Kraftfahrzeuge in Garagen abgestellt werden dürfen. Dass unter Garagen Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zu verstehen sind, ergibt sich aus den Landesbauordnungen. Zumindest solange ausreichend Platz in einer Garage für das Abstellen von Kraftfahrzeug(-en) vorhanden ist, darf der verbleibende Raum auch für das Abstellen von Fahrzeugen, die nicht unter den Kraftfahrzeugbegriff fallen, wie Fahrräder oder Tretroller genutzt werden. Gleiches gilt für Lastenfahrräder und Pedelecs. Etwas anderes dürfte dann gelten, wenn es um reine Lagerung von Gegenständen oder auch Fahrzeugen geht, was in der Aufzählung im Video zum Ausdruck gebracht werden sollte. VG Marion vom ADAC Team
Dem stimme ich zu. Gerade wenn es um die Thematik Verkehrswende geht. Es braucht Rechtssicherheit das dort auch Fahrräder wie Lastenräder abgestellt werden dürfen. Diese kosten mal schnell mittlere 4 stellige Eurobeträge, zum draußen stehen zu riskant
@@MD-gd6ez Vielleicht muss man dann die Garage zum Abstellplatz für Lastenräder umwidmen lassen? Und nachweisen, dass man doch noch eine, der Bauordnung entsprechende Anzahl von Stellplätzen hat. Egal ob man überhaupt ein Auto besitzt
wenn es nach mir geht, sollte man den ganzen Quatsch für jeden, dem eine Garage auf seinem Grund und Boden gehört, in die Tonne treten !!! Es geht keinen etwas an und es ist mir sehr daran gelegen, dass niemand weiß welches Sammlerstück als Fahrzeug ich in meiner Garage aufbeware - demzufolge werde ich auch niemanden in die Garage lassen !
In meiner Garage kommt das rein was ich als Eigentümer bestimme und nicht irgend so ein Sesselfurzer. Das Auto kann ich draussen parken, ist ja genug Platz vorhanden.
Regulierungen und Gesetze für solche Dinge können wir Deutschen wirklich klasse seit Kaisers Zeiten. Die wichtigeren Dinge entgleiten uns dagegen zunehmend oder haben es bereits getan.
In einer Straße hier in Hamburg mit Anwohnerparken, wohnt einer in einen Mehrfamilienhaus zur Miete, der einen "Bau"-Betrieb (Firmendaten auf allen Fahrzeugen) betreibt. Durch das Anwohnerparken wurden zumindest seine 5 Anhänger verbannt. 2 der drei FirmenVans (VW-Transporter, Bus-Klasse) stehen meist nur rum. Die unter seiner Wohnung liegende Doppelgrarage hat er auch gemietet, nutzt sie aber nur zum Lagern von Baumaterialien. Die Hausverwaltung meint, er könne in seiner Garage lagern was er will. Ich denke, dass NEIN!, denn keiner hier weiß um die Gefährlichkeit der Baustoffe und deren Zusammensatzung. Ein Gespräch mit ihm ist wegen seiner soziopathischen Art leider nicht möglich - was kann man tun, um erstens eine mögliche Gefahr zu bannen und zweitens anderen Mietern die Chance auf einen Garagenplatz zu ermöglichen?
Hallo @carlcasparo, für diesen individuellen Fall kannst du dich als ADAC Mitglied kostenfrei direkt an unsere Clubjuristen wenden 👉scom.ly/adac_clubjuristen_erstberatung_yt . VG Andi / Social Team
Hallo @lame7560 , ob man auch tatsächlich ein Auto besitzt, spielt keine Rolle. Ausschlaggebend ist, dass "nur" eine Baugenehmigung für eine Garage erteilt wurde. Insofern würde eine Zweckentfremdung vorliegen. VG Marion/ Social Team
Was wenn ich meine Garage nur für mein Motorrad habe und die garnicht für einen PKW nutze oder garkeinen PKW besitze? Kann ich dann meine Hobby Werkstatt und Werkzeug und andere etwas entferntere Dinge unterbringen, da sie dann ja noch meinen Zweck erfüllt, wenn ich trotzdem mein Motorrad rein kriege? Danke für das Video ein weiterer Punkt auf der Liste „Probleme in Deutschland, die keine Probleme sein sollten“
Hallo Jonathan, die zulässige Nutzung der Garage wird ab 3:34 genau erklärt. Neben dem Fahrzeug dürfen nur solche Gegenstände in der Garage gelagert werden, die sich auf das Fahrzeug beziehen. Ansonsten ist es eine Zweckentfremdung. VG Evi vom ADAC Team
Ich ergänze mal die Aussage des ADAC Es kommt auf die Bauverordnung deines Bundeslandes an, z.b. in NRW muss bei dem Wunsch ein Motorrad in der Garage abzustellen, noch ausreichend Platz für einen PKW verbleiben, OHNE das erst umgeräumt wird... Rechtlich gesehen, würde es reichen, wenn der Platz für einen Smart reicht (denn ein Smart ist auch ein PKW)
@@nicod78 Ich ergänze mal die Aussage von Jonathan Brodowsky Es wird sich niemals jemand einen Scheiß dafür interessieren, wenn jemand sein Motorrad UND seine Hobby Werkstatt in seiner Garage hat, ohne Platz für einen Smart, wenn er nicht vornedran die Straße zuparkt, weil er gar kein Auto hat.
Sagen wir mal so ... Wenn du die Garage gemietet hast, könnte der Vermieter das ganze Anzeigen und somit Probleme bereiten .. Wenn die Garage aber zu deinem eigenen Haus gehört und du ausser dem Motorrad in der Garage kein Auto auf der öffentlichen Straße Parkst ... sollte das eigentlich kein Problem sein .. du hast ja dann eine Motorrad Werkstatt also Fahrzeugbezogen .. darin ... und es kommt auch auf das Baujahr an ... ich habe hier ein Haus aus den 50ern .. meine Garage steht Gartenseitig auf Stelzen und die eingfahrt ist ebenerdig .. das passt noch .. mein Nachbar hat jedoch seine Garage auf Gartenniveau.. das heist ca 2,5-3m unter Straßen ebene und die "Rampe" zur Einfahrt ist so steil, bzw hat oben einen so starken knick, dass ein heute "normales" Auto nicht ohne aufsetzen da runter könnte .... er müste sich also einen SUV oder sogar Geländewagen bzw Unimog zulegen um da runter zu fahren ohne das Auto zu beschädigen .. aber dann ist die Garage zu klein ... ich wohne hier seit 1972 und bis heute hat sich noch nie jemand darüber beschwert, dass diese Garagen als Abstellraum für Rasenmäher und ähnliches Garten und Straßenreinigungsgerät verwendet werden .... Ich glaube diese ganzen Verbote und bestimmungen machen nur Probleme wenn ein Mieter die als KFZ Abstellplatz vermietete Garage als Kellerersatz nutzt und die Straßen zuparkt ...
"Befahren mit Kraftfahrzeug"? Also, ich schiebe mein Motorrad immer rückwärts in die Garage. Und Platz für andere Gegenstände habe ich auch noch, wenn mein Kraftfahrzeug in der Garage steht. Das gilt übrigens auch dann, wenn die anderen Gegenstände "überwiegen", solange die Nutzung mit meinem Kraftfahrzeug, also meinem Motorrad, weiterhin möglich ist. Oder was?
Hallo Thomas, egal ob du dein Motorrad reinschiebst oder -fährst: Es ist ein Kraftfahrzeug, so dass das Einstellen dieses Fahrzeugs dem Zweck der Garage entspricht. Ob dann - weil Platz ist - noch andere Sachen so weit eingestellt/platziert werden dürfen, ohne dass die Zwecknutzung gefährdet ist, ist bislang abschließend nicht geklärt. Wenn du sichergehen willst, müsstest du dich wohl an deine Kommune wenden. VG Marion/ Social Team
Da bin ich ja auf der sicheren Seite. Die Werkbank und der Werkzeugschrank werden vorwiegend für das Motorrad gebraucht, welches als KFZ dort ausreichend Platz zu Abstellen hat. Für´s Auto gibt es ja auch den Carport davor.
Kommt auf die Bauverordnung des Bundeslandes an, in NRW zählt ein Motorrad NICHT zu den Kraftfahrzeugen zur Garagennutzung, sondern nur PKWs Möchte man ein Motorrad einstellen, dann hat dies (in NRW) so zu erfolgen, das ein PKW noch problemlos dazu passt... Selbst wenn man KEINEN PKW besitzt, zur Not (so die Landesbauverordnung) muss die Garage eben FREI bleiben, eine Zweckentfremdung ist NICHT zulässig
@@nicod78 Ein Motorrad ist definitiv per Gesetz ein Kraftfahrzeug und versicherungstechnisch wird es anders bewertet, wenn es in einer Garage abgestellt wird. Wenn ich nur Motorräder in einer Garage abstelle, ist dies keine Zweckentfremdung. Falls eine Landesbauverordnung versucht das infrage zu stellen, wäre das höchstrichterlich zu klären.
@@gottlobwut4742 Ich zitiere aus Haufe... "Motorräder sind in den Garagen eher geduldet, und zwar nur dann, wenn der Pkw, der in der Regel zugelassen und fahrtüchtig sein muss, trotzdem unbehindert parken kann. Soll die Garage für etwas anderes genutzt werden, muss eine Baugenehmigung eingeholt werden."
@@gottlobwut4742 httest du schon immer Pech beim denken? Waren deine Eltern Geschwister, oder warum fällt es dir so schwer die bestehenden Gesetze und Verordnungen zu verstehen? Ich mache diese nicht, sondern der Gesetzgeber... sprich Bundestag und Bundesrat!
Meine Nachbarn haben Garagen und parken ihren Fahrzeuge in einen öffentlichen Parkplatz, das ärgert mich. Ich frage mich wieso die ihre Garage nicht nutzen ?? Was kann man dagegen tun ??
Dagegen kann man nichts tun. So ärgerlich es für Parkplatzsuchende auch ist: Unabhängig davon, ob eine Garage vorhanden ist oder nicht, darf jedes ordnungsgemäß zugelassene Fahrzeug im öffentlichen Straßenraum geparkt werden. VG Marion/ Social Team
In guter deutscher Manier: Denunzieren bei der zuständigen Behörde, vielleicht liegt ja eine kriminelle Falschnutzung der Garage vor (bei Feigheit ist das auch anonym möglich), da gibt es sicher positive Erfahrungen aus der Corona-Zeit oder Blockwart beantragen (es liegen dazu ganz hervorragende Erfahrungen aus brauner Zeit vor) und dort denunzieren!!! Also, nicht aufgeben: Wird schon🎉😊
In Sachsen-Anhalt braucht man keine Baugenehmigung für Garagen bis 50m² und einer mittleren Höhe von 3m. Also kann man da auch nichts zweckentfremden, wenn nichts genehmigt werden muss.
Das ist doch Blödsinn. Eine Garage, mit ihrer vorgesehenen Nutzung als Abstellplatz für ein Auto, ist im von dir genannten Rahmen genehmigungsfrei. Baust du jetzt ein Gebäude mit den passenden Abmessungen und einem Tor und nutzt es aber beispielsweise als Werkstatt, ist es keine Garage und damit nicht genehmigungsfrei. Du müsstest dich also im Fall der Fälle entscheiden. Entweder hast du dann einen Schwarzbau oder eine zweckentfremdete Garage.
@@cwi39 Ich hab zwar keine, aber wer sollte das denn überprüfen, was in der garage steht oder gemacht wird? Kommt die Polizei ab und zu mit Durchsuchungsbefehlen gucken ob da nur ein Auto drin steht? oder woher will das irgendwer wissen, was da drin steht oder gelagert wird?
@@MacGyver3103 Das wird vom Bauamt überprüft, wenn Leute angeschwärzt werden. Das kommt natürlich im urbanen Wohngebiet häufiger vor als auf dem Land. Ein anderer Anlass ist eine regelmäßig komplett zugeparkte Straße über die sich jemand beschwert. Dann wird überprüft ob alle die rechtlich nötigen Stellplätze auf ihren Grundstücken vorhalten.
Wärend der Bauzeit einer Garage (meist mit einem Einfamilienhaus zusammen) wird die Garage zu über 99Prozent, immer als Materiallager benutzt. Ich denke hierzu gibt es keine Regelung, da der Bau als solches nicht freigestellt ist.
Hallo, du vermutest richtig: Die Lagervorschriften in den Verordnungen betreffen wörtlich genommen „Garagen“, so dass zu prüfen ist, ob bereits eine Garage vorliegt. Wenn die Garage noch nicht fertig gestellt ist und keine Abnahme als Garage erfolgte, dürfte es auch kein Problem mit der Lagerung von Baumaterial geben. Im Zweifel müsste wohl beim Bauamt nachgefragt werden. VG Marion/ Social Team
In meinem Bauantrag habe ich eine Garage mit anschließender Werkstatt genehmigt bekommen, somit dürfte ich mehr Glück haben, wenn ich was anderes in diesem großen Raum lagere 😊
Vielen Dank für das informative Video. Ich habe mir einige Kommentare durchgelesen und muss feststellen, dass dieses Thema recht emotional ist. Diese Regelungen, so denke ich, kommen aus ziemlich weiter Vergangenheit. Damals hat man genau festgelegt, in welchem Gebäudeteil gewohnt und gekocht, die Tiere untergebracht, das Stroh gelagert und der Karren abgestellt wird. Dies vermutlich aus Gründen des Brandschutzes, schließlich ist ein Brand auch heute noch eine der Größten existentiellen Gefahren. Auch wenn es meist heruntergespielt wird. Da ist eine Garage eben für den Karren (SUV) oder das Fahrzeug nebst direktem Zubehör gedacht. Mehrere Kubikmeter Kartons sind dabei eine Brandlast, für die die Garage nicht beschaffen ist. Da nützt es auch nicht, die Kartons in den Keller zu bringen, sondern man sollte sich einfach von nicht genutzten Gegenständen trennen und diese ordnungsgemäß entsorgen. Mit einer solchen Maßnahme kann eine Garage wieder nutzbar gemacht werden und die Parkplatzsituation, gerade im Ballungsraum, entspannen. Ich habe mich nur gewundert, dass Fahrräder scheinbar nicht in die Garage sollen. Da es auch Verkehrsmittel sind und ich sie nicht mit schmutzigen Reifen ins Wohnzimmer stellen, sie aber vor fremden Zugriff sicher lagern möchte, bietet sich die Garage an. Wo stelle ich diese hin, wenn ich keinen gesonderten Schuppen bauen möchte?
Hallo Andreas, danke für deinen Kommentar. Die Garagenverordnungen der jeweiligen Bundesländer regeln, dass Kraftfahrzeuge in Garagen abgestellt werden dürfen. Dass unter Garagen Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen zu verstehen sind, ergibt sich aus den Landesbauordnungen. Zumindest solange ausreichend Platz in einer Garage für das Abstellen von Kraftfahrzeug(-en) vorhanden ist, darf der verbleibende Raum auch für das Abstellen von Fahrzeugen, die nicht unter den Kraftfahrzeugbegriff fallen, wie Fahrräder oder Tretroller genutzt werden. Gleiches gilt für Lastenfahrräder und Pedelecs. VG Marion/ Social Team
Ich Arbeite und wohne auf einem Gestüt in Niedersachsen, ich nutze meine Garage als allgemeine Werkstatt. Das KFZ, dass hin und wieder darin steht, ist unser Hoflader. Die Holzwerkzeuge brauche ich auch für Reparaturen an unseren Anhängern. Ob das noch erlaubt ist oder nicht, dass weiß hier keiner so genau.
Du kannst dich für eine individuelle Einschätzung gerne an unsere Clubjuristen wenden 👉www.adac.de/services/rechtsberatung/clubjuristen-erstberatung/ . Dies ist für unsere Mitglieder kostenfrei. VG Andi / Social Team
Ich denke .. solange hier kein Kläger ist .. wird es niemanden interessieren was du genau, warum in der Garage hast .... im schadenfall .. also falls mal ein Brand passiert, könnte das natürlich anders aussehen .. aber wie gesagt ... ohne Kläger keinen Richter
Eine GARAGE würde ich mir nie mehr genehmigen lassen, stattdessen einen Hobbyraum oder eine Lagerstätte. Wenn ich dort ein Fahrzeug hinein stelle, gelten andere Regeln.
@@KalatSaar Im Netz ist das zu umständlich zu diskutieren wg. Zeitaufwand, aber ich habe schon viele Behörden aufs Kreuz gelegt und bin schon gegenüber Amtsrichter vom OLG bestätigt worden.
Ja, der Verzicht jeglicher Vorschrift wäre wünschenswert. Wer das fordert, hat wahrscheinlich nicht an die FREIWILLIGEN Feuerwehrleute gedacht, die den Brand löschen sollen (besonders natürlich vom Hausbesitzer gewünscht). Aber vielleicht ist ihnen die Gesundheit und das Leben der anderen ja egal. (Was ist eigentlich mit den Nachbarn?) Dann muss man sich aber noch ein paar Fragen bezüglich der Versicherung stellen (falls das überhaupt geht). Ein paar Regeln, so seltsam das klingt, sind notwendig um die zu schützen, die unser Gemeinwesen unterstützen und nicht nur daherreden, wie schlecht alles. Und ganz am Rande ist es auch ratsam, nicht das Wasser zu verunreinigen, was wir trinken.
Es ist ja interessant, welche Bauvorschriften wir so haben und wie die ausgelegt werden. Aber, kann man das nicht etwas spannender vortragen. Das erinnert mich an einige Lehrer früher, wo jeder nach fünf Minuten eingeschlafen ist bzw. abgeschaltet hat. Am Anfang kann man schon deutlich schneller zu Thema kommen als hier.
Ich finde es traurig, dass es in NRW nach aktueller (geänderter) Landesbauordnung nicht mehr vorgegeben ist, das z.B. bei einem Neubau einer Wohnanlage zwingend vorgeschriebene Parkflächen (=> auch Garagen) auch zum Parken genutzt werden. Damit ist die Zielsetzung der Entlastung des öffentlichen Verkehrsraums völlig verfehlt! Nachbarn, die eine Doppelgarage mit einer großen Freifläche davor (mit Platz für mindestens 2 weitere Fahrzeuge) auf eigenem Grund nicht nutzen, sondern ihre Fahrzeuge vor der eigenen Haustür im öffentlichen Verkehrsraum parken, kann man womöglich asoziales Verhalten attestieren, sie haben aber juristisch nichts zu befürchten. Wen interessiert schon, dass Leute ohne eigene Parkfläche fast im Nachbarstadtteil parken müssen..... 😒
Es gibt aber auch Leute, die bauen sich lieber einen Swimmingpool in den Vorgarten, anstatt sich 2 Stellplätze für zwei Autos hinzustellen. Da muss man dann kein Mitleid haben, wenn die dann zu ihrem Auto laufen müssen, wenn jemand anderes die öffentlichen Stellplätze auf der Straße vor ihrem Haus nutzen.
Hatten solche Nachbarn auch, 3 Stellplätze hinterm Haus , aber anhänger und beide pkw ggf noch der firmen wagen stand an der strasse... da gab es dann mal ein weniger nettes Gespräch mit der Nachbarschaft und das Problem hat sich gelöst
Hallo @sokolmihajlovic1391, vielleicht können wir deine Berfürchtungen mit diesem Video aus unserer Reihe "Unter Strom" entkräften 👉 ru-vid.com/video/%D0%B2%D0%B8%D0%B4%D0%B5%D0%BE-9XjlIxhy2y0.html . VG Marion/ Social Team
5:00 Dass man von den Behörden ohne besonderen Anlass in seiner eigenen Garage nicht behelligt wird, ist Wunschdenken. Erinnere mich an einen Fall aus einer Gemeinde in NRW, wo mal eben eine 3eamtenpfeife durch die Siedlung trabte und es anschließend ohne Vorwarnung Zwangsgelder so um die 500 Euro regnete. Jeder Mist wurde da bemängelt, von Brandgefahr keine Spur! Die Gemeinde war halt knapp bei Kasse, das war der einzige Grund ...
Wie sieht es aus wenn in die Garage (wegen des Alters der Garage) keine PKWs mehr rein passen (auch keine 20 Jahre alten Kleinwagen). Darf dann die Garage anders genutzt werden? Wie sieht es aus wenn es
Hallo Max, das hängt davon ab, wie die Garage unter Berücksichtigung der jeweils einschlägigen Bauvorschriften zweckbestimmt wurde. Ist die Garage zweckbestimmt für die Nutzung durch Kraftfahrzeuge, ist eine andere Nutzung nicht ohne weiteres möglich. Gibt es keine Zweckbestimmung, wäre eine andere Nutzung dagegen möglich. VG Evi/Social Team
@@ADAC Vielen Danke für die professionelle Antwort! Bei uns im Wohngebiet (aus den 1970ern in BW) ist es Praxis, dass die Garagen nicht für das Parken von PKWs sondern stattdessen als Lagerraum für alles mögliche verwendet werden. Da es genug Möglichkeiten gibt auf der Straße zu Parken könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die Garagen nicht zweckbestimmt wurden.
Gelten diese Regelungen auch für ein Privatgrundstück auf dem eine Doppelgarage steht aber nur eine für ein Fahrzeug genutzt wird und die andere für alles was nicht in den Keller passt oder eh nur im Garten genutzt wird und nicht draußen steht damit es nicht Nass wird oder plötzlich den Besitzer wechselt wenn man nicht aufpasst? Bisher hab ich das in dem Video so verstanden das es sich die ganze Zeit nur um Garagen bzw. Stellplätze handelt die einer Mietsache angehörig sind.
@@ADAC Danke. Dann muss ich wohl meine zweite Garage möglichst geschlossen halten damit niemand sieht was da alles drin ist was nicht gerade mit einem Fahrzeug zu tun hat. Naja, wo kein Kläger da auch kein Richter.
Ich werde machen was immer ich will mit meiner Garage😂😂 genau da interessiert mich was gesetzt ist😂😂 die sollen sich mich wichtigeren Themen befassen die wir im Land haben-welcher Depp hört auf so ein Schwachsinn. Befor es ein gericht entscheidet bringe ich lieber den Bagger und fahre drüber, dann erbaue ich wieder und fahre wieder mit Bagger😂 aber würde mir nicht erlaube dan Deppen entscheiden was ich in meiner Garage stehen habe. Wann kommt den eine Vorschrift, wann man im Eigenem Bett pupsen darf😂😂😂😂